Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schneedruck

Schneedruck entsteht, wenn es lange geschneit hat und die Witterungsverhältnisse dafür Sorge getragen haben, dass Schneemassen sich aufgetürmt haben. Geschieht dies auf einem Dach kann der Schneedruck zu Verformungen oder Beschädigungen durch Risse führen. Unter der manchmal tonnenschweren Schneelast können auch robuste Dachkonstruktionen oder hangseitige Wände zusammenbrechen. Schneelasten können Dächer und Wände eindrücken und Lawinen vom Dach können abrutschen und dadurch Menschen verletzen oder Gegenstände beschädigen.

Zuständig für die Prävention von Schneedruckschäden sind Eigentümer von Gebäuden, die allgemein für den Unterhalt ihrer Liegenschaft Sorge tragen müssen. Sofern es möglich ist, sollte sich auftürmender Schnee frühzeitig vom Dach entfernt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dächer mit Photovoltaikanlagen, da diese sich ebenfalls unter Schneedruck verformen können. Die Installation von Schneedrucksensoren kann helfen, rechtzeitig zu reagieren.

Versichert werden können Schneedruckschäden über Elementarschadenversicherungen als Bestandteil von Gebäudeversicherungen oder Hausratversicherungen. Hierbei ist zu beachten, dass Schäden durch Naturgefahren wie auch Schneedruck nicht automatisch in allen Wohngebäudeversicherungen abgesichert sind. Oft werden einzelne Versicherungsbausteine zur Integration in den Versicherungsvertrag angeboten.

 

Synonyme - Schneelast
Schmerzensgeld

Bei Schmerzensgeld handelt es sich um einen Anspruch auf Schadensersatz für immaterielle Schäden. Immaterielle Schäden sind keine Schäden vermögensrechtlicher Art. So wird Schmerzensgeld beispielsweise nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gezahlt. Ein Schmerzensgeld enthält eine Sühnefunktion. Über den eigentlichen Körperschaden bzw. Gesundheitsschaden hinaus sollen alle seelischen Belastungen, Unwohlgefühle und weitere Unannehmlichkeiten durch das Schmerzensgeld eine Wiedergutmachung erhalten, die mit einer erlittenen Verletzung einhergehen.

Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Personen, wenn ihr Körper, ihre Gesundheit, ihre Freiheit oder ihre sexuelle Selbstbestimmung eine Verletzung durch Dritte erfahren haben. Ein Schmerzensgeld zielt darauf ab, immaterielle Schäden auszugleichen und nicht, eine Vermögenslage wieder herzustellen.

Grundsätzlich muss die Person Schmerzensgeld leisten, die das körperliche bzw. gesundheitliche Leiden des Anspruchsberechtigten verursacht hat. Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht jedoch auch die Möglichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs, wenn den Schadenverursacher kein direktes Verschulden an der Verletzung trifft. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist vom Einzelfall abhängig. Maßgeblich sind Schwere der Verletzung, Dauer der Verletzung sowie Ausmaß und Umfang der damit verbundenen Beeinträchtigungen sowie Folgen.

Im Bereich der Versicherungen übernehmen insbesondere Haftpflichtversicherungen die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen.

 

Schlüsselschaden

Ein Schlüsselschaden entsteht, wenn jemand einen fremden Schlüssel verliert. Fremde Schlüssel gehören Nutzern oftmals nicht, sondern sind Generalschlüssel oder Codekarten zu Mietsachen oder gemieteten Gewerberäumen. Bei Schlüsselverlust muss also nicht nur ein Schlüssel ersetzt werden, sondern auch Schlösser und Schließanlagen. Eine vollständige und funktionsfähige Schließanlage schützt vor Einbruchdiebstahl und gilt als Voraussetzungen für viele Betriebsversicherungen. Für die Schlossänderungskosten muss in erster Linie die Person aufkommen, der der Schlüssel verloren gegangen ist.

Insbesondere für Unternehmen und Betriebe mit gemieteten oder gepachteten Räumlichkeiten und Geländen kann ein Schlüsselschaden sehr teuer werden. Aber auch Lehrer, Hausmeister, Reinigungskräfte oder Einzelunternehmer benutzen aus beruflichen Gründen häufig fremde Schlüssel, die beim Schlüsselverlust ersetzt werden müssen.

Unternehmen können sich mit einer gewerblichen Haftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen derartige Schlüsselschäden absichern. Eine Absicherung gegen Schlüsselverlust wird als zusätzlicher Baustein in den Versicherungsschutz integriert. Im Falle des Schlüsselverlusts werden dann auch die Schlossänderungskosten bis zur vereinbarten Höhe oder aber bis zur Versicherungssumme erstattet. Des Weiteren können von der Versicherung Folgeschäden aus Schlüsselschäden, also beispielsweise Einbruchdiebstahl, aus der Leistungspflicht ausgenommen werden.

 

 

Synonyme - Schlüsselverlust, Schlossänderungskosten
Schlussanteil

Aus versicherungstechnischer Sicht kommt hat der Schlussanteil insbesondere im Bereich der Auszahlung von Kapital-Lebensversicherungen und bei Ablaufleistungen von Unfallversicherungen mit Beitragsrückerstattung eine besondere Bedeutung. In diesen Fällen handelt es sich beim Schlussanteil um eine Zahlung an den Versicherungsnehmer, deren Kalkulation erst nach der Versicherungszeit erfolgen kann und die Summe der Ablaufleistung erhöht. Eine Information über den zu erwartenden Schlussanteil innerhalb der Versicherungsdauer gilt als unverbindlich und kann von der Versicherungsgesellschaft jederzeit wieder revidiert werden. Auch der vollständige Wegfall von Schlussanteilen ist möglich, sodass Versicherungsnehmer nur noch garantierte Leistungen erhalten.

Der Schlussgewinnanteil oder Schlussüberschussanteil ist demnach der Anteil, der nach Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird und die Garantieleistungen übersteigt. Schlussüberschussanteile fallen umso höher aus, je länger der Versicherungsvertrag lief. Schlussgewinnanteile werden auch dann ausgezahlt, wenn der Versicherungsvertrag vor Ablauf gekündigt wird oder ein Versicherungsnehmer stirbt, sodass die Versicherungssumme und Schlussüberschussanteile an Bezugsberechtigte angewiesen werden.

 

Synonyme - Schlussgewinnanteil, Schlussüberschussanteil
Schicksalsteilung

Bei der Schicksalsteilung handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Rückversicherungen. Die auch „follow the fortunes“ genannte Schicksalsteilung beschreibt bei Rückversicherungen die Pflicht, den Zedenten in versicherungstechnischer Hinsicht nicht sich selbst zu überlassen, sondern sich auch unabhängig vom Vorliegen eines Rechtsgrundes an dem Schicksal zu beteiligen, was dem Zedenten widerfährt.

Nach dem Prinzip der Schicksalsteilung konstituiert die automatische Ersatzpflicht der Rückversicherung, sobald der Zedent seinem Versicherungsnehmer Versicherungsleistungen erbringen muss und in den Rückversicherungsvereinbarungen keine Einschränkungen hierfür vorgesehen hat.

 

Schadenzahl

Die im Kalenderjahr bei den Versicherungsgesellschaften angefallenen Schäden nennt man Schadenzahl.

Bei der Schadenzahlverteilung als versicherungsmathematische Wahrscheinlichkeitsverteilung wird unterschieden zwischen der Binominalverteilung, der Poisson-Verteilung und der Panjer-Verteilung.

Synonyme - Schadenzahlverteilung
Schadenverteilung

Unter die Schadenverteilung fallen in der versicherungsmathematischen Erfassung verschiedene Modelle zur Ermittlung der Zufallsgesetzmäßigkeit von Schäden. Die Ermittlung von Risiken wird in der Versicherungsmathematik mittels Methoden durchgeführt, die teilweise auf der Wahrscheinlichkeitstheorie basieren.

Wichtig für wirtschaftliche Kalkulationen von Versicherungsprodukten ist eine gute Übereinstimmung von gemessenen und beobachteten Schadendaten sowie ein versicherungsmathematisches Modell, mit dem Schadenverteilungen beschrieben werden können. Der Eintritt von Risikoereignissen bedeutet die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Mögliche Schäden können in fixierter Höhe eintreten oder beliebige Werte mit sich bringen, weshalb von Summenrisiken und Schadenrisiken gesprochen wird.

Summenrisiken werden durch eine Zahl für die Schadenwahrscheinlichkeit oder Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Gegenwahrscheinlichkeit dargestellt. Schadenrisiken können jeden Geldbetrag annehmen, sodass sie durch kontinuierliche Wahrscheinlichkeitsverteilungen beschrieben werden. Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Risiken stehen in einem engen Bezug zur beobachteten Schadenverteilung.

 

Schadenversicherung

Bei einer Schadenversicherung handelt es sich um eine Versicherung, bei der sich die Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet, den durch einen Schadenfall eingetretenen Vermögensschaden zu ersetzen. Schadenversicherungen sind auf die Deckung von Schäden ausgerichtet und werden durch die tatsächliche Schadenshöhe und die vereinbarte Versicherungsleistung bis zur Versicherungssumme als Obergrenze begrenzt. Zu den typischen Schadenversicherungen gehören Feuerversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Hagelversicherungen, Transportversicherungen, Tierversicherungen oder Reisegepäckversicherungen.

