Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Spätschaden

Bei einem Spätschaden handelt es sich um einen Schaden, der einer Versicherungsgesellschaft erstmals in einem nach Eintritt des Schadens folgenden Jahr gemeldet wird. Spätschäden sind Schäden, die zwar vor dem Jahresabschluss verursacht wurden oder aufgetreten sind, aber der Versicherungsgesellschaft vorher noch nicht bekannt waren.

Für den Ausgleich von Spätschäden müssen Versicherungsgesellschaften eine Spätschadenreserve bilden und vorhalten. Bei der Spätschadenreserve handelt es sich um Rückstellungen für Schäden, die schon eingetreten sind, aber der Versicherungsgesellschaft zum Bilanzstichtag noch nicht gemeldet wurden. Bei Bildung der Spätschadenreserve werden also vergangene Schadenereignisse auf der Grundlage der Policenanzahl angenommen bzw. geschätzt. 

Spartentrennung

Bei der Spartentrennung handelt es sich um eine Pflicht für Versicherungsgesellschaften in den Bereichen Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Unfallversicherungen und Schadenversicherungen, rechtlich eigenständige Versicherungsunternehmen zu betreiben.

Abgegrenzt wird nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zwischen Schaden- und Unfallversicherungen sowie allen Versicherungssparten, die nicht zu den Lebensversicherungen und Krankenversicherungen gehören. Nach der Spartentrennung müssen Versicherungen als Aktiengesellschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts oder VVaG firmieren. Eine Spartentrennung führt zur Bildung eines Konzerns, bei dem die Muttergesellschaft als Holding über den eigenständigen Sparten steht.

Aber auch versicherungsintern kann eine Spartentrennung betrieben werden. Danach soll sich jede Versicherungssparte selbst tragen können. Sofern Versicherungsunternehmen dies nicht erreichen können, werden nicht deckende Versicherungen als Einstiegsversicherungen in Kauf genommen.

Sparprämie

Eine Sparprämie bei Banken und Versicherungen ist eine zusätzliche Vergütung oder Belohnung, die Kunden für das regelmäßige Sparen oder Anlegen von Geld erhalten. Sie wird in der Regel in Form von Zinsen, Boni oder anderen Vergünstigungen gewährt und dient als Anreiz für Kunden, ihr Geld bei einer bestimmten Bank oder Versicherung zu sparen oder anzulegen.

Der Begriff "Sparprämie" kann je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen haben. Im Allgemeinen bezieht er sich jedoch auf eine Prämie, die Kunden für das Sparen oder Anlegen von Geld erhalten, anstatt es auszugeben. Dies kann sowohl für kurzfristige als auch langfristige Sparziele gelten, wie beispielsweise das Ansparen eines Notgroschens, einer Altersvorsorge oder eines größeren Anschaffungswunsches.

Bei Banken kann eine Sparprämie in Form von Zinsen auf ein Spar- oder Tagesgeldkonto gewährt werden. Je höher der Betrag ist, den ein Kunde auf seinem Konto spart, desto höher ist in der Regel auch die Sparprämie in Form von Zinsen. Diese können entweder als fester Zinssatz oder als variabler Zinssatz, der sich an den aktuellen Marktzinsen orientiert, angeboten werden.

Auch bei Versicherungen kann eine Sparprämie eine Rolle spielen. Hierbei handelt es sich jedoch meist um eine Zusatzleistung zu einer Versicherungspolice, die es Kunden ermöglicht, neben dem Versicherungsschutz auch Geld anzusparen. Dies kann beispielsweise bei einer Lebens- oder Rentenversicherung der Fall sein, bei der ein Teil der eingezahlten Beiträge in einen Sparanteil fließt und somit eine Sparprämie darstellt.

Eine Sparprämie kann auch in Form von Bonuszahlungen oder Sachprämien gewährt werden. So bieten manche Banken oder Versicherungen beispielsweise Prämien für Neukunden an, die ein bestimmtes Spar- oder Anlageprodukt abschließen. Diese können in Form von Geldbeträgen, Gutscheinen oder Sachprämien wie beispielsweise elektronischen Geräten oder Reisen ausgezahlt werden.

Die Höhe der Sparprämie kann von Bank zu Bank oder von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein und hängt oft von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Laufzeit, dem Anlagebetrag oder den aktuellen Marktzinsen. Auch die Art des Spar- oder Anlageprodukts kann Einfluss auf die Höhe der Sparprämie haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Sparprämie nicht als alleiniges Kriterium bei der Entscheidung für ein Spar- oder Anlageprodukt herangezogen werden sollte. Vielmehr sollte man auch andere Faktoren wie die Sicherheit, die Kosten und die Flexibilität des Produkts berücksichtigen.

Insgesamt kann eine Sparprämie eine attraktive Möglichkeit sein, um Kunden zum Sparen oder Anlegen zu motivieren und sie für ihre finanzielle Vorsorge zu belohnen. Sie sollte jedoch immer im Gesamtkontext betrachtet werden und nicht als alleiniges Entscheidungskriterium dienen.

Sozialversicherungsträger

In Deutschland dient das System der sozialen Sicherheit dem Schutz der Bürger vor finanziellen Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und im Alter. Die Sozialversicherungsträger sind dabei zentrale Institutionen mit spezifischen Aufgaben und Leistungen.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
    Die GKV sichert die medizinische Versorgung und basiert auf dem Solidaritätsprinzip sowie der Familienversicherung. Sie hebt sich von anderen Trägern durch die Fokussierung auf Gesundheitsversorgung ab. In der GKV sind ca. 73 Millionen Menschen versichert.

  • Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
    Die GRV garantiert die finanzielle Sicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und basiert ebenfalls auf dem Solidaritätsprinzip. Im Unterschied zur GKV liegt der Fokus auf der Alterssicherung, wobei Beiträge der Erwerbstätigen direkt für die Rentenzahlungen verwendet werden (Generationenvertrag).

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV
    Die GPV ist eine Reaktion auf den demografischen Wandel und stellt Leistungen für Pflegebedürftige zur Verfügung, abgestuft nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Sie ergänzt die Krankenversicherung und ist auf die spezifischen Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen ausgerichtet.

  • Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
    Die GUV schützt Personen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und legt einen Schwerpunkt auf die Prävention. Sie ist die einzige vollständig von Arbeitgebern finanzierte Säule und konzentriert sich auf Risiken am Arbeitsplatz.

  • Arbeitslosenversicherung
    Die Arbeitslosenversicherung bietet finanzielle Unterstützung und Hilfen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für Personen, die ihre Arbeit verloren haben. Sie trägt zur sozialen Stabilität bei und ist auf die Risiken des Arbeitsmarktes zugeschnitten.

Jeder Sozialversicherungsträger in Deutschland hat spezifische Aufgaben und bietet ein breites Spektrum an Leistungen, um Bürger in verschiedenen Lebenssituationen zu unterstützen. Das Verständnis dieser Säulen hilft den Menschen in Deutschland, das System der sozialen Sicherheit zu verstehen und zu wissen, welche Unterstützung sie erwarten können.

Sozialversicherungssystem

Das Sozialversicherungssystem ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaats und hat das Ziel, die Lebensqualität und das Wohlergehen der Bevölkerung zu erhalten und zu verbessern. Es ist ein wichtiges Instrument, um soziale Ungleichheiten zu verringern und die Gesellschaft gerechter zu gestalten.

Die Grundlage des Sozialversicherungssystems bildet das Solidaritätsprinzip, das bedeutet, dass diejenigen, die mehr verdienen, auch höhere Beiträge zahlen, um diejenigen zu unterstützen, die weniger verdienen oder aufgrund von besonderen Lebensumständen auf Hilfe angewiesen sind. Dadurch wird eine Verteilung von Einkommen und Vermögen erreicht, die dazu beiträgt, soziale Ungleichheiten auszugleichen.

Das Sozialversicherungssystem umfasst verschiedene Zweige, die sich auf unterschiedliche Lebensbereiche beziehen. Dazu gehören die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Jeder Zweig hat seine eigenen Regeln und Leistungen, die auf die jeweiligen Risiken zugeschnitten sind.

Um in den Genuss der Leistungen des Sozialversicherungssystems zu kommen, müssen die Versicherten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren oder eine bestimmte Versicherungsdauer. Zudem müssen sie ihre Beiträge regelmäßig zahlen, um ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Das Sozialversicherungssystem wird von staatlichen Institutionen, wie beispielsweise den Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgern, verwaltet. Diese sind für die Verwaltung der Beiträge und die Auszahlung der Leistungen zuständig. Sie sind auch für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Prüfung von Ansprüchen zuständig.

In Deutschland ist das Sozialversicherungssystem gesetzlich geregelt und unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt und sind in der Regel einkommensabhängig.

Sozialversicherungsgrößen

Sozialversicherungsgrößen sind bestimmte Kennzahlen und Beträge, die im Rahmen der Sozialversicherung in Deutschland eine wichtige Rolle spielen. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung von Beiträgen, Leistungen und Beitragsbemessungsgrenzen in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung. 

Zu den Sozialversicherungsgrößen gehören:

  • Die Beitragsbemessungsgrenzen
    Sie legen die Höchstgrenzen für die Beiträge zur Sozialversicherung fest. Sie werden jährlich angepasst und richten sich nach der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland. 

  • Die Versicherungspflichtgrenzen
    Dies sind die Einkommensgrenzen, bis zu denen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Wer ein höheres Einkommen hat, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.

  • Die Beitragsätze
    Dies ist der prozentuale Anteil, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Sozialversicherung beitragen. Diese Sätze werden ebenfalls jährlich angepasst.

  • Die Versicherungsbeiträge
    Das sind die tatsächlich zu zahlenden Beträge, die sich aus den Beitragsbemessungsgrenzen und den Beitragsätzen ergeben. Sie werden monatlich vom Bruttoeinkommen abgezogen und an die Sozialversicherungsträger überwiesen.
Sozialversicherungsfreiheit

Die Sozialversicherungsfreiheit bezieht sich auf die Möglichkeit, von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht befreit zu werden. Das bedeutet, dass bestimmte Personengruppen nicht in die Sozialversicherung einzahlen müssen und somit auch keine Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten. Die Sozialversicherungsfreiheit ist somit eine Ausnahme von der Regel der Sozialversicherungspflicht.

