Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
IT-Haftpflichtversicherung

Bei einer IT-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine berufsspezifische Absicherung für diverse IT-Berufe. Alle Unternehmen und Freiberufler, die sich beruflich mit Informations- und Kommunikationstechniken sowie Netzwerken beschäftigen, können potenzielle Schäden durch diese individuelle Form der Haftpflichtversicherung absichern. Hierzu gehören beispielsweise Programmierer, Software-Entwickler, Systemadministratoren, Fachinformatiker, Berater und Dienstleister. Ebenfalls profitieren Unternehmen wie Internetagenturen oder Webhoster von einer IT-Haftpflichtversicherung.

Unabhängig davon, ob eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im IT-Bereich ausgeübt wird, besteht immer das Risiko, durch die Tätigkeit selbst einen Vermögens- oder Sachschaden (beim Kunden) zu verursachen. In dieser Branche wird viel mit Geheimhaltungsverpflichtungen, Datenschutzvorgaben und Haftungsklauseln in Projektverträgen gearbeitet, weshalb schon kleinste Ungenauigkeiten zu einem immensen Schaden führen können. Verantwortliche im IT-Bereich haften für eine Vielzahl von Schäden, gegen die eine IT-Haftpflichtversicherung absichern kann.

Je nach Vertrag und Tarif kann eine IT-Haftpflichtversicherung Bußgelder bei Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen, Schäden wegen leichter und/oder grober Fahrlässigkeit sowie Verdienstausfälle beim Kunden erstatten. Auch ein zusätzlicher Baustein mit Rechtsschutz in Straf-, Vergütungs- und Insolvenzanfechtungs-Sachen kann bei einer IT-Haftpflichtversicherung integriert werden.

Grundsätzlich abgedeckt werden durch die IT-Haftpflichtversicherung die beim Kunden entstandenen Schäden wie beispielsweise bei Datenverlusten oder Programmierungsfehlern sowie Eigenschäden. Über einzelne Bausteine können dann zusätzlich Schäden wegen Rücktritt, außerordentliche Kündigung oder Ausfall von wichtigen Mitarbeitern abgesichert werden. IT-Haftpflichtversicherungen lassen sich demnach individuell den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen und reduzieren demnach das unternehmerische Risiko.

IP-Versicherung

Bei der IP-Versicherung handelt es sich um eine Abkürzung von „intellectual property“, was mit geistigem Eigentum übersetzt werden kann. Die IP-Versicherung wird deshalb auch Patenthaftpflichtversicherung, geistige Eigentumsversicherung, Schutzrechtsverletzungspolice oder kurz Patenthaftpflicht genannt. Letztendlich ist die IP-Versicherung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Ansprüche gegen einen Versicherungsnehmer absichert, die aus Schutzrechtsverletzungen entstehen können.

Die Folgen von Schutzrechtsverletzungen werden von vielen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, Produkthaftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Zu den infrage kommenden Schutzrechten gehören Patente, Designs, Lizenzen, Marken und Gebrauchsmuster, die als ausschließliche Nutzungsrechte eine große Bedeutung für die Wirtschaft haben können. Hat beispielsweise ein junges Start-up-Unternehmen die Recherche über potenziell bestehende Patente versäumt, kann es wegen der Verletzung von Schutzrechten in Haftung genommen werden. Gleiches gilt, wenn gefundene Schutzrechte falsch eingeschätzt, interpretiert oder beurteilt worden sind. Folgen von Schutzrechtsverletzungen können Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche sein, die auf dem daraus entstandenen Vermögensschaden beruhen.

Besonders häufig kommt es bei Marken zu Verletzungen von Schutzrechten. Die Marken- und Produktpiraterie trifft nahezu jedes zehnte Unternehmen in Deutschland. Der Schutz von eigenen Schutzrechten fällt ebenfalls in den Bereich der IP-Versicherung, die einen aktiven Rechtsschutz beinhaltet. Der ebenfalls in der IP-Versicherung integrierte passive Rechtsschutz übernimmt die Kosten für die Abwehr von Schäden.

Übernommen werden von der IP-Versicherung die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen inklusive Nichtigkeitsklagen, Schadensersatz, Vertragsstrafen, Lizenzgebühren nach Vergleich, Rückrufkosten, Rücknahmekosten sowie aus Enthaftungserklärungen resultierende Kosten. Die Prämie einer Patenthaftpflichtversicherung ist abhängig von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der eigenen Schutzrechte, der individuellen Branche und der allgemeinen Situation auf dem Markt.

Synonyme - Patenthaftpflichtversicherung
Invitatiomodell

Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Versicherungsvertrag abzuschließen; entweder nach dem klassischen Antragsmodell oder aber nach dem Invitatiomodell. Beide Varianten ersetzen seit dem Jahr 2008 das bis dahin genutzte Policenmodell. Nach dem Policenmodell stellte ein Versicherungsnehmer einen schriftlichen Antrag als rechtliches Angebot, das durch die Versicherungsgesellschaft durch die Zusendung der Police und weiterer Unterlagen angenommen wurde. Das Policenmodell wurde in der Vergangenheit häufig kritisiert, weil Versicherungsnehmer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen regelmäßig erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt haben.

Das Antragsmodell

Beim Antragsmodell erklärt der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsgesellschaft, einen Vertrag zu bestimmten Bedingungen abschließen zu wollen. Nimmt die Versicherungsgesellschaft dieses Angebot an, kommt der Versicherungsvertrag zustande. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung alle erforderlichen Informationen erteilt hat. Diese Rechtzeitigkeit ist mitunter abhängig vom Einzelfall, da es keine starren Fristen gibt. Versicherungsnehmer sollen auf jeden Fall die Möglichkeit haben, die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Bedingungen zu lesen und zu verstehen.

