Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Versicherungen für Sportler und Sportvereine

Bei vielen Menschen gilt Sport als fester Bestandteil des Lebens. Sport ist jedoch nie ganz ungefährlich. Unabhängig davon, ob Teamsport, Vereinssport oder individueller Sport ausgeübt wird – Risiken und Gefahren sind nahezu immer erhöht und vielen Menschen nicht bewusst. Sportarten wie Surfen, Skifahren oder Klettern gelten als besonders riskant. Aber auch beim Schwimmen, Joggen, Basketball oder Fußball kann es zu Sportunfällen, Sportverletzungen, Schäden und Folgen am eigenen Körper, bei Dritten oder an fremdem Equipment kommen.

 

Zu den typischen Gefahren beim Sport gehören

  • Verletzungen durch Kollisionen und Zusammenstöße mit anderen Sportlern
  • Sportunfälle durch Überlastung oder Eigenbewegungen
  • Personenschäden und Sachschäden durch selbst verursachte Unfälle
  • Sachschäden an der Sportausrüstung durch Unfälle
  • Diebstahl von wertvollem Sportequipment
  • Sachschäden oder Verlust von Smartphone, Smartwatch, Kamera

Sportler und Sportvereine sollten sich daher über den richtigen Versicherungsschutz informieren. Viele Sportversicherungen sind geeignet, Personen- und Sachschäden sowie Unfallfolgen abzusichern.

 

Versicherungen für private Sportler

Private Sportler haben das Ziel vor Augen, fit zu bleiben und dem Körper etwas Gutes zu tun. Häufig gehen viele dabei über ihre Grenzen hinaus und überlasten sich. Überlastung ist mitunter ein Faktor dafür, dass jedes Jahr in Deutschland durchschnittlich 1,5 Millionen Sportunfälle verzeichnet werden.

Gegen die mit dem Sport verbundenen Gefahren und Risiken kommen über die bereits bestehende Krankenversicherung für die Regulierung medizinischer Behandlungskosten unterschiedliche Absicherungen für Freizeitsportler – nicht für Profis – in Betracht.

  • Private Unfallversicherung
    Bei vielen Sportarten ist das Unfallrisiko ständiger Begleiter. Freizeitsportler, die einer eher gefährlicheren Sportart nachgehen, sollten über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken. Im Freizeit- und Hobbybereich greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.  Die private Unfallversicherung bietet bei einem Sportunfall finanziellen Schutz durch die Absicherung von Unfallfolgen wie Invalidität. Neben Kapitalzahlungen bieten viele Versicherungsgesellschaften auch Zusatzbausteine für Sportunfälle aufgrund von Eigenbewegungen oder erhöhter Kraftanstrengung an. Denn generell gilt bei privaten Unfallversicherungen auch bei Sportunfällen das „PAUKE“ Prinzip, wonach eine Leistungspflicht nur bei einem Unfall besteht, bei dem plötzlich von außen und unfreiwillig auf den Körper eingewirkt wurde und daraus ein dauerhafter Gesundheitsschaden entstanden ist. Allerdings schließen zahlreiche Versicherer Extremsportarten wie Motorsport, Segelfliegen oder Gleitschirmfliegen vom Versicherungsschutz aus.

  • Private Haftpflichtversicherung
    Auch beim Freizeitsport kommt es oft zu einem selbst verursachten Schaden wie etwa der Beschädigung eines Sportgeräts oder der Verletzung eines anderen Sportlers. Ohne eine Absicherung muss man selbst für alle verursachten Sach-, Personen- und Vermögensschäden aufkommen, was sowohl Schadensersatzforderungen als auch Schmerzensgelder beinhalten kann. Schäden von Dritten können über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Wie auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet die private Haftpflichtversicherung die Kosten, die auch durch eigenes Verschulden beim Geschädigten entstanden sind.

  • Sportgeräteversicherung
    Bei Sportgeräten wie Fahrrädern, Snowboards, Skier, Taucherausrüstungen oder Surfboards handelt es sich um wertvolles Equipment, das bei einem Schaden nicht ohne Aufwand ersetzt werden kann. Sportgeräteversicherungen ersetzen nicht nur den Schaden am beschädigten oder zerstörten Sportgerät, sondern können auch bei Diebstahl greifen. Wird beispielsweise ein Fahrrad unterwegs gestohlen, kommt die Hausratversicherung nicht für diesen Schaden auf, weil sich das Rad zu diesem Zeitpunkt nicht im Bereich des Hausrats befunden hat.
    Wenn beim Sport elektronisches Equipment wie Action-Cams, Fitnesstracker oder Smartwatches verwendet wird, kann eine Elektronikversicherung eine sinnvolle Ergänzung im Versicherungsschutz darstellen. Elektronikversicherungen können wertvolle elektronische Geräte bei Sturz- und Bruchschäden unter Schutz stellen.

