Krankenversicherungen

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Private Krankenversicherung: Beiträge sparen durch Tarifwechsel

Den privaten Krankenversicherungen (PKV) bläst seit einiger Zeit ein rauerer Wind ins Gesicht: Seit mehr als zehn Jahren wird immer wieder das Konzept der Bürgerversicherung diskutiert, deren Einführung ihr sicherer Tod wäre. Außerdem reagieren immer mehr Versicherte verärgert auf die im Jahreszyklus steigenden Beiträge, denen keine verbesserten Leistungen gegenüberstehen. Um die Wogen etwas zu glätten, haben einige wenige Versicherungsunternehmen nun darauf hingewiesen, dass ihre Kunden das gesetzlich zugesicherte Recht auf einen Tarifwechsel bei derselben Versicherungsgesellschaft haben. Hier erläutern wir, welche Vor- oder Nachteile Versicherte von so einem Wechsel haben und was sie dafür tun müssen.

 

Tarifwechsel innerhalb der PKV - der einfachste Weg zur Beitragsreduzierung

Der Verbleib bei einer Versicherungsgesellschaft hat für deren Kunden einen großen Vorteil: Ihnen bleiben die erworbenen Altersrückstellungen erhalten. Über Jahre hinweg wurde jedoch den Versicherungskunden der Wechsel erschwert: Auf Nachfrage boten Versicherungsberater der einzelnen Unternehmen nicht unbedingt das ganze Leistungsportfolio an und orientierten sich nicht ausreichend an den Interessen und Bedürfnissen ihrer Kunden. Damit ignorierten sie seit 1994 bestehende eindeutige Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes. Dies sieht vor, dass bei jeder Beitragserhöhung den Versicherten eine sogenannte Umstufung- also ein Tarifwechsel - angeboten werden muss, die sich an dessen persönlichen Voraussetzungen orientiert. Außerdem muss immer auf den Basis- oder Standardtarif hingewiesen werden. Da etliche Versicherungsunternehmen dieser Hinweispflicht nicht ausreichend nachgekommen sind, veröffentlichte der Verband der Privaten Krankenversicherung 2014 die „Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“. Alle privaten Krankenversicherer, die sich daran beteiligen, halten sich an bestimmte Bedingungen: Versicherten, die mindestens 55 Jahre alt sind, werden ohne Aufforderung günstigere Tarife angeboten. Damit wird die entsprechende Vorschrift des Versicherungsvertragsgesetzes um fünf Jahre unterboten. Auch Kundenanfragen, die einen Tarifwechsel betreffen, werden innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. 

 

Das Prinzip hinter den Tarifen bei der PKV

Viele Versicherungskunden verstehen nicht, warum sie als langjährige Versicherte zu deutlich teureren Beiträgen abgesichert sind als diejenigen Mitglieder, die neu akquiriert werden. Dahinter verbergen sich mehrere Strategien, die ineinander greifen: Es ist unstrittig, dass dem gesamten Sektor der Krankenversicherungen sowohl durch die fortschreitende Entwicklung und Technologisierung in der Medizin als auch die steigende Lebenserwartung der Menschen immer höhere Kosten entstehen. Private Krankenversicherungen können diese nur mit den Beiträgen ihrer Mitglieder auffangen. Allerdings müssen sie sich auch der harten Konkurrenz gegen ihre Mitbewerber stellen, die im Wesentlichen über den Preis (also den Versicherungsbeitrag) stattfindet. Das führt dazu, dass neue Kunden mit relativ niedrigen Tarifen „geködert“ werden, die im Laufe der Jahre jedoch stetig ansteigen. Die neuen Tarife werden nur für einen begrenzten Zeitraum angeboten und dann von neuen (zunächst) preisgünstigen Tarifen ersetzt, um Neukunden angeboten zu werden.