Es gibt verschiedene Personengruppen, die von der Sozialversicherungsfreiheit profitieren können. Dazu gehören unter anderem:

  • Selbstständige
    Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialversicherungspflicht befreit werden. Dazu müssen sie beispielsweise nachweisen, dass sie nicht regelmäßig mehr als 450 Euro im Monat verdienen oder dass sie bereits in einer anderen gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind.
  • Beamte
    Beamte sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert, sondern haben eine eigene Beamtenversorgung. Sie sind somit von der Sozialversicherungspflicht befreit.
  • Studenten
    Studenten sind in der Regel über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Sie müssen somit keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Auch in der Rentenversicherung sind Studenten in der Regel nicht versicherungspflichtig.
  • Geringfügig Beschäftigte
    Personen, die in einem Minijob mit einem monatlichen Verdienst von maximal 450 Euro arbeiten, sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Sie zahlen lediglich einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung.

Vorteile der Sozialversicherungsfreiheit
Die Sozialversicherungsfreiheit bietet den Betroffenen verschiedene Vorteile. Zum einen müssen sie keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, was ihnen monatlich mehr Geld zur Verfügung stellt. Zum anderen sind sie auch von den damit verbundenen Pflichten befreit, wie beispielsweise der regelmäßigen Abgabe von Beitragsnachweisen oder der Mitteilung von Änderungen an die Sozialversicherungsträger.

Nachteile der Sozialversicherungsfreiheit
Allerdings gibt es auch Nachteile, die mit der Sozialversicherungsfreiheit einhergehen. So sind die Betroffenen beispielsweise nicht abgesichert, falls sie arbeitslos werden oder eine längere Krankheit haben. Auch im Alter können sie keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung stellt eine gesetzliche Pflichtversicherung für den Großteil der Bevölkerung dar, die gegen die soziale Existenzgrundlage betreffende Schäden absichert. Bei der Sozialversicherung gilt das Solidaritätsprinzip. Bei der Sozialversicherung handelt es sich um einen Bestandteil der staatlichen Sozialpolitik. Es werden Risiken des Einkommensausfalls wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter, Invalidität, Schwangerschaft, Tod und verminderter Erwerbsfähigkeit abgesichert.

Nach dem Sozialgesetzbuch gehören die gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist eine Kombination aus Versicherung, Versorgung und Fürsorge. Das Konzept finanziert sich in Teilen durch Beiträge, leistet Ausgleich nach sozialen Gesichtspunkten und bietet Leistungen zur Rehabilitation an.

Sozialversicherungsträger
Sozialversicherungsträger sind Institutionen, die Leistungen für die soziale Sicherheit anbieten. Zu den Sozialversicherungsträgern gehören Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und Unfallversicherungen. Es handelt sich bei Sozialversicherungsträgern um selbstständige und vom Staat unabhängige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie agieren in Selbstverwaltung, auf die über die in den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen Einfluss genommen werden kann.

Sozialversicherungsgrößen
Bei Sozialversicherungsgrößen handelt es sich um Rechengrößen in der Sozialversicherung. Typische Sozialversicherungsgrößen sind Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen und Bezugsgrößen. Die Sozialversicherungsgrößen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Form eines Referentenentwurfs vorgelegt. Durch die Verordnung werden jedes Jahr alle maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst. Die Sozialversicherungsgrößen haben erst dann Gültigkeit, wenn die Bundesregierung einen Beschluss fasst und dieser durch das Bundesgesetzblatt verkündet wird.

Sozialtarife

Sozialtarife sind spezielle Tarife, die von Unternehmen, Organisationen oder staatlichen Institutionen angeboten werden, um bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu einem vergünstigten Preis anzubieten. Sie dienen in erster Linie dazu, Menschen mit niedrigem Einkommen oder besonderen Bedürfnissen den Zugang zu diesen Produkten oder Dienstleistungen zu ermöglichen.

Allgemeine Bedeutung von Sozialtarifen
Sozialtarife sind ein wichtiges Instrument, um soziale Gerechtigkeit zu fördern und Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen. Sie können in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, wie zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr, bei Energie- und Wasseranbietern, bei Telekommunikationsunternehmen oder auch bei Versicherungen.

Was sind Sozialtarife bei Versicherungen?
Sozialtarife bei Versicherungen sind besondere Tarife, die von Versicherungsunternehmen angeboten werden, um Menschen mit geringem Einkommen oder besonderen Bedürfnissen den Zugang zu Versicherungsschutz zu ermöglichen. Sie dienen als Instrument, um soziale Gerechtigkeit zu fördern und eine Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Sozialtarife als Teil der sozialen Verantwortung von Versicherungsunternehmen
Versicherungsunternehmen tragen eine soziale Verantwortung und haben die Aufgabe, die Gesellschaft und ihre Mitglieder zu schützen. Dazu gehört auch, dass sie allen Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, die Möglichkeit bieten, sich gegen Risiken abzusichern. Sozialtarife sind ein wichtiger Bestandteil dieser sozialen Verantwortung und tragen zur Erfüllung dieser Aufgabe bei.

Zielgruppen für Sozialtarife
Die Zielgruppen für Sozialtarife sind in erster Linie Menschen mit geringem Einkommen, wie beispielsweise Geringverdiener, Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten oder Menschen mit Behinderungen. Auch Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Studierende können von Sozialtarifen profitieren. In einigen Fällen können auch Selbstständige, die aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten keine regulären Versicherungstarife bezahlen können, von Sozialtarifen profitieren.

Welche Versicherungen bieten Sozialtarife an?
In der Regel bieten alle Versicherungszweige, wie beispielsweise Krankenversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen oder Lebensversicherungen, Sozialtarife an. Auch private Krankenversicherungen haben mittlerweile entsprechende Angebote für Menschen mit geringem Einkommen entwickelt.

Voraussetzungen für den Abschluss von Sozialtarifen
Um von den Sozialtarifen profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. In der Regel müssen die Versicherten nachweisen, dass sie ein geringes Einkommen haben und somit finanziell nicht in der Lage sind, die regulären Versicherungstarife zu bezahlen. Hierfür müssen sie beispielsweise Einkommensnachweise oder Bescheide über staatliche Leistungen vorlegen. Auch eine Bedürftigkeitsprüfung kann in einigen Fällen Teil der Voraussetzungen sein.

Leistungen der Sozialtarife
Die Leistungen der Sozialtarife sind in der Regel ähnlich wie bei den regulären Tarifen. Allerdings sind sie oft etwas eingeschränkter und auf die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst. So können beispielsweise bei Krankenversicherungen bestimmte Zusatzleistungen, wie zahnärztliche Behandlungen oder alternative Heilmethoden, nicht enthalten sein. Auch bei Hausratversicherungen können bestimmte Schadensfälle, wie beispielsweise Elementarschäden, nicht abgedeckt sein.

Vorteile von Sozialtarifen
Der größte Vorteil von Sozialtarifen ist, dass sie Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu Versicherungsschutz ermöglichen. Somit können auch sie sich gegen Risiken absichern und im Schadensfall finanziell abgesichert sein. Zudem sind die Beiträge für Sozialtarife in der Regel günstiger als bei regulären Tarifen, da sie an die finanzielle Situation der Versicherten angepasst sind. Auch die Bedingungen für den Abschluss sind oft weniger streng, was den Zugang zu Versicherungsschutz erleichtert.

 

Sonderwagnisse

Bei Sonderwagnissen handelt es sich um anomale, erhöhte oder besondere Risiken, die in den standardisierten Versicherungsdeckungen und Risikobeschreibungen nicht enthalten sind. In der PKV Privaten Krankenversicherung oder in der Lebensversicherung werden anomale oder erhöhte Risiken als Sonderwagnisse nur unter Deckungsbegrenzung, Prämienzuschlag oder anderen erschwerten Bedingungen versichert. Im Bereich der Sachversicherungen gelten spezielle Risiken als Sonderwagnisse, sodass Prämienhöhen und Haftungsumfänge individuell beurteilt werden müssen.

Von der Speicherung von Sonderwagnissen in Dateien bei Versicherungsgesellschaften ist ebenfalls häufig die Rede. Viele Menschen befürchten, durch eine Eintragung ihrer Daten in einer Sonderwagnisdatei eine Ablehnung einer Versicherungsgesellschaft zu erhalten, wenn sie sich neu versichern möchten. Die Sonderwagnisdatei wird HIS, UNIWAGNIS-System oder Wagnisdatei genannt. Das HIS Hinweis- und Informationssystem gibt es seit 1993 und wurde aus einer ursprünglich für den Kfz-Bereich gültigen Warndatei entwickelt. Sonderwagnisdateien sollen der Risikoprüfung dienen, Versicherungsbetrug verhindern und Missbrauch reduzieren.

Eingebunden in Sonderwagnisdateien ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Dateien werden in den Bereichen Kfz, Unfall, Rechtsschutz, Sachversicherungen, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Pflegerente, Transportversicherungen, Reiserücktrittversicherungen, Reisegepäckversicherungen und Haftpflichtversicherungen geführt.

Sonderkündigungsrecht

In nahezu allen langfristigen Verträgen werden Sonderkündigungsrechte eingeräumt, falls beispielsweise Beiträge oder Zahlungen teurer werden oder etwas geschieht, was den Vertrag überflüssig macht. Sonderkündigungsrechte gibt es bei Strom- und Gasverträgen, Mietverträgen und Versicherungsverträgen.

Durch das Sonderkündigungsrecht ist es möglich, einen Vertrag vor Ende der Laufzeit zu beenden. Dabei wird ein Sonderkündigungsrecht regelmäßig in Verträgen gewährt, die mit festen Laufzeiten und ordentlichen Kündigungsfristen geschlossen wurden. Im Gegensatz zur normalen Kündigung gelten für das Sonderkündigungsrecht zwei Voraussetzungen: eine einseitige Vertragsänderung oder ein besonderes Ereignis. Zu diesen Ereignissen zählen beispielsweise ernsthafte Erkrankungen oder Unfälle. Einseitige Änderungen des Vertragsverhältnisses sind in der Höhe Preis- oder Prämienerhöhungen, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Erhöhungen des Selbstbehalts.

