Die Familienversicherung gehört zu den besonderen Vorteilen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Einen eigenen Krankenversicherungsbeitrag müssen sie dann nicht zahlen.
Ob eine Familienversicherung möglich ist, richtet sich vor allem nach dem eigenen Versicherungsstatus und Einkommen des Angehörigen. Bei Kindern kommen Altersgrenzen hinzu. Sind die Eltern unterschiedlich versichert, kann außerdem das Einkommen beider Elternteile eine Rolle spielen. Die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben sich aus § 10 SGB V.
Wer kann familienversichert werden?
Familienversichert werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines Mitglieds der GKV. Unverheiratete Partner können dagegen nicht über ihren Partner beitragsfrei versichert werden. Zu den Kindern zählen neben leiblichen und adoptierten Kindern unter bestimmten Voraussetzungen auch Stief-, Enkel- und Pflegekinder.
Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Angehörigen muss grundsätzlich in Deutschland liegen. Eine Familienversicherung scheidet außerdem aus, wenn eine vorrangige eigene Versicherungspflicht besteht, der Angehörige freiwillig gesetzlich versichert, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit ist. Auch eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit kann nicht mit einer Familienversicherung kombiniert werden.
Ändern sich Einkommen, Beschäftigung oder Versicherungsstatus, muss dies der Krankenkasse mitgeteilt werden. Sie prüft, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Einkommensgrenze der Familienversicherung 2026
Familienversicherte dürfen nur über ein begrenztes regelmäßiges Gesamteinkommen verfügen. 2026 liegt die allgemeine Einkommensgrenze bei 565 Euro monatlich. Für Angehörige mit einem Minijob gilt eine Grenze von 603 Euro monatlich.
Maßgeblich ist das regelmäßige Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Deshalb zählt nicht ausschließlich Arbeitslohn. Je nach Situation können beispielsweise auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen berücksichtigt werden.
Eine einzelne höhere Einnahme bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Familienversicherung sofort endet. Entscheidend ist, welches Gesamteinkommen regelmäßig zu erwarten ist. Bei schwankenden oder einmaligen Einnahmen kommt es deshalb auf deren konkrete Einordnung an.
Familienversicherung und Minijob
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze sind 2026 regelmäßig bis zu 603 Euro monatlich zulässig. Die Minijob-Grenze und die allgemeine Einkommensgrenze der Familienversicherung sind also nicht identisch. Wer andere Einkünfte neben dem Minijob erzielt, sollte prüfen lassen, wie sich diese auf das Gesamteinkommen und damit auf die Familienversicherung auswirken.
Wie lange können Kinder familienversichert bleiben?
Kinder können zunächst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert werden. Sind sie nicht erwerbstätig, verlängert sich die Altersgrenze bis zum 23. Geburtstag. Während einer Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise eines Studiums ist die Familienversicherung grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch bestimmte gesetzlich berücksichtigte Dienste unterbrochen oder verzögert, kann sich die Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus verlängern. Bei einigen Diensten ist diese Verlängerung auf höchstens zwölf Monate begrenzt. Wird ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen, kann die Familienversicherung unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch bis zum Ablauf des Semesters fortbestehen, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Für Kinder mit Behinderung gibt es eine besondere Regelung. Sind sie aufgrund ihrer Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, kann die Familienversicherung ohne Altersgrenze fortbestehen. Die Behinderung muss allerdings bereits zu einem gesetzlich bestimmten früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Familienversicherung während Ausbildung und Studium
Ob ein Kind während einer Ausbildung oder eines Studiums weiterhin bei den Eltern wohnt, ist für die Familienversicherung grundsätzlich nicht entscheidend. Wichtiger sind Alter, Einkommen und der eigene Versicherungsstatus.
Nimmt ein Student oder Auszubildender eine Beschäftigung auf, muss geprüft werden, ob dadurch eine eigene Versicherungspflicht entsteht oder die Einkommensgrenze überschritten wird. Endet die Familienversicherung bei Studierenden, kann anschließend beispielsweise eine eigene Krankenversicherung für Studierende in Betracht kommen.