Schadenversicherungen werden als Gegenstück der Summenversicherungen betrachtet. Beide Versicherungen verpflichten sich zum Schadensersatz. Unterschiedlich gehandhabt wird die Berechnung der Entschädigungssumme. Bei der Schadensversicherung werden Schäden durch die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens reguliert. Bei Summenversicherungen werden festgelegte Summen ausgezahlt. Bei der Schadenversicherung fließen zusätzlich zum konkret messbaren Schaden weitere Kriterien in die Berechnung der Entschädigung ein. Hierzu gehören Selbstbeteiligungen, vereinbarte Höchstsummen oder Abzüge durch Abnutzung.

Bei Schadenversicherungen gilt ein striktes Bereicherungsverbot. Versicherungsgesellschaften sind danach nicht verpflichtet, höhere Entschädigungen zu leisten, als der tatsächlich entstandene Schaden erfordert. Versicherungsnehmer dürfen sich an der Entschädigung durch die Schadenversicherung nicht zusätzlich bereichern.

 

Synonyme - Schadensversicherung
Schadenverhütung

Unter Schadenverhütung oder Schadenprävention fallen alle Maßnahmen und Regelungen, die den Eintritt eines Schadens verhindern oder aber die Folgen eines Schadens mindern sollen.

Maßnahmen für die Schadenverhütung von Versicherungsgesellschaften werden als Obliegenheiten für Versicherungsnehmer in den jeweiligen Versicherungsverträgen verankert. Dadurch soll das versicherungstechnische Risiko nebst Risikokosten für die Versicherungsgesellschaft eingedämmt werden. Auch Franchise Vereinbarungen können dazu beitragen, das Interesse von Versicherungsnehmern an der Schadenverhütung zu steigern. Dies geschieht nach dem Grundsatz, dass Versicherungsnehmer mehr Vorsicht walten lassen, wenn sie sich an potenziellen Schäden selbst beteiligen müssen.

Auf der anderen Seite sind Maßnahmen zur Schadenprävention seitens der Versicherungsgesellschaft als wesentlicher Aspekt des Kundenservices und der Kundenorientierung zu betrachten. Als Beispiel dienen die Bemühungen von Krankenversicherungen, Versicherungsnehmer durch besondere Sportangebote oder Ernährungs-Tipps zum gesunden Lebenswandel zu motivieren, damit sie später nicht krank werden.

 

Synonyme - Schadenprävention
Schadensverursacher

Der Schadensverursacher ist eine Person, die fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden herbeigeführt hat. Nach den Regeln zum Schadensersatz muss derjenige, der einen Schaden verursacht hat, dem Geschädigten dafür einen Ausgleich oder eine Wiedergutmachung leisten. Ziel des vom Schadenverursacher auszugleichenden Schadensersatzes ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes; also möglichst in der Weise, die vor dem Schadensereignis herrschte. Geschädigte sind nach Möglichkeit so zu stellen, als wäre es gar nicht zu dem Schaden gekommen.

Aus rechtlicher Sicht muss ein Schadensverursacher den Schadensersatz selbst leisten. Es gibt jedoch Versicherungen wie beispielsweise Haftpflichtversicherungen, die Schäden Dritter für den Schadenverursacher ausgleichen.

 

Synonyme - Schadenverursacher
Schadensersatz

Beim Schadensersatz handelt es sich um den Ausgleich eines Schadens. Entsteht einer Person durch eine andere Person ein Schaden, ist die schädigende Person gesetzlich verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Der Schadensersatz muss geeignet sein, den ursprünglichen Zustand vor dem Schadensereignis wieder herzustellen oder aber den Schaden wieder gutzumachen, weshalb auch von einer Entschädigung oder Wiedergutmachung gesprochen wird. Derjenige, der den Schaden verursacht hat, muss diesen dem Geschädigten ersetzen. Voraussetzung für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch ist, dass der Schädiger den Schaden entweder fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, wobei auch andere Gründe zu einer Haftung führen können.

 

Schadensersatzanspruch

Schadensersatzansprüche kommen bei Personenschäden, Sachschäden, echten und unechten Vermögensschäden sowie ideellen bzw. immateriellen Schäden in Betracht. Wie ein Schadensersatz ausgeglichen werden muss, wird in §§ 249 ff. BGB geregelt. Zu den klassischen Möglichkeiten eines Schadensersatzes gehören der Geldersatz oder die Naturalrestitution. Bei der Naturalrestitution wird ein Zustand hergestellt, der ohne das Schadensereignis bestehen würde – also so, als wenn der Schaden gar nicht eingetreten wäre. Hierbei kann es sich um eine Reparatur einer Sache oder aber Übergabe einer gleichwertigen Sache handeln.

Oft werden Schadensersatzansprüche jedoch über Gelder erfüllt. Bei Personenschäden wird beispielsweise Schmerzensgeld gezahlt, um den immateriellen Schaden auszugleichen. Eine Nutzungsausfallentschädigung kommt als Schadensersatz in Betracht, wenn Gegenstände wegen des Schadens nicht genutzt werden können und dadurch ein Schaden entstanden ist. Aber auch Pflegekosten fallen unter den Schadensersatz, wenn eine Person durch den Schaden pflegebedürftig wird.

Wer nach dem Gesetz Schadensersatzansprüche innehaben könnte, ergibt sich aus §§ 280 ff. BGB und §§ 823 ff. BGB. Grundlage für einen Schadenersatz ist entweder eine vertragliche Pflichtverletzung oder eine unerlaubte Handlung. Grundsätzlich gilt das Verschuldensprinzip: Wer einen Schaden schuldhaft verursacht hat, der muss ihn auch ersetzen.

Abgesichert werden können Schadensersatzansprüche und entsprechende Forderungen durch Haftpflichtversicherungen.

 

Synonyme - Schadensersatzanspruch, Schadenersatz
Schadenrückversicherung

Unter Schadenrückversicherungen fallen alle Rückversicherungen, bei denen im Versicherungsfall nicht wie bei Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen die fest vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt wird, sondern lediglich ein Ersatz des entstandenen Schadens stattfindet. Schadenrückversicherungen werden in allen Bereichen von Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen angeboten.

Bei der auch nichtproportionalen Rückversicherung genannten Schadenrückversicherung wird der Rückversicherer nur dann vom Erstversicherer an Schadenszahlungen beteiligt, wenn ein Kumulschaden oder ein einzelner Schaden eine bestimmte und vereinbarte Höhe übersteigt. In Bezug auf das Entgelt erfolgt dann eine individuelle Kalkulation.

 

Schadenrückstellungen

Bei Schadenrückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Schäden und Versicherungsfälle.

Wenn eine Versicherungsgesellschaft durch einen Vertrag Versicherungsschutz gewährt, dann übernimmt sie dadurch die Verpflichtung, alle vom Versicherungsvertrag abgedeckten Schäden zu regulieren. Insbesondere in Haftpflichtfällen werden Schäden jedoch häufig erst spät entdeckt oder die Schadenabwicklung zieht sich über ein Geschäftsjahr hinaus hin. Um wirtschaftlich arbeiten zu können und um über die erforderlichen finanziellen Mittel für derartige Schäden zu verfügen, müssen Versicherungsgesellschaften schon im Geschäftsjahr des Vertragsschlusses abschätzen, welche Schäden auf sie zukommen könnten. Da zum Ende eines Geschäftsjahres derartige Schäden nur zum Teil reguliert sind, handelt es sich bei Schadenrückstellungen um in die Zukunft ausgerichtete Schätzwerte.

Für die Schadenrückstellungen werden die Vorjahre analysiert. Das aus dieser Analyse resultierende Zahlenmuster wird dann für die Bildung von Schadenrückstellungen verwendet.

Schadenreservierung

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages erhalten Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft das Versprechen, bei Eintreten des vertraglich definierten Schadens einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu bekommen. Versicherungsschutz wird für einen bestimmten Zeitraum gegen die Zahlung von Beiträgen gewährt.

Nicht alle Schäden werden aber in dem Jahr reguliert, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Regulierungen können sich verzögern oder aber Schäden werden verspätet gemeldet. Für die Schäden, die zum bilanziellen Stichtag noch nicht reguliert wurden oder nicht bekannt sind, werden Rückstellungen gebildet. Häufig werden diese Schadenrückstellungen auch Schadenreserven genannt.

Schadenreserven haben den Grund, gegenüber Versicherungsnehmern das Versprechen nicht nur im Jahr der Prämienzahlung, sondern auch darüber hinaus gewährleisten und absichern zu können. Versicherungsgesellschaften stellen darüber hinaus bei der Bilanz Einnahmen den Ausgaben gegenüber. Da die Bildung von Schadenreserven kaufmännische Ausgaben darstellen, entsteht dadurch ein Jahresergebnis, das die Wirtschaftlichkeit der Versicherungsgesellschaft realistisch und transparent darstellt.

Schadenreserven werden entweder als individuelle Einzelfallreserven für bekannte Schäden oder als pauschale Rückstellungen auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden gebildet. Der gesamte Vorgang wird Schadenreservierung genannt und in Einzelfallreservierung oder aktuarieller Reservierung gegliedert.

 

Schadenreserve

Bei einer Schadenreserve handelt es sich um versicherungstechnische Rückstellungen für am Ende des Geschäftsjahres einer Versicherungsgesellschaft eingetretene, aber noch nicht abgeschlossene Schadensfälle. Die bekannten, aber noch nicht abgewickelten Schäden werden Spätschäden genannt.

Spätschäden sind für alle Versicherungsgesellschaften problematisch. Insbesondere im Bereich der Haftpflichtversicherungen können Schäden zum Beispiel durch Konstruktionsfehler an Bauwerken oder bei Personenschäden mit unbestimmtem Heilungserfolg erst spät bekannt und gemeldet werden. Für die Regulierung solcher Spätschäden müssen Schadenreserven gebildet werden.

