Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Selbstregulierung

Eine Selbstregulierung oder ein Schadenrückkauf kommt insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherungen in Betracht. Übernimmt eine Kfz-Versicherung einen Schaden, geht dies unter Umständen mit Verschlechterungen in der Schadenfreiheitsklasse einher, was die Versicherungsbeiträge erhöhen kann.

Ein Schadenrückkauf durch Selbstregulierung kann günstiger sein als eine schlechtere Einstufung in den Schadenfreiheitsrabatten. Ist ein Schaden eher klein, aber dafür die Rückstufung in die Schadenfreiheitsklasse teuer, kann sich der Schadenrückkauf lohnen.

Versicherungsgesellschaften rechnen die Kosten einer Herabstufung in den Schadenfreiheitsklassen aus, sodass ein Vergleich möglich wird. Rückstufungen in den Schadenfreiheitsrabatten erfolgen nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung.

Welche Rolle die verschiedenen Faktoren bei der KFZ-Versicherung spielen, erfahren Sie hier:
https://www.perfektversichert.de/risikoversicherungen/kfz-versicherung/schadenfreiheit-regional-typ-klassen.html

Synonyme - Schadenrückkauf
Selbstbeteiligung

Bei einer auch Selbstbehalt genannten Selbstbeteiligung handelt es sich um den Eigenanteil, den Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens selber tragen. Die Versicherungsgesellschaft erstattet einen Schaden also nicht in voller Höhe, sondern übernimmt nur die über die Selbstbeteiligung hinausgehenden Kosten.

Selbstbeteiligungen können in mehreren Arten berechnet werden. Beim absoluten Selbstbehalt wird ein bestimmter Betrag vereinbart, der im Versicherungsfall und unabhängig von der Schadenhöhe selbst bezahlt wird. Absolute Selbstbehalte sind beispielsweise bei Kfz-Versicherungen, Hausratversicherungen oder Wohngebäudeversicherungen üblich. Beim proportionalen oder relativen Selbstbehalt wird ein Prozentsatz vereinbart, der im Falle eines Schadens selbst übernommen wird. Die Summe dieser Selbstbeteiligung hängt also von der Schadenshöhe ab. Relative Selbsthalte werden vor allem bei Krankenzusatzversicherungen vereinbart.

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Versicherungsprämien. Generell gilt, dass umso höher der Selbstbehalt vereinbart wird, desto niedriger fallen die Prämien aus.

Unter der Selbstbehaltsquote wird das Verhältnis des Netto-Beitrags zur Brutto-Beitragseinnahme verstanden.

Synonyme - Selbstbehalt, Selbstbehaltsquote, Eigenanteil, Kostenbeteiligung
Selbstbehalttarife

Der Begriff Selbstbehalttarif bezieht sich auf die Höhe der Kosten, die ein Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung einspringt. Anders ausgedrückt, ist der Selbstbehalt der Teil des Schadens, der vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden muss. Dieser Betrag wird vorab in einem Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft festgelegt. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer ist in der Regel auch der Versicherungsbeitrag.

Arten von Selbstbehalttarifen
Es gibt verschiedene Arten von Selbstbehalttarifen, die je nach Versicherung und Vertrag variieren können:

  1. Festbetrag-Selbstbehalt
    Bei dieser Variante wird ein fester Betrag als Selbstbehalt vereinbart, der im Schadensfall vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden muss. Dieser Betrag kann je nach Versicherung und Tarif variieren und wird meistens pro Schadensfall berechnet. Der Vorteil dieser Art von Selbstbehalttarif ist, dass der Versicherungsnehmer genau weiß, wie viel er im Schadensfall selbst zahlen muss. Allerdings kann es bei größeren Schäden zu einer höheren finanziellen Belastung kommen. 
  2. Prozentsatz-Selbstbehalt
    Hier wird der Selbstbehalt in Form eines prozentualen Anteils des Schadens berechnet. Dieser Prozentsatz kann je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich sein und wird ebenfalls pro Schadensfall angewendet. Der Vorteil dieser Variante ist, dass der Selbstbehalt bei größeren Schäden automatisch höher ausfällt und somit die finanzielle Belastung für den Versicherungsnehmer begrenzt wird. Allerdings kann es bei kleineren Schäden zu einer höheren finanziellen Belastung kommen.
  3. Kombination aus Festbetrag und Prozentsatz
    Bei dieser Art von Selbstbehalttarif wird sowohl ein fester Betrag als auch ein prozentualer Anteil des Schadens als Selbstbehalt vereinbart. Der Versicherungsnehmer muss somit einen Teil des Schadens bis zu einem festgelegten Betrag selbst tragen und darüber hinaus einen prozentualen Anteil. Diese Variante bietet eine gewisse Flexibilität, da der Selbstbehalt je nach Schadenshöhe angepasst wird.
  4. Jahres-Selbstbehalt
    Hier wird der Selbstbehalt nicht pro Schadensfall, sondern pro Versicherungsjahr berechnet. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres nur bis zu einem bestimmten Betrag selbst zahlen muss, unabhängig von der Anzahl der Schäden. Dies kann besonders bei kleineren Schäden von Vorteil sein, da der Selbstbehalt nicht bei jedem Schadensfall neu berechnet wird.
  5. Dynamischer Selbstbehalt
    Bei dieser Variante steigt der Selbstbehalt mit der Schadenfreiheit des Versicherungsnehmers. Je länger dieser schadenfrei bleibt, desto höher wird der Selbstbehalt. Dadurch werden Versicherungsnehmer belohnt, die keine oder nur wenige Schäden melden. Allerdings kann es bei einem Schaden zu einer höheren finanziellen Belastung kommen, da der Selbstbehalt bereits angestiegen ist.
  6. Staffelung des Selbstbehalts
    Hier wird der Selbstbehalt in Abhängigkeit von der Schadenhöhe gestaffelt. Das bedeutet, dass bei geringeren Schäden ein niedrigerer Selbstbehalt gilt als bei höheren Schäden. Diese Variante bietet eine gewisse Absicherung bei größeren Schäden, da der Selbstbehalt nicht pauschal festgelegt ist.

Vor- und Nachteile von Selbstbehalttarifen
Die Wahl eines Selbstbehalttarifs hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Einer der größten Vorteile ist die Möglichkeit, durch einen höheren Selbstbehalt die Versicherungsbeiträge zu senken. Dies kann vor allem für Versicherungsnehmer mit einem geringen Budget von Vorteil sein. Zudem kann ein Selbstbehalttarif dazu führen, dass Versicherungsnehmer sorgsamer mit ihrem Eigentum umgehen, da sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Auf der anderen Seite kann ein hoher Selbstbehalt auch zu finanziellen Belastungen führen, wenn ein Schaden eintritt. Zudem kann es vorkommen, dass Versicherungsnehmer aufgrund des Selbstbehalts auf notwendige Reparaturen oder Behandlungen verzichten, um Kosten zu sparen.

Für welche Versicherungen gibt es Selbstbehalttarife?
Selbstbehalttarife gibt es in verschiedenen Versicherungsbereichen:

  1. Kfz-Versicherung
    Eine der bekanntesten Versicherungen, die Selbstbehalttarife anbietet, ist die Kfz-Versicherung. Hierbei kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er einen Selbstbehalt in Form einer festen Summe oder in Prozent des Schadens übernehmen möchte. Durch die Wahl eines Selbstbehalttarifs kann die Versicherungsprämie erheblich gesenkt werden, vor allem für Fahranfänger oder Personen mit höherem Risiko.
  2. Hausratversicherung
    Auch bei der Hausratversicherung gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Dieser kann je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif zwischen 100 und 500 Euro betragen. Durch die Wahl eines Selbstbehalttarifs kann auch hier die Versicherungsprämie reduziert werden.
  3. Private Krankenversicherung
    Für die private Krankenversicherung gibt es ebenfalls die Option, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Hierbei trägt der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente selbst. Dadurch kann die Versicherungsprämie deutlich gesenkt werden, vor allem für Personen mit einem geringeren Krankheitsrisiko.
  4. Rechtsschutzversicherung
    Auch bei der Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif zu wählen. Hierbei trägt der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten für Rechtsstreitigkeiten selbst. Durch die Wahl eines Selbstbehalttarifs kann die Versicherungsprämie reduziert werden, vor allem für Personen mit einem geringeren Risiko für Rechtsstreitigkeiten.
  5. Haftpflichtversicherung
    Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Auch hier gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Durch die Übernahme eines Teils der Kosten im Schadensfall kann die Versicherungsprämie gesenkt werden.
  6. Berufsunfähigkeitsversicherung
    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer eine monatliche Rente, falls er aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch hier gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Durch die Übernahme eines Teils der Kosten im Leistungsfall kann die Versicherungsprämie gesenkt werden.

Hinweis:
Es empfiehlt sich  die verschiedenen Tarife sorgfältig zu vergleichen und sich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um den passenden Selbstbehalttarif zu finden.

Schutzkosten

Bei Schutzkosten handelt es sich um Kosten für den Schutz von Gegenständen und Sachen, die nicht direkt vom Schaden betroffen sind, aber durch Reparaturarbeiten zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung eines ursprünglichen Zustandes beschädigt werden könnten und aus diesem Grund geschützt werden müssen.

