Begriff | Definition |
---|---|
Rentenwert (aktueller) | Beim aktuellen Rentenwert handelt es sich um den in „€“ ausgedrückten Wert für einen Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der aktuelle Rentenwert wird benötigt, um die rentenrechtlich relevanten Entgeltpunkte in eine monatliche Rente umzurechnen. Die monatliche Rente wird mit Hilfe der Rentenformel berechnet. Gesetzlich festgeschrieben ist der aktuelle Rentenwert in § 68 SGB VI. Der aktuelle Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli aktualisiert. Ermittelt wird der aktuelle Rentenwert auf Basis der Rentenanpassungsformel, um zu gewährleisten, dass das Niveau von Renten und Löhnen harmonisieren. Nach der Schutzklausel findet mindestens eine Nullrunde statt. Rentenkürzungen werden dann nachgeholt. Aufgrund des Mindestsicherungsniveaus wird der Rentenwert so festgesetzt, dass das Rentenniveau mindestens 48 % beträgt. Für das Beitrittsgebiet wird bis zum 01.07.2024 durch die Ermittlung von einem aktuellen Rentenwert Ost und Entgeltpunkten Ost davon abgewichen. Nach der Anpassung gibt es ab dem 01.07.2024 nur noch einen einheitlichen aktuellen Rentenwert. Beim aktuellen Rentenwert handelt es sich also um den Betrag, der einer ungeminderten Monatsrente aus den Rentenversicherungsbeiträgen eines Durchschnittverdieners für den Zeitraum eines Jahres entspricht. Die Bundesregierung legt den aktuellen Rentenwert mit Zustimmung des Bundesrats jedes Jahr zum 1. Juli fest. Durch diese Festlegung wird die Rente an die Veränderungen im Bereich der Löhne und Gehälter angepasst. Der aktuelle Rentenwert beträgt zurzeit (Stand: 2023) für die alten Bundesländer 36,02 € und für die neuen Bundesländer 35,52 €.
Zugriffe - 257 |