Was gilt bei gesetzlich und privat versicherten Eltern?
Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, bedeutet das noch nicht automatisch, dass die Kinder nicht beitragsfrei in der GKV versichert werden können. Bei verheirateten Eltern beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern greift der Ausschluss nach § 10 Abs. 3 SGB V nur, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind.
Eine Familienversicherung des Kindes ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner des GKV-Mitglieds nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sein regelmäßiges Gesamteinkommen monatlich ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und dieses Einkommen zugleich regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Elternteils.
2026 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro monatlich. Es reicht also beispielsweise nicht aus, dass der privat versicherte Elternteil lediglich mehr verdient als der gesetzlich versicherte. Erst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zusammenkommen, ist die beitragsfreie Familienversicherung des Kindes nach dieser Regelung ausgeschlossen.
Und bei unverheirateten Eltern?
Die besondere Ausschlussregel des § 10 Abs. 3 SGB V bezieht sich auf den mit dem Kind verwandten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des GKV-Mitglieds. Bei unverheirateten Eltern greift sie deshalb nicht. Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, kann das Kind grundsätzlich über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ändert sich bei Trennung oder Scheidung?
Eine Trennung allein beendet die Familienversicherung von Ehegatten oder Kindern nicht. Nach einer rechtskräftigen Scheidung kann die Familienversicherung des früheren Ehepartners dagegen enden, weil die Ehe als Voraussetzung entfällt. Anschließend muss geklärt werden, ob eine eigene Pflichtversicherung entsteht oder die Krankenversicherung beispielsweise als freiwillige Mitgliedschaft in der GKV fortgeführt wird.
Auch bei Kindern kann eine Scheidung die bisherige Beurteilung verändern. War die Familienversicherung zuvor wegen der Kombination aus privater Krankenversicherung und Einkommen des anderen Elternteils ausgeschlossen, muss die Situation nach der Scheidung neu geprüft werden.
Wann endet die Familienversicherung?
Die Familienversicherung endet, wenn eine ihrer Voraussetzungen wegfällt. Typische Gründe sind das dauerhafte Überschreiten der Einkommensgrenze, der Beginn einer eigenen Versicherungspflicht, eine hauptberufliche Selbstständigkeit oder das Erreichen der jeweiligen Altersgrenze bei Kindern.
Eine Lücke im Krankenversicherungsschutz muss dadurch nicht entstehen. Je nach Situation schließt sich eine eigene Pflichtversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV an. Deshalb sollte bereits vor dem Ende der Familienversicherung geklärt werden, wie der Versicherungsschutz weitergeführt wird.
Ausblick 2027: Höhere Einkommensgrenze vorgesehen
2027 soll die Einkommensgrenze der Familienversicherung steigen. Nach dem im September 2026 veröffentlichten Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung soll sich die monatliche Bezugsgröße von 3.955 Euro auf 4.130 Euro erhöhen. Da die allgemeine Einkommensgrenze einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße entspricht, ergäbe sich daraus eine neue Grenze von 590 Euro monatlich.
Anfang Oktober 2026 sind diese Werte noch nicht endgültig beschlossen. Die Verordnung muss zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden und anschließend die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Nach Abschluss des Verfahrens sollten die endgültigen Werte für 2027 noch einmal geprüft werden.
Familienversicherung regelmäßig überprüfen
Die beitragsfreie Familienversicherung kann Familien finanziell erheblich entlasten. Ob sie möglich ist, entscheidet sich jedoch nicht allein anhand einer Einkommensgrenze. Alter, eigener Versicherungsstatus und bei Kindern gegebenenfalls auch die Krankenversicherung und das Einkommen der Eltern spielen zusammen.
Ändern sich Einkommen, Beschäftigung, Ausbildung oder Familienstand, können sich auch die Voraussetzungen verändern. Eine rechtzeitige Prüfung verhindert, dass erst rückwirkend geklärt werden muss, wie der Krankenversicherungsschutz weiterzuführen ist.
Stand: Oktober 2026