Wird bei einer Versicherung der Beitrag oder der Selbstbehalt durch die Versicherung erhöht, obwohl sich am Umfang des Versicherungsschutzes sonst nichts geändert hat, kann das Sonderkündigungsrecht greifen. Auch hier sollte eine Kündigungsfrist von vier Wochen beachtet werden. Gleiches gilt auch bei Leistungskürzungen einer Versicherung. Durch das Sonderkündigungsrecht ist es also auch bei Kfz-Versicherungen ohne Einhaltung der Wechselphase zum Herbst möglich, einen Vertrag zu beenden, sofern Beiträge ohne Versicherungsveränderungen steigen.

Sonderkündigungsrechte gibt es insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherungen, GKV gesetzlichen Krankenversicherungen und PKV Privaten Krankenversicherungen.

Solvency I und II

Versicherungsgesellschaften sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft und vom Kapitalmarkt. Sich gegen verschiedene Risiken absichern zu können, gehört sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen zu den existenziellen Grundlagen. Hierzu gehören Versicherungen gegen Unfall, Krankheit, Tod sowie gegen Unwetter, Sturm, Brand, Ernteausfälle oder Sachschäden. In allen Fällen und noch viel mehr Beispielen erfüllen Versicherungen sowie Rückversicherungen eine wichtige Funktion.

Unter Solvency I wurden regulierende und kontrollierende Vorschriften und Regelungen für Versicherungsunternehmen etabliert. Die ersten Solvency I Richtlinien wurden bereits 1973 erlassen. In der Folge wurden viele weitere Regelungen umgesetzt, sodass Solvency I am 01. Januar 2016 durch das Richtlinienwerk Solvency II abgelöst wurde.

Solvency II beinhaltet eine Zusammenfassung verschiedener Gesetze und Richtlinien für Versicherungsgesellschaften. Diese betreffen Koordinierungs- und Verwaltungsvorschriften, Beaufsichtigung, Sanierung oder Liquidation. Die Umgestaltung von Solvency I zu Solvency II wurde u.a. aus der Erkenntnis notwendig, dass die Kapitalanforderungen an Versicherungsunternehmen häufig nicht dem vorhandenen Risiko entsprachen. Die Berechnung von Risiken und des dafür notwendigen Kapitals wurde in Solvency II als zentrales Element definiert.

Für einige kleine Versicherungsgesellschaften hat Solvency I noch immer Gültigkeit.  

Solvabilität

Solvabilität bezieht sich auf die Fähigkeit eines Unternehmens, seine finanziellen Verpflichtungen langfristig zu erfüllen. Es ist ein Maß für die finanzielle Stabilität und Sicherheit eines Unternehmens und gibt Aufschluss darüber, ob ein Unternehmen in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen und seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen.

Der Solvabilitätsbedarf ist der Betrag an Eigenkapital, den ein Unternehmen benötigt, um seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Er wird in der Regel als Prozentsatz des Gesamtkapitals oder als absoluter Betrag angegeben und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Unternehmens, seiner Branche und seiner Größe.

Der Solvabilitätsdeckungsgrad ist ein wichtiger Indikator für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens und gibt an, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen. Er wird berechnet, indem das Eigenkapital eines Unternehmens durch seine Verbindlichkeiten dividiert wird. Ein höherer Solvabilitätsdeckungsgrad deutet auf eine bessere finanzielle Situation hin, da das Unternehmen über ausreichend Eigenkapital verfügt, um seine Schulden zu begleichen.

Das Solvabilitätskapital ist das Eigenkapital eines Unternehmens, das speziell für die Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen reserviert ist. Es dient als Sicherheitspuffer und stellt sicher, dass das Unternehmen in der Lage ist, unvorhergesehene finanzielle Belastungen zu bewältigen. Das Solvabilitätskapital kann aus verschiedenen Quellen stammen, wie zum Beispiel aus Gewinnen, Eigenkapitalzuschüssen oder Rücklagen.

Insgesamt ist die Solvabilität ein wichtiger Aspekt der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens und wird von Investoren, Gläubigern und anderen Stakeholdern genau beobachtet. Ein ausreichendes Maß an Solvabilität ist für ein Unternehmen von großer Bedeutung, um das Vertrauen seiner Geschäftspartner zu gewinnen und langfristig erfolgreich zu sein. Daher ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, ihre Solvabilität regelmäßig zu überwachen und sicherzustellen, dass sie über ausreichendes Eigenkapital und finanzielle Ressourcen verfügen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Synonyme - Solvabilitätsbedarf,Solvabilitätsdeckungsgrad,Solvabilitätskapital
Solidaritätsprinzip

Beim Solidaritätsprinzip handelt es sich um das zentrale Funktionsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach enthält das Solidaritätsprinzip den Grundsatz, dass die Gesunden den Kranken helfen. Dies bedeutet, dass alle Versicherungsnehmer die gleiche Versorgung erhalten sollen. Dies unabhängig von Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiken, was auch bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt bleibt. Beitragsfrei können unter bestimmten Voraussetzungen deshalb auch Familienangehörige versichert werden.

Nach dem Solidaritätsprinzip erhalten alle Versicherungsnehmer den gleichen Zugang zu Leistungen; unabhängig von der Höhe ihrer Beitragszahlung. Als wesentliches Merkmal der Sozialversicherung besagt das Solidaritätsprinzip, dass sich Leistungsansprüche nach Bedürftigkeit und Bedarf richten – und nicht nach persönlichen Risiken. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden also nicht vom Risiko abhängig gemacht, sondern bis zur Obergrenze vom Einkommen. Dadurch sichert die Solidarität von Gesunden und Besserverdienenden die Finanzierung medizinischer Leistungen und Gleichbehandlung von finanziell schlechter gestellten Versicherungsnehmern. Aus diesem Grund gilt auch das Pflichtversicherungsprinzip.

In der PKV privaten Krankenversicherung gilt hingegen das Äquivalenzprinzip, wonach die Beitragshöhe vom gewünschten Leistungsniveau und dem persönlichen Risiko abhängt.

Sofortrente

Bei der Sofortrente handelt es sich um eine Form der privaten Rentenversicherung. Bei einer Rente gegen Einmalbeitrag zahlen Versicherungsnehmer eine größere Summe ein und erhalten dafür später eine lebenslange Monatsrente. Bei der Sofortrente fließt diese Rente sofort. Soll die Rente später ausgezahlt werden, wird von einer Rentenversicherung mit Aufschubzeit oder aufgeschobenen Rentenversicherung gesprochen.

Versicherungsnehmer erhalten bei der Sofortrente unmittelbar nach Vertragsabschluss eine monatliche Rente ausgezahlt. Versicherungsgesellschaften garantieren dabei eine lebenslange Mindestrente bis zum Tod. Zur garantierten Rente kommen dann noch Überschüsse, die durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet werden. Diese zahlt die Gesellschaft als Überschussbeteiligung aus. Die Sofortrente kann also durchaus höher sein als die vereinbarte Mindestrente.

Eine Sofortrente ist sinnvoll, wenn beispielsweise durch eine Erbschaft oder Lebensversicherung eine höhere Geldsumme zur Verfügung steht, die zur Aufbesserung der gesetzlichen Rentenansprüche in eine Rentenversicherung investiert werden soll. Je nach Tarif ist es durch eine Beitragsrückgewähr auch möglich, durch die Sofortrente Angehörige abzusichern.

Die Sofortrentenversicherung wird steuerlich nicht gefördert. Die monatliche Sofortrente wird nach dem Ertragsanteil versteuert.

Sofortleistung

Sofortleistungen bei Unfallversicherungen sind Leistungen, die im Falle eines Unfalls sofort und ohne lange Wartezeiten ausgezahlt werden. Sie dienen dazu, die finanziellen Folgen eines Unfalls abzufedern und dem Versicherten eine schnelle Unterstützung zu bieten. Zu den Sofortleistungen gehören in der Regel die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes, die Übernahme von Behandlungskosten sowie eine Invaliditätsleistung. Das Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn der Versicherte aufgrund des Unfalls im Krankenhaus behandelt werden muss. Es soll die entstehenden Zusatzkosten wie beispielsweise für Verpflegung oder Unterbringung abdecken.

Die Übernahme von Behandlungskosten umfasst in der Regel die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Rehabilitation. Diese Leistungen werden direkt an den Versicherten oder an die behandelnden Ärzte oder Einrichtungen gezahlt, um eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten.

Die Invaliditätsleistung ist eine der wichtigsten Sofortleistungen bei Unfallversicherungen. Sie wird gezahlt, wenn der Versicherte aufgrund des Unfalls dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt ist. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und wird in der Regel als Einmalzahlung ausgezahlt. Sie soll dem Versicherten dabei helfen, die finanziellen Einbußen aufgrund der dauerhaften Beeinträchtigung auszugleichen.

Darüber hinaus bieten einige Versicherungen auch Sofortleistungen wie beispielsweise ein Genesungsgeld, eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung an. Diese Leistungen sollen dem Versicherten dabei helfen, den Alltag nach einem Unfall wieder zu bewältigen und ihm eine schnelle Genesung ermöglichen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und Bedingungen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, sich vor Abschluss einer Unfallversicherung genau über die enthaltenen Sofortleistungen zu informieren und gegebenenfalls individuelle Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen.

Smart Repair

Smart Repair ist ein Begriff aus dem Bereich der Reparaturen; insbesondere der Fahrzeugreparaturen. Smart Repair bedeutet, einen Schaden mit möglichst wenig Aufwand und möglichst geringen Reparaturkosten zu beseitigen. Smart Repair wird beispielsweise bei der Beseitigung von Kratzern, Dellen oder Schrammen im Lack verwendet, damit keine Teile komplett ausgetauscht werden müssen.

Das Ziel der Smart Repair Methode ist ein „smartes“ bzw. schlaues Vorgehen bei einer Reparatur, damit möglichst wenig Aufwand durchgeführt werden muss und nur geringe Kosten entstehen. Deshalb wird gezielt und punktgenau repariert, weshalb auch der Begriff „Spot Repair“ genutzt wird. Ob Smart Repair bei einem Schaden möglich ist, entscheidet die Werkstatt, da auch Sicherheitsaspekte und Gewährleistungsansprüche berücksichtigt werden müssen. Nach der Begutachtung des jeweiligen Schadens kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden.