Das Invitatiomodell

Dieses leitet sich vom lateinischen Wort „invitatio“ ab, was mit „Einladung“ übersetzt werden kann. Beim Invitatiomodell stellt der Versicherungsnehmer unverbindlich eine Anfrage an eine Versicherungsgesellschaft und bittet um Unterbreitung eines Angebotes, das seinen Vorgaben entspricht. Die für den Versicherungsvertrag erforderlichen Angaben gibt der Versicherungsnehmer zu diesem Zweck in einem Erfassungs- oder Erhebungsbogen ein. Auf dieser Grundlage erstellt die Versicherungsgesellschaft einen als Angebot zu wertenden Vertragsvorschlag und fügt alle notwendigen Informationen und Bedingungen bei, damit sich der Versicherungsnehmer entweder für oder gegen den Vertragsschluss entscheiden kann. Beim Invitatiomodell gibt der Versicherungsnehmer dann eine Annahmeerklärung ab, sofern er diesem Angebot zustimmt. Die Annahme kann auch dadurch erfolgen, dass der Versicherungsnehmer stillschweigend die erste Beitragszahlung vornimmt. Da beim Invitatiomodell der Versicherungsvertrag erst durch Angebot und Zustimmung zustande kommt, kann die beim Antragsmodell geltende Problematik mit der rechtzeitigen Informationserteilung ausgeschlossen werden.

Synonyme - Angebotsmodell
Inventarversicherung

Bei der auch Inhaltsversicherung genannten Inventarversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die der privaten Hausratversicherung ähnelt, aber das betriebliche Inventar unter Schutz stellt. Die Inventarversicherung sichert zum Beispiel Büros, Lager, Läden und Warenbestände ab. Häufig ist ein Großteil des Inventars in einem Unternehmen fremdfinanziert, weshalb ein Inventarschaden eine enorme finanzielle Belastung für den Betrieb darstellen kann. Im Schadensfall kommen Ausfälle, Aufräumarbeiten, Warenersatz und andere kostenintensive Aufgaben auf das Unternehmen zu, die von einer Inventarversicherung übernommen werden können. Die Absicherung eines Unternehmens durch eine Inventarversicherung kann demnach auch den Bestand und die Existenz sichern.

Bei einer Inventarversicherung werden regelmäßig Schäden durch Sturm, Raub, Leitungswasser, Feuer und Einbruchdiebstahl versichert. Je nach Vertrag und Tarif kann die Betriebsinhaltsversicherung auch Vermögensschäden absichern, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem versicherten Risiko entstehen. Bei einem kompletten Ausfall der Geschäftstätigkeit kann die Inventarversicherung unter Umständen auch laufende Kosten oder entgangene Gewinne ausgleichen. Möglich ist auch, die Inventarversicherung mit einer Glasversicherung zu kombinieren.

Versichert wird mit einer Inventarversicherung das gesamte Betriebsinventar zum Neuwert. Bei einem Schaden werden auch Ausgaben für die Wiederherstellung von Daten oder Aufräumkosten erstattet. Wichtig ist, dass die Höhe der Versicherungssumme auch dem aktuellen Wert des Inventars entspricht, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei einer Unterversicherung würde eine Inventarversicherung die Schadensregulierung in dem Verhältnis kürzen, in dem die Versicherungssumme vom tatsächlichen Wert abweicht. 

Inventarschaden

Bei einem Inventarschaden handelt es sich um einen Schaden an einer technischen oder kaufmännischen Einrichtung; beispielsweise an einem Möbelstück oder einem Computer in einem Unternehmen. Auch Lager mit Waren und Vorräten fallen unter das betriebliche Inventar. Inventarschäden können durch eine Geschäftsinhaltsversicherung gegen Beschädigungen, Verluste oder Zerstörungen abgesichert werden. Die Inventarversicherung versichert Inventarschäden durch Feuer, Hagel, Sturm, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und andere Gefahren. Inhaltsversicherungen ähneln in ihrem Aufbau der privaten Hausratversicherung.

Das gesamte Inventar, das zu einem Betrieb gehört, kann durch eine Inhalts- oder Inventarversicherung abgesichert werden. In Unternehmen werden immer mehr moderne Techniken genutzt, die einen enormen Wert darstellen. Umso wertvoller eine Betriebseinrichtung mit technischer Ausrüstung ausfällt, desto höher ist auch das Schadensrisiko. Ein nicht versicherter Inventarschaden kann sich auch nachteilig auf den Wettbewerb auswirken, da in der Regel schnell Ersatz für den Erhalt der Produktionskraft beschafft werden muss, was einen großen finanziellen Spielraum erfordern kann.

Fällt ein Inventarschaden so umfangreich aus, dass ein Unternehmen aus diesem Grund seinen Betrieb vorübergehend einstellen muss, kann der Schaden über die Geschäftsinhaltsversicherung nur dann ausgeglichen werden, wenn eine Erweiterung um eine Betriebsunterbrechungsversicherung vorgenommen worden ist. Um ein Unternehmen adäquat gegen Inventarschäden abzusichern, muss die Versicherungssumme den aktuellen Wert des Inventars abdecken.