Aus bilanzieller Sicht sind Schadenreserven ungewisse Verbindlichkeiten, da die Zahlungsverpflichtung für diese Schäden schon entstanden, aber die Höhe der Zahlungen noch unbekannt ist. Schadenreserven werden nach statistischen Grundsätzen berechnet.

Schadenregulierungskosten

Die Schadenregulierungskosten umfassen die personellen und sachlichen Kosten für die Regulierung von Schäden durch Versicherungsgesellschaften. Unterschieden wird zwischen direkten, indirekten, externen und internen Schadensregulierungskosten.

  • direkte Schadenregulierungskosten
    Bei direkten Schadenregulierungskosten handelt es sich um Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang zum Schaden stehen. Diese Schadenregulierungskosten können dem jeweiligen Schaden zugeordnet werden und beinhalten keine Anwaltskosten, Sachverständigenkosten oder andere Entschädigungsleistungen.

  • indirekte Schadenregulierungskosten
    Dem gegenüber stehen die indirekten Schadenregulierungskosten, die bei der Schadenregulierung zwar entstehen, aber nicht unmittelbar dem Schaden zugeordnet werden können. Zu den indirekten Schadenregulierungskosten gehören beispielsweise Gehälter, Löhne, Energiekosten oder Büromieten von der Versicherungsgesellschaft.

  • externe Schadenregulierungskosten
    Externe Schadenregulierungskosten sind einem Schaden zuzuordnende Kosten, die durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Interne Schadenregulierungskosten sind innerbetriebliche Kosten.

 

Synonyme - direkte Schadenregulierungskosten, indirekte Schadenregulierungskosten, externe Schadenregulierungskosten
Schadenregulierung

Der Begriff der Schadenregulierung beschreibt den gesamten Prozess der Bearbeitung und der Abwicklung von Schäden durch die Versicherungsgesellschaft. Im engeren Sinn wird die abschließende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft zu ihrer Eintrittspflicht für einen konkreten Schaden gegenüber einem Versicherungsnehmer oder aber Geschädigten als Schadenregulierung verstanden. Das Ziel der Schadenregulierung ist ein sachgerechter und fachgerechter Schadenausgleich.

In der Haftpflichtversicherung wird von der Schadenregulierung gesprochen, wenn eine Prüfung erfolgt, ob Ansprüche berechtigt oder unberechtigt sind und deshalb abgewehrt werden müssen.

Die Schadenabwicklung beschreibt den Prozess der Abwicklung eines Schadens. Hierunter fallen Prüfungen, Entscheidungen und Kontrollen über alle rechtlichen Ansprüche und Zahlungen.

 

 

Synonyme - Schadenabwicklung
Schadenregulierer

Beim Schadenregulierer handelt es sich um einen Beruf aus dem Versicherungswesen. Schadenregulierer arbeiten für Versicherungsgesellschaften und prüfen, ob von Versicherungsnehmern gemeldete Schäden auch durch die jeweiligen Versicherungsverträge abgesichert sind. Umfangreichere Schäden nehmen Schadenregulierer häufig persönlich in Augenschein. Vor Ort überprüfen sie dann auch, ob Schilderungen zutreffen können und nachvollziehbar sind oder Unstimmigkeiten auftreten. Schadenregulierer bewerten die Schadenshöhe und ziehen bei Bedarf oder Zweifeln Sachverständige hinzu.

Schadenregulierer klären also nach einer Schadenmeldung, ob ein Leistungsanspruch überhaupt besteht. Sie erläutern Versicherungsnehmern Möglichkeiten der Abwicklung und klären über Mitwirkungs- oder Schadenminderungspflichten auf. Schadenregulierer entscheiden über Leistungsansprüche, berechnen die Leistungen und weisen die Regulierungsabteilung zur Auszahlung an, bevor sie einen Regulierungsbericht erstellen. Letztendlich fungieren Schadenregulierer dadurch auch als Berater für Versicherungsnehmer.

Der Beruf des Schadenregulierungsbeauftragten ähnelt im Aufgabengebiet dem Beruf des Schadenregulierers. Der Schadenregulierungsbeauftragte reguliert Schäden für ausländische Versicherungsgesellschaften; insbesondere für Kfz-Versicherungen. Ist in einem EU/EWR-Staat ein Schaden entstanden, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall, unterstützt der Schadenregulierungsbeauftragte die Schadenabwicklung.

 

Synonyme - Schadenregulierungsbeauftragte
Schadenquote

Bei der Schadenquote handelt es sich um eine Prozentzahl, die über die Leistungsfähigkeit einer Versicherungsgesellschaft informiert.

Am Ende eines Geschäftsjahres prüfen Versicherungsgesellschaften ihre Einnahmen und Ausgaben in den verschiedenen Bereichen, um potenzielle Anpassungen vorzunehmen. Die Schadenquote wird bei Sachversicherungen wie Privathaftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen oder Kfz-Versicherungen angewendet. Sie setzt Kosten für Schäden mit den eingenommenen Prämien in ein Verhältnis. Die Schadenquote zeigt also, wie leistungsfähig die Versicherungsgesellschaft ist und erlaubt Planungen für die Zukunft.

Das Verhältnis zwischen ausbezahlten Versicherungsleistungen und den eingenommenen Beiträgen wird auch Schadensatz genannt.

Synonyme - Schadensatz
Schadenpolitik

Die Schadenpolitik umschreibt die Summe aller Entscheidungen in Versicherungsgesellschaften zur Ausgestaltung von Maßnahmen der Schadenprävention und der Regulierung von Schäden.

Unterschieden wird bei der Schadenpolitik zwischen passivem und aktivem Schadenmanagement.

  • aktives Schadenmanagement
    Die Schadenregulierung fällt in den Bereich des aktiven Schadenmanagements. Fällt hier die Schadenpolitik eher kulant aus, steigt in der Regel die Anzahl der zu regulierenden Schäden. Wird jedoch nicht jeder gemeldete Schaden sofort akzeptiert, lassen sich die Schadenkosten reduzieren.

  • passives Schadenmanagement
    Die Höhe von Schäden kann jedoch auch durch Kooperationsvereinbarungen reduziert werden. Ein Beispiel für passives Schadenmanagement stellt die Anzeigepflicht eines Schadens durch Versicherungsnehmer bei den Behörden dar; etwa nach einem Fahrraddiebstahl. Durch diese Anzeigepflicht wird das moralische Risiko zum Versicherungsbetrug eingegrenzt.

Die Schadenpolitik wirkt sich also auf die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Unternehmensgewinns von Versicherungsgesellschaften aus.

 

Schadenmeldung

Bei der Schadenmeldung handelt es sich um die Meldung eines Versicherungsschadens bei der Versicherungsgesellschaft. Sowohl Versicherungsnehmer als auch Geschädigte haben die Möglichkeit einer Schadenmeldung.

Generell sollte die Schadenmeldung an die Versicherungsgesellschaft so früh wie möglich erfolgen. Die Frist für die Schadenmeldung ist abhängig von der Versicherungssparte und beträgt in der Regel zwischen drei und sieben Tage nach Eintritt des Schadens. Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine online Schadenmeldung an, bei der Online-Formulare zur Verfügung gestellt werden. Aber auch per Telefon sind Schadenmeldungen möglich.

Eine Schadenmeldung muss alle wichtigen Angaben zum Schadenverursacher, zum Geschädigten, Versicherungsnummern sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs nebst Zeitpunkt und Ort enthalten.

Erfolgt eine Schadenmeldung für die Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung, sollten Fotos von Schäden der Schadenmeldung beigefügt werden. Rechnungen, Quittungen und Kaufverträge sind geeignet, Werte detailliert darzulegen. Den Schaden beschreibende Belege, Dokumente, Bescheinigungen und Unterlagen sind auch bei Schadenmeldungen für Haftpflichtversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen erforderlich.

 

Schadenindex

Der Schadenindex ist ein Begriff aus der der Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsgesellschaften. Berechnet wird der Schadenindex nach § 4 f. der Kapitalausstattungs-Verordnung.

Der Schadenindex ist wichtig für die Berechnung der Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung an die Versicherungsgesellschaft. Mit Ausnahme der Lebensversicherung ergibt sich diese auf Basis des höheren von zwei Indizes, also entweder vom Beitragsindex mit den jährlichen Beiträgen oder dem Schadenindex mit den durchschnittlichen Aufwendungen für Schadenfälle aus den letzten drei Geschäftsjahren.

 

Schadenhöhe

Die Schadenhöhe beschreibt die Höhe von einem einzelnen Schaden auf der Ebene eines oder mehrerer Versicherungsnehmer.

Die Schadenhöhenverteilung ist ein Begriff aus der Versicherungsmathematik, der mehrere Verteilungsarten umfasst. Hierzu gehören beispielsweise die Gammaverteilung, Exponentialverteilung, Log-Normalverteilung oder Pareto-Verteilung.

 

Schadenhäufigkeit

Die Schadenhäufigkeit ist eine Kennzahl im Versicherungsbereich, die die Anzahl der Schäden angibt, die pro Kalenderjahr auf je 1000 versicherte Risiken entfallen. Die Schadenhäufigkeit spiegelt die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts wider und wird nach Statistiken ermittelt. Zur Berechnung wird die Anzahl der Schäden während eines festgelegten Zeitraums durch die Anzahl von Verträgen eines definierten Bestandes dividiert. Die so errechnete Schadenhäufigkeit wird in Prozent oder aber Promille angegeben.