Zu den Vorteilen von Smart Repair gehören neben den niedrigen Kosten der geringe Materialverbrauch und die schnelle Reparaturzeit. Das Fahrzeug muss nur kurz in die Werkstatt. Auf der anderen Seite kann Smart Repair nur bei kleineren Schäden helfen.

Sicherungsvermögen

Das Sicherungsvermögen stellt im Versicherungswesen den Teil des Vermögens einer Versicherungsgesellschaft dar, das der Deckung von Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten dient. Durch das Sicherungsvermögen werden bei einer Insolvenz die Ansprüche der Versicherungsnehmer abgesichert. Deshalb gelten für das Sicherungsvermögen strenge Vorschriften, die dauerhaft ausreichend Vermögenswerte sicherstellen sollen.

Die Höhe des Sicherungsvermögens muss in der Summe den Beitragsüberträgen, Deckungsrückstellungen, laufenden Rückstellungen, festgelegten Beitragsrückerstattungen, Verbindlichkeiten und erstattungspflichtigen Prämieneingängen entsprechen. Ist das Sicherungsvermögen geringer als die benötigte Summe, muss der Unternehmensvorstand Fehlbeträge unverzüglich ausgleichen. Es muss dem Sicherungsvermögen deshalb laufend ein Teil der Beiträge zugeführt werden, um der Summe aller Positionen entsprechen zu können. Das Sicherungsvermögen wird gesondert von anderen Vermögenswerten verwaltet. Es handelt sich dabei um ein Sondervermögen, das dem Zugriff potenzieller Gläubiger entzogen wird.

Das Sicherungsvermögen einer Versicherungsgesellschaft ist für Versicherungsnehmer von Bedeutung, da potenzielle Ansprüche im Falle einer Insolvenz daraus befriedigt werden. Um zu gewährleisten, dass alle Ansprüche erfüllt werden, wird das Sicherungsvermögen treuhänderisch überwacht. Der Treuhänder muss allen Entnahmen und Verfügungen aus dem Sicherungsvermögen zustimmen. Entnahmen aus dem Sicherungsvermögen dürfen nur zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen oder aber bei Geschäftsplan-Änderungen vorgenommen werden.

Sicherungsklasse

Bei der Sicherungsklasse handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der gewerblichen Inhaltsversicherung. Bei einigen Versicherungen wird für ein Risiko wie etwa Einbruchdiebstahl eine Sicherungsklasse festgelegt. Die Unterteilung in verschiedene Sicherungsklassen wird aufgrund der Schadenerfahrungen der Versicherungsgesellschaften durchgeführt.

Bei gewerblichen Versicherungen hat die Betriebsart einen Einfluss auf die Einstufung in eine Sicherungsklasse. Abhängig vom Gewerbe und der betrieblichen Tätigkeit wird das Risiko von Raub oder Einbruchdiebstahl höher oder eben geringer eingeschätzt. So haben Einzelhandelsgeschäfte mit einem Sortiment aus Tabakwaren und Alkohol ein höheres Risiko für Einbruchdiebstahl als beispielsweise ein Blumenladen, obwohl beide Gewerbe dem Einzelhandel zugeordnet werden. Dies ist auf die Erfahrungen zurückzuführen, dass beim vorerwähnten Beispiel Tabak und Alkohol eher gestohlen wird als ein Blumenstrauß.

Unternehmen mit einer hohen Sicherungsklasse müssen mechanische Sicherungen zur Reduzierung von Risiken durchführen. In der Regel bedeutet dies, dass zusätzliche Alarmtechnik installiert werden muss. Diese Sicherungsmaßnahmen werden in der Sicherungsvereinbarung festgelegt, die Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Über die jeweiligen Sicherungsklassen kann man sich direkt bei der Versicherungsgesellschaft informieren.

Sicherungsbedarf

Sicherungsbedarf bei Lebensversicherungen bezieht sich auf die Notwendigkeit, finanzielle Mittel zu reservieren, um zukünftige Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern erfüllen zu können. Dieser Sicherungsbedarf entsteht insbesondere bei Lebensversicherungen, bei denen Ausschüttungen aus dem bilanziellen Gewinn begrenzt werden.

Um den Sicherungsbedarf zu verstehen, ist es wichtig, zunächst die Funktionsweise von Lebensversicherungen zu betrachten. Diese Versicherungsform basiert auf dem Prinzip der Risikogemeinschaft, bei der eine Vielzahl von Versicherungsnehmern gemeinsam für die finanziellen Risiken des Einzelnen aufkommt. Die Versicherungsprämien, die von den Versicherungsnehmern gezahlt werden, fließen in einen gemeinsamen Pool, aus dem im Falle eines Versicherungsfalls die Leistungen an die Betroffenen erbracht werden. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass dieser Pool ausreichend gefüllt ist, um die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern erfüllen zu können.

In der Bilanz einer Lebensversicherungsgesellschaft werden die eingezahlten Prämien als Einnahmen verbucht und die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der bilanzielle Gewinn einer Lebensversicherungsgesellschaft ergibt sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen und den Verbindlichkeiten. Dieser Gewinn kann in der Regel nicht vollständig ausgeschüttet werden, da ein Teil davon für die Erfüllung der zukünftigen Verpflichtungen zurückgehalten werden muss. Dieser Teil wird als Sicherungsbedarf bezeichnet.

Der Sicherungsbedarf dient somit als finanzielle Reserve, um unvorhergesehene Ereignisse oder Schwankungen in der Kapitalanlage ausgleichen zu können. Diese Reserve ist von großer Bedeutung, da Lebensversicherungen in der Regel langfristige Verträge sind und die Versicherungsgesellschaften über einen längeren Zeitraum hinweg für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen sorgen müssen. Eine unzureichende Reserve kann daher zu finanziellen Engpässen führen und im schlimmsten Fall sogar die Insolvenz einer Versicherungsgesellschaft zur Folge haben.

Um sicherzustellen, dass der Sicherungsbedarf ausreichend ist, unterliegen Lebensversicherungsgesellschaften strengen gesetzlichen Vorgaben und Aufsichtsmaßnahmen. Diese umfassen unter anderem die regelmäßige Überprüfung der Finanzlage und der Kapitalanlagen sowie die Einhaltung bestimmter Mindestkapitalanforderungen. Auch die Höhe des Sicherungsbedarfs wird von den Aufsichtsbehörden festgelegt und kann je nach wirtschaftlicher Lage und Risikoprofil der Versicherungsgesellschaft variieren.

Sicherheitszuschlag

Der Risikozuschlag, auch bekannt als Sicherheitszuschlag, ist ein zusätzlicher Betrag, der von Versicherungsunternehmen auf den Versicherungsbeitrag erhoben wird. Er dient als Ausgleich für das erhöhte Risiko, das mit der Versicherung einer bestimmten Person oder Sache verbunden ist. Um den Risikozuschlag zu verstehen, ist es wichtig, den Begriff "Risiko" im Kontext von Versicherungen zu betrachten. In der Versicherungsbranche bezieht sich Risiko auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt. Je höher das Risiko, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer eine Schadenszahlung leisten muss.

Ein Beispiel für einen Risikozuschlag wäre eine Autoversicherung für einen Fahranfänger:
Da Fahranfänger aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung ein höheres Unfallrisiko haben, wird der Versicherer einen Risikozuschlag auf den Versicherungsbeitrag erheben. Dieser zusätzliche Betrag soll das erhöhte Risiko ausgleichen und sicherstellen, dass der Versicherer im Falle eines Unfalls ausreichend finanziell abgesichert ist.

Der Risikozuschlag kann auch bei anderen Arten von Versicherungen wie Lebensversicherungen, Krankenversicherungen oder Haftpflichtversicherungen erhoben werden. In der Regel wird er aufgrund bestimmter Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beruf oder Wohnort des Versicherungsnehmers berechnet. Je höher das Risiko, desto höher fällt auch der Risikozuschlag aus.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Risikozuschlag nicht mit der Selbstbeteiligung zu verwechseln ist. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens aus eigener Tasche zahlen muss, während der Risikozuschlag bereits in den Versicherungsbeitrag eingerechnet ist.

Der Risikozuschlag dient also dazu, das erhöhte Risiko eines Versicherungsfalles auszugleichen und sicherzustellen, dass der Versicherer genügend finanzielle Mittel hat, um im Schadensfall zu zahlen. Es ist daher wichtig, dass Versicherungsunternehmen den Risikozuschlag korrekt berechnen, um eine ausreichende Absicherung für alle Versicherten zu gewährleisten. Insgesamt kann der Risikozuschlag als eine Art "Sicherheitsnetz" betrachtet werden, das Versicherungsunternehmen nutzen, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen. Durch die Erhebung dieses Zuschlags können sie das Risiko besser kalkulieren und somit auch langfristig stabile Beiträge für alle Versicherten gewährleisten.

Synonyme - Risikozuschlag
Serienschadenklausel

Die Serienschadenklausel ist eine Bestimmung in Versicherungsverträgen, die den Versicherer vor übermäßigen finanziellen Belastungen schützt, die durch eine Häufung von Schäden entstehen können. Sie besagt, dass bei einer bestimmten Anzahl von Schäden innerhalb eines festgelegten Zeitraums nur ein Schadenfall anerkannt wird und somit nur einmalig Entschädigung gezahlt wird.

Ein Beispiel für die Anwendung der Serienschadenklausel wäre ein Versicherungsvertrag für ein Auto, der eine Serienschadenklausel von 3 Schäden innerhalb von 6 Monaten beinhaltet. Angenommen, der Versicherungsnehmer hat innerhalb dieses Zeitraums 5 Unfälle mit seinem Fahrzeug, bei denen jedes Mal ein Schaden von 5000 Euro entsteht. Ohne die Serienschadenklausel müsste der Versicherer insgesamt 25.000 Euro an den Versicherungsnehmer auszahlen. Mit der Klausel wird jedoch nur der erste Schadenfall anerkannt und somit nur 5000 Euro ausgezahlt.