Schutzkosten sind häufig Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung und stellen Haushaltsgegenstände oder Möbel unter Schutz. Zu typischen Schutzkosten gehören die Kosten von Abdeckfolien oder der Abbau von Möbeln im Bereich des Hauptschadens, um Reparaturen überhaupt erst durchführen zu können. Aus versicherungstechnischer Sicht werden Schutzkosten gemeinsam mit Aufräumkosten, Abbruchkosten und Bewegungskosten in einer Leistungsposition zusammengefasst.

 

Schutzbrief

Ein Schutzbrief ist eine Zusatzleistung im Bereich der Kfz-Versicherungen. Schutzbriefe werden als zusätzliche Versicherungsbausteine angeboten und beinhalten Leistungen wie Pannenhilfe, Fahrzeug- und Krankenrücktransport oder Bergung. Ein Kfz-Schutzbrief wird insbesondere Vielfahrern empfohlen, damit sie auch in Notsituationen kurzfristig wieder mobil sind. Schutzbriefe werden nicht nur von Versicherungsgesellschaften angeboten, sondern auch von Automobilclubs.

Der Schutzbrief kann das versicherte Fahrzeug, den Fahrzeughalter, berechtigte Fahrer und Passagiere bzw. Insassen bei Unfällen, Pannen oder Diebstahl absichern. Übernommen werden je nach Variante Kosten für das Abschleppen oder die Bergung des Fahrzeugs, den Transport in die Werkstatt, Übernachtungskosten für ein Hotel sowie Kosten für die Rück- oder Weiterreise. Auch ein Mietwagen kommt in Betracht.

Die Leistungen des Schutzbriefes sind in der Regel nicht auf eine bestimmte Anzahl von Schäden begrenzt. Damit in Notsituationen möglichst schnell gehandelt werden kann, bieten Schutzbriefe Pannenhilfe-Hotlines oder Apps an, die rund um die Uhr erreichbar sind und beispielsweise die Bergung durch einen Abschleppdienst veranlassen können. Schutzbriefe können auch im Ausland wirksam sein.

 

Schneedruck

Schneedruck entsteht, wenn es lange geschneit hat und die Witterungsverhältnisse dafür Sorge getragen haben, dass Schneemassen sich aufgetürmt haben. Geschieht dies auf einem Dach kann der Schneedruck zu Verformungen oder Beschädigungen durch Risse führen. Unter der manchmal tonnenschweren Schneelast können auch robuste Dachkonstruktionen oder hangseitige Wände zusammenbrechen. Schneelasten können Dächer und Wände eindrücken und Lawinen vom Dach können abrutschen und dadurch Menschen verletzen oder Gegenstände beschädigen.

Zuständig für die Prävention von Schneedruckschäden sind Eigentümer von Gebäuden, die allgemein für den Unterhalt ihrer Liegenschaft Sorge tragen müssen. Sofern es möglich ist, sollte sich auftürmender Schnee frühzeitig vom Dach entfernt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dächer mit Photovoltaikanlagen, da diese sich ebenfalls unter Schneedruck verformen können. Die Installation von Schneedrucksensoren kann helfen, rechtzeitig zu reagieren.

Versichert werden können Schneedruckschäden über Elementarschadenversicherungen als Bestandteil von Gebäudeversicherungen oder Hausratversicherungen. Hierbei ist zu beachten, dass Schäden durch Naturgefahren wie auch Schneedruck nicht automatisch in allen Wohngebäudeversicherungen abgesichert sind. Oft werden einzelne Versicherungsbausteine zur Integration in den Versicherungsvertrag angeboten.

 

Synonyme - Schneelast
Schmerzensgeld

Bei Schmerzensgeld handelt es sich um einen Anspruch auf Schadensersatz für immaterielle Schäden. Immaterielle Schäden sind keine Schäden vermögensrechtlicher Art. So wird Schmerzensgeld beispielsweise nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gezahlt. Ein Schmerzensgeld enthält eine Sühnefunktion. Über den eigentlichen Körperschaden bzw. Gesundheitsschaden hinaus sollen alle seelischen Belastungen, Unwohlgefühle und weitere Unannehmlichkeiten durch das Schmerzensgeld eine Wiedergutmachung erhalten, die mit einer erlittenen Verletzung einhergehen.

Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Personen, wenn ihr Körper, ihre Gesundheit, ihre Freiheit oder ihre sexuelle Selbstbestimmung eine Verletzung durch Dritte erfahren haben. Ein Schmerzensgeld zielt darauf ab, immaterielle Schäden auszugleichen und nicht, eine Vermögenslage wieder herzustellen.

Grundsätzlich muss die Person Schmerzensgeld leisten, die das körperliche bzw. gesundheitliche Leiden des Anspruchsberechtigten verursacht hat. Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht jedoch auch die Möglichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs, wenn den Schadenverursacher kein direktes Verschulden an der Verletzung trifft. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist vom Einzelfall abhängig. Maßgeblich sind Schwere der Verletzung, Dauer der Verletzung sowie Ausmaß und Umfang der damit verbundenen Beeinträchtigungen sowie Folgen.

Im Bereich der Versicherungen übernehmen insbesondere Haftpflichtversicherungen die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen.

 

Schlüsselschaden

Ein Schlüsselschaden entsteht, wenn jemand einen fremden Schlüssel verliert. Fremde Schlüssel gehören Nutzern oftmals nicht, sondern sind Generalschlüssel oder Codekarten zu Mietsachen oder gemieteten Gewerberäumen. Bei Schlüsselverlust muss also nicht nur ein Schlüssel ersetzt werden, sondern auch Schlösser und Schließanlagen. Eine vollständige und funktionsfähige Schließanlage schützt vor Einbruchdiebstahl und gilt als Voraussetzungen für viele Betriebsversicherungen. Für die Schlossänderungskosten muss in erster Linie die Person aufkommen, der der Schlüssel verloren gegangen ist.

Insbesondere für Unternehmen und Betriebe mit gemieteten oder gepachteten Räumlichkeiten und Geländen kann ein Schlüsselschaden sehr teuer werden. Aber auch Lehrer, Hausmeister, Reinigungskräfte oder Einzelunternehmer benutzen aus beruflichen Gründen häufig fremde Schlüssel, die beim Schlüsselverlust ersetzt werden müssen.

Unternehmen können sich mit einer gewerblichen Haftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen derartige Schlüsselschäden absichern. Eine Absicherung gegen Schlüsselverlust wird als zusätzlicher Baustein in den Versicherungsschutz integriert. Im Falle des Schlüsselverlusts werden dann auch die Schlossänderungskosten bis zur vereinbarten Höhe oder aber bis zur Versicherungssumme erstattet. Des Weiteren können von der Versicherung Folgeschäden aus Schlüsselschäden, also beispielsweise Einbruchdiebstahl, aus der Leistungspflicht ausgenommen werden.

 

 

Synonyme - Schlüsselverlust, Schlossänderungskosten
Schlussanteil

Aus versicherungstechnischer Sicht kommt hat der Schlussanteil insbesondere im Bereich der Auszahlung von Kapital-Lebensversicherungen und bei Ablaufleistungen von Unfallversicherungen mit Beitragsrückerstattung eine besondere Bedeutung. In diesen Fällen handelt es sich beim Schlussanteil um eine Zahlung an den Versicherungsnehmer, deren Kalkulation erst nach der Versicherungszeit erfolgen kann und die Summe der Ablaufleistung erhöht. Eine Information über den zu erwartenden Schlussanteil innerhalb der Versicherungsdauer gilt als unverbindlich und kann von der Versicherungsgesellschaft jederzeit wieder revidiert werden. Auch der vollständige Wegfall von Schlussanteilen ist möglich, sodass Versicherungsnehmer nur noch garantierte Leistungen erhalten.

Der Schlussgewinnanteil oder Schlussüberschussanteil ist demnach der Anteil, der nach Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird und die Garantieleistungen übersteigt. Schlussüberschussanteile fallen umso höher aus, je länger der Versicherungsvertrag lief. Schlussgewinnanteile werden auch dann ausgezahlt, wenn der Versicherungsvertrag vor Ablauf gekündigt wird oder ein Versicherungsnehmer stirbt, sodass die Versicherungssumme und Schlussüberschussanteile an Bezugsberechtigte angewiesen werden.

 

Synonyme - Schlussgewinnanteil, Schlussüberschussanteil
Schicksalsteilung

Bei der Schicksalsteilung handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Rückversicherungen. Die auch „follow the fortunes“ genannte Schicksalsteilung beschreibt bei Rückversicherungen die Pflicht, den Zedenten in versicherungstechnischer Hinsicht nicht sich selbst zu überlassen, sondern sich auch unabhängig vom Vorliegen eines Rechtsgrundes an dem Schicksal zu beteiligen, was dem Zedenten widerfährt.

Nach dem Prinzip der Schicksalsteilung konstituiert die automatische Ersatzpflicht der Rückversicherung, sobald der Zedent seinem Versicherungsnehmer Versicherungsleistungen erbringen muss und in den Rückversicherungsvereinbarungen keine Einschränkungen hierfür vorgesehen hat.

 

Schadenzahl

Die im Kalenderjahr bei den Versicherungsgesellschaften angefallenen Schäden nennt man Schadenzahl.

Bei der Schadenzahlverteilung als versicherungsmathematische Wahrscheinlichkeitsverteilung wird unterschieden zwischen der Binominalverteilung, der Poisson-Verteilung und der Panjer-Verteilung.

Synonyme - Schadenzahlverteilung
Schadenverteilung

Unter die Schadenverteilung fallen in der versicherungsmathematischen Erfassung verschiedene Modelle zur Ermittlung der Zufallsgesetzmäßigkeit von Schäden. Die Ermittlung von Risiken wird in der Versicherungsmathematik mittels Methoden durchgeführt, die teilweise auf der Wahrscheinlichkeitstheorie basieren.