Die Schadenhäufigkeit ist wichtiger Bestandteil der Versicherungsmathematik, um mögliche Schadenfälle zu kalkulieren. Aber auch im Arbeitsschutz wird die Schadenhäufigkeit herangezogen, um Arbeitsunfälle zu analysieren und zu reduzieren. Hier fließt die Schadenhäufigkeit in die Gefährdungsbeurteilung mit ein.

Synonyme - Schadenhäufigkeit
Schadenexzedentenrückversicherung

Bei der Schadenexzedentenrückversicherung handelt es sich um eine klassische Vertragsform der Schadenrückversicherung. Die Schadenexzedentenrückversicherung wird auch Exess of Loss oder abgekürzt „XL“ genannt.

Bei dieser Versicherungsform legt der Erstversicherer eine Schadenhöhe als Priorität bzw. Selbstbehalt fest. Diesen Selbstbehalt ist der Erstversicherer in Bezug auf das versicherte Risiko bereit zu übernehmen. Die darüber hinausgehende Risikotragung bis zur Haftstrecke genannten Betrag übernimmt dann die Rückversicherungsgesellschaft. Die Schadenexzedentenrückversicherung wird zum Schutz vor besonders hohen Einzelschäden verwendet.

 

Synonyme - Exess of Loss, XL
Schadenermittlungskosten

Zu den Schadenermittlungskosten zählen alle Aufwendungen der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers, die zur Feststellung und zum Zwecke des Nachweises eines ersatzpflichtigen Schadens notwendig sind. Versicherungsgesellschaften tragen die bei der Schadenregulierung entstehenden Schadenermittlungs- und -feststellungskosten selbst. Die Kosten vom Versicherungsnehmer zum Schadensnachweis ersetzt die Versicherungsgesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten zusammen mit den sonstigen Entschädigungen die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen.

Bei Sachverständigenkosten gilt dies nur, wenn Versicherungsnehmer vertraglich zur Hinzuziehung von Sachverständigen verpflichtet waren oder von der Versicherungsgesellschaft dazu aufgefordert wurden. Schadenfeststellungskosten entstehen dadurch, dass die Höhe des Schadens nachgewiesen oder eingeschätzt werden muss, was beispielsweise durch die Hinzuziehung von Sachverständigen erfolgen kann.

 

Synonyme - 85 VVG, Schadenfeststellungskosten
Schadenereignisprinzip

Beim Schadenereignisprinzip handelt es sich im versicherungstechnischen Bereich um eines von mehreren möglichen Prinzipien, wonach geregelt wird, wann ein Versicherungsfall als eingetreten gilt. Nach dem Schadenereignisprinzip gilt ein Versicherungsfall dann als eingetreten, wenn das Ansprüche begründende Ereignis eingetreten ist.

Das Schadenereignisprinzip wird in der Haftpflichtversicherung verwendet. Nach der Rechtsprechung kommen verschiedene Ansätze für die Regulierungspraxis in Betracht. Früher wurde der Folgeereignistheorie gefolgt und an das äußere, den Schaden unmittelbar auslösende, Ereignis angeknüpft. Die jüngere Rechtsprechung folgt hingegen eher der Kausalereignistheorie und stützt sich auf das erste fehlerhafte Verhalten des Versicherungsnehmers. Die Versicherungspraxis stellt zum Großteil auf das Folgeereignis ab.

 

Schadendurchschnitt

Unter dem Schadendurchschnitt versteht man im versicherungstechnischen Bereich den durchschnittlichen Schadenaufwand für bezahlte Schäden von einer Versicherungsgesellschaft an ihre Versicherungsnehmer. Der Schadendurchschnitt findet im Versicherungswesen Anwendung und gibt an, wie viel die Versicherungsgesellschaft pro Schaden im Durchschnitt an einen Versicherungsnehmer bezahlt hat. Kalkuliert wird dabei der gesamte Schadenaufwand innerhalb eines definierten Zeitraumes, der durch die Anzahl von gemeldeten Schäden dividiert wird.

 

Schadenaufwendungen

Bei Schadenaufwendungen handelt es sich um die Aufwendungen von Versicherungsgesellschaften für Versicherungsfälle und Schäden. Der Schadenaufwand beinhaltet die Zahlungen und Rückstellungen einer Versicherungsgesellschaft für die im laufenden Geschäftsjahr ausgelösten Schäden inklusive der Schadenaufwendungen für die Regulierung von Schadensfällen.

Die Schadenaufwendungen im Bereich der Kfz-Versicherungen sind beispielsweise ab 2019 durch die Corona Pandemie leicht gesunken, weil das Verkehrsaufkommen durch Ausgangsbeschränkungen und Home-Office abgenommen hat und dadurch weniger Unfälle passiert sind. Auch moderne Fahrassistenzsysteme haben zu einer Reduzierung der Schadenaufwendungen geführt. Die Schadenaufwendungen haben einen indirekten Einfluss auf Tarife und Prämien. 

 

Schadenanzeige

Bei der Schadenanzeige handelt es sich um die Anzeige eines Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherungsgesellschaft über den Eintritt eines Schadens. Die Schadenanzeige gehört zu den Obliegenheiten von Versicherungsnehmern. Durch eine verspätete oder aber versäumte Schadenanzeige riskieren Versicherungsnehmer ihren Versicherungsschutz. Deshalb ist es wichtig, sich bereits bei Abschluss einer Versicherung zu informieren, wie und wann eine Schadenanzeige zu erfolgen hat.

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die auf ein Formular einer Schadenanzeige bestehen, das sie ihren Versicherungsnehmern zur Verfügung stellen. Andere Gesellschaften nehmen die Schadenanzeige frei formuliert oder online entgegen. Die Schadenanzeige dient der Meldung eines Schadens und führt zum Einsatz der Prüfungs- und Regulierungsmaßnahmen. Schäden, die zu spät oder nicht ordnungsgemäß gemeldet werden, können von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden.

 

Schaden-Trigger

Von einem Schaden-Trigger wird im Bereich der Rückversicherung gesprochen, wenn ein definiertes Schadenereignis als Auslöser eintritt, das die Leistungspflicht der Rückversicherung gegenüber dem Zedenten begründet. Aus diesem Grund wird der Schaden-Trigger auch Deckungsauslöser genannt.

Schaden-Trigger finden neben der Rückversicherung auch bei der Finanzrückversicherung und beim alternativen Risikotransfer Anwendung. Unterschieden wird bei Schaden-Triggern zwischen Indemnity Trigger und Non-Indemnity Triggern.

  • Indemnity Trigger
    Diese basieren auf den tatsächlichen Verlusten des Zedenten und damit die gesamte Höhe des nachgewiesenen Schadens.

  • Non-Indemnity Trigger
    Sie lösen die Deckung unabhängig von tatsächlichen Verlusten aus, sondern basieren auf dem Eintritt des jeweiligen Schadens.

 

Synonyme - Deckungsauslöser
Schaden-Kosten-Quote

Eine Combined Ratio ist die versicherungstechnische Summe zweier anderer Größen, nämlich der Schadenquote und der Kostenquote einer Versicherungsgesellschaft. Deswegen wird die Combined Ratio auch Schaden-Kosten-Quote genannt.

Der Wert wird durch ein Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben einer Versicherungsgesellschaft innerhalb eines gewissen Zeitraums wie etwa dem Geschäftsjahr errechnet. Es werden dabei drei monetäre zentrale Größen in einer Kennzahl kombiniert, nämlich verdiente Prämien, Aufwendungen für Versicherungsfälle und Aufwendungen für den Betrieb der Versicherungsgesellschaft.

Bei den verdienten Prämien wird der auf das Geschäftsjahr abgrenzbare Anteil der gesamten Bruttoprämie zur Errechnung der Schaden-Kosten-Quote verwendet. Beim Schadenaufwand werden die Schadenzahlungen sowie die Schadenrückstellungen berücksichtigt. Bei den Schadenzahlungen handelt es sich um alle bereits erfolgen Zahlungen, bei denen eine Zuordnung zu einem konkreten Schaden möglich ist. Bei den Schadenrückstellungen handelt es sich um Schätzwerte für zukünftig zu erwartende Zahlungen. Häufig betreffen die Schadenrückstellungen bereits bekannte und schon angelegte Schäden, aber auch noch unbekannte und noch nicht gemeldete Schäden, die jedoch erwartet werden. Bei der Berechnung der Combined Ratio muss die Höhe der Schadenrückstellungen geschätzt werden, was den Aktuaren im Versicherungsunternehmen vorbehalten bleibt.

Die Kostenquote leitet sich aus den Kosten der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Hierzu zählen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Vertrieb. Diese Aufwendungen werden mit den verdienten Prämien gegenübergestellt und als Kostenquote ausgewiesen.

Die Summe aus Schaden-Kosten-Quote ergibt dann die Combined Ratio.

Synonyme - Combined Ratio
Sanierung Versicherungsvertrag

Die Sanierung eines Versicherungsvertrages wird von einer Versicherungsgesellschaft angestoßen, wenn der individuelle Schadenbedarf dieses Versicherungsvertrages kontinuierlich über dem Durchschnitt aller anderen Verträge von anderen Versicherungsnehmern liegt. Bei der Sanierung eines Versicherungsvertrages wird die Fortführung des Versicherungsvertrages vom Einschluss einer höheren Selbstbeteiligung für den jeweiligen Leistungsbereich abhängig gemacht. Auch höhere Beiträge können als Sanierungsmaßnahmen vereinbart werden.

