Mit einer Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer einen Teil ihres künftigen Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Der vereinbarte Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern fließt in den Aufbau einer Betriebsrente. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich auch der Arbeitgeber: Bei einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds muss er grundsätzlich einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts leisten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Ob eine Entgeltumwandlung sinnvoll ist, hängt jedoch nicht allein von diesem Zuschuss ab.
Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des künftigen Arbeitsentgelts in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt. Der Betrag wird damit nicht als laufendes Gehalt ausgezahlt, sondern für die spätere Versorgung verwendet. Die Vereinbarung wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen. Je nach betrieblicher Gestaltung kann die Versorgung beispielsweise über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgen.
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass bis zu vier Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung für ihre betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Bietet der Arbeitgeber eine Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse an, ist die Entgeltumwandlung grundsätzlich darüber abzuwickeln. Andernfalls kann der Arbeitnehmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Direktversicherung verlangen.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung?
Bei einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich an die Versorgungseinrichtung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der gesetzliche Zuschuss beträgt deshalb nicht automatisch in jedem Fall 15 Prozent. Spart der Arbeitgeber weniger Sozialversicherungsbeiträge, kann auch der gesetzlich geschuldete Zuschuss geringer ausfallen. Arbeitgeber können sich freiwillig stärker beteiligen; auch Tarifverträge oder betriebliche Regelungen können höhere Zuschüsse vorsehen.
Welche Steuer- und Sozialversicherungsvorteile hat die Entgeltumwandlung?
Beiträge an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich begünstigt sein. Bei einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG grundsätzlich bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfrei sind die Beiträge dagegen grundsätzlich nur bis zu vier Prozent dieser Beitragsbemessungsgrenze.
Dadurch kann der finanzielle Aufwand während der Ansparphase geringer sein als der Betrag, der tatsächlich in die betriebliche Altersvorsorge fließt. Die Förderung bedeutet allerdings nicht, dass die spätere Betriebsrente steuer- und beitragsfrei ausgezahlt wird. Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen im Ruhestand grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden. Für gesetzlich Krankenversicherte können außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Welche Nachteile kann die Entgeltumwandlung haben?
Wird Arbeitsentgelt innerhalb der gesetzlichen Grenzen sozialversicherungsfrei umgewandelt, fällt das beitragspflichtige Arbeitsentgelt entsprechend geringer aus. Dadurch können sich geringere Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und gegebenenfalls Auswirkungen auf weitere einkommensabhängige Sozialleistungen ergeben. Hinzu kommen die Kosten und Leistungen des gewählten Vorsorgevertrags. Ein Arbeitgeberzuschuss und die steuerliche Förderung machen eine betriebliche Altersvorsorge daher nicht automatisch vorteilhaft. Für die Bewertung kommt es darauf an, welche Leistungen nach Kosten aufgebaut werden und welche Steuern und Sozialabgaben später bei der Auszahlung anfallen.
Was gilt bei Tarifverträgen und automatischer Entgeltumwandlung?
Beruhen Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag, können sie nur umgewandelt werden, wenn der Tarifvertrag die Entgeltumwandlung vorsieht oder zulässt. Tarifverträge können außerdem sogenannte Optionssysteme vorsehen, bei denen für Arbeitnehmer automatisch eine Entgeltumwandlung eingerichtet wird, sofern sie nicht widersprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Optionssysteme seit 2026 auch ohne tarifvertragliche Grundlage durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung eingeführt werden, wenn die betroffenen Entgeltansprüche nicht tarifvertraglich geregelt sind und auch üblicherweise nicht tarifvertraglich geregelt werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss leisten.
Was passiert mit der Entgeltumwandlung, wenn kein Gehalt gezahlt wird?
Entgeltumwandlung setzt künftige Entgeltansprüche voraus. Wird bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis vorübergehend kein Arbeitsentgelt gezahlt, kann deshalb für diesen Zeitraum kein Entgelt umgewandelt werden. Das kann beispielsweise bei Kurzarbeit Null relevant werden. Das Betriebsrentengesetz gibt Arbeitnehmern in diesem Fall jedoch das Recht, die bestehende Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortzuführen.
Für wen lohnt sich eine Entgeltumwandlung?
Ob eine Entgeltumwandlung sinnvoll ist, lässt sich nicht allein anhand der Steuerersparnis beurteilen. Wichtig sind die Höhe der Arbeitgeberbeteiligung, die Kosten und Leistungen des Vertrags, die verbleibende Laufzeit bis zum Ruhestand und die persönliche Steuer- und Sozialversicherungssituation. Ein hoher Arbeitgeberbeitrag kann die Attraktivität deutlich erhöhen, während bei einem geringen Zuschuss Kosten und spätere Abgaben stärker ins Gewicht fallen. Für die langfristige Planung sollte außerdem berücksichtigt werden, wie die betriebliche Altersvorsorge mit der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge zusammenspielt.
Fazit: Arbeitgeberzuschuss und Gesamtleistung entscheiden
Die Entgeltumwandlung ermöglicht Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttoentgelts steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt für die betriebliche Altersvorsorge einzusetzen. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds kommt grundsätzlich ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent hinzu, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Ob sich die Entgeltumwandlung tatsächlich lohnt, zeigt sich jedoch erst im Zusammenspiel von Arbeitgeberbeteiligung, Vertragskosten, Leistungen, steuerlicher Behandlung und den Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