Die Serienschadenklausel dient also dazu, den Versicherer vor unverhältnismäßig hohen Kosten zu schützen, die durch eine Häufung von Schäden entstehen können. Sie ist jedoch auch im Interesse des Versicherungsnehmers, da sie dazu beiträgt, die Beiträge stabil zu halten und somit eine langfristige Versicherungsfähigkeit zu gewährleisten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Ausgestaltung der Serienschadenklausel von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein kann. So kann beispielsweise die Anzahl der Schäden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auftreten dürfen, variieren oder es können zusätzliche Bedingungen wie die Schadenhöhe oder die Art des Schadens festgelegt werden.
Zudem ist die Serienschadenklausel nicht in allen Versicherungsverträgen enthalten. Sie kommt vor allem bei Sachversicherungen wie der Kfz-Versicherung oder der Hausratversicherung zum Einsatz, bei denen die Gefahr von mehreren Schäden innerhalb kurzer Zeit besonders hoch ist. In anderen Versicherungsbereichen wie der Krankenversicherung oder der Lebensversicherung ist sie hingegen nicht üblich.

Sengschaden

Bei einem Sengschaden oder Schmorschaden handelt es sich um einen Schaden, der durch Hitze entstanden ist. Sengen bedeutet vor diesem Hintergrund, dass kein Brand oder direktes Feuer für den Schaden verantwortlich ist. Verursacher von Sengschäden sind oft glühende Kohlestücke, elektrische Geräte oder Zigarettenglut.

Ein Sengschaden wird durch Hitze verursacht und begrenzt sich auf eine eher kleine Fläche, da es keine Ausbreitung wie bei einem Brand gibt. Durch das Sengen werden Gegenstände in der Regel nur oberflächlich beschädigt, was naturgemäß vom Untergrund abhängt.

Schmorschäden und Sengschäden sind nicht automatisch von einer Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung umfasst, sofern keine Deckungserweiterung vereinbart wurde. Hier sollte geprüft werden, ob Schäden durch Sengen mitversichert sind. Sengschäden können aber auch Folge von einer versicherten Gefahr auftreten, beispielsweise aus einer Explosion oder einem Feuer und deshalb als Folgeschaden über die Versicherung abgesichert sein.

 

Selbstversicherung

Bei der Selbstversicherung handelt es sich um den vollständigen oder teilweisen Verzicht von einem Risikoträger auf die Risikoübertragung seiner versicherbaren Risiken an Versicherungsgesellschaften, weil selbst die Möglichkeit eines Ausgleichs besteht.

Eine Selbstversicherung kann intern durch eine getrennte Unternehmensabteilung oder durch ein separates und nur für den Zweck der Selbstversicherung gegründetes Unternehmen organisiert werden. Eine externe Selbstversicherung ist auch aus rechtlicher Sicht eine Versicherungsgesellschaft. Beispiele für externe Selbstversicherungen sind Pensionskassen oder Unterstützungskassen.

 

Selbsttötung

Von einer Selbsttötung oder einem Suizid wird gesprochen, wenn sich jemand selbst das Leben genommen hat.

In Lebensversicherungsverträgen kann die sogenannte Selbsttötungsklausel, Suizidklausel oder Selbstmordklausel verankert sein, wonach die Auszahlung der Versicherungssumme bei Selbsttötung ausgeschlossen wird. Durch die Selbsttötungsklausel kann auch eine Karenzzeit geregelt werden, die bei einem Suizid innerhalb dieses Zeitraumes nur die Auszahlung des Rückkaufswertes zusichert. Erst nach Ablauf dieser Karenzzeit würde die volle Versicherungssumme angewiesen.

Klauseln in Bezug auf eine Selbsttötung unterscheiden sich im Umgang mit einem Suizid und beziehen Thematiken wie Geisteszustände oder Sterbehilfe mit ein. Durch Suizidklauseln können Versicherungsgesellschaften Versicherungsnehmer von der Versicherungsleistung ausschließen, deren Entschluss zur Selbsttötung bei Vertragsabschluss schon feststeht und die durch die Versicherungsleistung ihre Angehörigen absichern möchten.

 

Synonyme - Suizid, Selbsttötungsklausel, Suizidklausel, Selbstmordklausel
Selbstregulierung

Eine Selbstregulierung oder ein Schadenrückkauf kommt insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherungen in Betracht. Übernimmt eine Kfz-Versicherung einen Schaden, geht dies unter Umständen mit Verschlechterungen in der Schadenfreiheitsklasse einher, was die Versicherungsbeiträge erhöhen kann.

Ein Schadenrückkauf durch Selbstregulierung kann günstiger sein als eine schlechtere Einstufung in den Schadenfreiheitsrabatten. Ist ein Schaden eher klein, aber dafür die Rückstufung in die Schadenfreiheitsklasse teuer, kann sich der Schadenrückkauf lohnen.

Versicherungsgesellschaften rechnen die Kosten einer Herabstufung in den Schadenfreiheitsklassen aus, sodass ein Vergleich möglich wird. Rückstufungen in den Schadenfreiheitsrabatten erfolgen nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung.

Welche Rolle die verschiedenen Faktoren bei der KFZ-Versicherung spielen, erfahren Sie hier:
https://www.perfektversichert.de/risikoversicherungen/kfz-versicherung/schadenfreiheit-regional-typ-klassen.html

Synonyme - Schadenrückkauf
Selbstbeteiligung

Bei einer auch Selbstbehalt genannten Selbstbeteiligung handelt es sich um den Eigenanteil, den Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens selber tragen. Die Versicherungsgesellschaft erstattet einen Schaden also nicht in voller Höhe, sondern übernimmt nur die über die Selbstbeteiligung hinausgehenden Kosten.

Selbstbeteiligungen können in mehreren Arten berechnet werden. Beim absoluten Selbstbehalt wird ein bestimmter Betrag vereinbart, der im Versicherungsfall und unabhängig von der Schadenhöhe selbst bezahlt wird. Absolute Selbstbehalte sind beispielsweise bei Kfz-Versicherungen, Hausratversicherungen oder Wohngebäudeversicherungen üblich. Beim proportionalen oder relativen Selbstbehalt wird ein Prozentsatz vereinbart, der im Falle eines Schadens selbst übernommen wird. Die Summe dieser Selbstbeteiligung hängt also von der Schadenshöhe ab. Relative Selbsthalte werden vor allem bei Krankenzusatzversicherungen vereinbart.

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Versicherungsprämien. Generell gilt, dass umso höher der Selbstbehalt vereinbart wird, desto niedriger fallen die Prämien aus.

Unter der Selbstbehaltsquote wird das Verhältnis des Netto-Beitrags zur Brutto-Beitragseinnahme verstanden.

Synonyme - Selbstbehalt, Selbstbehaltsquote, Eigenanteil, Kostenbeteiligung
Selbstbehalttarife

Der Begriff Selbstbehalttarif bezieht sich auf die Höhe der Kosten, die ein Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung einspringt. Anders ausgedrückt, ist der Selbstbehalt der Teil des Schadens, der vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden muss. Dieser Betrag wird vorab in einem Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft festgelegt. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer ist in der Regel auch der Versicherungsbeitrag.

Arten von Selbstbehalttarifen
Es gibt verschiedene Arten von Selbstbehalttarifen, die je nach Versicherung und Vertrag variieren können:

  1. Festbetrag-Selbstbehalt
    Bei dieser Variante wird ein fester Betrag als Selbstbehalt vereinbart, der im Schadensfall vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden muss. Dieser Betrag kann je nach Versicherung und Tarif variieren und wird meistens pro Schadensfall berechnet. Der Vorteil dieser Art von Selbstbehalttarif ist, dass der Versicherungsnehmer genau weiß, wie viel er im Schadensfall selbst zahlen muss. Allerdings kann es bei größeren Schäden zu einer höheren finanziellen Belastung kommen. 
  2. Prozentsatz-Selbstbehalt
    Hier wird der Selbstbehalt in Form eines prozentualen Anteils des Schadens berechnet. Dieser Prozentsatz kann je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich sein und wird ebenfalls pro Schadensfall angewendet. Der Vorteil dieser Variante ist, dass der Selbstbehalt bei größeren Schäden automatisch höher ausfällt und somit die finanzielle Belastung für den Versicherungsnehmer begrenzt wird. Allerdings kann es bei kleineren Schäden zu einer höheren finanziellen Belastung kommen.
  3. Kombination aus Festbetrag und Prozentsatz
    Bei dieser Art von Selbstbehalttarif wird sowohl ein fester Betrag als auch ein prozentualer Anteil des Schadens als Selbstbehalt vereinbart. Der Versicherungsnehmer muss somit einen Teil des Schadens bis zu einem festgelegten Betrag selbst tragen und darüber hinaus einen prozentualen Anteil. Diese Variante bietet eine gewisse Flexibilität, da der Selbstbehalt je nach Schadenshöhe angepasst wird.
  4. Jahres-Selbstbehalt
    Hier wird der Selbstbehalt nicht pro Schadensfall, sondern pro Versicherungsjahr berechnet. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres nur bis zu einem bestimmten Betrag selbst zahlen muss, unabhängig von der Anzahl der Schäden. Dies kann besonders bei kleineren Schäden von Vorteil sein, da der Selbstbehalt nicht bei jedem Schadensfall neu berechnet wird.
  5. Dynamischer Selbstbehalt
    Bei dieser Variante steigt der Selbstbehalt mit der Schadenfreiheit des Versicherungsnehmers. Je länger dieser schadenfrei bleibt, desto höher wird der Selbstbehalt. Dadurch werden Versicherungsnehmer belohnt, die keine oder nur wenige Schäden melden. Allerdings kann es bei einem Schaden zu einer höheren finanziellen Belastung kommen, da der Selbstbehalt bereits angestiegen ist.
  6. Staffelung des Selbstbehalts
    Hier wird der Selbstbehalt in Abhängigkeit von der Schadenhöhe gestaffelt. Das bedeutet, dass bei geringeren Schäden ein niedrigerer Selbstbehalt gilt als bei höheren Schäden. Diese Variante bietet eine gewisse Absicherung bei größeren Schäden, da der Selbstbehalt nicht pauschal festgelegt ist.