Kann die Versicherungsgesellschaft keine Vereinbarung über eine Sanierung mit dem Versicherungsnehmer treffen, erfolgt die Kündigung des Versicherungsvertrages durch die Versicherungsgesellschaft.

Zu einer Sanierung von Versicherungsverträgen kommt es zum Beispiel bei Gebäudeversicherungen dann, wenn sich Leitungswasserschäden häufen. In der Sanierung kann dann ein zeitlich befristeter Einschluss einer Selbstbeteiligung für Leitungswasserschäden vereinbart werden. Bei Firmenrechtsschutzversicherung kommt die Sanierung eines Versicherungsvertrages in Betracht, wenn die Beschäftigten des Versicherungsnehmers vermehrt vermeidbare Ordnungswidrigkeiten begehen und die Versicherungsgesellschaft dadurch überdurchschnittliche Schäden bewältigen muss.

 

Saisonkennzeichen

Mit einem Saisonkennzeichen dürfen Fahrzeuge nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes am Straßenverkehr teilnehmen, der durch den Fahrzeughalter festgelegt wird. Saisonkennzeichen bieten sich für Fahrzeuge wie Motorräder, Wohnmobile, Cabrios oder Oldtimer an, die im Winter eher nicht gefahren werden. Durch das Saisonkennzeichen wird im Bereich der Kfz-Steuer Geld gespart, da Steuern auch nur für den Nutzungszeitraum fällig werden.

Der Zulassungszeitraum von Saisonkennzeichen kann zwischen acht Wochen bis elf Monate betragen. Der Zulassungszeitraum kann bei der Beantragung einmalig festgelegt werden, damit dieser automatisch endet und im nächsten Jahr wieder beginnt. Soll dieser Zeitraum verändert werden, muss ein neues Saisonkennzeichen beantragt werden.

Auch im Versicherungsbereich geht das Saisonkennzeichen mit günstigeren Tarifen einher. Es müssen auch hier nur die Monate durch Prämien ausgeglichen werden, für die Versicherungsschutz vereinbart wurde – also nur für die jeweilige Saison. Saisonkennzeichen kommen im privaten und gewerblichen Bereich zum Einsatz. Die typischen rot umrandeten Kennzeichen sind jedoch Gewerbetreibenden und Händlern vorbehalten.

 

Sachversicherung

Bei Sachversicherungen handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für Versicherungen, die Schäden an Sachen absichern. Sachversicherungen regulieren also Sachschäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Eigentum oder Besitz. Versichert werden können durch Sachversicherungen Gebäude, Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgüter, Haustiere oder aber auch Gerichtskosten.

Zu den klassischen Sachversicherungen gehören demnach Hausratsversicherungen, Inhaltsversicherungen, Gebäudeversicherungen, Glasversicherungen, Reiseversicherungen, Tierhaftpflichtversicherungen und Transportversicherungen. Sachversicherungen für Unternehmen schützen häufig die Betriebsausstattung oder Büroeinrichtung sowie Arbeitsmaterialien.

Sachversicherungen werden nach individuellen Anforderungen abgeschlossen, was insbesondere die Versicherungssumme betrifft. Diese muss so festgelegt werden, dass sie dem Wert der versicherten Sachen entspricht. In regelmäßigen Abständen sollte die Versicherungssumme daher überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Möglich ist auch die Vereinbarung einer automatischen jährlichen Erhöhung der Versicherungssumme.

Grundsätzlich werden Sachversicherungen ohne eine zeitliche Begrenzung geschlossen. Der Versicherungsschutz besteht also so lange, bis der Versicherungsvertrag gekündigt wird. Möglich ist auch die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren, damit Rabatte gewährt werden können. Auch bei Sachversicherungen gelten die Vorschriften für ordentliche Kündigungen, außerordentliche Kündigungen und Sonderkündigungen.

 

Sachschaden

Von einem Sachschaden wird gesprochen, wenn Dinge bzw. Sachen beschädigt bzw. zerstört wurden oder aber verloren gegangen sind. Ein Sachschaden stellt in versicherungstechnischer Sicht einen von drei grundlegenden Schadensarten dar: Bei einem Sachschaden kommen Gegenstände zu Schaden, bei einem Personenschaden werden Personen verletzt und bei einem Vermögensschaden entsteht ein finanzieller Verlust.

Sachschäden können in verschiedenen Kontexten auftreten. Welche Versicherung für einen Sachschaden aufkommen kann, hängt davon ab, wessen Besitz beschädigt worden ist und ob der Sachschaden im privaten oder aber beruflichen Umfeld geschehen ist. Generell kommen insbesondere Hausratversicherungen und Haftpflichtversicherungen wie Privathaftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen oder Kfz-Haftpflichtversicherungen zur Abwicklung von Sachschäden in Betracht.

Hausratversicherungen decken jedoch nur Schäden an den eigenen Sachen ab, wenn diese durch Feuer, Explosion, Rauch, Raub, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl entstanden sind. Je nach Tarif können auch Sachschäden durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Fahrzeug-Kollisionen abgedeckt werden. Hausratversicherungen erstatten Sachschäden zum Wiederbeschaffungswert oder Neuwert.

Haftpflichtversicherungen kommen für Schäden an Sachen Dritter auf. Ein klassisches Beispiel ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Unfallschaden des Unfallgegners auch dann reguliert, wenn es sich bei dem Versicherungsnehmer um den Unfallverursacher handelt. Wurde ein Sachschaden verursacht und entsprechende Schadensersatzansprüche geltend gemacht, kommt die Abwicklung durch die Haftpflichtversicherung in Betracht. Privathaftpflichtversicherungen decken Sachschäden ab, die im privaten Bereich wie der Freizeit entstehen und erstatten den jeweiligen Zeitwert der beschädigten Sache. Sachschäden im Bereich gemieteter Wohnungen oder Häuser fallen unter die Mietsachschäden. Betriebshaftpflichtversicherungen übernehmen Sachschäden, die in Ausübung eines Berufes, Gewerbes oder Unternehmens auftreten.

 

Synonyme - Schaden an Sachen Dritter
Sachleistungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip ist in erster Linie ein Begriff aus dem Bereich der GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch das Sachleistungsprinzip erhalten Versicherungsnehmer der GKV medizinische Leistungen, ohne vorab in Vorleistung treten zu müssen. Die medizinische Versorgung erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Die Leistungserbringer rechnen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse oder Kassenärztlichen Vereinigung ab, jedoch nicht mit den Patienten. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Gesundheitsversorgung nicht von der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit von Patienten abhängt.

Krankenkassen werden durch das Sachleistungsprinzip verpflichtet, eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten, die dem aktuellen medizinischen Fortschritt entspricht. Durch das Sachleistungsprinzip wird die Beziehung zwischen Ärzten und Patienten nicht durch Zahlungsflüsse und Gelder beeinflusst. Dem gegenüber steht das in der PKV, privaten Krankenversicherung, und in anderen Ländern praktizierte Kostenerstattungs-Prinzip. Beim Prinzip der Kostenerstattung rechnen Leistungserbringer zunächst mit Patienten ab, die sich ihre Ausgaben dann von der Krankenversicherung erstatten lassen können. Eine solche Möglichkeit wird seit 2004 im Rahmen von Wahltarifen auch von deutschen Krankenkassen angeboten.

 

Rürup-Rente

Die auch Basis-Rente genannte Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und gutverdienende Angestellte. Wie bei der gesetzlichen Rente können die Einzahlungen für die Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden. Zu den bekannten Nachteilen der Rürup-Rente gehört die Unkündbarkeit und Nicht-Vererbbarkeit des jeweiligen Vertrages. 

Die Rürup-Rente gehört zu den privaten Altersvorsorge-Produkten. Der Vertrag wird mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossen. Während die gesetzliche Rente auf einem Umlageverfahren basiert, wird bei der kapitalgedeckten Rürup-Rente regelmäßig Geld während der Ansparphase eingezahlt, um später daraus eine Rente zu erhalten. Auf das eingezahlte Geld kann nicht mehr zugegriffen werden. Können Zahlungen nicht mehr geleistet werden, muss der Vertrag beitragsfrei gestellt werden.

Bei der Rürup-Rente gibt es mit klassischen, fondsgebundenen oder Fondssparplänen verschiedene Anlageverfahren. Die in die Rürup-Rente eingezahlten Beiträge können bis zur Höchstgrenze als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr 2023 können maximal 26.528 € geltend gemacht werden.

Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag über eine Rürup-Rente abschließen, da die Basisrente jedem offen steht. Entwickelt wurde die Rürup-Rente jedoch für Selbstständige, um für den Ruhestand ansparen zu können und die gesetzliche Rente zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Generell gilt, dass je mehr Geld verdient und in den Rürup-Vertrag investiert wird, umso mehr lohnt sich die Altersvorsorge. Die Rürup-Rente empfiehlt sich für Selbstständige oder Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

Rürup-Verträge können nicht gekündigt werden. Es ist möglich, weniger einzuzahlen oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Die Verwaltungskosten müssen dennoch bis zur Rente weiter gezahlt werden. Im Ruhestand wird das Guthaben als lebenslange Rente ausgezahlt. Es gibt kein Kapitalwahlrecht, sodass auch eine Auszahlung in einem Betrag nicht möglich ist. Der Anspruch auf Rürup-Rente kann nicht auf andere übertragen werden und auch eine Vererbung ist nicht möglich. Hinterbliebene werden als nicht abgesichert. Für diesen Zweck muss ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz abgeschlossen werden.