Wichtig für wirtschaftliche Kalkulationen von Versicherungsprodukten ist eine gute Übereinstimmung von gemessenen und beobachteten Schadendaten sowie ein versicherungsmathematisches Modell, mit dem Schadenverteilungen beschrieben werden können. Der Eintritt von Risikoereignissen bedeutet die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Mögliche Schäden können in fixierter Höhe eintreten oder beliebige Werte mit sich bringen, weshalb von Summenrisiken und Schadenrisiken gesprochen wird.

Summenrisiken werden durch eine Zahl für die Schadenwahrscheinlichkeit oder Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Gegenwahrscheinlichkeit dargestellt. Schadenrisiken können jeden Geldbetrag annehmen, sodass sie durch kontinuierliche Wahrscheinlichkeitsverteilungen beschrieben werden. Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Risiken stehen in einem engen Bezug zur beobachteten Schadenverteilung.

 

Schadenversicherung

Bei einer Schadenversicherung handelt es sich um eine Versicherung, bei der sich die Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet, den durch einen Schadenfall eingetretenen Vermögensschaden zu ersetzen. Schadenversicherungen sind auf die Deckung von Schäden ausgerichtet und werden durch die tatsächliche Schadenshöhe und die vereinbarte Versicherungsleistung bis zur Versicherungssumme als Obergrenze begrenzt. Zu den typischen Schadenversicherungen gehören Feuerversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Hagelversicherungen, Transportversicherungen, Tierversicherungen oder Reisegepäckversicherungen.

Schadenversicherungen werden als Gegenstück der Summenversicherungen betrachtet. Beide Versicherungen verpflichten sich zum Schadensersatz. Unterschiedlich gehandhabt wird die Berechnung der Entschädigungssumme. Bei der Schadensversicherung werden Schäden durch die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens reguliert. Bei Summenversicherungen werden festgelegte Summen ausgezahlt. Bei der Schadenversicherung fließen zusätzlich zum konkret messbaren Schaden weitere Kriterien in die Berechnung der Entschädigung ein. Hierzu gehören Selbstbeteiligungen, vereinbarte Höchstsummen oder Abzüge durch Abnutzung.

Bei Schadenversicherungen gilt ein striktes Bereicherungsverbot. Versicherungsgesellschaften sind danach nicht verpflichtet, höhere Entschädigungen zu leisten, als der tatsächlich entstandene Schaden erfordert. Versicherungsnehmer dürfen sich an der Entschädigung durch die Schadenversicherung nicht zusätzlich bereichern.

 

Synonyme - Schadensversicherung
Schadenverhütung

Unter Schadenverhütung oder Schadenprävention fallen alle Maßnahmen und Regelungen, die den Eintritt eines Schadens verhindern oder aber die Folgen eines Schadens mindern sollen.

Maßnahmen für die Schadenverhütung von Versicherungsgesellschaften werden als Obliegenheiten für Versicherungsnehmer in den jeweiligen Versicherungsverträgen verankert. Dadurch soll das versicherungstechnische Risiko nebst Risikokosten für die Versicherungsgesellschaft eingedämmt werden. Auch Franchise Vereinbarungen können dazu beitragen, das Interesse von Versicherungsnehmern an der Schadenverhütung zu steigern. Dies geschieht nach dem Grundsatz, dass Versicherungsnehmer mehr Vorsicht walten lassen, wenn sie sich an potenziellen Schäden selbst beteiligen müssen.

Auf der anderen Seite sind Maßnahmen zur Schadenprävention seitens der Versicherungsgesellschaft als wesentlicher Aspekt des Kundenservices und der Kundenorientierung zu betrachten. Als Beispiel dienen die Bemühungen von Krankenversicherungen, Versicherungsnehmer durch besondere Sportangebote oder Ernährungs-Tipps zum gesunden Lebenswandel zu motivieren, damit sie später nicht krank werden.

 

Synonyme - Schadenprävention
Schadensverursacher

Der Schadensverursacher ist eine Person, die fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden herbeigeführt hat. Nach den Regeln zum Schadensersatz muss derjenige, der einen Schaden verursacht hat, dem Geschädigten dafür einen Ausgleich oder eine Wiedergutmachung leisten. Ziel des vom Schadenverursacher auszugleichenden Schadensersatzes ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes; also möglichst in der Weise, die vor dem Schadensereignis herrschte. Geschädigte sind nach Möglichkeit so zu stellen, als wäre es gar nicht zu dem Schaden gekommen.

Aus rechtlicher Sicht muss ein Schadensverursacher den Schadensersatz selbst leisten. Es gibt jedoch Versicherungen wie beispielsweise Haftpflichtversicherungen, die Schäden Dritter für den Schadenverursacher ausgleichen.

 

Synonyme - Schadenverursacher
Schadensersatz

Beim Schadensersatz handelt es sich um den Ausgleich eines Schadens. Entsteht einer Person durch eine andere Person ein Schaden, ist die schädigende Person gesetzlich verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Der Schadensersatz muss geeignet sein, den ursprünglichen Zustand vor dem Schadensereignis wieder herzustellen oder aber den Schaden wieder gutzumachen, weshalb auch von einer Entschädigung oder Wiedergutmachung gesprochen wird. Derjenige, der den Schaden verursacht hat, muss diesen dem Geschädigten ersetzen. Voraussetzung für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch ist, dass der Schädiger den Schaden entweder fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, wobei auch andere Gründe zu einer Haftung führen können.

 

Schadensersatzanspruch

Schadensersatzansprüche kommen bei Personenschäden, Sachschäden, echten und unechten Vermögensschäden sowie ideellen bzw. immateriellen Schäden in Betracht. Wie ein Schadensersatz ausgeglichen werden muss, wird in §§ 249 ff. BGB geregelt. Zu den klassischen Möglichkeiten eines Schadensersatzes gehören der Geldersatz oder die Naturalrestitution. Bei der Naturalrestitution wird ein Zustand hergestellt, der ohne das Schadensereignis bestehen würde – also so, als wenn der Schaden gar nicht eingetreten wäre. Hierbei kann es sich um eine Reparatur einer Sache oder aber Übergabe einer gleichwertigen Sache handeln.

Oft werden Schadensersatzansprüche jedoch über Gelder erfüllt. Bei Personenschäden wird beispielsweise Schmerzensgeld gezahlt, um den immateriellen Schaden auszugleichen. Eine Nutzungsausfallentschädigung kommt als Schadensersatz in Betracht, wenn Gegenstände wegen des Schadens nicht genutzt werden können und dadurch ein Schaden entstanden ist. Aber auch Pflegekosten fallen unter den Schadensersatz, wenn eine Person durch den Schaden pflegebedürftig wird.

Wer nach dem Gesetz Schadensersatzansprüche innehaben könnte, ergibt sich aus §§ 280 ff. BGB und §§ 823 ff. BGB. Grundlage für einen Schadenersatz ist entweder eine vertragliche Pflichtverletzung oder eine unerlaubte Handlung. Grundsätzlich gilt das Verschuldensprinzip: Wer einen Schaden schuldhaft verursacht hat, der muss ihn auch ersetzen.

Abgesichert werden können Schadensersatzansprüche und entsprechende Forderungen durch Haftpflichtversicherungen.

 

Synonyme - Schadensersatzanspruch, Schadenersatz
Schadenrückversicherung

Unter Schadenrückversicherungen fallen alle Rückversicherungen, bei denen im Versicherungsfall nicht wie bei Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen die fest vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt wird, sondern lediglich ein Ersatz des entstandenen Schadens stattfindet. Schadenrückversicherungen werden in allen Bereichen von Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen angeboten.

Bei der auch nichtproportionalen Rückversicherung genannten Schadenrückversicherung wird der Rückversicherer nur dann vom Erstversicherer an Schadenszahlungen beteiligt, wenn ein Kumulschaden oder ein einzelner Schaden eine bestimmte und vereinbarte Höhe übersteigt. In Bezug auf das Entgelt erfolgt dann eine individuelle Kalkulation.

 

Schadenrückstellungen

Bei Schadenrückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Schäden und Versicherungsfälle.

Wenn eine Versicherungsgesellschaft durch einen Vertrag Versicherungsschutz gewährt, dann übernimmt sie dadurch die Verpflichtung, alle vom Versicherungsvertrag abgedeckten Schäden zu regulieren. Insbesondere in Haftpflichtfällen werden Schäden jedoch häufig erst spät entdeckt oder die Schadenabwicklung zieht sich über ein Geschäftsjahr hinaus hin. Um wirtschaftlich arbeiten zu können und um über die erforderlichen finanziellen Mittel für derartige Schäden zu verfügen, müssen Versicherungsgesellschaften schon im Geschäftsjahr des Vertragsschlusses abschätzen, welche Schäden auf sie zukommen könnten. Da zum Ende eines Geschäftsjahres derartige Schäden nur zum Teil reguliert sind, handelt es sich bei Schadenrückstellungen um in die Zukunft ausgerichtete Schätzwerte.

Für die Schadenrückstellungen werden die Vorjahre analysiert. Das aus dieser Analyse resultierende Zahlenmuster wird dann für die Bildung von Schadenrückstellungen verwendet.

Schadenreservierung

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages erhalten Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft das Versprechen, bei Eintreten des vertraglich definierten Schadens einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu bekommen. Versicherungsschutz wird für einen bestimmten Zeitraum gegen die Zahlung von Beiträgen gewährt.

