Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Sozialversicherungssystem

Das Sozialversicherungssystem ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaats und hat das Ziel, die Lebensqualität und das Wohlergehen der Bevölkerung zu erhalten und zu verbessern. Es ist ein wichtiges Instrument, um soziale Ungleichheiten zu verringern und die Gesellschaft gerechter zu gestalten.

Die Grundlage des Sozialversicherungssystems bildet das Solidaritätsprinzip, das bedeutet, dass diejenigen, die mehr verdienen, auch höhere Beiträge zahlen, um diejenigen zu unterstützen, die weniger verdienen oder aufgrund von besonderen Lebensumständen auf Hilfe angewiesen sind. Dadurch wird eine Verteilung von Einkommen und Vermögen erreicht, die dazu beiträgt, soziale Ungleichheiten auszugleichen.

Das Sozialversicherungssystem umfasst verschiedene Zweige, die sich auf unterschiedliche Lebensbereiche beziehen. Dazu gehören die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Jeder Zweig hat seine eigenen Regeln und Leistungen, die auf die jeweiligen Risiken zugeschnitten sind.

Um in den Genuss der Leistungen des Sozialversicherungssystems zu kommen, müssen die Versicherten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren oder eine bestimmte Versicherungsdauer. Zudem müssen sie ihre Beiträge regelmäßig zahlen, um ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Das Sozialversicherungssystem wird von staatlichen Institutionen, wie beispielsweise den Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgern, verwaltet. Diese sind für die Verwaltung der Beiträge und die Auszahlung der Leistungen zuständig. Sie sind auch für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Prüfung von Ansprüchen zuständig.

In Deutschland ist das Sozialversicherungssystem gesetzlich geregelt und unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt und sind in der Regel einkommensabhängig.