 

Synonyme - Basisrente
Run-off-Management

Viele Versicherungsunternehmen und Banken haben angekündigt, gar keine oder keine nennenswerten Neugeschäfte mehr aufnehmen zu wollen. Die Ankündigung eines solchen Run-Offs gilt insbesondere für Rückversicherer, Schadenversicherer, Unfallversicherer und Lebensversicherer. Run-Off bezeichnet verschiedene Szenarien für eine Abwicklung von Teilbeständen oder Gesamtbeständen von Versicherungsunternehmen oder Banken. Über die Aufgabe in bestimmten Geschäftsfeldern und Regionen hinaus umfasst ein Run-Off auch Aktivitäten. Hierzu gehört das Bemühen, die jeweiligen Geschäfte möglichst verlustarm und ertragreich zu beenden. Dazu wird auch mit externen Run-Off-Gesellschaften zusammengearbeitet. Das Spektrum reicht von Beratungsleistungen über die Auslagerung von Aufgaben bis hin zur Abspaltung von Unternehmensteilen nebst Bestandsübertragung. Bezieht sich ein Run-Off auf einen Gesamtbestand, dann kommt auch ein Verkauf des Unternehmens in Betracht.

Run-Off

Run-Off definiert das Einstellen eines Neugeschäfts und das Fortführen von Altverträgen oder Altbeständen in der kostengünstigsten Weise. Run-Offs sind bei Versicherungsgesellschaften im Bereich der Sachversicherungen und Lebensversicherungen sowie im Bankwesen von Abwicklungsbanken gängig. Unternehmen, die nur bestehende Bestände abwickeln oder übernehmen, ohne Neugeschäfte zu tätigen, werden Run-Off-Gesellschaften genannt.

Run-Off-Management

Die betriebswirtschaftliche Ausgestaltung der Abwicklung von nicht mehr fortgeführten Altbeständen fällt in die Zuständigkeit des Run-Off-Managements. So endet die Haftung aus Versicherungsverträgen und Rückversicherungsverträgen nicht automatisch mit dem Laufzeitende. Die Abwicklung derartiger Altbestände kann sich bis zur Finalität und damit bis zum Wegfall jeglicher Haftungen über viele Jahre hinziehen. Hier übernimmt das Run-Off-Management die Abwicklung, wobei der Fokus auch auf die Run-Off-Reserven bei den Versicherungsgesellschaften gelegt wird.

Im passiven Run-Off-Management werden Altbestände bis auf anfallende Geschäftsvorgänge sich selbst überlassen. Im aktiven Run-Off-Management werden konkrete Strategien für den Abbau von Haftungen aus den Altbeständen erarbeitet und umgesetzt. Durch das Run-Off muss sichergestellt werden, dass ausreichende finanzielle Mittel für die Durchführung von Ablösungen vorhanden ist.  

 

Synonyme - Run-off
Ruhen der Versicherung

Bei einem Ruhen der Versicherung werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag vorübergehend aufgehoben. Durch das Ruhen der Versicherung werden die aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Rechte und Pflichten stillgelegt. Der Vertrag selbst bleibt bestehen. Während des Ruhens der Versicherung werden keine Versicherungsleistungen erbracht und keine Prämien gezahlt.

Gesetzliche Krankenkasse

Der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse kommt zum Ruhen, wenn Versicherungsnehmer mit Beiträgen von zwei Monaten in den Rückstand geraten sind. Versicherungsnehmer haben während der Ruhephase nur Anspruch auf Leistungen, die zur Behandlung von akuten Schmerzzuständen und Erkrankungen sowie zur Früherkennung bestimmter Krankheiten dienen. Außerdem besteht ein Anspruch auf erforderliche Leistung in Bezug auf Schwangerschaften und Mutterschaften.
Das Ruhen der Versicherung endet bei der gesetzlichen Krankenversicherung dann, wenn alle rückständigen Beiträge gezahlt wurden, Versicherungsnehmer hilfebedürftig nach dem SGB sind oder eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wurde und Raten auch geleistet werden. Das Ruhen der Versicherung erfasst bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur den Versicherungsnehmer mit Beitragsschulden. Versicherte Familienangehörige sind davon nicht betroffen.

Kfz-Versicherung

Ein Ruhen der Versicherung ist jedoch auch bei Kfz-Versicherungen möglich, sofern der Versicherungsvertrag bereits länger als ein Jahr Bestand hatte. Das Ruhen tritt dann ein, wenn das Fahrzeug abgemeldet worden ist und schützt beispielsweise vor Diebstahl. Das Ruhen der Kfz-Versicherung tritt automatisch in Kraft, wenn die Versicherungsgesellschaft über die Stilllegung informiert wird. Diese Mitteilung erfolgt von der Zulassungsbehörde bei Fahrzeugabmeldung. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich. Das Ruhen der Versicherung bei Kfz-Versicherungen ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb hier unbedingt die Versicherungsunterlagen geprüft werden sollten.
Das Ruhen der Versicherung ist in diesem Bereich sinnvoll, wenn ein Fahrzeug nicht mehr gefahren werden kann oder soll. Aber auch bei Verkauf oder saisonaler Nutzung kann die Ruheversicherung eine Alternative darstellen. Im Normalfall gilt das Ruhen einer Kfz-Versicherung für maximal 6 bis 18 Monate. Eine Ruheversicherung ist regelmäßig kostenlos mit in der Kfz-Versicherung versichert.

 

Ruhegehalt

Kernbestandteil der im Beamtenversorgungsrecht geregelten Leistungen ist das Ruhegehalt. Einen Anspruch auf Ruhegehalt haben in der Regel nur Beamte, die bei Erreichen der für sie relevanten Altersgrenze in den Ruhestand gehen oder wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden. Bei der Altersgrenze wird bei Beamten von einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit von mindestens 40 Jahren in Vollzeit ausgegangen.

Bei der Berechnung des Ruhegehaltes werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus mindestens den letzten zwei Jahren von Eintritt in den Ruhestand sowie die ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt. Beim Bund wird die konkrete Berechnung des Ruhegehaltes in § 14 BeamtVG vorgeschrieben. Das Ruhegehalt beträgt danach (Stand: 2023) für jedes Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, aber maximal in der Summe der Höchstversorgung von 71,75 % der zuletzt bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus Grundgehalt, Amtszulagen und Familienzuschlag.

Bei einem vorzeitigen, also vor Erreichen der jeweils gültigen Altersgrenze, Eintritt in den Ruhestand verringert sich das Ruhegehalt um 3,6 % für jedes vorzeitige Jahr. Wie auch die Beamtenbesoldung werden die Beamtenversorgungsbezüge regelmäßig nach Maßgabe der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung gesetzlich angepasst, was auch das Ruhegehalt betrifft.

 

Synonyme - ruhegehaltfähige Dienstbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeiten
Rückwirkende Leistung

Der Begriff der rückwirkenden Leistung findet insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung Anwendung. Bedingungen für die rückwirkende Leistung werden als Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart.

Möchten Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, so muss der Versicherungsgesellschaft der Eintritt der Berufsunfähigkeit sofort nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Es gibt Versicherungsbedingungen, die besondere Meldefristen vorschreiben. Werden diese nicht eingehalten, wird die Rente erst ab dem Mitteilungsmonat ausgezahlt. Es gibt jedoch auch Tarife ohne Meldefristen. In diesen Fällen sind auch rückwirkende Leistungen möglich.

Tritt ein Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein, muss die Versicherungsgesellschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Berufsunfähigkeitsrente auszahlen. Ob eine rückwirkende Leistung vorgenommen wird, hängt von den vereinbarten Vertragskonditionen ab. Grundsätzlich müssen Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft von der Berufsunfähigkeit in Kenntnis setzen. Dennoch ist eine Abschätzung häufig noch nicht möglich, ob die Mindestdauer der Berufsunfähigkeit von regelmäßig sechs Monaten für den Bezug der Rente bereits vorliegt. Manchmal versäumen Versicherungsnehmer auch aus anderen unverschuldeten Gründen, die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig zu informieren. Man kann oft zu Beginn einer Erkrankung noch gar nicht absehen, ob sich eine Berufsunfähigkeit daraus ergibt und wann sie als solche diagnostiziert, attestiert und anerkannt wird. Und manchmal können sich Versicherungsnehmer nicht mit dem Schicksal einer Krankheit oder eines Unfalls abfinden. Der Grat zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist oft sehr schmal.

Deshalb sollte bei Abschluss eine Berufsunfähigkeitsversicherung darauf geachtet werden, dass rückwirkende Leistungen in der Police enthalten sind. Durch die rückwirkenden Leistungen können Versorgungslücken geschlossen werden, da dann auch rückwirkend Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. Die Zahlungen erfolgen dann ab dem tatsächlichen Beginn der Berufsunfähigkeit. Rückwirkende Leistungen sind teilweise sogar bis zu 36 Monate möglich.

 

Rückwärtsversicherung

Grundsätzlich gibt es bei Versicherungen das Prinzip der Vorwärtsversicherung, wie es auch das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) vorschreibt. Das Prinzip der Vorwärtsversicherung beschreibt, dass ein Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle vereinbart werden kann, die in der Zukunft liegen. Insbesondere die Bereiche der privaten und gewerblichen Haftpflichtversicherung gehören zu den Ausnahmen, da hier auch Rückwärtsversicherungen möglich sind.