Vor- und Nachteile von Selbstbehalttarifen
Die Wahl eines Selbstbehalttarifs hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Einer der größten Vorteile ist die Möglichkeit, durch einen höheren Selbstbehalt die Versicherungsbeiträge zu senken. Dies kann vor allem für Versicherungsnehmer mit einem geringen Budget von Vorteil sein. Zudem kann ein Selbstbehalttarif dazu führen, dass Versicherungsnehmer sorgsamer mit ihrem Eigentum umgehen, da sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Auf der anderen Seite kann ein hoher Selbstbehalt auch zu finanziellen Belastungen führen, wenn ein Schaden eintritt. Zudem kann es vorkommen, dass Versicherungsnehmer aufgrund des Selbstbehalts auf notwendige Reparaturen oder Behandlungen verzichten, um Kosten zu sparen.

Für welche Versicherungen gibt es Selbstbehalttarife?
Selbstbehalttarife gibt es in verschiedenen Versicherungsbereichen:

  1. Kfz-Versicherung
    Eine der bekanntesten Versicherungen, die Selbstbehalttarife anbietet, ist die Kfz-Versicherung. Hierbei kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er einen Selbstbehalt in Form einer festen Summe oder in Prozent des Schadens übernehmen möchte. Durch die Wahl eines Selbstbehalttarifs kann die Versicherungsprämie erheblich gesenkt werden, vor allem für Fahranfänger oder Personen mit höherem Risiko.
  2. Hausratversicherung
    Auch bei der Hausratversicherung gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Dieser kann je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif zwischen 100 und 500 Euro betragen. Durch die Wahl eines Selbstbehalttarifs kann auch hier die Versicherungsprämie reduziert werden.
  3. Private Krankenversicherung
    Für die private Krankenversicherung gibt es ebenfalls die Option, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Hierbei trägt der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente selbst. Dadurch kann die Versicherungsprämie deutlich gesenkt werden, vor allem für Personen mit einem geringeren Krankheitsrisiko.
  4. Rechtsschutzversicherung
    Auch bei der Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif zu wählen. Hierbei trägt der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten für Rechtsstreitigkeiten selbst. Durch die Wahl eines Selbstbehalttarifs kann die Versicherungsprämie reduziert werden, vor allem für Personen mit einem geringeren Risiko für Rechtsstreitigkeiten.
  5. Haftpflichtversicherung
    Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Auch hier gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Durch die Übernahme eines Teils der Kosten im Schadensfall kann die Versicherungsprämie gesenkt werden.
  6. Berufsunfähigkeitsversicherung
    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer eine monatliche Rente, falls er aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch hier gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Durch die Übernahme eines Teils der Kosten im Leistungsfall kann die Versicherungsprämie gesenkt werden.

Hinweis:
Es empfiehlt sich  die verschiedenen Tarife sorgfältig zu vergleichen und sich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um den passenden Selbstbehalttarif zu finden.

Schutzkosten

Bei Schutzkosten handelt es sich um Kosten für den Schutz von Gegenständen und Sachen, die nicht direkt vom Schaden betroffen sind, aber durch Reparaturarbeiten zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung eines ursprünglichen Zustandes beschädigt werden könnten und aus diesem Grund geschützt werden müssen.

Schutzkosten sind häufig Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung und stellen Haushaltsgegenstände oder Möbel unter Schutz. Zu typischen Schutzkosten gehören die Kosten von Abdeckfolien oder der Abbau von Möbeln im Bereich des Hauptschadens, um Reparaturen überhaupt erst durchführen zu können. Aus versicherungstechnischer Sicht werden Schutzkosten gemeinsam mit Aufräumkosten, Abbruchkosten und Bewegungskosten in einer Leistungsposition zusammengefasst.

 

Schutzbrief

Ein Schutzbrief ist eine Zusatzleistung im Bereich der Kfz-Versicherungen. Schutzbriefe werden als zusätzliche Versicherungsbausteine angeboten und beinhalten Leistungen wie Pannenhilfe, Fahrzeug- und Krankenrücktransport oder Bergung. Ein Kfz-Schutzbrief wird insbesondere Vielfahrern empfohlen, damit sie auch in Notsituationen kurzfristig wieder mobil sind. Schutzbriefe werden nicht nur von Versicherungsgesellschaften angeboten, sondern auch von Automobilclubs.

Der Schutzbrief kann das versicherte Fahrzeug, den Fahrzeughalter, berechtigte Fahrer und Passagiere bzw. Insassen bei Unfällen, Pannen oder Diebstahl absichern. Übernommen werden je nach Variante Kosten für das Abschleppen oder die Bergung des Fahrzeugs, den Transport in die Werkstatt, Übernachtungskosten für ein Hotel sowie Kosten für die Rück- oder Weiterreise. Auch ein Mietwagen kommt in Betracht.

Die Leistungen des Schutzbriefes sind in der Regel nicht auf eine bestimmte Anzahl von Schäden begrenzt. Damit in Notsituationen möglichst schnell gehandelt werden kann, bieten Schutzbriefe Pannenhilfe-Hotlines oder Apps an, die rund um die Uhr erreichbar sind und beispielsweise die Bergung durch einen Abschleppdienst veranlassen können. Schutzbriefe können auch im Ausland wirksam sein.

 

Schneedruck

Schneedruck entsteht, wenn es lange geschneit hat und die Witterungsverhältnisse dafür Sorge getragen haben, dass Schneemassen sich aufgetürmt haben. Geschieht dies auf einem Dach kann der Schneedruck zu Verformungen oder Beschädigungen durch Risse führen. Unter der manchmal tonnenschweren Schneelast können auch robuste Dachkonstruktionen oder hangseitige Wände zusammenbrechen. Schneelasten können Dächer und Wände eindrücken und Lawinen vom Dach können abrutschen und dadurch Menschen verletzen oder Gegenstände beschädigen.

Zuständig für die Prävention von Schneedruckschäden sind Eigentümer von Gebäuden, die allgemein für den Unterhalt ihrer Liegenschaft Sorge tragen müssen. Sofern es möglich ist, sollte sich auftürmender Schnee frühzeitig vom Dach entfernt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dächer mit Photovoltaikanlagen, da diese sich ebenfalls unter Schneedruck verformen können. Die Installation von Schneedrucksensoren kann helfen, rechtzeitig zu reagieren.

Versichert werden können Schneedruckschäden über Elementarschadenversicherungen als Bestandteil von Gebäudeversicherungen oder Hausratversicherungen. Hierbei ist zu beachten, dass Schäden durch Naturgefahren wie auch Schneedruck nicht automatisch in allen Wohngebäudeversicherungen abgesichert sind. Oft werden einzelne Versicherungsbausteine zur Integration in den Versicherungsvertrag angeboten.

 

Synonyme - Schneelast
Schmerzensgeld

Bei Schmerzensgeld handelt es sich um einen Anspruch auf Schadensersatz für immaterielle Schäden. Immaterielle Schäden sind keine Schäden vermögensrechtlicher Art. So wird Schmerzensgeld beispielsweise nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gezahlt. Ein Schmerzensgeld enthält eine Sühnefunktion. Über den eigentlichen Körperschaden bzw. Gesundheitsschaden hinaus sollen alle seelischen Belastungen, Unwohlgefühle und weitere Unannehmlichkeiten durch das Schmerzensgeld eine Wiedergutmachung erhalten, die mit einer erlittenen Verletzung einhergehen.

Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Personen, wenn ihr Körper, ihre Gesundheit, ihre Freiheit oder ihre sexuelle Selbstbestimmung eine Verletzung durch Dritte erfahren haben. Ein Schmerzensgeld zielt darauf ab, immaterielle Schäden auszugleichen und nicht, eine Vermögenslage wieder herzustellen.

Grundsätzlich muss die Person Schmerzensgeld leisten, die das körperliche bzw. gesundheitliche Leiden des Anspruchsberechtigten verursacht hat. Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht jedoch auch die Möglichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs, wenn den Schadenverursacher kein direktes Verschulden an der Verletzung trifft. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist vom Einzelfall abhängig. Maßgeblich sind Schwere der Verletzung, Dauer der Verletzung sowie Ausmaß und Umfang der damit verbundenen Beeinträchtigungen sowie Folgen.

Im Bereich der Versicherungen übernehmen insbesondere Haftpflichtversicherungen die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen.

 

Schlüsselschaden

Ein Schlüsselschaden entsteht, wenn jemand einen fremden Schlüssel verliert. Fremde Schlüssel gehören Nutzern oftmals nicht, sondern sind Generalschlüssel oder Codekarten zu Mietsachen oder gemieteten Gewerberäumen. Bei Schlüsselverlust muss also nicht nur ein Schlüssel ersetzt werden, sondern auch Schlösser und Schließanlagen. Eine vollständige und funktionsfähige Schließanlage schützt vor Einbruchdiebstahl und gilt als Voraussetzungen für viele Betriebsversicherungen. Für die Schlossänderungskosten muss in erster Linie die Person aufkommen, der der Schlüssel verloren gegangen ist.

Insbesondere für Unternehmen und Betriebe mit gemieteten oder gepachteten Räumlichkeiten und Geländen kann ein Schlüsselschaden sehr teuer werden. Aber auch Lehrer, Hausmeister, Reinigungskräfte oder Einzelunternehmer benutzen aus beruflichen Gründen häufig fremde Schlüssel, die beim Schlüsselverlust ersetzt werden müssen.

Unternehmen können sich mit einer gewerblichen Haftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen derartige Schlüsselschäden absichern. Eine Absicherung gegen Schlüsselverlust wird als zusätzlicher Baustein in den Versicherungsschutz integriert. Im Falle des Schlüsselverlusts werden dann auch die Schlossänderungskosten bis zur vereinbarten Höhe oder aber bis zur Versicherungssumme erstattet. Des Weiteren können von der Versicherung Folgeschäden aus Schlüsselschäden, also beispielsweise Einbruchdiebstahl, aus der Leistungspflicht ausgenommen werden.

