Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rentenversicherung

Eine Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der regelmäßige Beiträge eingezahlt werden, um im Ruhestand eine monatliche Rente zu erhalten. Sie dient also dazu, den Lebensstandard im Alter abzusichern und eine finanzielle Grundlage zu schaffen.

Welche Arten von Rentenversicherungen gibt es?
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Rentenversicherungen:

  1. die gesetzliche Rentenversicherung
    Eine gesetzliche Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie wird vom Staat verwaltet und ist Teil des Sozialversicherungssystems. Jeder, der in Deutschland arbeitet, ist verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um im Ruhestand eine Rente zu erhalten.

  2. die private Rentenversicherung
    Eine private Rentenversicherung ist eine freiwillige Form der Altersvorsorge, die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann von jedem abgeschlossen werden, der sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente absichern möchte.

Was sind die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Rentenversicherung?

  1. Träger und Verwaltung
    Die gesetzliche Rentenversicherung wird vom Staat verwaltet und ist Teil des Sozialversicherungssystems.
    Die privaten Rentenversicherungen werden von privaten Versicherungsunternehmen angeboten und verwaltet.

  2. Versicherungspflicht
    Während die gesetzliche Rentenversicherung für alle in Deutschland arbeitenden Personen verpflichtend ist, kann eine private Rentenversicherung freiwillig abgeschlossen werden.

  3. Beitragszahlungen
    Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen.
    Bei einer privaten Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer die Beiträge alleine.

  4. Höhe der Rente
    Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre.
    Bei einer privaten Rentenversicherung hängt die Höhe der Rente von der Höhe der eingezahlten Beiträge und der vereinbarten Verzinsung ab.

  5. Flexibilität
    Eine private Rentenversicherung bietet in der Regel mehr Flexibilität als die gesetzliche Rentenversicherung. Der Versicherungsnehmer kann beispielsweise die Höhe der Beiträge und die Laufzeit der Versicherung selbst bestimmen.

  6. Auszahlungsform
    Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Rente in der Regel als monatliche Zahlung ausgezahlt.
    Bei einer privaten Rentenversicherung kann der Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Auszahlungsformen wählen, z.B. als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung.

  7. Steuerliche Behandlung
    Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerlich absetzbar, während bei einer privaten Rentenversicherung nur die Auszahlungen besteuert werden.

  8. Garantien
    Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine gesetzlich festgelegte Mindestrente, während bei einer privaten Rentenversicherung die Höhe der Rente von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig ist.

  9. Risikoabsicherung
    In der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch Risiken wie Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz abgesichert. Bei einer privaten Rentenversicherung müssen diese Risiken zusätzlich versichert werden.

Zusammenfassung
Eine Rentenversicherung ist eine Vorsorgemaßnahme für das Alter, die in zwei Hauptformen existiert: gesetzliche und private. Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland verpflichtend und staatlich verwaltet, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragen. Private Rentenversicherungen sind freiwillig, werden von privaten Unternehmen verwaltet, und die Beitragszahlung liegt allein beim Versicherten. Während die gesetzliche Rente von Beitragsjahren und -höhe abhängt, beeinflussen bei der privaten Rente die Beitragshöhe und Verzinsung die Auszahlungen. Letztere bietet mehr Flexibilität und verschiedene Auszahlungsformen, aber auch Risiken wie Erwerbsunfähigkeit müssen separat abgesichert werden.

Synonyme: Rentenversicherungen