Im Normalfall gilt ein Versicherungsschutz erst für Schäden, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstanden sind. Krankenzusatzversicherungen und andere Versicherungen verschieben sogar den Zeitpunkt für eine mögliche Erstattung um ein paar Monate und vereinbaren eine Wartezeit. Durch die Rückwärtsversicherung ist es in wenigen Fällen jedoch möglich, Versicherungen rückwirkend abzuschließen.

Rückwärtsversicherungen werden häufig im gewerblichen Bereich genutzt, damit sich Firmengründer rückwirkend für die Zeit der Gründungsphase absichern können. Über die Rückwärtsversicherung werden im Versicherungsfall auch Schäden abgedeckt, die vor Beginn des Vertragsverhältnisses entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Versicherungsnehmer nichts von einem dann später eintretenden Schaden wussten. Die Rückwärtsversicherung wird als Versicherungsbaustein in der Hauptversicherung integriert, wobei Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft ihre Zustimmung erteilen müssen.

Die Rückwärtsversicherung deckt also potenzielle Forderungen ab, die auf noch nicht bekannte Schäden aus der Vergangenheit zurückzuführen sind. Im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Rückwärtsversicherung insbesondere für junge Unternehmen in der Anfangsphase wichtig, damit Fehler aus der Anfangszeit nicht sofort den finanziellen Ruin bedeuten.

Die Rückwärtsversicherung hat nichts mit dem Begriff der Rückdatierung gemeinsam. Bei der Rückwärtsversicherung liegen sowohl der technische als auch der materielle Vertragsbeginn vor dem formellen Versicherungsbeginn. Bei der Rückdatierung wird lediglich der technische Versicherungsbeginn, aber nicht der formelle Versicherungsbeginn vor den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung verlegt.

 

Rückversicherer / Rückversicherung

Bei der auch Reinsurance genannten Rückversicherung handelt es sich um eine „Versicherung für Versicherungsgesellschaften“. Der Rückversicherer schützt die Versicherungsgesellschaft vor großen und teuren Schäden, die sie vielleicht nicht alleine finanzieren kann.

Im ersten Schritt schließt die Zedent genannte Versicherungsgesellschaft einen Vertrag mit dem Zessionär genannten Rückversicherer ab. Der Rückversicherungsvertrag regelt den Risikotransfer. Kommt es nach Abschluss der Rückversicherung zu besonders vielen oder sehr umfangreichen Schäden, werden diese nicht nur von der Versicherungsgesellschaft alleine übernommen, sondern auch anteilig vom Rückversicherer.

Hohe Schäden fallen zum Beispiel bei Großschadensereignissen wie Überschwemmungen oder Unwetterkatastrophen an. Im schlimmsten Fall können die Schadenszahlungen sogar dann den Gruppenpool aus allen eingenommenen Beiträgen übersteigen. Ohne Unterstützung durch den Rückversicherer wäre es dann der Versicherungsgesellschaft vielleicht gar nicht möglich, alle Schäden zu begleichen. Bei Vorhandensein einer Rückversicherung werden die Schadenszahlungen entweder teilweise oder auch komplett vom Rückversicherer erstattet.

Bei der Rückversicherung besteht die Möglichkeit, dass der Rückversicherer eine bestimmte Quote an die Versicherungsgesellschaft zahlt. Bei dieser Quotenrückversicherung übernimmt dann jeder „seine“ Quote am Schaden. Wird jedoch die Übernahme von einem fixen Anteil der Schadenssumme vereinbart, handelt es sich bei der dann Exzedentenrückversicherung genannten um den Selbstbehalt der Versicherungsgesellschaft. Die über diesen Selbstbehalt fälligen Schadenssummen werden dann vom Rückversicherer übernommen.

Versicherungsgesellschaften und Rückversicherer arbeiten in der Regel mit mehreren Gesellschaften zusammen, um einen Gruppenpool zu bilden. Auch Rückversicherer arbeiten mit anderen Gesellschaften zusammen, um Risiken für alle Beteiligten weiter zu senken. Durch eine Rückversicherung kann das Risiko reduziert werden, dass umfangreiche Schäden eine Versicherungsgesellschaft in den Ruin treiben oder in die Insolvenz führen. Es können mehr Versicherungsverträge angenommen und dadurch der Profit gesteigert werden. Das damit verbundene größere Risiko für Schäden ist durch die Rückversicherung abgesichert.

Versicherungsnehmer bekommen in der Regel keine expliziten Informationen darüber, dass die eigene Versicherungsgesellschaft eine Rückversicherung abgeschlossenen hat.

Rücktritt vom Versicherungsvertrag

Das Rücktrittsrecht umfasst die Befugnis, einen bestehenden Vertrag zu beenden. Die Erklärung des Rücktritts führt zum Erlöschen von bestehenden, aber noch nicht erfüllten Verpflichtungen oder Ansprüchen. Bereits erbrachte Leistungen werden rückabgewickelt. Bei Versicherungsverträgen können in Bezug auf das Rücktrittsrecht abweichende Sonderregelungen gelten. Bei fast allen Versicherungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ein Widerruf oder Rücktritt vom Versicherungsvertrag möglich.

Innerhalb von 14 Tagen nach Leistung der Unterschrift unter dem Versicherungsantrag können Versicherungsnehmer den Antrag widerrufen. Der Widerruf kann ohne Begründung erfolgen. Wichtig ist, dass dieser Widerruf vom Versicherungsvertrag rechtzeitig übermittelt wird. Dieses Recht gilt mit Ausnahme von Lebensversicherungen für alle Versicherungen, die länger als ein Jahr laufen. Ein Widerrufsrecht gilt nicht, wenn ein sofort beginnender Versicherungsschutz vereinbart wurde, was beispielsweise bei Kfz-Haftpflichtversicherungen bei Anmeldung eines Fahrzeuges der Fall ist. Ein Widerruf ist auch bei laufendem Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit nicht möglich. Hier gilt mitunter das Rücktrittsrecht.

Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist insbesondere bei Lebensversicherungen wichtig. Denn eine vorzeitige Kündigung des Lebensversicherungsvertrages kann mit Verlusten verbunden sein. Für Versicherungsnehmer gilt hier innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police ein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht gilt auch für Verträge mit einem Jahr Laufzeit und mit sofortigem Versicherungsschutz. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und benötigt keine Begründung.

Sowohl auf das Widerrufsrecht als auch auf das Rücktrittsrecht müssen alle Versicherungsgesellschaften schriftlich hinweisen. Die entsprechende Aufklärung hierüber müssen Versicherungsnehmer zur Bestätigung unterschreiben. Wird dies versäumt, können Versicherungsnehmer noch bis zu vier Wochen nach Zahlung der Erstprämie den Versicherungsvertrag widerrufen oder den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklären.

Eine weitere Möglichkeit der frühzeitigen Beendigung eines Versicherungsvertrages bietet der Widerspruch. Auch hier müssen Versicherungsgesellschaften über das Widerspruchsrecht belehren und Verbraucherinformationen aushändigen. Geschieht dies nicht, können Versicherungsnehmer bis zu einem Jahr nach Zahlung der Erstprämie den Vertrag noch beendigen. Ansonsten gilt auch für den Widerspruch die 14-tägige Frist. Ein Widerspruch kommt auch bis zu vier Wochen nach Erhalt der Police in Betracht, wenn sich Versicherungsantrag und Versicherungspolice inhaltlich unterscheiden. Wird Abweichungen in der Police nicht widersprochen, gelten diese als akzeptiert.

 

Rückstufung im Schadenfall

Die Rückstufung im Schadenfall gehört zu den wichtigen Begriffen im Bereich der Kfz-Versicherungen.

Nach einem Verkehrsunfall kann sich die Schadenfreiheitsklasse durch eine Rückstufung in der Kfz-Versicherung ändern. Die Schadenfreiheitsklasse hängt mit dem Schadenfreiheitsrabatt zusammen. Rückstufungen im Schadenfall erfolgen nach gemeldeten Schäden und wirken sich negativ auf die Prämien aus. Durch diese Rückstufung nach einem Unfall wird die Versicherung künftig teurer.

Eine Rückstufung im Schadenfall wird von der Kfz-Versicherung vorgenommen, wenn am versicherten Fahrzeug innerhalb des Versicherungsjahres Schäden reguliert wurden. Damit verbunden ist bei Kfz-Haftpflichtversicherungen und Vollkaskoversicherungen die Senkung des Schadenfreiheitsrabatts bei gleichzeitiger Erhöhung der Beiträge.

Schadenfreiheitsklassen

Die Schadenfreiheitsklasse definiert, wie lange Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren sind und deshalb von günstigeren Beiträgen profitieren können. Die Höherstufung oder Besserstufung ist mit günstigen Tarifen verbunden. Es werden Rabatte für unfallfreies Fahren gewährt. Schadensverläufe werden jeweils für das vergangene Versicherungsjahr am 01.01. neu eingestuft. Wer unfallfrei gefahren ist, kann mit einer Höherstufung rechnen. Bei einem gemeldeten Unfall kommt die Rückstufung im Schadenfall in Betracht. Bemerkbar macht sich die Rückstufung aber erst im darauffolgenden Jahr.

Schadenfreiheitsrabatt / SF-Rabatt

Für eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes kommt es nicht auf die Höhe oder den Umfang des Schadens an, sondern auf die Anzahl der Schäden im Jahr. Durch den eigenständigen Ausgleich von kleineren Schäden kann also dafür Sorge getragen werden, dass eine Rückstufung im Schadenfall nicht vorgenommen werden muss.