Inventarblatt

Ein Inventarblatt wird bei einer Hausratversicherung oder Geschäftsversicherung genutzt, um die Versicherungssumme richtig einschätzen und bewerten zu können. Die Angaben aus dem Inventarblatt dienen demnach der Wertermittlung.

Das Inventarblatt wird als auszufüllendes Formular ausgegeben. Um den Basishausrat zu berechnen, sollen beispielsweise Wertangaben zu Betten, Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Vorhängen, Lampen, Teppichen, Haushaltsgeräten, Maschinen, Apparaten und Kleidungsgegenständen gemacht werden. Angegeben wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert bzw. der aktuelle Neuwert eines jeden Gegenstandes, um die Beträge dann zu addieren und die Versicherungssumme daraus zu errechnen.

Bei einer Hausratversicherung soll die Versicherungssumme immer so ausgewählt werden, dass bei einem Schaden das komplette Mobiliar und der gesamte Hausrat erstattet werden können. Das Inventarblatt dient vor Beginn des Versicherungsverhältnisses der Ermittlung des aktuellen Wertes und als Gedankenstütze, um später überprüfen zu können, ob die Versicherungssumme noch ausreicht. Nur wenn die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ist ein ausreichender Schutz vorhanden. Durch das Inventarblatt kann eine Unterversicherung ausgeschlossen werden. Wird nämlich eine Versicherungssumme zu niedrig gewählt, kann die Versicherungsgesellschaft aufgrund der Unterversicherungen die Leistungen kürzen.

Inventarblätter werden insbesondere bei Hausratversicherungen in der Schweiz verwendet. Eine Alternative zum Inventarblatt ist ein Hausrat-Rechner, der von vielen Gesellschaften online angeboten wird.

Invaliditätsversicherung

Eine Invaliditätsversicherung ist eine Versicherung, die im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit des Versicherten Leistungen erbringt. Sie dient somit als finanzieller Schutz vor den Folgen einer Invalidität, die durch Krankheit oder Unfall verursacht werden kann.

  • Abgrenzung zur Unfallversicherung
    Die Abgrenzung zur Unfallversicherung liegt darin, dass die Invaliditätsversicherung auch bei einer dauerhaften Beeinträchtigung aufgrund von Krankheiten greift, während die Unfallversicherung nur bei Unfällen leistet. Zudem ist die Invaliditätsversicherung nicht auf bestimmte Unfallarten beschränkt, sondern umfasst alle möglichen Ursachen für eine Invalidität.

  • Abrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
    Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die ebenfalls bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall einspringt, ist die Invaliditätsversicherung weniger spezifisch. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung den Verlust der eigenen Berufsfähigkeit absichert, deckt die Invaliditätsversicherung jegliche Art von Invalidität ab, unabhängig von der Tätigkeit des Versicherten.

  • Abrenzung zur Grundfähigkeitsversicherung
    Die Grundfähigkeitsversicherung hingegen ist eine vergleichsweise neue Form der Absicherung und sichert bestimmte Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder Gehen ab. Sie greift, wenn der Versicherte aufgrund des Verlusts einer oder mehrerer dieser Fähigkeiten in seinem Alltag eingeschränkt ist. Im Gegensatz zur Invaliditätsversicherung ist hier keine dauerhafte Beeinträchtigung notwendig, sondern es reicht bereits eine vorübergehende Einschränkung aus.

Die Zahlungsdauer der Invaliditätsversicherung hängt von der Art und dem Grad der Invalidität ab. In der Regel wird eine Rente bis zum Eintritt in das Rentenalter gezahlt, sofern die Invalidität bis dahin andauert. Bei einer teilweisen Invalidität wird die Rente entsprechend der Höhe der Beeinträchtigung gezahlt. In manchen Fällen kann die Versicherung auch eine Einmalzahlung leisten, wenn die Invalidität beispielsweise durch einen Unfall verursacht wurde.

Die Invaliditätsversicherung stellt insgesamt eine umfassende Absicherung bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit dar und deckt eine breitere Palette an Ursachen und Folgen ab. Die genaue Leistungsdauer und -höhe hängt von der individuellen Vertragsgestaltung und dem Grad der Invalidität ab. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer Invaliditätsversicherung ausführlich zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen, um die passende Absicherung für die persönlichen Bedürfnisse zu finden.

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist ein Begriff aus der privaten Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung soll vor finanziellen Verlusten schützen, die mit einer eingeschränkten geistigen und/oder körperlichen Leistungsfähigkeit als Folge eines Unfalls verbunden sind. Die Invaliditätsleistung ist die Summe, die einem Versicherungsnehmer zusteht, wenn aufgrund eines Unfalls dauerhafte körperliche und/oder psychische Schäden entstanden sind.

Zur Berechnung der Invaliditätsleistung wird die Gliedertaxe der Unfallversicherungen herangezogen. Für spezielle Berufsgruppen werden nach der Gliedertaxe andere Bewertungskriterien zugrunde gelegt, um den Invaliditätsgrad und damit die Invaliditätsleistung zu errechnen. Zudem wird durch ein ärztliches Gutachten ein Invaliditätsgrad festgestellt. Der Invaliditätsgrad druckt den prozentualen Anteil der Invalidität aus, den der Verlust oder die Funktionseinschränkung eines Körperteils verursacht hat. Als Vollinvalidität gilt ein Satz von 100 %, wobei immer die individuellen Versicherungsbedingungen Gültigkeit haben. Je nach Vertragsbedingungen beträgt die Invaliditätsleistung beispielsweise nach Verlust eines Armes oder Beines durchschnittlich 70 %. Bei Verlust einer Hand, eines Unterschenkels oder eines Fußes gelten wiederum niedrigere Prozentsätze. Die Gliedertaxe sieht bei Verlust einer Zehe, eines Fingers oder des Geruchssinns lediglich 10 % Invaliditätsleistung vor.