Nicht alle Schäden werden aber in dem Jahr reguliert, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Regulierungen können sich verzögern oder aber Schäden werden verspätet gemeldet. Für die Schäden, die zum bilanziellen Stichtag noch nicht reguliert wurden oder nicht bekannt sind, werden Rückstellungen gebildet. Häufig werden diese Schadenrückstellungen auch Schadenreserven genannt.

Schadenreserven haben den Grund, gegenüber Versicherungsnehmern das Versprechen nicht nur im Jahr der Prämienzahlung, sondern auch darüber hinaus gewährleisten und absichern zu können. Versicherungsgesellschaften stellen darüber hinaus bei der Bilanz Einnahmen den Ausgaben gegenüber. Da die Bildung von Schadenreserven kaufmännische Ausgaben darstellen, entsteht dadurch ein Jahresergebnis, das die Wirtschaftlichkeit der Versicherungsgesellschaft realistisch und transparent darstellt.

Schadenreserven werden entweder als individuelle Einzelfallreserven für bekannte Schäden oder als pauschale Rückstellungen auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden gebildet. Der gesamte Vorgang wird Schadenreservierung genannt und in Einzelfallreservierung oder aktuarieller Reservierung gegliedert.

 

Schadenreserve

Bei einer Schadenreserve handelt es sich um versicherungstechnische Rückstellungen für am Ende des Geschäftsjahres einer Versicherungsgesellschaft eingetretene, aber noch nicht abgeschlossene Schadensfälle. Die bekannten, aber noch nicht abgewickelten Schäden werden Spätschäden genannt.

Spätschäden sind für alle Versicherungsgesellschaften problematisch. Insbesondere im Bereich der Haftpflichtversicherungen können Schäden zum Beispiel durch Konstruktionsfehler an Bauwerken oder bei Personenschäden mit unbestimmtem Heilungserfolg erst spät bekannt und gemeldet werden. Für die Regulierung solcher Spätschäden müssen Schadenreserven gebildet werden.

Aus bilanzieller Sicht sind Schadenreserven ungewisse Verbindlichkeiten, da die Zahlungsverpflichtung für diese Schäden schon entstanden, aber die Höhe der Zahlungen noch unbekannt ist. Schadenreserven werden nach statistischen Grundsätzen berechnet.

Schadenregulierungskosten

Die Schadenregulierungskosten umfassen die personellen und sachlichen Kosten für die Regulierung von Schäden durch Versicherungsgesellschaften. Unterschieden wird zwischen direkten, indirekten, externen und internen Schadensregulierungskosten.

  • direkte Schadenregulierungskosten
    Bei direkten Schadenregulierungskosten handelt es sich um Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang zum Schaden stehen. Diese Schadenregulierungskosten können dem jeweiligen Schaden zugeordnet werden und beinhalten keine Anwaltskosten, Sachverständigenkosten oder andere Entschädigungsleistungen.

  • indirekte Schadenregulierungskosten
    Dem gegenüber stehen die indirekten Schadenregulierungskosten, die bei der Schadenregulierung zwar entstehen, aber nicht unmittelbar dem Schaden zugeordnet werden können. Zu den indirekten Schadenregulierungskosten gehören beispielsweise Gehälter, Löhne, Energiekosten oder Büromieten von der Versicherungsgesellschaft.

  • externe Schadenregulierungskosten
    Externe Schadenregulierungskosten sind einem Schaden zuzuordnende Kosten, die durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Interne Schadenregulierungskosten sind innerbetriebliche Kosten.

 

Synonyme - direkte Schadenregulierungskosten, indirekte Schadenregulierungskosten, externe Schadenregulierungskosten
Schadenregulierung

Der Begriff der Schadenregulierung beschreibt den gesamten Prozess der Bearbeitung und der Abwicklung von Schäden durch die Versicherungsgesellschaft. Im engeren Sinn wird die abschließende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft zu ihrer Eintrittspflicht für einen konkreten Schaden gegenüber einem Versicherungsnehmer oder aber Geschädigten als Schadenregulierung verstanden. Das Ziel der Schadenregulierung ist ein sachgerechter und fachgerechter Schadenausgleich.

In der Haftpflichtversicherung wird von der Schadenregulierung gesprochen, wenn eine Prüfung erfolgt, ob Ansprüche berechtigt oder unberechtigt sind und deshalb abgewehrt werden müssen.

Die Schadenabwicklung beschreibt den Prozess der Abwicklung eines Schadens. Hierunter fallen Prüfungen, Entscheidungen und Kontrollen über alle rechtlichen Ansprüche und Zahlungen.

 

 

Synonyme - Schadenabwicklung
Schadenregulierer

Beim Schadenregulierer handelt es sich um einen Beruf aus dem Versicherungswesen. Schadenregulierer arbeiten für Versicherungsgesellschaften und prüfen, ob von Versicherungsnehmern gemeldete Schäden auch durch die jeweiligen Versicherungsverträge abgesichert sind. Umfangreichere Schäden nehmen Schadenregulierer häufig persönlich in Augenschein. Vor Ort überprüfen sie dann auch, ob Schilderungen zutreffen können und nachvollziehbar sind oder Unstimmigkeiten auftreten. Schadenregulierer bewerten die Schadenshöhe und ziehen bei Bedarf oder Zweifeln Sachverständige hinzu.

Schadenregulierer klären also nach einer Schadenmeldung, ob ein Leistungsanspruch überhaupt besteht. Sie erläutern Versicherungsnehmern Möglichkeiten der Abwicklung und klären über Mitwirkungs- oder Schadenminderungspflichten auf. Schadenregulierer entscheiden über Leistungsansprüche, berechnen die Leistungen und weisen die Regulierungsabteilung zur Auszahlung an, bevor sie einen Regulierungsbericht erstellen. Letztendlich fungieren Schadenregulierer dadurch auch als Berater für Versicherungsnehmer.

Der Beruf des Schadenregulierungsbeauftragten ähnelt im Aufgabengebiet dem Beruf des Schadenregulierers. Der Schadenregulierungsbeauftragte reguliert Schäden für ausländische Versicherungsgesellschaften; insbesondere für Kfz-Versicherungen. Ist in einem EU/EWR-Staat ein Schaden entstanden, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall, unterstützt der Schadenregulierungsbeauftragte die Schadenabwicklung.

 

Synonyme - Schadenregulierungsbeauftragte
Schadenquote

Bei der Schadenquote handelt es sich um eine Prozentzahl, die über die Leistungsfähigkeit einer Versicherungsgesellschaft informiert.

Am Ende eines Geschäftsjahres prüfen Versicherungsgesellschaften ihre Einnahmen und Ausgaben in den verschiedenen Bereichen, um potenzielle Anpassungen vorzunehmen. Die Schadenquote wird bei Sachversicherungen wie Privathaftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen oder Kfz-Versicherungen angewendet. Sie setzt Kosten für Schäden mit den eingenommenen Prämien in ein Verhältnis. Die Schadenquote zeigt also, wie leistungsfähig die Versicherungsgesellschaft ist und erlaubt Planungen für die Zukunft.

Das Verhältnis zwischen ausbezahlten Versicherungsleistungen und den eingenommenen Beiträgen wird auch Schadensatz genannt.

Synonyme - Schadensatz
Schadenpolitik

Die Schadenpolitik umschreibt die Summe aller Entscheidungen in Versicherungsgesellschaften zur Ausgestaltung von Maßnahmen der Schadenprävention und der Regulierung von Schäden.

Unterschieden wird bei der Schadenpolitik zwischen passivem und aktivem Schadenmanagement.

  • aktives Schadenmanagement
    Die Schadenregulierung fällt in den Bereich des aktiven Schadenmanagements. Fällt hier die Schadenpolitik eher kulant aus, steigt in der Regel die Anzahl der zu regulierenden Schäden. Wird jedoch nicht jeder gemeldete Schaden sofort akzeptiert, lassen sich die Schadenkosten reduzieren.

  • passives Schadenmanagement
    Die Höhe von Schäden kann jedoch auch durch Kooperationsvereinbarungen reduziert werden. Ein Beispiel für passives Schadenmanagement stellt die Anzeigepflicht eines Schadens durch Versicherungsnehmer bei den Behörden dar; etwa nach einem Fahrraddiebstahl. Durch diese Anzeigepflicht wird das moralische Risiko zum Versicherungsbetrug eingegrenzt.

Die Schadenpolitik wirkt sich also auf die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Unternehmensgewinns von Versicherungsgesellschaften aus.

 

Schadenmeldung

Bei der Schadenmeldung handelt es sich um die Meldung eines Versicherungsschadens bei der Versicherungsgesellschaft. Sowohl Versicherungsnehmer als auch Geschädigte haben die Möglichkeit einer Schadenmeldung.

Generell sollte die Schadenmeldung an die Versicherungsgesellschaft so früh wie möglich erfolgen. Die Frist für die Schadenmeldung ist abhängig von der Versicherungssparte und beträgt in der Regel zwischen drei und sieben Tage nach Eintritt des Schadens. Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine online Schadenmeldung an, bei der Online-Formulare zur Verfügung gestellt werden. Aber auch per Telefon sind Schadenmeldungen möglich.

Eine Schadenmeldung muss alle wichtigen Angaben zum Schadenverursacher, zum Geschädigten, Versicherungsnummern sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs nebst Zeitpunkt und Ort enthalten.

