Altersvorsorge

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Für mehr Rente im Alter bieten sich verschiedene Möglichkeiten der privaten Vorsorge:

Das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch in den kommenden Jahren immer weiter sinken und kann nur mit ausreichender rechtzeitiger und freiwilliger Altersvorsorge ausgeglichen werden. Jeder sollte seine Altersvorsorge auf drei stabile Säulen stellen. Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung, die zweite die betriebliche Altersvorsorge und die dritte die private Altersabsicherung. Vorrang haben dabei die staatlich geförderten Modelle.

 

Betriebliche Altersvorsorge

Auf die betriebliche Altersvorsorge hat jeder Arbeitnehmer seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch, der jedoch noch zu wenig genutzt wird. Jeder Arbeitnehmer kann pro Jahr bis zu 4.300 € steuerfrei in seine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine wertgleiche Leistungszusage zu gewährleisten, die auch bei Insolvenz erhalten bleibt. Viele Arbeitgeber beteiligen sich selbst noch an dem Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter.

 

Riesterrente

Bei der privaten Altersvorsorge steht für durchschnittlich verdienende Familien mit Kindern die Riester-Rente an erster Stelle. Der zertifizierte Riester-Vertrag kann von allen Bevölkerungsgruppen (Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitslose, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Versicherte) abgeschlossen werden. Vom Staat gibt es jährlich gestaffelt nach der Einzahlung bis zu 154 € für den Versicherungsnehmer (Ehepaare 308 €) und für jedes Kind 185 € oder, wenn es nach 2008 geboren wurde, 300 € Zuschuss.

 

Basisrente (Rüruprente)

Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige müssen sich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Vor allem für diesen Personenkreis wurde die Rürup-Rente als Basisabsicherung geschaffen. In den zertifizierten Rürup-Vertrag wird der eingezahlte Betrag steuerlich nach Jahren gestaffelt begünstigt. 

Ein großer Vorteil der Riester- und Rürup-Rente ist, dass sie in der Ansparphase nicht pfändbar und beim Bezug von Hartz IV-Leistungen nicht angerechnet werden darf. Die Verträge können so gestaltet werden, dass die Rentenzahlung unabhängig von gesetzlichen Regelungen mit dem 60. Lebensjahr beginnt und lebenslang gezahlt wird.

 

Die private Rentenversicherung

Wer regelmäßig in eine private Rentenversicherung einzahlt, erhält zum vereinbarten Zeitpunkt eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Die lebenslang gewährte Rente bietet finanzielle Sicherheit im Alter und obendrein wird sie nur zu einem sehr geringen Teil besteuert. Unterschieden wird in der privaten Rentenversicherung zwischen

  • Klassische Rentenversicherung
    Die Beiträge werden konservativ in festverzinsliche Anleihen investiert. Die damit verbundene Sicherheit bedeutet allerdings auch, dass die Zinsen auf den Sparanteil sehr gering sind.

  • Fondsgebundene Rentenversicherung
    Es liegt auf der Hand, dass die Renditen bei Investmentfonds weitaus höher sind als auf dem Anleihenmarkt. Da die Kapitalmärkte Schwankungen unterliegen, sollte die Beitragszahlung möglichst nicht unter 20 Jahren liegen. Gegenüber einem Fondssparplan profitieren Verbraucher von einer Steuerersparnis und einer lebenslangen Rente.

  • Hybride Rentenversicherung
    Die Kombination aus der klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherung mindert das Kapitalmarktrisiko. Die Beiträge werden auf dem Kapitalmarkt und Anleihenmarkt angelegt, über die Aufteilung entscheidet der Versicherungsnehmer selbst.

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