Aus diesem Grund sollte auch die private Unfallversicherung den individuellen Lebensgewohnheiten angepasst werden. Wer ein höheres Risiko wegen eines gefährlichen Hobbys hat, sollte die Invaliditätsleistung entsprechend auswählen. Versicherungsverträge mit Progression können dabei dafür sorgen, dass später höhere Invaliditätsleistungen ausgezahlt werden. Die Zahlung der Invaliditätsleistung erfolgt in der Regel als Einmalzahlung.

Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad ist ein wichtiger Begriff aus der privaten Unfallversicherung. Er beschreibt den Umfang einer dauerhaften Beeinträchtigung von Körper und/oder Psyche nach einem Unfall.  Der Invaliditätsgrad wird festgestellt, um die Invaliditätsleistung zu berechnen. Der Invaliditätsgrad orientiert sich an der prozentualen Funktionsminderung oder aber den vollständigen Verlust von Gliedern, Körperteilen sowie Sinnesorganen. Aus Invaliditätsgrad, Gliedertaxe, Progression und Versicherungsbestandteilen wird die Auszahlungssumme und damit die Invaliditätsleistung errechnet.

In der Gliedertaxe ist für jeden Bereich des Körpers und für jedes Sinnesorgan ein Invaliditätsgrad vorgeschrieben. Stellt ein Arzt innerhalb der geltenden Frist nach dem Unfall einen andauernden Schaden fest, erhält der Versicherungsnehmer entsprechend seiner Beeinträchtigung eine Invaliditätsleistung von seiner privaten Unfallversicherung. Bestimmt wird der Invaliditätsgrad durch den Arzt. Sollte bei der ärztlichen Begutachtung festgestellt werden, dass ein Körperteil nur in Teilen in seiner Funktion beeinträchtigt ist, wird auch der Invaliditätsgrad nur anteilig bei den Berechnungen berücksichtigt.

Invalidität

Der Begriff der Invalidität hat mehrere Bedeutungen. Zum einen wird eine andauernde Beeinträchtigung der geistigen und/oder körperlichen Leistungsfähigkeit aufgrund eines Gebrechens oder einer Krankheit Invalidität genannt, sofern diese zu einer andauernden Berufs- oder Dienstunfähigkeit geführt hat. Zum anderen wurden aus historischer Sicht auch Kriegsopfer als Invaliden bezeichnet. Nicht zuletzt bedeutet Invalidität zugleich auch das Gegenteil von Validität, also von Ungültigkeit in rechtlicher Hinsicht.

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung liegt eine Invalidität dann vor, wenn Arbeitnehmer wegen geistiger, seelischer oder körperlicher Gebrechen aller Voraussicht nach dauerhaft nicht mehr in der Lage sein werden, ihre vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen. Definiert werden die Voraussetzungen für Invalidität in der jeweiligen Versorgungsordnung.  

In der privaten Unfallversicherung tritt eine Invalidität ein, wenn die geistige und/oder körperliche Leistungsfähigkeit dauerhaft wegen eines Unfalls beeinträchtigt wurde. Von einer Dauerhaftigkeit bei der Beeinträchtigung wird ausgegangen, wenn diese voraussichtlich mehr als drei Jahre bestehen wird und auch keine Änderung dieses Zustands zu erwarten ist. Die Invalidität muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach dem Unfallereignis eingetreten, von einem Art festgestellt, schriftlich dokumentiert und bei der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht worden sein. Die jeweiligen Fristen können den Versicherungsbedingungen entnommen werden. Die private Unfallversicherung lässt dann dem Versicherungsnehmer die Invaliditätsleistung zukommen. Diese wird in einem Betrag ausgezahlt, der sich nach dem Invaliditätsgrad, der Progression und der Gliedertaxe orientiert. Die Versicherungssumme als Grundsumme für die Invaliditätsleistung wird bei Abschluss des Vertrages festgelegt.

Invalidenversicherung

Die Bezeichnung "Invalidenversicherung" wurde früher für das verwendet, was wir heute als Rentenversicherung für Beschäftigte kennen. Ihre Implementierung, initiiert von Bismarck, zielte hauptsächlich darauf ab, Schutz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu bieten. Somit handelt es sich um eine staatliche Sozialversicherung, die Menschen absichert, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Sie soll sicherstellen, dass diese Personen trotz ihrer Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der Versicherungsschutz umfasst verschiedene Leistungen, die je nach individueller Situation gewährt werden. Dazu gehören beispielsweise Renten, Hilfsmittel, medizinische Rehabilitation, berufliche Eingliederung und finanzielle Unterstützung für die Familie. Ziel ist es, den Betroffenen eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und sie bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen.

  • Abgrenzung zur Invaliditätsversicherung
    Die Invaliditätsversicherung hingegen ist eine private Versicherung, die vor allem im Falle einer dauerhaften Invalidität aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit greift. Sie zahlt in der Regel eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente aus und dient als finanzielle Absicherung für den Fall, dass die betroffene Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann.

  • Abgrenzung zur gesetzlichen Unfallversicherung
    Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Sozialversicherung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten absichert. Sie übernimmt unter anderem die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und ggf. auch Rentenzahlungen bei dauerhaften Folgen eines Arbeitsunfalls. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen.