Erfolgt eine Schadenmeldung für die Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung, sollten Fotos von Schäden der Schadenmeldung beigefügt werden. Rechnungen, Quittungen und Kaufverträge sind geeignet, Werte detailliert darzulegen. Den Schaden beschreibende Belege, Dokumente, Bescheinigungen und Unterlagen sind auch bei Schadenmeldungen für Haftpflichtversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen erforderlich.

 

Schadenindex

Der Schadenindex ist ein Begriff aus der der Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsgesellschaften. Berechnet wird der Schadenindex nach § 4 f. der Kapitalausstattungs-Verordnung.

Der Schadenindex ist wichtig für die Berechnung der Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung an die Versicherungsgesellschaft. Mit Ausnahme der Lebensversicherung ergibt sich diese auf Basis des höheren von zwei Indizes, also entweder vom Beitragsindex mit den jährlichen Beiträgen oder dem Schadenindex mit den durchschnittlichen Aufwendungen für Schadenfälle aus den letzten drei Geschäftsjahren.

 

Schadenhöhe

Die Schadenhöhe beschreibt die Höhe von einem einzelnen Schaden auf der Ebene eines oder mehrerer Versicherungsnehmer.

Die Schadenhöhenverteilung ist ein Begriff aus der Versicherungsmathematik, der mehrere Verteilungsarten umfasst. Hierzu gehören beispielsweise die Gammaverteilung, Exponentialverteilung, Log-Normalverteilung oder Pareto-Verteilung.

 

Schadenhäufigkeit

Die Schadenhäufigkeit ist eine Kennzahl im Versicherungsbereich, die die Anzahl der Schäden angibt, die pro Kalenderjahr auf je 1000 versicherte Risiken entfallen. Die Schadenhäufigkeit spiegelt die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts wider und wird nach Statistiken ermittelt. Zur Berechnung wird die Anzahl der Schäden während eines festgelegten Zeitraums durch die Anzahl von Verträgen eines definierten Bestandes dividiert. Die so errechnete Schadenhäufigkeit wird in Prozent oder aber Promille angegeben.

Die Schadenhäufigkeit ist wichtiger Bestandteil der Versicherungsmathematik, um mögliche Schadenfälle zu kalkulieren. Aber auch im Arbeitsschutz wird die Schadenhäufigkeit herangezogen, um Arbeitsunfälle zu analysieren und zu reduzieren. Hier fließt die Schadenhäufigkeit in die Gefährdungsbeurteilung mit ein.

Synonyme - Schadenhäufigkeit
Schadenexzedentenrückversicherung

Bei der Schadenexzedentenrückversicherung handelt es sich um eine klassische Vertragsform der Schadenrückversicherung. Die Schadenexzedentenrückversicherung wird auch Exess of Loss oder abgekürzt „XL“ genannt.

Bei dieser Versicherungsform legt der Erstversicherer eine Schadenhöhe als Priorität bzw. Selbstbehalt fest. Diesen Selbstbehalt ist der Erstversicherer in Bezug auf das versicherte Risiko bereit zu übernehmen. Die darüber hinausgehende Risikotragung bis zur Haftstrecke genannten Betrag übernimmt dann die Rückversicherungsgesellschaft. Die Schadenexzedentenrückversicherung wird zum Schutz vor besonders hohen Einzelschäden verwendet.

 

Synonyme - Exess of Loss, XL
Schadenermittlungskosten

Zu den Schadenermittlungskosten zählen alle Aufwendungen der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers, die zur Feststellung und zum Zwecke des Nachweises eines ersatzpflichtigen Schadens notwendig sind. Versicherungsgesellschaften tragen die bei der Schadenregulierung entstehenden Schadenermittlungs- und -feststellungskosten selbst. Die Kosten vom Versicherungsnehmer zum Schadensnachweis ersetzt die Versicherungsgesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten zusammen mit den sonstigen Entschädigungen die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen.

Bei Sachverständigenkosten gilt dies nur, wenn Versicherungsnehmer vertraglich zur Hinzuziehung von Sachverständigen verpflichtet waren oder von der Versicherungsgesellschaft dazu aufgefordert wurden. Schadenfeststellungskosten entstehen dadurch, dass die Höhe des Schadens nachgewiesen oder eingeschätzt werden muss, was beispielsweise durch die Hinzuziehung von Sachverständigen erfolgen kann.

 

Synonyme - 85 VVG, Schadenfeststellungskosten
Schadenereignisprinzip

Beim Schadenereignisprinzip handelt es sich im versicherungstechnischen Bereich um eines von mehreren möglichen Prinzipien, wonach geregelt wird, wann ein Versicherungsfall als eingetreten gilt. Nach dem Schadenereignisprinzip gilt ein Versicherungsfall dann als eingetreten, wenn das Ansprüche begründende Ereignis eingetreten ist.

Das Schadenereignisprinzip wird in der Haftpflichtversicherung verwendet. Nach der Rechtsprechung kommen verschiedene Ansätze für die Regulierungspraxis in Betracht. Früher wurde der Folgeereignistheorie gefolgt und an das äußere, den Schaden unmittelbar auslösende, Ereignis angeknüpft. Die jüngere Rechtsprechung folgt hingegen eher der Kausalereignistheorie und stützt sich auf das erste fehlerhafte Verhalten des Versicherungsnehmers. Die Versicherungspraxis stellt zum Großteil auf das Folgeereignis ab.

 

Schadendurchschnitt

Unter dem Schadendurchschnitt versteht man im versicherungstechnischen Bereich den durchschnittlichen Schadenaufwand für bezahlte Schäden von einer Versicherungsgesellschaft an ihre Versicherungsnehmer. Der Schadendurchschnitt findet im Versicherungswesen Anwendung und gibt an, wie viel die Versicherungsgesellschaft pro Schaden im Durchschnitt an einen Versicherungsnehmer bezahlt hat. Kalkuliert wird dabei der gesamte Schadenaufwand innerhalb eines definierten Zeitraumes, der durch die Anzahl von gemeldeten Schäden dividiert wird.

 

Schadenaufwendungen

Bei Schadenaufwendungen handelt es sich um die Aufwendungen von Versicherungsgesellschaften für Versicherungsfälle und Schäden. Der Schadenaufwand beinhaltet die Zahlungen und Rückstellungen einer Versicherungsgesellschaft für die im laufenden Geschäftsjahr ausgelösten Schäden inklusive der Schadenaufwendungen für die Regulierung von Schadensfällen.

Die Schadenaufwendungen im Bereich der Kfz-Versicherungen sind beispielsweise ab 2019 durch die Corona Pandemie leicht gesunken, weil das Verkehrsaufkommen durch Ausgangsbeschränkungen und Home-Office abgenommen hat und dadurch weniger Unfälle passiert sind. Auch moderne Fahrassistenzsysteme haben zu einer Reduzierung der Schadenaufwendungen geführt. Die Schadenaufwendungen haben einen indirekten Einfluss auf Tarife und Prämien. 

 

Schadenanzeige

Bei der Schadenanzeige handelt es sich um die Anzeige eines Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherungsgesellschaft über den Eintritt eines Schadens. Die Schadenanzeige gehört zu den Obliegenheiten von Versicherungsnehmern. Durch eine verspätete oder aber versäumte Schadenanzeige riskieren Versicherungsnehmer ihren Versicherungsschutz. Deshalb ist es wichtig, sich bereits bei Abschluss einer Versicherung zu informieren, wie und wann eine Schadenanzeige zu erfolgen hat.

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die auf ein Formular einer Schadenanzeige bestehen, das sie ihren Versicherungsnehmern zur Verfügung stellen. Andere Gesellschaften nehmen die Schadenanzeige frei formuliert oder online entgegen. Die Schadenanzeige dient der Meldung eines Schadens und führt zum Einsatz der Prüfungs- und Regulierungsmaßnahmen. Schäden, die zu spät oder nicht ordnungsgemäß gemeldet werden, können von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden.

 

Schaden-Trigger

Von einem Schaden-Trigger wird im Bereich der Rückversicherung gesprochen, wenn ein definiertes Schadenereignis als Auslöser eintritt, das die Leistungspflicht der Rückversicherung gegenüber dem Zedenten begründet. Aus diesem Grund wird der Schaden-Trigger auch Deckungsauslöser genannt.

Schaden-Trigger finden neben der Rückversicherung auch bei der Finanzrückversicherung und beim alternativen Risikotransfer Anwendung. Unterschieden wird bei Schaden-Triggern zwischen Indemnity Trigger und Non-Indemnity Triggern.

  • Indemnity Trigger
    Diese basieren auf den tatsächlichen Verlusten des Zedenten und damit die gesamte Höhe des nachgewiesenen Schadens.

  • Non-Indemnity Trigger
    Sie lösen die Deckung unabhängig von tatsächlichen Verlusten aus, sondern basieren auf dem Eintritt des jeweiligen Schadens.

 

Synonyme - Deckungsauslöser
Schaden-Kosten-Quote

Eine Combined Ratio ist die versicherungstechnische Summe zweier anderer Größen, nämlich der Schadenquote und der Kostenquote einer Versicherungsgesellschaft. Deswegen wird die Combined Ratio auch Schaden-Kosten-Quote genannt.

Der Wert wird durch ein Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben einer Versicherungsgesellschaft innerhalb eines gewissen Zeitraums wie etwa dem Geschäftsjahr errechnet. Es werden dabei drei monetäre zentrale Größen in einer Kennzahl kombiniert, nämlich verdiente Prämien, Aufwendungen für Versicherungsfälle und Aufwendungen für den Betrieb der Versicherungsgesellschaft.