 

 

Synonyme - Schlüsselverlust, Schlossänderungskosten
Schlussanteil

Aus versicherungstechnischer Sicht kommt hat der Schlussanteil insbesondere im Bereich der Auszahlung von Kapital-Lebensversicherungen und bei Ablaufleistungen von Unfallversicherungen mit Beitragsrückerstattung eine besondere Bedeutung. In diesen Fällen handelt es sich beim Schlussanteil um eine Zahlung an den Versicherungsnehmer, deren Kalkulation erst nach der Versicherungszeit erfolgen kann und die Summe der Ablaufleistung erhöht. Eine Information über den zu erwartenden Schlussanteil innerhalb der Versicherungsdauer gilt als unverbindlich und kann von der Versicherungsgesellschaft jederzeit wieder revidiert werden. Auch der vollständige Wegfall von Schlussanteilen ist möglich, sodass Versicherungsnehmer nur noch garantierte Leistungen erhalten.

Der Schlussgewinnanteil oder Schlussüberschussanteil ist demnach der Anteil, der nach Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird und die Garantieleistungen übersteigt. Schlussüberschussanteile fallen umso höher aus, je länger der Versicherungsvertrag lief. Schlussgewinnanteile werden auch dann ausgezahlt, wenn der Versicherungsvertrag vor Ablauf gekündigt wird oder ein Versicherungsnehmer stirbt, sodass die Versicherungssumme und Schlussüberschussanteile an Bezugsberechtigte angewiesen werden.

 

Synonyme - Schlussgewinnanteil, Schlussüberschussanteil
Schicksalsteilung

Bei der Schicksalsteilung handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Rückversicherungen. Die auch „follow the fortunes“ genannte Schicksalsteilung beschreibt bei Rückversicherungen die Pflicht, den Zedenten in versicherungstechnischer Hinsicht nicht sich selbst zu überlassen, sondern sich auch unabhängig vom Vorliegen eines Rechtsgrundes an dem Schicksal zu beteiligen, was dem Zedenten widerfährt.

Nach dem Prinzip der Schicksalsteilung konstituiert die automatische Ersatzpflicht der Rückversicherung, sobald der Zedent seinem Versicherungsnehmer Versicherungsleistungen erbringen muss und in den Rückversicherungsvereinbarungen keine Einschränkungen hierfür vorgesehen hat.

 

Schadenzahl

Die im Kalenderjahr bei den Versicherungsgesellschaften angefallenen Schäden nennt man Schadenzahl.

Bei der Schadenzahlverteilung als versicherungsmathematische Wahrscheinlichkeitsverteilung wird unterschieden zwischen der Binominalverteilung, der Poisson-Verteilung und der Panjer-Verteilung.

Synonyme - Schadenzahlverteilung
Schadenverteilung

Unter die Schadenverteilung fallen in der versicherungsmathematischen Erfassung verschiedene Modelle zur Ermittlung der Zufallsgesetzmäßigkeit von Schäden. Die Ermittlung von Risiken wird in der Versicherungsmathematik mittels Methoden durchgeführt, die teilweise auf der Wahrscheinlichkeitstheorie basieren.

Wichtig für wirtschaftliche Kalkulationen von Versicherungsprodukten ist eine gute Übereinstimmung von gemessenen und beobachteten Schadendaten sowie ein versicherungsmathematisches Modell, mit dem Schadenverteilungen beschrieben werden können. Der Eintritt von Risikoereignissen bedeutet die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Mögliche Schäden können in fixierter Höhe eintreten oder beliebige Werte mit sich bringen, weshalb von Summenrisiken und Schadenrisiken gesprochen wird.

Summenrisiken werden durch eine Zahl für die Schadenwahrscheinlichkeit oder Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Gegenwahrscheinlichkeit dargestellt. Schadenrisiken können jeden Geldbetrag annehmen, sodass sie durch kontinuierliche Wahrscheinlichkeitsverteilungen beschrieben werden. Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Risiken stehen in einem engen Bezug zur beobachteten Schadenverteilung.

 

Schadenversicherung

Bei einer Schadenversicherung handelt es sich um eine Versicherung, bei der sich die Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet, den durch einen Schadenfall eingetretenen Vermögensschaden zu ersetzen. Schadenversicherungen sind auf die Deckung von Schäden ausgerichtet und werden durch die tatsächliche Schadenshöhe und die vereinbarte Versicherungsleistung bis zur Versicherungssumme als Obergrenze begrenzt. Zu den typischen Schadenversicherungen gehören Feuerversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Hagelversicherungen, Transportversicherungen, Tierversicherungen oder Reisegepäckversicherungen.

Schadenversicherungen werden als Gegenstück der Summenversicherungen betrachtet. Beide Versicherungen verpflichten sich zum Schadensersatz. Unterschiedlich gehandhabt wird die Berechnung der Entschädigungssumme. Bei der Schadensversicherung werden Schäden durch die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens reguliert. Bei Summenversicherungen werden festgelegte Summen ausgezahlt. Bei der Schadenversicherung fließen zusätzlich zum konkret messbaren Schaden weitere Kriterien in die Berechnung der Entschädigung ein. Hierzu gehören Selbstbeteiligungen, vereinbarte Höchstsummen oder Abzüge durch Abnutzung.

Bei Schadenversicherungen gilt ein striktes Bereicherungsverbot. Versicherungsgesellschaften sind danach nicht verpflichtet, höhere Entschädigungen zu leisten, als der tatsächlich entstandene Schaden erfordert. Versicherungsnehmer dürfen sich an der Entschädigung durch die Schadenversicherung nicht zusätzlich bereichern.

 

Synonyme - Schadensversicherung
Schadenverhütung

Unter Schadenverhütung oder Schadenprävention fallen alle Maßnahmen und Regelungen, die den Eintritt eines Schadens verhindern oder aber die Folgen eines Schadens mindern sollen.

Maßnahmen für die Schadenverhütung von Versicherungsgesellschaften werden als Obliegenheiten für Versicherungsnehmer in den jeweiligen Versicherungsverträgen verankert. Dadurch soll das versicherungstechnische Risiko nebst Risikokosten für die Versicherungsgesellschaft eingedämmt werden. Auch Franchise Vereinbarungen können dazu beitragen, das Interesse von Versicherungsnehmern an der Schadenverhütung zu steigern. Dies geschieht nach dem Grundsatz, dass Versicherungsnehmer mehr Vorsicht walten lassen, wenn sie sich an potenziellen Schäden selbst beteiligen müssen.

Auf der anderen Seite sind Maßnahmen zur Schadenprävention seitens der Versicherungsgesellschaft als wesentlicher Aspekt des Kundenservices und der Kundenorientierung zu betrachten. Als Beispiel dienen die Bemühungen von Krankenversicherungen, Versicherungsnehmer durch besondere Sportangebote oder Ernährungs-Tipps zum gesunden Lebenswandel zu motivieren, damit sie später nicht krank werden.

 

Synonyme - Schadenprävention
Schadensverursacher

Der Schadensverursacher ist eine Person, die fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden herbeigeführt hat. Nach den Regeln zum Schadensersatz muss derjenige, der einen Schaden verursacht hat, dem Geschädigten dafür einen Ausgleich oder eine Wiedergutmachung leisten. Ziel des vom Schadenverursacher auszugleichenden Schadensersatzes ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes; also möglichst in der Weise, die vor dem Schadensereignis herrschte. Geschädigte sind nach Möglichkeit so zu stellen, als wäre es gar nicht zu dem Schaden gekommen.

Aus rechtlicher Sicht muss ein Schadensverursacher den Schadensersatz selbst leisten. Es gibt jedoch Versicherungen wie beispielsweise Haftpflichtversicherungen, die Schäden Dritter für den Schadenverursacher ausgleichen.

 

Synonyme - Schadenverursacher
Schadensersatz

Beim Schadensersatz handelt es sich um den Ausgleich eines Schadens. Entsteht einer Person durch eine andere Person ein Schaden, ist die schädigende Person gesetzlich verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Der Schadensersatz muss geeignet sein, den ursprünglichen Zustand vor dem Schadensereignis wieder herzustellen oder aber den Schaden wieder gutzumachen, weshalb auch von einer Entschädigung oder Wiedergutmachung gesprochen wird. Derjenige, der den Schaden verursacht hat, muss diesen dem Geschädigten ersetzen. Voraussetzung für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch ist, dass der Schädiger den Schaden entweder fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, wobei auch andere Gründe zu einer Haftung führen können.

 

Schadensersatzanspruch

Schadensersatzansprüche kommen bei Personenschäden, Sachschäden, echten und unechten Vermögensschäden sowie ideellen bzw. immateriellen Schäden in Betracht. Wie ein Schadensersatz ausgeglichen werden muss, wird in §§ 249 ff. BGB geregelt. Zu den klassischen Möglichkeiten eines Schadensersatzes gehören der Geldersatz oder die Naturalrestitution. Bei der Naturalrestitution wird ein Zustand hergestellt, der ohne das Schadensereignis bestehen würde – also so, als wenn der Schaden gar nicht eingetreten wäre. Hierbei kann es sich um eine Reparatur einer Sache oder aber Übergabe einer gleichwertigen Sache handeln.

Oft werden Schadensersatzansprüche jedoch über Gelder erfüllt. Bei Personenschäden wird beispielsweise Schmerzensgeld gezahlt, um den immateriellen Schaden auszugleichen. Eine Nutzungsausfallentschädigung kommt als Schadensersatz in Betracht, wenn Gegenstände wegen des Schadens nicht genutzt werden können und dadurch ein Schaden entstanden ist. Aber auch Pflegekosten fallen unter den Schadensersatz, wenn eine Person durch den Schaden pflegebedürftig wird.

Wer nach dem Gesetz Schadensersatzansprüche innehaben könnte, ergibt sich aus §§ 280 ff. BGB und §§ 823 ff. BGB. Grundlage für einen Schadenersatz ist entweder eine vertragliche Pflichtverletzung oder eine unerlaubte Handlung. Grundsätzlich gilt das Verschuldensprinzip: Wer einen Schaden schuldhaft verursacht hat, der muss ihn auch ersetzen.

Abgesichert werden können Schadensersatzansprüche und entsprechende Forderungen durch Haftpflichtversicherungen.

 

Synonyme - Schadensersatzanspruch, Schadenersatz
Schadenrückversicherung

Unter Schadenrückversicherungen fallen alle Rückversicherungen, bei denen im Versicherungsfall nicht wie bei Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen die fest vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt wird, sondern lediglich ein Ersatz des entstandenen Schadens stattfindet. Schadenrückversicherungen werden in allen Bereichen von Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen angeboten.