  • Abgrenzung zur privaten Unfallversicherung

    Eine private Unfallversicherung ist eine Versicherung, die Personen im Falle eines Unfalls finanziell absichert. Sie deckt in der Regel Kosten für Behandlungen, Rehabilitation, Invalidität oder Todesfälle ab, die durch einen Unfall verursacht wurden. Diese Versicherung kann zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen werden und bietet somit eine ergänzende Absicherung für den Versicherungsnehmer und seine Familie.

  • Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenfalls eine private Versicherung und sichert das Risiko ab, dass eine Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie zahlt in der Regel eine monatliche Rente aus, um den Verdienstausfall auszugleichen.

  • Abgrenzung zur Grundfähigkeitsversicherung
    Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine vergleichsweise neue Form der Absicherung und sichert bestimmte Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder Gehen ab. Sie greift, wenn eine Person aufgrund von Beeinträchtigungen dieser Grundfähigkeiten ihren Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Invalidenversicherung mittlerweile durch die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ersetzt worden. Dies ist eine gesetzliche Sozialversicherung, die Arbeitnehmern im Falle von Alter, Invalidität oder Tod eine finanzielle Absicherung bietet. Sie wird über Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und umfasst Leistungen wie Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Witwen- bzw. Witwerrente. Die Höhe der Rente richtet sich nach den individuellen Beitragszahlungen und dem Versicherungsverlauf des Versicherten.

Interim Management

Im Interim Management arbeiten Interim Manager für einen beschränkten Zeitraum von durchschnittlich 3 bis 18 Monaten mit voller unternehmerischer Verantwortung für und in einem Unternehmen. Das Interim Management wird deshalb auch Management auf Zeit genannt. Interim Manager übernehmen für die Dauer ihres Einsatzes eine Führungsposition und kümmern sich um verschiedene Aufgaben.

Interim Management wird zur Überbrückung eingesetzt, wenn zum Beispiel eine Führungskraft ausfällt. Aber auch im Bereich des Projektmanagements, zur Sanierung sowie zur Restrukturierung wird häufig auf Interim Management zurückgegriffen. Selbst dann, wenn ein Unternehmen gegründet, übernommen oder veräußert wird, kann ein Interim Manager als entsprechende Fachkraft durch seine Kompetenz weiterhelfen. Vermittelt werden Interim Manager durch Netzwerke, Provider oder Anbieter, die Interim Management gewerbsmäßig vermitteln.

Die befristete Wahrnehmung von Management-Aufgaben durch Spezialisten verleiht dem jeweiligen Unternehmen branchen- und fachspezifisches Know-how. Interim Manager agieren zielführend, objektiv und sind in der Lage, eingefahrene Strukturen im Unternehmen zu überprüfen und zu optimieren.

Intellectual Property

Intellectual Property kann mit „geistiges Eigentum“ übersetzt werden und ist ein Begriff aus dem Bereich der Patenthaftpflichtversicherung, geistige Eigentumsversicherung, Schutzrechtsverletzungspolice oder Patentversicherung. Die auch kurz IP-Versicherung genannte Intellectual Property Versicherung gehört zu den Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen und sichert Ansprüche ab, die gegen Versicherungsnehmer wegen einer Schutzrechtsverletzung geltend gemacht werden könnten.

Ein Großteil der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen, Produkthaftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen schließen einen Versicherungsschutz für intellectual property Schäden aus. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass gewerbliche Schutzrechte wie etwa Gebrauchsmuster, Patente, Marken und Designs allesamt ausschließliche Nutzungsrechte beinhalten und heute eine enorme wirtschaftliche Bedeutung innehaben.

Werden Nutzungsrechte verletzt, kommen Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Vermögensschäden in Betracht. Bekannt geworden sind derartige Schutzrechtsverletzungen durch Marken- und Produktpiraterie. Patenthaftpflichtversicherungen beinhalten deshalb einen aktiven Rechtsschutz zum Schutz des eigenen Schutzrechts. Des Weiteren wird das intellectual property durch eine Patenthaftpflichtversicherung durch passiven Rechtsschutz und eine Vermögensschadenhaftpflicht unter Schutz gestellt.

Patenthaftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten für die Anspruchsabwehr, für Nichtigkeitsklagen, Schadensersatz, Vertragsstrafen, vergleichsweise festgestellte Lizenzgebühren, Rückrufgebühren, Rücknahmekosten und Forderungen aus dem Bereich der Haftung. Die Prämien für Patenthaftpflichtversicherungen orientieren sich an der Unternehmensgröße und Branche, der jeweiligen Schutzrechte und der allgemeinen Marktsituation.

Synonyme - geistiges Eigentum
Integritätsentschädigung

Die Integritätsentschädigung ist ein Begriff des UVG, also des Schweizerischen Unfallversicherungsgesetzes. Die Integritätsentschädigung ist eine nach einem versicherten Unfall an Versicherte ausgezahlte Kapitalleistung, sofern eine körperliche, psychische oder geistige Schädigung durch den Unfall vorliegt. Bei bleibenden Gesundheitsschäden leistet die Unfallversicherung die Integritätsentschädigung als einmalige Zahlung, was mit einem Schmerzensgeld verglichen werden kann.