  • Auslandskrankenversicherung
    Die Auslandskrankenversicherung ist keine klassische Sportversicherung, sondern sollte für Auslandsreisen generell abgeschlossen werden. Umso wichtiger ist die Auslandskrankenversicherung aber, wenn es auf eine Sportreise geht oder auch der Urlaub sportlich aktiv verbracht werden soll. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, was auch Sportunfälle umfasst.

 

Versicherungen für Sportvereine und Sportverbände

Bei Sportversicherungen für Sportvereine und –verbände wird häufig sofort an eine Unfallversicherung gedacht. Eine separate Sportversicherung oder Sportunfallversicherung gibt es jedoch nicht. Vielmehr fällt dies unter eine Kombination aus verschiedenen Versicherungen, die in einzelnen Rahmenverträgen abgeschlossen werden. An dieser Stelle soll auf die wichtigsten Versicherungen eingegangen werden, die jeder Sportverband und –verein haben sollte:

  • Haftpflichtversicherung
    Durch eine Haftpflichtversicherung können sich Vereine und Verbände vor potenziellen Schadensersatzansprüchen schützen, die durch Sachschäden und Personenschäden entstehen könnten.
    Eine Vereinshaftpflichtversicherung sichert Personenschäden und Sachschäden von Dritten ab, die während des Sports – also der Vereinstätigkeit – auftreten. Haftpflichtversicherungen prüfen auch in diesen Fällen, ob die an sie herangetragenen Schadensersatzforderungen von Geschädigten ihre Berechtigung haben. Ist dies nicht der Fall, werden Forderungen abgewehrt. Berechtigte Schäden werden reguliert.

  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
    Nicht Bestandteil einer klassischen Vereinshaftpflichtversicherung ist der Versicherungsschutz bei Sportveranstaltungen ab einer bestimmten Teilnehmeranzahl oder mit Zusatzrisiken. Zu diesen Risiken gehören beispielsweise das Abbrennen von Feuerwerk, Rennen oder Gastronomie. Derartige Sportveranstaltungen müssen gesondert abgesichert werden. Ohne eine entsprechende Versicherung haften Veranstalter von öffentlichen Events für alle Schäden, die durch eigenes Verschulden während der Veranstaltung entstehen. Insbesondere bei Personenschäden können deshalb immense Summen auf Veranstalter zukommen.
    Sach- und Personenschäden können für einen vereinbarten Zeitraum, also für die jeweilige Veranstaltung, von der Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgesichert werden. Versichert sind mit der Veranstaltungshaftpflicht alle Mitarbeiter, Ehrenamtliche und Veranstaltungsteilnehmer.

  • Gruppenunfallversicherung
    Die Mitglieder eines Sportvereins können durch eine Gruppenunfallversicherung bei der Ausübung ihrer Vereinsaktivitäten abgesichert werden. Die Gruppenunfallversicherung leistet bei Unfällen und reguliert beispielsweise Bergungskosten, Genesungsgeld, Krankenhaus-Tagegeld, notwendige kosmetische Operationen, Heilkosten und Invaliditätsleistungen oder auch Todesfallleistungen.

  • Nichtmitglieder-Versicherung
    Für die Absicherung von Probetrainings, Schnupper-Kursen oder die Teilnahme an Lauftreffs sollte darüber nachgedacht werden, auch die Sportler abzusichern, die nicht oder noch nicht Mitglied im Verein oder Verband sind. Hier kann die Nichtmitglieder-Zusatzversicherung alle Sportangebote und Vereinsangebote absichern, an denen Nichtmitglieder aktiv teilnehmen. Die Nichtmitglieder-Versicherung beinhaltet in der Regel eine Kombination aus Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung.

  • Dienstfahrtversicherung
    Vereinssportler fahren häufig zu Turnieren und Wettkämpfen. Häufig greifen die Mitglieder des Vereins für diese Fahrten auf ihre privaten Fahrzeuge zurück. Diese Dienstfahrten können über die Dienstfahrtversicherung einen Vollkaskoschutz erhalten. Diese Vollkaskoversicherung enthält eine GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge, Rabattverlust-Schutz, Mietwagenkosten, Insassenunfallversicherung und häufig auch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Dienstfahrtversicherungen werden als Kfz-Zusatzversicherungen angeboten.

  • Reiseorganisator Versicherung
    Für Vereinsreisen sollte vor Reiseantritt vom Verein als Reiseorganisator eine Reiseversicherung abgeschlossen werden. Als Reiseveranstalter gilt nach dem Reisevertragsrecht, wer für ein im Vorhinein ausgeschriebenes und festgelegtes Programm zu einem einheitlichen Preis oder Pauschalangebot zwei eigenständige Hauptkomponenten anbietet. Bei Sportveranstaltungen könnte es sich um die eigentliche Reise per Bus, Bahn, Flug oder Schiff sowie den Transfer, Unterkunft und Verpflegung, Gruppenleitung und weitere Zusatzangebote handeln. Typische Vereinsreisen sollten also immer von einer Reiseversicherung abgesichert werden.