Bei der auch nichtproportionalen Rückversicherung genannten Schadenrückversicherung wird der Rückversicherer nur dann vom Erstversicherer an Schadenszahlungen beteiligt, wenn ein Kumulschaden oder ein einzelner Schaden eine bestimmte und vereinbarte Höhe übersteigt. In Bezug auf das Entgelt erfolgt dann eine individuelle Kalkulation.

 

Schadenrückstellungen

Bei Schadenrückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Schäden und Versicherungsfälle.

Wenn eine Versicherungsgesellschaft durch einen Vertrag Versicherungsschutz gewährt, dann übernimmt sie dadurch die Verpflichtung, alle vom Versicherungsvertrag abgedeckten Schäden zu regulieren. Insbesondere in Haftpflichtfällen werden Schäden jedoch häufig erst spät entdeckt oder die Schadenabwicklung zieht sich über ein Geschäftsjahr hinaus hin. Um wirtschaftlich arbeiten zu können und um über die erforderlichen finanziellen Mittel für derartige Schäden zu verfügen, müssen Versicherungsgesellschaften schon im Geschäftsjahr des Vertragsschlusses abschätzen, welche Schäden auf sie zukommen könnten. Da zum Ende eines Geschäftsjahres derartige Schäden nur zum Teil reguliert sind, handelt es sich bei Schadenrückstellungen um in die Zukunft ausgerichtete Schätzwerte.

Für die Schadenrückstellungen werden die Vorjahre analysiert. Das aus dieser Analyse resultierende Zahlenmuster wird dann für die Bildung von Schadenrückstellungen verwendet.

Schadenreservierung

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages erhalten Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft das Versprechen, bei Eintreten des vertraglich definierten Schadens einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu bekommen. Versicherungsschutz wird für einen bestimmten Zeitraum gegen die Zahlung von Beiträgen gewährt.

Nicht alle Schäden werden aber in dem Jahr reguliert, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Regulierungen können sich verzögern oder aber Schäden werden verspätet gemeldet. Für die Schäden, die zum bilanziellen Stichtag noch nicht reguliert wurden oder nicht bekannt sind, werden Rückstellungen gebildet. Häufig werden diese Schadenrückstellungen auch Schadenreserven genannt.

Schadenreserven haben den Grund, gegenüber Versicherungsnehmern das Versprechen nicht nur im Jahr der Prämienzahlung, sondern auch darüber hinaus gewährleisten und absichern zu können. Versicherungsgesellschaften stellen darüber hinaus bei der Bilanz Einnahmen den Ausgaben gegenüber. Da die Bildung von Schadenreserven kaufmännische Ausgaben darstellen, entsteht dadurch ein Jahresergebnis, das die Wirtschaftlichkeit der Versicherungsgesellschaft realistisch und transparent darstellt.

Schadenreserven werden entweder als individuelle Einzelfallreserven für bekannte Schäden oder als pauschale Rückstellungen auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden gebildet. Der gesamte Vorgang wird Schadenreservierung genannt und in Einzelfallreservierung oder aktuarieller Reservierung gegliedert.

 

Schadenreserve

Bei einer Schadenreserve handelt es sich um versicherungstechnische Rückstellungen für am Ende des Geschäftsjahres einer Versicherungsgesellschaft eingetretene, aber noch nicht abgeschlossene Schadensfälle. Die bekannten, aber noch nicht abgewickelten Schäden werden Spätschäden genannt.

Spätschäden sind für alle Versicherungsgesellschaften problematisch. Insbesondere im Bereich der Haftpflichtversicherungen können Schäden zum Beispiel durch Konstruktionsfehler an Bauwerken oder bei Personenschäden mit unbestimmtem Heilungserfolg erst spät bekannt und gemeldet werden. Für die Regulierung solcher Spätschäden müssen Schadenreserven gebildet werden.

Aus bilanzieller Sicht sind Schadenreserven ungewisse Verbindlichkeiten, da die Zahlungsverpflichtung für diese Schäden schon entstanden, aber die Höhe der Zahlungen noch unbekannt ist. Schadenreserven werden nach statistischen Grundsätzen berechnet.

Schadenregulierungskosten

Die Schadenregulierungskosten umfassen die personellen und sachlichen Kosten für die Regulierung von Schäden durch Versicherungsgesellschaften. Unterschieden wird zwischen direkten, indirekten, externen und internen Schadensregulierungskosten.

  • direkte Schadenregulierungskosten
    Bei direkten Schadenregulierungskosten handelt es sich um Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang zum Schaden stehen. Diese Schadenregulierungskosten können dem jeweiligen Schaden zugeordnet werden und beinhalten keine Anwaltskosten, Sachverständigenkosten oder andere Entschädigungsleistungen.

  • indirekte Schadenregulierungskosten
    Dem gegenüber stehen die indirekten Schadenregulierungskosten, die bei der Schadenregulierung zwar entstehen, aber nicht unmittelbar dem Schaden zugeordnet werden können. Zu den indirekten Schadenregulierungskosten gehören beispielsweise Gehälter, Löhne, Energiekosten oder Büromieten von der Versicherungsgesellschaft.

  • externe Schadenregulierungskosten
    Externe Schadenregulierungskosten sind einem Schaden zuzuordnende Kosten, die durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Interne Schadenregulierungskosten sind innerbetriebliche Kosten.

 

Synonyme - direkte Schadenregulierungskosten, indirekte Schadenregulierungskosten, externe Schadenregulierungskosten
Schadenregulierung

Der Begriff der Schadenregulierung beschreibt den gesamten Prozess der Bearbeitung und der Abwicklung von Schäden durch die Versicherungsgesellschaft. Im engeren Sinn wird die abschließende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft zu ihrer Eintrittspflicht für einen konkreten Schaden gegenüber einem Versicherungsnehmer oder aber Geschädigten als Schadenregulierung verstanden. Das Ziel der Schadenregulierung ist ein sachgerechter und fachgerechter Schadenausgleich.

In der Haftpflichtversicherung wird von der Schadenregulierung gesprochen, wenn eine Prüfung erfolgt, ob Ansprüche berechtigt oder unberechtigt sind und deshalb abgewehrt werden müssen.

Die Schadenabwicklung beschreibt den Prozess der Abwicklung eines Schadens. Hierunter fallen Prüfungen, Entscheidungen und Kontrollen über alle rechtlichen Ansprüche und Zahlungen.

 

 

Synonyme - Schadenabwicklung
Schadenregulierer

Beim Schadenregulierer handelt es sich um einen Beruf aus dem Versicherungswesen. Schadenregulierer arbeiten für Versicherungsgesellschaften und prüfen, ob von Versicherungsnehmern gemeldete Schäden auch durch die jeweiligen Versicherungsverträge abgesichert sind. Umfangreichere Schäden nehmen Schadenregulierer häufig persönlich in Augenschein. Vor Ort überprüfen sie dann auch, ob Schilderungen zutreffen können und nachvollziehbar sind oder Unstimmigkeiten auftreten. Schadenregulierer bewerten die Schadenshöhe und ziehen bei Bedarf oder Zweifeln Sachverständige hinzu.

Schadenregulierer klären also nach einer Schadenmeldung, ob ein Leistungsanspruch überhaupt besteht. Sie erläutern Versicherungsnehmern Möglichkeiten der Abwicklung und klären über Mitwirkungs- oder Schadenminderungspflichten auf. Schadenregulierer entscheiden über Leistungsansprüche, berechnen die Leistungen und weisen die Regulierungsabteilung zur Auszahlung an, bevor sie einen Regulierungsbericht erstellen. Letztendlich fungieren Schadenregulierer dadurch auch als Berater für Versicherungsnehmer.

Der Beruf des Schadenregulierungsbeauftragten ähnelt im Aufgabengebiet dem Beruf des Schadenregulierers. Der Schadenregulierungsbeauftragte reguliert Schäden für ausländische Versicherungsgesellschaften; insbesondere für Kfz-Versicherungen. Ist in einem EU/EWR-Staat ein Schaden entstanden, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall, unterstützt der Schadenregulierungsbeauftragte die Schadenabwicklung.

 

Synonyme - Schadenregulierungsbeauftragte
Schadenquote

Bei der Schadenquote handelt es sich um eine Prozentzahl, die über die Leistungsfähigkeit einer Versicherungsgesellschaft informiert.

Am Ende eines Geschäftsjahres prüfen Versicherungsgesellschaften ihre Einnahmen und Ausgaben in den verschiedenen Bereichen, um potenzielle Anpassungen vorzunehmen. Die Schadenquote wird bei Sachversicherungen wie Privathaftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen oder Kfz-Versicherungen angewendet. Sie setzt Kosten für Schäden mit den eingenommenen Prämien in ein Verhältnis. Die Schadenquote zeigt also, wie leistungsfähig die Versicherungsgesellschaft ist und erlaubt Planungen für die Zukunft.

Das Verhältnis zwischen ausbezahlten Versicherungsleistungen und den eingenommenen Beiträgen wird auch Schadensatz genannt.

Synonyme - Schadensatz
Schadenpolitik

Die Schadenpolitik umschreibt die Summe aller Entscheidungen in Versicherungsgesellschaften zur Ausgestaltung von Maßnahmen der Schadenprävention und der Regulierung von Schäden.

Unterschieden wird bei der Schadenpolitik zwischen passivem und aktivem Schadenmanagement.

  • aktives Schadenmanagement
    Die Schadenregulierung fällt in den Bereich des aktiven Schadenmanagements. Fällt hier die Schadenpolitik eher kulant aus, steigt in der Regel die Anzahl der zu regulierenden Schäden. Wird jedoch nicht jeder gemeldete Schaden sofort akzeptiert, lassen sich die Schadenkosten reduzieren.

  • passives Schadenmanagement
    Die Höhe von Schäden kann jedoch auch durch Kooperationsvereinbarungen reduziert werden. Ein Beispiel für passives Schadenmanagement stellt die Anzeigepflicht eines Schadens durch Versicherungsnehmer bei den Behörden dar; etwa nach einem Fahrraddiebstahl. Durch diese Anzeigepflicht wird das moralische Risiko zum Versicherungsbetrug eingegrenzt.

Die Schadenpolitik wirkt sich also auf die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Unternehmensgewinns von Versicherungsgesellschaften aus.