In die Berechnung der Integritätsentschädigung fließt der Jahresverdienst des Versicherten zum Unfallzeitpunkt ein. Dieser wird mit dem Integritätsschaden als Prozentsatz multipliziert, der nach einer Untersuchung durch den Arzt mit Hilfe von Skalen und Tabellen ermittelt wird. Die gesundheitlichen Schäden werden je nach Schwere und Umfang einem bestimmten Wert zugeordnet. Mehrere Schäden werden addiert oder eine Mischrechnung durchgeführt. Integritätsschäden werden dann ausgezahlt, wenn der Schaden zwischen 5 % und 100 % liegt. Die Höhe der Integritätsentschädigung ist also von der ärztlichen Einschätzung und dem normalen Verdienst abhängig.

Insolvenzverschleppung

Eine Insolvenzverschleppung tritt ein, wenn ein Insolvenzantrag zu spät oder aber falsch gestellt wird. Wann und wie genau ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, wird von der Insolvenzordnung (InsO) vorgeschrieben. Eine Insolvenzverschleppung ist in Deutschland strafbar. In anderen Ländern werden Insolvenzen u.a. anders geregelt.

Nach der Insolvenzordnung gelten für bestimmte juristische Personen Zustände wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu den Gründen für die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen. Genauer definiert sind diese Gründe in §§ 17, 19 InsO. Eine Insolvenzverschleppung hat strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen. Die Geschäftsführung oder das anderweitig verantwortliche Organ des Unternehmens macht sich durch eine Insolvenzverschleppung strafbar. Des Weiteren kann das jeweilige Organ für die Zahlungen des Unternehmens, die nach Eintritt der sogenannten Insolvenzreife vorgenommen wurden, persönlich in Haftung genommen werden.

Die zivilrechtliche Haftung im Bereich der Insolvenzverschleppung ist komplex und immer wieder Bestandteil höchstrichterlicher Gerichtsverfahren. Im strafrechtlichen Bereich muss bei einer Insolvenzverschleppung mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gerechnet werden. Neben der Insolvenzverschleppung sieht das Insolvenzstrafrecht auch weitere Delikte wie den Bankrott, Buchführungspflicht-Verletzungen, Gläubigerbegünstigungen oder das Vorenthalten von Arbeitsentgelten vor.

 

Synonyme - Konkursverschleppung
Insolvenzanfechtungsversicherung

Eine Insolvenzanfechtungsversicherung schützt vor Rückforderungen im Rahmen einer Insolvenzanfechtung.

Das Risiko einer Insolvenzanfechtung ist trotz der Reform des Insolvenzanfechtungsrechts für Unternehmen groß. Insolvenzverwalter können Zahlungen zurückverlangen, die von einem in der Insolvenz befindlichen Unternehmen geleistet wurden. Insolvenzverwaltern ist es auch möglich, Zahlungen zurückzufordern, die vor einem längeren Zeitraum - in Teilen sogar mehr als vier Jahre -  getätigt wurden, um sie der Insolvenzmasse zuzuführen. Geregelt wird dies in §§ 129 ff. Insolvenzordnung, wonach ein Insolvenzverwalter Handlungen anfechten darf, die zu einer Benachteiligung der Gläubiger geführt haben. Nach dieser Regelung können Zahlungen zurückgefordert werden, die ein insolventes Unternehmen schon weit vor der Insolvenz getätigt hat.

Unternehmen können schlecht einkalkulieren, ob und wann sie wegen einer Insolvenzanfechtung in Anspruch genommen werden könnten. Generell können nur Ansprüche gestellt werden, wenn die finanzielle Notlage des später insolventen Unternehmens bekannt war. Anfechtungsrisiko, Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigung lassen sich daher kaum einschätzen. Durch eine Insolvenzanfechtungsversicherung lassen sich derartige Ansprüche absichern. Die Insolvenzanfechtungsversicherung prüft die Berechtigung der Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet eine Entschädigung für den rückwirkenden Forderungsausfall.

Innere Unruhen

Bei inneren Unruhen gerät ein zahlenmäßig nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung in Bewegung und stört durch Gewalt gegenüber Personen und/oder Sachen die öffentliche Ordnung und Ruhe. Ein extremes Beispiel für innere Unruhe ist ein Bürgerkrieg, wobei innere Unruhen strafrechtlich dem Landesfriedensbruch ähneln. Für Sach- und Personenschäden besteht im Fall von inneren Unruhen in der Regel kein Versicherungsschutz durch Sachversicherungen. Ausgenommen hiervon sind häufig Versicherungsverträge von Handelsunternehmen mit Filialen, die sich gegen böswillige Beschädigungen und Ausschreitungen im Rahmen von inneren Unruhen absichern.

Innere Unruhen betreffen die innere Sicherheit. Kriege, Ausschreitungen, Demonstrationen oder andere Aktionen, die die öffentliche Ordnung stören, zählen ebenfalls zu inneren Unruhen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass es sich dabei um Menschenansammlungen oder Menschenmassen handelt, die Schäden an Personen oder Sachen verursachen. Entstehen Schäden durch Versammlungen oder Ausschreitungen von überschaubaren Menschengruppen, fallen diese in der Regel unter Vandalismus.

Bei Haftpflichtversicherungen werden Schäden, die durch innere Unruhen entstanden sind, grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings bieten einige Wohngebäudeversicherungen und Inhaltsversicherungen einen entsprechenden Schutz an. Auf innere Unruhen basierende Schäden können auch im Rahmen einer Extended-Coverage-Versicherung als politisches Risiko eingeschlossen werden.