Bei den verdienten Prämien wird der auf das Geschäftsjahr abgrenzbare Anteil der gesamten Bruttoprämie zur Errechnung der Schaden-Kosten-Quote verwendet. Beim Schadenaufwand werden die Schadenzahlungen sowie die Schadenrückstellungen berücksichtigt. Bei den Schadenzahlungen handelt es sich um alle bereits erfolgen Zahlungen, bei denen eine Zuordnung zu einem konkreten Schaden möglich ist. Bei den Schadenrückstellungen handelt es sich um Schätzwerte für zukünftig zu erwartende Zahlungen. Häufig betreffen die Schadenrückstellungen bereits bekannte und schon angelegte Schäden, aber auch noch unbekannte und noch nicht gemeldete Schäden, die jedoch erwartet werden. Bei der Berechnung der Combined Ratio muss die Höhe der Schadenrückstellungen geschätzt werden, was den Aktuaren im Versicherungsunternehmen vorbehalten bleibt.

Die Kostenquote leitet sich aus den Kosten der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Hierzu zählen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Vertrieb. Diese Aufwendungen werden mit den verdienten Prämien gegenübergestellt und als Kostenquote ausgewiesen.

Die Summe aus Schaden-Kosten-Quote ergibt dann die Combined Ratio.

Synonyme - Combined Ratio
Sanierung Versicherungsvertrag

Die Sanierung eines Versicherungsvertrages wird von einer Versicherungsgesellschaft angestoßen, wenn der individuelle Schadenbedarf dieses Versicherungsvertrages kontinuierlich über dem Durchschnitt aller anderen Verträge von anderen Versicherungsnehmern liegt. Bei der Sanierung eines Versicherungsvertrages wird die Fortführung des Versicherungsvertrages vom Einschluss einer höheren Selbstbeteiligung für den jeweiligen Leistungsbereich abhängig gemacht. Auch höhere Beiträge können als Sanierungsmaßnahmen vereinbart werden.

Kann die Versicherungsgesellschaft keine Vereinbarung über eine Sanierung mit dem Versicherungsnehmer treffen, erfolgt die Kündigung des Versicherungsvertrages durch die Versicherungsgesellschaft.

Zu einer Sanierung von Versicherungsverträgen kommt es zum Beispiel bei Gebäudeversicherungen dann, wenn sich Leitungswasserschäden häufen. In der Sanierung kann dann ein zeitlich befristeter Einschluss einer Selbstbeteiligung für Leitungswasserschäden vereinbart werden. Bei Firmenrechtsschutzversicherung kommt die Sanierung eines Versicherungsvertrages in Betracht, wenn die Beschäftigten des Versicherungsnehmers vermehrt vermeidbare Ordnungswidrigkeiten begehen und die Versicherungsgesellschaft dadurch überdurchschnittliche Schäden bewältigen muss.

 

Saisonkennzeichen

Mit einem Saisonkennzeichen dürfen Fahrzeuge nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes am Straßenverkehr teilnehmen, der durch den Fahrzeughalter festgelegt wird. Saisonkennzeichen bieten sich für Fahrzeuge wie Motorräder, Wohnmobile, Cabrios oder Oldtimer an, die im Winter eher nicht gefahren werden. Durch das Saisonkennzeichen wird im Bereich der Kfz-Steuer Geld gespart, da Steuern auch nur für den Nutzungszeitraum fällig werden.

Der Zulassungszeitraum von Saisonkennzeichen kann zwischen acht Wochen bis elf Monate betragen. Der Zulassungszeitraum kann bei der Beantragung einmalig festgelegt werden, damit dieser automatisch endet und im nächsten Jahr wieder beginnt. Soll dieser Zeitraum verändert werden, muss ein neues Saisonkennzeichen beantragt werden.

Auch im Versicherungsbereich geht das Saisonkennzeichen mit günstigeren Tarifen einher. Es müssen auch hier nur die Monate durch Prämien ausgeglichen werden, für die Versicherungsschutz vereinbart wurde – also nur für die jeweilige Saison. Saisonkennzeichen kommen im privaten und gewerblichen Bereich zum Einsatz. Die typischen rot umrandeten Kennzeichen sind jedoch Gewerbetreibenden und Händlern vorbehalten.

 

Sachversicherung

Bei Sachversicherungen handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für Versicherungen, die Schäden an Sachen absichern. Sachversicherungen regulieren also Sachschäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Eigentum oder Besitz. Versichert werden können durch Sachversicherungen Gebäude, Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgüter, Haustiere oder aber auch Gerichtskosten.

Zu den klassischen Sachversicherungen gehören demnach Hausratsversicherungen, Inhaltsversicherungen, Gebäudeversicherungen, Glasversicherungen, Reiseversicherungen, Tierhaftpflichtversicherungen und Transportversicherungen. Sachversicherungen für Unternehmen schützen häufig die Betriebsausstattung oder Büroeinrichtung sowie Arbeitsmaterialien.

Sachversicherungen werden nach individuellen Anforderungen abgeschlossen, was insbesondere die Versicherungssumme betrifft. Diese muss so festgelegt werden, dass sie dem Wert der versicherten Sachen entspricht. In regelmäßigen Abständen sollte die Versicherungssumme daher überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Möglich ist auch die Vereinbarung einer automatischen jährlichen Erhöhung der Versicherungssumme.

Grundsätzlich werden Sachversicherungen ohne eine zeitliche Begrenzung geschlossen. Der Versicherungsschutz besteht also so lange, bis der Versicherungsvertrag gekündigt wird. Möglich ist auch die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren, damit Rabatte gewährt werden können. Auch bei Sachversicherungen gelten die Vorschriften für ordentliche Kündigungen, außerordentliche Kündigungen und Sonderkündigungen.

 

Sachschaden

Von einem Sachschaden wird gesprochen, wenn Dinge bzw. Sachen beschädigt bzw. zerstört wurden oder aber verloren gegangen sind. Ein Sachschaden stellt in versicherungstechnischer Sicht einen von drei grundlegenden Schadensarten dar: Bei einem Sachschaden kommen Gegenstände zu Schaden, bei einem Personenschaden werden Personen verletzt und bei einem Vermögensschaden entsteht ein finanzieller Verlust.

Sachschäden können in verschiedenen Kontexten auftreten. Welche Versicherung für einen Sachschaden aufkommen kann, hängt davon ab, wessen Besitz beschädigt worden ist und ob der Sachschaden im privaten oder aber beruflichen Umfeld geschehen ist. Generell kommen insbesondere Hausratversicherungen und Haftpflichtversicherungen wie Privathaftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen oder Kfz-Haftpflichtversicherungen zur Abwicklung von Sachschäden in Betracht.

Hausratversicherungen decken jedoch nur Schäden an den eigenen Sachen ab, wenn diese durch Feuer, Explosion, Rauch, Raub, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl entstanden sind. Je nach Tarif können auch Sachschäden durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Fahrzeug-Kollisionen abgedeckt werden. Hausratversicherungen erstatten Sachschäden zum Wiederbeschaffungswert oder Neuwert.

Haftpflichtversicherungen kommen für Schäden an Sachen Dritter auf. Ein klassisches Beispiel ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Unfallschaden des Unfallgegners auch dann reguliert, wenn es sich bei dem Versicherungsnehmer um den Unfallverursacher handelt. Wurde ein Sachschaden verursacht und entsprechende Schadensersatzansprüche geltend gemacht, kommt die Abwicklung durch die Haftpflichtversicherung in Betracht. Privathaftpflichtversicherungen decken Sachschäden ab, die im privaten Bereich wie der Freizeit entstehen und erstatten den jeweiligen Zeitwert der beschädigten Sache. Sachschäden im Bereich gemieteter Wohnungen oder Häuser fallen unter die Mietsachschäden. Betriebshaftpflichtversicherungen übernehmen Sachschäden, die in Ausübung eines Berufes, Gewerbes oder Unternehmens auftreten.

 

Synonyme - Schaden an Sachen Dritter
Sachleistungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip ist in erster Linie ein Begriff aus dem Bereich der GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch das Sachleistungsprinzip erhalten Versicherungsnehmer der GKV medizinische Leistungen, ohne vorab in Vorleistung treten zu müssen. Die medizinische Versorgung erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Die Leistungserbringer rechnen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse oder Kassenärztlichen Vereinigung ab, jedoch nicht mit den Patienten. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Gesundheitsversorgung nicht von der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit von Patienten abhängt.

Krankenkassen werden durch das Sachleistungsprinzip verpflichtet, eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten, die dem aktuellen medizinischen Fortschritt entspricht. Durch das Sachleistungsprinzip wird die Beziehung zwischen Ärzten und Patienten nicht durch Zahlungsflüsse und Gelder beeinflusst. Dem gegenüber steht das in der PKV, privaten Krankenversicherung, und in anderen Ländern praktizierte Kostenerstattungs-Prinzip. Beim Prinzip der Kostenerstattung rechnen Leistungserbringer zunächst mit Patienten ab, die sich ihre Ausgaben dann von der Krankenversicherung erstatten lassen können. Eine solche Möglichkeit wird seit 2004 im Rahmen von Wahltarifen auch von deutschen Krankenkassen angeboten.