 

Die Tücken eines Tarifwechsels

Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist es kaum möglich, einen deutlich günstigeren Tarif zu erhalten, ohne Abstriche bei den Leistungen hinnehmen zu müssen. Professionelle Versicherungsberater haben da zum Teil eine andere Sicht auf die Dinge: Sie sehen bei einer Vielzahl der Fälle die Chance, dass der Leistungsumfang trotz reduzierter Beiträge im Großen und Ganzen erhalten bleiben kann. Fachleute vertreten überwiegend die Meinung, dass Versicherungskunden angesichts der Unübersichtlichkeit der Tarifstrukturen den Wechsel nicht allein in die Hand nehmen sollten. Die Empfehlung lautet daher in der Regel, einen unabhängigen Versicherungsberater mit der Suche nach dem optimalen Tarif zu betrauen.
Verbraucher sollten sich immer klarmachen, dass Krankenversicherer keine Geschenke zu verteilen haben. So erklärt sich auch, wie es bei vielen PKV-Versicherungsverträgen bei einem Tarifwechsel zu günstigeren Beiträgen kommt: Mit der Selbstbeteiligung entledigt sich das Versicherungsunternehmen in einem bestimmten Umfang seiner Leistungspflicht und legt diese Erleichterung auf den Versicherungstarif um. Mit einer geringeren Beitragsrückerstattung oder einem reduzierten Arbeitgeberzuschuss ist es ebenfalls möglich, den Versicherungsbeitrag zu senken. Inwieweit Versicherte solchen Einschränkungen zustimmen sollten, kann nur individuell beantwortet werden: So ist es beispielsweise für chronisch Kranke keine gute Entscheidung, sich auf einen hohen Selbstbehalt einzulassen. Auch eine Reduzierung der Leistungen für Sehhilfen auf ein Minimum ist für Menschen mit einer Sehbehinderung eine schlechte Empfehlung.

Doch die Motivation für einen Tarifwechsel kann auch sein, künftig höherwertigere Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Versicherer haben dann mehrere Möglichkeiten, auf diesen Wunsch zu reagieren. Üblich sind das Erheben eines Risikozuschlags sowie das Vereinbaren einer Wartefrist, nach deren Ablauf bestimmte Leistungen erstmals beantragt werden können. Selbstverständlich kann das Versicherungsunternehmen den Wunsch nach einem besseren Leistungsspektrum auch ablehnen.
Um die Verhandlungsbereitschaft des Krankenversicherers zu erhöhen, können Verbraucher im Gegenzug auf bestimmte höherwertige Leistungen verzichten oder eine freiwillige Gesundheitsprüfung anbieten, um die oben genannten Einschränkungen abzuwenden. Sie sollten sich jedoch immer klarmachen, dass solche Angebote auch mit Risiken verbunden sind.

 

Ist ein Tarifwechsel immer das Maß aller Dinge?

Privat Krankenversicherte sollte sich immer vor Augen halten, dass ihr Versicherungsmodell das Gegenteil eines Solidarprinzips ist. Steigenden Kosten, die von den Unternehmen getragen werden müssen, stehen also zwangsläufig Zug um Zug steigende Beiträge gegenüber. Das System setzt außerdem auf das Prinzip der Altersrückstellungen: Die Krankenversicherer sorgen damit für das Alter ihrer Kunden vor, damit diese in ihrem letzten Lebensabschnitt nicht von überbordenden Versicherungsbeiträgen belastet werden. Werden nun geringere Beiträge eingezahlt, führt das zu einer Reduzierung der Geldbeträge, die vom Krankenversicherer für die Altersrückstellung bereitgestellt werden. Die Folge: Krankenversicherte werden als Senioren mit hohen Tarifen konfrontiert.

 