Innenverhältnis

Das Innenverhältnis ist aus versicherungstechnischer Sicht ein wichtiger Begriff im Bereich der D & O Versicherungen. D & O steht dabei als Abkürzung für Directors-and-Officers, was einer Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung ähnelt. D & O-Versicherungen sind Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, die Unternehmen für Manager, Organe und leitende Angestellte zugunsten Dritter abschließen. Versichert werden Manager und Organe, nicht aber das betreffende Unternehmen. Der Versicherungsschutz bezieht sich in der Regel auf Pflichtverletzungen.

Führungskräfte können durch Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen nicht nur von Dritten haftbar gemacht werden (Außenhaftung), sondern auch im Innenverhältnis. Schadensersatzansprüche, die im Rahmen der D & O-Versicherung einem Innenverhältnis zugerechnet werden, werden vom Aufsichtsgremium, der Gesellschafterversammlung oder der Unternehmensführung des Unternehmens selbst geltend gemacht. Wird ein Unternehmen von mehreren Geschäftsführern geleitet, so kommt auch eine Gesamtschuldnerhaftung in Betracht. So kann es geschehen, dass die Anzahl der Schadensersatzforderungen an das Unternehmen an die jeweiligen Geschäftsführer oder anderweitig Verantwortlichen des Unternehmens im Innenverhältnis weitergeleitet werden.

Eine D & O-Versicherung kann im Innenverhältnis von Schadensersatzansprüchen freistellen, die ein Unternehmen gegenüber einem seiner Organe aufgrund einer Pflichtverletzung geltend machen könnten. Durch die Absicherung im Innenverhältnis kann die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Führungsebene abgesichert werden. Die Organe reduzieren das Risiko, durch die Haftung im Innenverhältnis auch mit ihrem Privatvermögen haften zu müssen.

D & O-Versicherungen können im Innenverhältnis auch eine Rechtsschutzfunktion beinhalten, die alle Verfahrenskosten übernimmt. Des Weiteren können eine Rückwärtsdeckung, eine Absicherung von Fahrlässigkeit und ein Strafrechtsschutz auch für Schäden im Innenverhältnis vereinbart werden.

Innenhaftung

Die Innenhaftung ist ein wichtiger Begriff im Bereich der D & O-Versicherungen. D & O-Versicherung steht als Abkürzung für Directors-and-Officers-Versicherung, was einer Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung gleichkommt. Es handelt sich bei einer D & O-Versicherung um eine Art Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Unternehmen für ihre leitenden Angestellten und Organe abschließen kann. D & O-Versicherungen werden zugunsten Dritter abgeschlossen und stellen Manager und Organe eines Unternehmens unter Schutz; nicht aber das Unternehmen selbst. Der Versicherungsschutz umfasst u.a. Pflichtverletzungen.

Die Innenhaftung spielt eine Rolle, wenn es um die Haftung von Organen innerhalb eines Unternehmens geht. Zu den Organen gehören beispielsweise Unternehmensleiter, Geschäftsführer, Vorstände und Manager. Sofern ein Organ in seiner Funktion eine Pflicht bei der Ausübung seiner Tätigkeit verletzt, so kann unter Umständen das eigene Unternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen. Innenhaftung bedeutet also, dass ein leitender Angestellter, der seine Pflichten verletzt hat, vom eigenen Unternehmen haftbar gemacht werden kann. Dies erfolgt aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für Vermögensschäden. Mehr als zwei Drittel aller derartig gelagerter Fälle betreffen die Innenhaftung.

Bei Schäden im Rahmen der Innenhaftung gilt das Prinzip der Beweislastumkehr. Ist eine Pflichtverletzung strittig und ungeklärt, so muss das jeweilige Organ nachweisen, dass keine Pflichten verletzt wurden und die Ausübung der Tätigkeit mit Sorgfalt geschehen ist. Grundsätzlich werden bei Pflichtverletzungen, die in einer Innenhaftung münden, in Organisations- , Auswahl- und Überwachungsverschulden unterteilt.

Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung oder Inventarversicherung sichert Schäden ab, die am Inhalt eines Gebäudes durch verschiedene Gefahren entstehen können. Abgesichert werden die finanziellen Folgen eines Schadens in Bezug auf Reparatur oder Wiederbeschaffung der zerstörten oder beschädigten Inhalte.

Inhaltsversicherungen empfehlen sich insbesondere für Unternehmen und Betriebe, die im handwerklichen oder industriellen Bereich mit wertvollen Werkzeugen, Maschinen und Materialien arbeiten oder aber Handelsbetriebe mit einem umfangreichen Lagerbestand aus Vorräten und Waren.

Je nach Versicherungsvertrag kann die Inhaltsversicherung die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung inklusive aller Vorräte und Waren vor Einbruch, Feuer und Elementarschäden schützen. Bei Vereinbarung einer dynamischen Wertanpassung entspricht die jeweilige Entschädigungssumme dem Neuanschaffungspreis. Unter den Versicherungsschutz fallen alle beweglichen Sachen, sofern der Versicherungsnehmer deren Eigentümer ist, sowie diverse Gebrauchsgegenstände der Mitarbeiter. Auch Sachen von Kunden, die sich zur Reparatur oder Bearbeitung in der Obhut des Versicherungsnehmers befinden, können über die Inhaltsversicherung versichert werden.

In den Leistungsumfang einer Inhaltsversicherung gehören je nach Vertrag und Tarif Risiken wie Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch, Wasserschäden), Hagel, Sturm, Einbruchdiebstahl (inklusive Vandalismus), Elementarschäden durch Überschwemmungen oder Erdbeben usw., innere Unruhen, Aussperrung, Streik, Rauch, Fahrzeuganprall, Überschalldruckwellen und weitere Gefahren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über den Inhalt und das Inventar am Versicherungsort; also die im Versicherungsschein näher beschriebenen Geschäfts- und Lagerräume.