 

Rürup-Rente

Die auch Basis-Rente genannte Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und gutverdienende Angestellte. Wie bei der gesetzlichen Rente können die Einzahlungen für die Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden. Zu den bekannten Nachteilen der Rürup-Rente gehört die Unkündbarkeit und Nicht-Vererbbarkeit des jeweiligen Vertrages. 

Die Rürup-Rente gehört zu den privaten Altersvorsorge-Produkten. Der Vertrag wird mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossen. Während die gesetzliche Rente auf einem Umlageverfahren basiert, wird bei der kapitalgedeckten Rürup-Rente regelmäßig Geld während der Ansparphase eingezahlt, um später daraus eine Rente zu erhalten. Auf das eingezahlte Geld kann nicht mehr zugegriffen werden. Können Zahlungen nicht mehr geleistet werden, muss der Vertrag beitragsfrei gestellt werden.

Bei der Rürup-Rente gibt es mit klassischen, fondsgebundenen oder Fondssparplänen verschiedene Anlageverfahren. Die in die Rürup-Rente eingezahlten Beiträge können bis zur Höchstgrenze als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr 2023 können maximal 26.528 € geltend gemacht werden.

Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag über eine Rürup-Rente abschließen, da die Basisrente jedem offen steht. Entwickelt wurde die Rürup-Rente jedoch für Selbstständige, um für den Ruhestand ansparen zu können und die gesetzliche Rente zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Generell gilt, dass je mehr Geld verdient und in den Rürup-Vertrag investiert wird, umso mehr lohnt sich die Altersvorsorge. Die Rürup-Rente empfiehlt sich für Selbstständige oder Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

Rürup-Verträge können nicht gekündigt werden. Es ist möglich, weniger einzuzahlen oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Die Verwaltungskosten müssen dennoch bis zur Rente weiter gezahlt werden. Im Ruhestand wird das Guthaben als lebenslange Rente ausgezahlt. Es gibt kein Kapitalwahlrecht, sodass auch eine Auszahlung in einem Betrag nicht möglich ist. Der Anspruch auf Rürup-Rente kann nicht auf andere übertragen werden und auch eine Vererbung ist nicht möglich. Hinterbliebene werden als nicht abgesichert. Für diesen Zweck muss ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz abgeschlossen werden.

 

Synonyme - Basisrente
Run-off-Management

Viele Versicherungsunternehmen und Banken haben angekündigt, gar keine oder keine nennenswerten Neugeschäfte mehr aufnehmen zu wollen. Die Ankündigung eines solchen Run-Offs gilt insbesondere für Rückversicherer, Schadenversicherer, Unfallversicherer und Lebensversicherer. Run-Off bezeichnet verschiedene Szenarien für eine Abwicklung von Teilbeständen oder Gesamtbeständen von Versicherungsunternehmen oder Banken. Über die Aufgabe in bestimmten Geschäftsfeldern und Regionen hinaus umfasst ein Run-Off auch Aktivitäten. Hierzu gehört das Bemühen, die jeweiligen Geschäfte möglichst verlustarm und ertragreich zu beenden. Dazu wird auch mit externen Run-Off-Gesellschaften zusammengearbeitet. Das Spektrum reicht von Beratungsleistungen über die Auslagerung von Aufgaben bis hin zur Abspaltung von Unternehmensteilen nebst Bestandsübertragung. Bezieht sich ein Run-Off auf einen Gesamtbestand, dann kommt auch ein Verkauf des Unternehmens in Betracht.

Run-Off

Run-Off definiert das Einstellen eines Neugeschäfts und das Fortführen von Altverträgen oder Altbeständen in der kostengünstigsten Weise. Run-Offs sind bei Versicherungsgesellschaften im Bereich der Sachversicherungen und Lebensversicherungen sowie im Bankwesen von Abwicklungsbanken gängig. Unternehmen, die nur bestehende Bestände abwickeln oder übernehmen, ohne Neugeschäfte zu tätigen, werden Run-Off-Gesellschaften genannt.

Run-Off-Management

Die betriebswirtschaftliche Ausgestaltung der Abwicklung von nicht mehr fortgeführten Altbeständen fällt in die Zuständigkeit des Run-Off-Managements. So endet die Haftung aus Versicherungsverträgen und Rückversicherungsverträgen nicht automatisch mit dem Laufzeitende. Die Abwicklung derartiger Altbestände kann sich bis zur Finalität und damit bis zum Wegfall jeglicher Haftungen über viele Jahre hinziehen. Hier übernimmt das Run-Off-Management die Abwicklung, wobei der Fokus auch auf die Run-Off-Reserven bei den Versicherungsgesellschaften gelegt wird.

Im passiven Run-Off-Management werden Altbestände bis auf anfallende Geschäftsvorgänge sich selbst überlassen. Im aktiven Run-Off-Management werden konkrete Strategien für den Abbau von Haftungen aus den Altbeständen erarbeitet und umgesetzt. Durch das Run-Off muss sichergestellt werden, dass ausreichende finanzielle Mittel für die Durchführung von Ablösungen vorhanden ist.  

 

Synonyme - Run-off
Ruhen der Versicherung

Bei einem Ruhen der Versicherung werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag vorübergehend aufgehoben. Durch das Ruhen der Versicherung werden die aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Rechte und Pflichten stillgelegt. Der Vertrag selbst bleibt bestehen. Während des Ruhens der Versicherung werden keine Versicherungsleistungen erbracht und keine Prämien gezahlt.

Gesetzliche Krankenkasse

Der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse kommt zum Ruhen, wenn Versicherungsnehmer mit Beiträgen von zwei Monaten in den Rückstand geraten sind. Versicherungsnehmer haben während der Ruhephase nur Anspruch auf Leistungen, die zur Behandlung von akuten Schmerzzuständen und Erkrankungen sowie zur Früherkennung bestimmter Krankheiten dienen. Außerdem besteht ein Anspruch auf erforderliche Leistung in Bezug auf Schwangerschaften und Mutterschaften.
Das Ruhen der Versicherung endet bei der gesetzlichen Krankenversicherung dann, wenn alle rückständigen Beiträge gezahlt wurden, Versicherungsnehmer hilfebedürftig nach dem SGB sind oder eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wurde und Raten auch geleistet werden. Das Ruhen der Versicherung erfasst bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur den Versicherungsnehmer mit Beitragsschulden. Versicherte Familienangehörige sind davon nicht betroffen.

Kfz-Versicherung

Ein Ruhen der Versicherung ist jedoch auch bei Kfz-Versicherungen möglich, sofern der Versicherungsvertrag bereits länger als ein Jahr Bestand hatte. Das Ruhen tritt dann ein, wenn das Fahrzeug abgemeldet worden ist und schützt beispielsweise vor Diebstahl. Das Ruhen der Kfz-Versicherung tritt automatisch in Kraft, wenn die Versicherungsgesellschaft über die Stilllegung informiert wird. Diese Mitteilung erfolgt von der Zulassungsbehörde bei Fahrzeugabmeldung. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich. Das Ruhen der Versicherung bei Kfz-Versicherungen ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb hier unbedingt die Versicherungsunterlagen geprüft werden sollten.
Das Ruhen der Versicherung ist in diesem Bereich sinnvoll, wenn ein Fahrzeug nicht mehr gefahren werden kann oder soll. Aber auch bei Verkauf oder saisonaler Nutzung kann die Ruheversicherung eine Alternative darstellen. Im Normalfall gilt das Ruhen einer Kfz-Versicherung für maximal 6 bis 18 Monate. Eine Ruheversicherung ist regelmäßig kostenlos mit in der Kfz-Versicherung versichert.

 

Ruhegehalt

Kernbestandteil der im Beamtenversorgungsrecht geregelten Leistungen ist das Ruhegehalt. Einen Anspruch auf Ruhegehalt haben in der Regel nur Beamte, die bei Erreichen der für sie relevanten Altersgrenze in den Ruhestand gehen oder wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden. Bei der Altersgrenze wird bei Beamten von einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit von mindestens 40 Jahren in Vollzeit ausgegangen.

Bei der Berechnung des Ruhegehaltes werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus mindestens den letzten zwei Jahren von Eintritt in den Ruhestand sowie die ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt. Beim Bund wird die konkrete Berechnung des Ruhegehaltes in § 14 BeamtVG vorgeschrieben. Das Ruhegehalt beträgt danach (Stand: 2023) für jedes Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, aber maximal in der Summe der Höchstversorgung von 71,75 % der zuletzt bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus Grundgehalt, Amtszulagen und Familienzuschlag.

Bei einem vorzeitigen, also vor Erreichen der jeweils gültigen Altersgrenze, Eintritt in den Ruhestand verringert sich das Ruhegehalt um 3,6 % für jedes vorzeitige Jahr. Wie auch die Beamtenbesoldung werden die Beamtenversorgungsbezüge regelmäßig nach Maßgabe der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung gesetzlich angepasst, was auch das Ruhegehalt betrifft.

 

Synonyme - ruhegehaltfähige Dienstbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeiten
Rückwirkende Leistung

Der Begriff der rückwirkenden Leistung findet insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung Anwendung. Bedingungen für die rückwirkende Leistung werden als Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart.

Möchten Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, so muss der Versicherungsgesellschaft der Eintritt der Berufsunfähigkeit sofort nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Es gibt Versicherungsbedingungen, die besondere Meldefristen vorschreiben. Werden diese nicht eingehalten, wird die Rente erst ab dem Mitteilungsmonat ausgezahlt. Es gibt jedoch auch Tarife ohne Meldefristen. In diesen Fällen sind auch rückwirkende Leistungen möglich.