Darum lohnt es sich, einen unabhängigen Berater zu beauftragen

Private Versicherungsunternehmen haben kein Interesse daran, dass ihre Kunden in einen kostengünstigeren Tarif wechseln, da sich dadurch ihre Einnahmen verschlechtern. Deshalb versuchen sie, mit unterschiedlichen Strategien solch einen Wechsel zu verhindern oder wenigstens hinauszuzögern. Zum „Standardrepertoire“ gehören dabei eine schleppende Bearbeitung von Anfragen, inkompetente Ansprechpartner in der Telefonzentrale oder schlicht Falschauskünfte. Für den Fall, dass der Versicherer seinem Kunden ein Angebot schickt, ist auch darauf nicht unbedingt Verlass: Kein Laie kann beurteilen, ob es sich bei dem neuen Tarif tatsächlich um einen besseren handelt oder ob er Fallstricke bereithält. Die Höhe von Risikozuschlägen und deren Berechtigung kann ebenfalls nur schlecht eingeschätzt werden.
Auch die Art und Weise, wie Versicherungsvertreter, die nur für eine oder wenige Versicherungen tätig sind, von dort bezahlt werden, hemmt deren Engagement bei einem Tarifwechsel: Sie werden auf der Basis von erfolgsabhängigen Provisionen bezahlt. Eine Tarifänderung gehört jedoch nicht dazu, der Versicherungsvertreter führt sie also durch, ohne einen Vorteil davon zu haben. Sofern er eine Bestandsprovision erhält, verringert sich diese durch den dann günstigeren Versicherungsbeitrag.

Diese Probleme führen für einen Versicherungskunden dazu, dass er nur sehr spät in den Genuss einer Tarifänderung kommt oder im schlechtesten Fall entnervt aufgibt. Deshalb sollte unbedingt auf die Hilfe eines unabhängigen Versicherungsberaters zurückgegriffen werden. Ihm sind die oben geschilderten „Bremsen“ bekannt, und er weiß mit ihnen umzugehen. Außerdem verfügt er über fundierte Rechtskenntnisse und kann daher seine Kunden umfassend informieren.
Um aus der Vielzahl der Honorarberater den richtigen herauszufinden, hilft zunächst eine Recherche beim „Bundesverband der Versicherungsberater“ (www.bvvb.de) oder dem „Verbund Deutscher Honorarberater“ (www.vdh.de). Nach einer Vorauswahl sollte eine Internet-Recherche durchgeführt werden, um mehr die Reputation, Qualifikation und Preisgestaltung der einzelnen Berater zu erfahren. Kommt es zu einem Gesprächstermin, kann man sich Referenzen zeigen lassen. Es sollte immer vertraglich festgehalten werden, dass der Berater keine Provision eines Versicherungsunternehmens erhält; nur so kann seine Unabhängigkeit gewährleistet werden.

 

Der Tarifwechsel spart Beiträge

Seit 2009 haben privat Versicherte die Möglichkeit, ihren Tarif bei derselben Assekuranz zu wechseln. Hierfür ist weder eine neue Gesundheitsprüfung notwendig noch wird ein Risiko hinsichtlich der Altersrückstellungen eingegangen: Sie bleiben in voller Höhe erhalten.

Die Tür zu einer Beitragssenkung, ohne die private Krankenversicherung wechseln zu müssen, öffnet der § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Danach dürfen die Versicherungsunternehmen Anträge ihrer Versicherten auf einen Tarifwechsel nicht zurückweisen. Nur wenn der neue Tarif mehr Leistungen bietet als der bisherige, können die Assekuranzen aufgrund der Mehrleistungen Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge verlangen.

Diese Regelung ermöglicht den Versicherten jederzeit den Zugang zu allen angebotenen Tarifen bei der eigenen privaten Krankenversicherung. Sie ist vor allem für Versicherte wichtig, die 55 Jahre oder älter sind und faktisch nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Diese Versichertengruppe ist relativ stark durch hohe Beiträge belastet und kann diese so niedrig halten. Versicherte sollten jedoch darauf achten, dass ihnen der Tarifwechsel keine Verschlechterungen hinsichtlich des Leistungsspektrums bringt.

 

So sollten privat Krankenversicherte bei einem Tarifwechsel vorgehen

Selbstverständlich können Versicherte selbst auf ihren Versicherer zugehen. Dieser Weg ist jedoch nicht zu empfehlen, weil sich kaum ein Laie ohne Weiteres im Tarifdschungel einer Assekuranz zurechtfindet. Hier sollte ein professioneller Berater eingeschaltet werden. Er stellt den individuellen Bedarf fest, sucht die für den Versicherten passenden Tarife heraus und fordert vom Versicherer Umstellungsangebote an. Im Zuge der Angebotsannahme werden Fragen bezüglich eventuell anfallender Zuschläge geklärt.

 kfh23