Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Rentenversicherung | Bei der Rentenversicherung wird zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung und privaten Rentenversicherungen unterschieden. Die gesetzliche Rentenversicherung ist wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Sie basiert auf einem Umlageverfahren, bei dem eingezahlte Beiträge an die aktuellen Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt werden. Der aktuelle Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 18,6 % vom Bruttolohn (Stand: 2023) und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen. Durch die Beitragszahlungen entsteht ein Anspruch auf eine spätere Rente, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Hierzu zählen die eingezahlten Beiträge sowie der Zeitraum der Einzahlungen. Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um eine lebenslange monatliche Geldleistung. Durch das Altersgrenzenanpassungsgesetz aus 2007 wurde das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre erhöht. Diese Anpassung erfolgt stufenweise und hängt vom jeweiligen Geburtsjahr ab. Wer vor dem Eintrittsalter in Rente gehen möchte, muss sowohl die Voraussetzungen für die Rente erfüllen als auch einen Abschlag von aktuell (Stand: 2023) 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme in Kauf nehmen. Wer jedoch später in Rente geht, profitiert von einer Erhöhung der Rente um 0,5 % für jeden Monat des späteren Renteneintritts. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht gilt mitunter auch für Eltern in der Erziehungszeit, Auszubildende, behinderte Menschen, nicht erwerbsmäßig Pflegende, Wehrdienst- oder Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld und manchmal auch Studenten, die neben dem Studium jobben. Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit. Für selbstständige Handwerker, Küstenschiffer, Hebammen, Seelotsen, Künstler, Lehrkräfte und Publizisten bestehen Ausnahmen. Alle Nicht-Versicherungspflichtigen können sich freiwillig über die Deutsche Rentenversicherung versichern und Beiträge einzahlen. Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von Faktoren wie den eingezahlten Beiträgen ab. Berechnet wird die Rente mit der Rentenformel, für die Angaben zu Entgeltpunkten, Zugangsfaktoren, aktuellen Rentenwerten und Rentenartfaktoren notwendig sind. Ab dem 27. Lebensjahr verschickt die Rentenversicherung regelmäßig Renteninformationen, die den aktuellen Stand des Rentenkontos enthalten. Es wird empfohlen, die spätere Rente auf eine Rentenlücke hin zu überprüfen. Eine Rentenlücke basiert auf der Differenz zwischen dem aktuellen Einkommen und der gesetzlichen Rente. Da die Rente in der Regel das aktuelle Einkommen unterschreitet, sollte für den Ausgleich der Differenz eine private Form der Altersvorsorge getroffen werden, um den Lebensstandard auch im Alter halten zu können. Auch private Rentenversicherungen zahlen bis zum Lebensende eine monatliche Rente aus. Hier sind viele verschiedene Verträge und Tarife möglich.
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