Tritt ein Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein, muss die Versicherungsgesellschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Berufsunfähigkeitsrente auszahlen. Ob eine rückwirkende Leistung vorgenommen wird, hängt von den vereinbarten Vertragskonditionen ab. Grundsätzlich müssen Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft von der Berufsunfähigkeit in Kenntnis setzen. Dennoch ist eine Abschätzung häufig noch nicht möglich, ob die Mindestdauer der Berufsunfähigkeit von regelmäßig sechs Monaten für den Bezug der Rente bereits vorliegt. Manchmal versäumen Versicherungsnehmer auch aus anderen unverschuldeten Gründen, die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig zu informieren. Man kann oft zu Beginn einer Erkrankung noch gar nicht absehen, ob sich eine Berufsunfähigkeit daraus ergibt und wann sie als solche diagnostiziert, attestiert und anerkannt wird. Und manchmal können sich Versicherungsnehmer nicht mit dem Schicksal einer Krankheit oder eines Unfalls abfinden. Der Grat zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist oft sehr schmal.

Deshalb sollte bei Abschluss eine Berufsunfähigkeitsversicherung darauf geachtet werden, dass rückwirkende Leistungen in der Police enthalten sind. Durch die rückwirkenden Leistungen können Versorgungslücken geschlossen werden, da dann auch rückwirkend Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. Die Zahlungen erfolgen dann ab dem tatsächlichen Beginn der Berufsunfähigkeit. Rückwirkende Leistungen sind teilweise sogar bis zu 36 Monate möglich.

 

Rückwärtsversicherung

Grundsätzlich gibt es bei Versicherungen das Prinzip der Vorwärtsversicherung, wie es auch das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) vorschreibt. Das Prinzip der Vorwärtsversicherung beschreibt, dass ein Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle vereinbart werden kann, die in der Zukunft liegen. Insbesondere die Bereiche der privaten und gewerblichen Haftpflichtversicherung gehören zu den Ausnahmen, da hier auch Rückwärtsversicherungen möglich sind.

Im Normalfall gilt ein Versicherungsschutz erst für Schäden, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstanden sind. Krankenzusatzversicherungen und andere Versicherungen verschieben sogar den Zeitpunkt für eine mögliche Erstattung um ein paar Monate und vereinbaren eine Wartezeit. Durch die Rückwärtsversicherung ist es in wenigen Fällen jedoch möglich, Versicherungen rückwirkend abzuschließen.

Rückwärtsversicherungen werden häufig im gewerblichen Bereich genutzt, damit sich Firmengründer rückwirkend für die Zeit der Gründungsphase absichern können. Über die Rückwärtsversicherung werden im Versicherungsfall auch Schäden abgedeckt, die vor Beginn des Vertragsverhältnisses entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Versicherungsnehmer nichts von einem dann später eintretenden Schaden wussten. Die Rückwärtsversicherung wird als Versicherungsbaustein in der Hauptversicherung integriert, wobei Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft ihre Zustimmung erteilen müssen.

Die Rückwärtsversicherung deckt also potenzielle Forderungen ab, die auf noch nicht bekannte Schäden aus der Vergangenheit zurückzuführen sind. Im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Rückwärtsversicherung insbesondere für junge Unternehmen in der Anfangsphase wichtig, damit Fehler aus der Anfangszeit nicht sofort den finanziellen Ruin bedeuten.

Die Rückwärtsversicherung hat nichts mit dem Begriff der Rückdatierung gemeinsam. Bei der Rückwärtsversicherung liegen sowohl der technische als auch der materielle Vertragsbeginn vor dem formellen Versicherungsbeginn. Bei der Rückdatierung wird lediglich der technische Versicherungsbeginn, aber nicht der formelle Versicherungsbeginn vor den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung verlegt.

 

Rückversicherer / Rückversicherung

Bei der auch Reinsurance genannten Rückversicherung handelt es sich um eine „Versicherung für Versicherungsgesellschaften“. Der Rückversicherer schützt die Versicherungsgesellschaft vor großen und teuren Schäden, die sie vielleicht nicht alleine finanzieren kann.

Im ersten Schritt schließt die Zedent genannte Versicherungsgesellschaft einen Vertrag mit dem Zessionär genannten Rückversicherer ab. Der Rückversicherungsvertrag regelt den Risikotransfer. Kommt es nach Abschluss der Rückversicherung zu besonders vielen oder sehr umfangreichen Schäden, werden diese nicht nur von der Versicherungsgesellschaft alleine übernommen, sondern auch anteilig vom Rückversicherer.

Hohe Schäden fallen zum Beispiel bei Großschadensereignissen wie Überschwemmungen oder Unwetterkatastrophen an. Im schlimmsten Fall können die Schadenszahlungen sogar dann den Gruppenpool aus allen eingenommenen Beiträgen übersteigen. Ohne Unterstützung durch den Rückversicherer wäre es dann der Versicherungsgesellschaft vielleicht gar nicht möglich, alle Schäden zu begleichen. Bei Vorhandensein einer Rückversicherung werden die Schadenszahlungen entweder teilweise oder auch komplett vom Rückversicherer erstattet.

Bei der Rückversicherung besteht die Möglichkeit, dass der Rückversicherer eine bestimmte Quote an die Versicherungsgesellschaft zahlt. Bei dieser Quotenrückversicherung übernimmt dann jeder „seine“ Quote am Schaden. Wird jedoch die Übernahme von einem fixen Anteil der Schadenssumme vereinbart, handelt es sich bei der dann Exzedentenrückversicherung genannten um den Selbstbehalt der Versicherungsgesellschaft. Die über diesen Selbstbehalt fälligen Schadenssummen werden dann vom Rückversicherer übernommen.

Versicherungsgesellschaften und Rückversicherer arbeiten in der Regel mit mehreren Gesellschaften zusammen, um einen Gruppenpool zu bilden. Auch Rückversicherer arbeiten mit anderen Gesellschaften zusammen, um Risiken für alle Beteiligten weiter zu senken. Durch eine Rückversicherung kann das Risiko reduziert werden, dass umfangreiche Schäden eine Versicherungsgesellschaft in den Ruin treiben oder in die Insolvenz führen. Es können mehr Versicherungsverträge angenommen und dadurch der Profit gesteigert werden. Das damit verbundene größere Risiko für Schäden ist durch die Rückversicherung abgesichert.

Versicherungsnehmer bekommen in der Regel keine expliziten Informationen darüber, dass die eigene Versicherungsgesellschaft eine Rückversicherung abgeschlossenen hat.

Rücktritt vom Versicherungsvertrag

Das Rücktrittsrecht umfasst die Befugnis, einen bestehenden Vertrag zu beenden. Die Erklärung des Rücktritts führt zum Erlöschen von bestehenden, aber noch nicht erfüllten Verpflichtungen oder Ansprüchen. Bereits erbrachte Leistungen werden rückabgewickelt. Bei Versicherungsverträgen können in Bezug auf das Rücktrittsrecht abweichende Sonderregelungen gelten. Bei fast allen Versicherungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ein Widerruf oder Rücktritt vom Versicherungsvertrag möglich.

Innerhalb von 14 Tagen nach Leistung der Unterschrift unter dem Versicherungsantrag können Versicherungsnehmer den Antrag widerrufen. Der Widerruf kann ohne Begründung erfolgen. Wichtig ist, dass dieser Widerruf vom Versicherungsvertrag rechtzeitig übermittelt wird. Dieses Recht gilt mit Ausnahme von Lebensversicherungen für alle Versicherungen, die länger als ein Jahr laufen. Ein Widerrufsrecht gilt nicht, wenn ein sofort beginnender Versicherungsschutz vereinbart wurde, was beispielsweise bei Kfz-Haftpflichtversicherungen bei Anmeldung eines Fahrzeuges der Fall ist. Ein Widerruf ist auch bei laufendem Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit nicht möglich. Hier gilt mitunter das Rücktrittsrecht.

Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist insbesondere bei Lebensversicherungen wichtig. Denn eine vorzeitige Kündigung des Lebensversicherungsvertrages kann mit Verlusten verbunden sein. Für Versicherungsnehmer gilt hier innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police ein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht gilt auch für Verträge mit einem Jahr Laufzeit und mit sofortigem Versicherungsschutz. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und benötigt keine Begründung.

Sowohl auf das Widerrufsrecht als auch auf das Rücktrittsrecht müssen alle Versicherungsgesellschaften schriftlich hinweisen. Die entsprechende Aufklärung hierüber müssen Versicherungsnehmer zur Bestätigung unterschreiben. Wird dies versäumt, können Versicherungsnehmer noch bis zu vier Wochen nach Zahlung der Erstprämie den Versicherungsvertrag widerrufen oder den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklären.

Eine weitere Möglichkeit der frühzeitigen Beendigung eines Versicherungsvertrages bietet der Widerspruch. Auch hier müssen Versicherungsgesellschaften über das Widerspruchsrecht belehren und Verbraucherinformationen aushändigen. Geschieht dies nicht, können Versicherungsnehmer bis zu einem Jahr nach Zahlung der Erstprämie den Vertrag noch beendigen. Ansonsten gilt auch für den Widerspruch die 14-tägige Frist. Ein Widerspruch kommt auch bis zu vier Wochen nach Erhalt der Police in Betracht, wenn sich Versicherungsantrag und Versicherungspolice inhaltlich unterscheiden. Wird Abweichungen in der Police nicht widersprochen, gelten diese als akzeptiert.