Synonyme - Schadenfreiheitsrabatt, SF-Rabatt, Schadenfreiheitsklassen
Rückstellungen

Im Versicherungsbereich handelt es sich bei Rückstellungen um Summen, die Versicherungsgesellschaften für ihre Versicherungsnehmer ansammeln und so anlegen, dass sich eine möglichst ertragreiche Verzinsung ergibt. Bei der Anlage von Rückstellungen müssen Versicherungsgesellschaften jedoch Restriktionen in Bezug auf Anlagerisiken beachten.

Eine versicherungstechnische Rückstellung wird von Versicherungsgesellschaften gebildet, damit sie ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern nachkommen können. Bei Lebensversicherungen beinhalten diese Rückstellungen insbesondere Deckungsrückstellungen, die die Ablaufleistungen abdecken sollen. In der Bilanz von Versicherungsgesellschaften bilden die Rückstellungen in der Regel den größten Posten auf der Passivseite.

Deckungsrückstellungen können sich bei Lebensversicherungen auf einen Vertrag oder einen ganzen Bilanzposten beziehen. Bei der vertraglichen Rückstellung muss diese dem Wert des Vertrages entsprechen, weshalb auch vom Deckungskapital gesprochen wird. Bei der Versicherungsgesellschaft entsteht durch die Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer ein Erfüllungsrückstand. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer noch keine Gegenleistung für die eingezahlten Prämien erhalten haben. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung entspricht die Ablaufleistung am Ende der Einzahlungsphase dieser Gegenleistung. Für diese Leistung werden Rückstellungen gebildet.

Ausschlaggebend für die Deckungsrückstellung ist auch der Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Versicherungsnehmer nach einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung erhalten. Die Rückstellung zur Deckung muss also mindestens dieser Summe entsprechen. Ein Lebensversicherungsunternehmen muss theoretisch also in der Lage sein, zu jeder Zeit alle Lebensversicherungsverträge kündigen und die entsprechenden Rückkaufswerte über die Rückstellungen auszahlen zu können. Da hier jedoch wiederum Kapitalanlagevorschriften und Anlagefristen greifen, dient dieses Beispiel nur der Theorie.

 

Rückstau

Bei einem Rückstau handelt es sich um Wasser, das nicht mehr über die Kanalisation abgeführt werden kann und aus diesem Grund über die Abwasserleitungen wieder in das Gebäude gedrückt wird.

Starke Regengüsse können die Kanalisation überfordern. Innerhalb kurzer Zeit muss eine große Menge Wasser gesammelt und abgeführt werden. Kann das Wasser nicht rechtzeitig abgeführt werden, steigt es über die Erdoberkante. Das Wasser tritt über die Rückstauebene. Liegt auf Höhe der Rückstauebene ein Gebäude, drückt sich das Wasser nach unten zu offenen Abwasserstellen. In Gebäuden betrifft dies häufig Waschküchen, Toiletten, Waschbecken, Duschen oder Bodenablaufstellen im Keller, im Souterrain oder andere Abwasseranschlüsse unterhalb der Rückstauebene.

Die Gefahr eines Rückstaus ist bei starken Niederschlägen auch bei modernen Abwasserkanälen nicht kalkulierbar. Öffentliche Kanäle müssen nur bis zu einem gewissen Grad einen Schutz vor Rückstau bieten, sind nicht für jede Starkregenphase ausgelegt und können auch durch Schlamm, Müll und Laub verengt sein. Verwaltungen und Gemeinden können sich in vielen Situationen auf höhere Gewalt berufen, weshalb Immobilieneigentümer im Idealfall selbst einen geeigneten Rückstauschutz einbauen. Darauf wird häufig auch in der jeweiligen Entwässerungssatzung hingewiesen. Aus diesen Gründen haften Hausbesitzer selbst bei Rückstauschäden.

Der beste Schutz gegen Schäden durch Rückstau bietet einerseits eine Rückstausicherung im Gebäude und ein abgestimmter Versicherungsschutz. In Betracht kommen hierfür die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Inventar auf, während die Wohngebäudeversicherung Rückstauschäden am Gebäude übernimmt. Wichtig hierbei ist die Vereinbarung einer Rückstau-Klausel oder aber einer Elementarschaden-Option im Versicherungsvertrag. Rückstauschäden gehören zu den Elementarschäden, die explizit abgesichert werden müssen.

 

Rückrufkostenversicherung

Eine Rückrufkostenversicherung ist eine Ergänzung zur Produkthaftpflichtversicherung und deckt das Risiko der Durchführung von Rückrufen ab. Abgesichert wird der finanzielle Schaden, den der zurückrufende Händler oder Hersteller durch den Rückruf erleidet. Unter einem Rückrufschaden ist nach dem Gesetz der Aufwand zu verstehen, der dann anfällt, wenn nur durch einen Rückruf die Risiken von erheblichen Personenschäden vermieden werden können.

Zu einem Rückruf verpflichtet werden können EWR-Importeure von gefährlichen Produkten sowie Teilehersteller und Endhersteller. Ein Rückruf erfolgt entweder durch deren Aufforderung oder aber durch Aufforderung von Behörden an Endverbraucher, Händler oder Werkstätten, mit dem Ziel, die gefährlichen Produkte zurückzugeben und auf die das Risiko begründenden Mängel zu überprüfen. Über diese Prüfung hinaus müssen festgestellte Mängel beseitigt oder andere geeignete Maßnahmen durchgeführt werden, um Gefahren zu verhindern. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich entsprechende Produkte beim Endverbraucher befinden könnten. Bei Produkten in Lagerräumen oder bei Händlern ist die drohende Gefahr noch nicht so akut.

Rückrufkostenversicherungen werden beispielsweise für Händler und Herstellern von Waren außerhalb der Verwendung in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen angeboten sowie für Zulieferer von Kfz-Herstellern. In der Rückrufkostenversicherung tritt der Versicherungsfall dann ein, wenn der Versicherungsnehmer durch die gesetzlichen Vorschriften zum Rückruf verpflichtet ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Rückruf kann sich aus behördlicher Anordnung oder der Pflicht zur Produktbeobachtung ergeben.

Vom Schutz der Rückrufkostenversicherung umfasst sind reine Vermögensschäden durch den Rückruf. Hierzu gehören Benachrichtigungskosten, Überprüfungskosten, Mängelbeseitigungskosten, Reparaturkosten sowie die dafür anfallenden Kosten für Transport, Zwischenlagerung, Entsorgung und Kosten für Ablaufkontrollen sowie Erfolgskontrollen. Versichert ist in der Regel immer die günstigste Mangelbeseitigungsmaßnahme. Die Kosten für die mangelhaften Waren und Produkte selbst sind nicht versichert.

Ebenfalls nicht von der Rückrufkostenversicherung abgedeckt sind Personen- und Sachschäden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist immer ein Rückruf, der Personenschäden vermeiden soll. Ein lediglich der Vermeidung von Sachschäden dienender Rückruf fällt nicht unter den Schutz der Rückrufkostenversicherung. Darüber hinaus muss der Rückruf wegen einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden. Rückrufe wegen abgegebener Garantien, mangelhafter Erprobung oder Manipulation sind nicht versichert.

Kfz-Zulieferer können durch die Rückrufkostenversicherung zusätzlich Maßnahmen gegen Vorfeldschäden und Austauschmaßnahmen außerhalb der Abwehr von Gefahren versichern.

 

Rückkaufswert

Beim Rückkaufswert handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherungen. Beenden Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag vorzeitig, erhalten sie von der Versicherungsgesellschaft den jeweiligen Rückkaufswert. Die Versicherungsgesellschaft kauft sich damit die Rechte aus dem Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer zurück.

Ein Rückkauf einer Lebensversicherung bedeutet für Versicherungsnehmer also die vorzeitige Beendigung des Vertrages und die Auszahlung des bis zur Kündigung gültigen Wertes, also des Rückkaufswertes, der Lebensversicherung. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung errechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen und den erwirtschafteten Überschüssen mit Zinserträgen. Beim Rückkauf ziehen Versicherungsgesellschaften jedoch auch immer Abschlussgebühren, Verwaltungskosten und weitere Kosten ab. Diese Kosten sind insbesondere in den ersten Laufzeitjahren hoch, weshalb in dieser Phase der Rückkaufswert niedriger ausfallen kann, als die Summe der Einzahlungen. Hier muss also mit Verlusten gerechnet werden.
Siehe auch: Lebensversicherung kündigen?

Beim Rückkaufswert muss auch zwischen Versicherungsarten wie Kapitallebensversicherungen oder fondsgebundene Lebensversicherungen unterschieden werden. Bei der Kapitallebensversicherung besteht der Rückkaufswert aus den eingezahlten Prämien und den anteiligen Überschüssen, die während der Vertragslaufzeit erwirtschaftet werden konnten. Abgezogen werden Stornokosten und Abschlusskosten. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die gezahlten Beiträge in Investmentfonds angelegt. Deshalb kommt es beim Rückkaufswert darauf an, wie hoch die Kurse zum Zeitpunkt der Kündigung und damit des Rückkaufs sind. Niedrige Kurse können den Rückkaufswert erheblich verringern.

Rückkaufswerte sind umso höher, desto länger der Vertrag läuft und entsprechende Beiträge eingezahlt wurden. Im Idealfall erkundigen sich Versicherungsnehmer vor Ausspruch der Kündigung über den Rückkaufswert. Anhaltspunkte liefern die jährlich von den Versicherungsgesellschaften übermittelten Versicherungsinformationen, die einen aktuellen Rückkaufswert erhalten. Bei einer Kündigung kann es bis zu zwei Monate dauern, bis die Lebensversicherung den Rückkaufswert erstattet.