Kostenfrei mitversichert werden können grob fahrlässig verursachte Schäden, Ausstellungswaren, Schilder, geliehene bzw. gemietete Sachen und Eigentum von Gästen in Betrieben mit Beherbergung. Für die jeweiligen Risiken gelten in der Inhaltsversicherung verschiedene Besonderheiten, weshalb die Versicherungsbedingungen vor Abschluss eines Vertrages detailliert geprüft werden sollten.

Wichtig ist, dass die richtige Versicherungssumme bei der Inhaltsversicherung vereinbart wird. Die Versicherungssumme muss den kompletten Inhalt bzw. das Inventar abdecken. Anhand der Versicherungssumme wird auch der Beitrag ermittelt.

Synonyme - Geschäftsinhaltsversicherung ,Betriebsinhaltsversicherung
Informationspflichten nach VVG

Versicherungsgesellschaften sind nach der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen, kurz VVG-InfoV, zur umfangreichen Information von Versicherungsnehmern verpflichtet.

Versicherungen müssen sowohl Interessenten als auch Versicherungsnehmer nach den Informationspflichten beraten und informieren. Die Gesellschaft muss Versicherungsnehmer im Rahmen der Beratung nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen fragen. Erteilte Ratschläge müssen begründet und dokumentiert werden, damit eine Übermittlung in Textform vor Abschluss eines Versicherungsvertrages erfolgen kann. Mündliche Abreden sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Die Informationspflichten sind u.a. in § 7 VVG geregelt. Informiert werden muss der Versicherungsnehmer generell vor Abschluss eines Vertrages. Vorab müssen dem Versicherungsnehmer die Vertragsbestimmungen inklusive der AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) sowie die Auskünfte für alle Versicherungssparten und Versicherungszweige nach der Rechtsverordnung der VVG-Info übermittelt werden. Die Anforderungen sind in 20 Ziffern aufgeteilt und sehr umfangreich.

Zusätzlich zu allen vorerwähnten Informationen muss dem Versicherungsnehmer ein Produktinformationsblatt vorgelegt werden. Die Einhaltung der Informationspflichten dient der detaillierten Aufklärung des Verbrauchers. Bezüglich der Informationspflichten gelten Sondervorschriften, falls ein Vertragsabschluss telefonisch oder über einen anderen Kommunikationskanal erfolgen soll.

Synonyme - VVG-InfoV
Inflation

Der Begriff der Inflation fällt häufig dann, wenn es um die Entwicklung von Preisen geht. Eigentlich sind Preisschwankungen nicht ungewöhnlich. Steigen aber die Preise für Dienstleistungen und Waren anhaltend an, wird von einer Inflation oder einer Teuerung gesprochen. Bei einer Inflation haben Verbraucher das Gefühl, dass sich der Wert des Geldes reduziert. Sie können für ihr Geld weniger kaufen als zuvor. Im Fachjargon ist dann von einer abnehmenden Kaufkraft oder einer Geldentwertung die Rede.

Den anhaltenden Anstieg des allgemeinen Preisniveaus bei einer Inflation spüren Verbraucher dadurch, dass sie mehr Geld für Waren oder Dienstleistungen ausgeben müssen. Die Preise erscheinen teuer; geradezu aufgebläht. Der Begriff der Inflation stammt vom lateinischen Wort „inflare“, was mit aufgebläht übersetzt werden kann. 

Eine Inflation entsteht bei kontinuierlichem Anstieg der Verbraucherpreise. Unterschieden wird dabei zwischen einer Angebotsinflation und einer Nachfrageinflation. Eine Angebotsinflation wird durch Unternehmen durch Preiserhöhungen forciert. Die Erhöhung der Preise erfolgt zur Gewinnsteigerung oder zur Weitergabe gestiegener Eigenkosten an Endkunden bzw. Verbraucher. Die Nachfrageinflation entsteht durch das Kaufverhalten der Verbraucher. Es werden so viele Waren und Dienstleistungen erworben, dass das Angebotsportfolio nicht ausreicht. Diese Inflation wird also durch die Nachfrage angetrieben. Wird das Angebot knapp, können Anbieter schlicht mehr Geld und Lohn verlangen.

Beeinflusst wird der Verlauf einer Inflation durch die Geldmenge. Je mehr Geld im Umlauf ist, desto weniger ist sein Wert und desto höher fallen die Preise aus. Steigt die Geldmenge, steigt demnach auch das Preisniveau. Die im Umlauf befindliche Geldmenge wird durch die Noten- und Zentralbanken kontrolliert. Im europäischen Raum obliegt diese Kontrolle der EZB, also der Europäischen Zentralbank. Die EZB verfügt über Mechanismen, die die Geldmenge steigen oder sinken lässt. Als Wächterin der Inflation soll die EZB für Geldstabilität und Wirtschaftswachstum Sorge tragen. Zu diesem Zweck sieht die EZB eine Inflationsrate von unter 2 % im Jahr vor. Wird dieser Wert dauerhaft überstiegen, verlieren Verbraucher das Vertrauen in den Euro als Währung, was wiederum der Volkswirtschaft schadet.

Das Gegenteil einer Inflation ist eine Deflation. Bei einer Deflation sinken die Preise dauerhaft. Verbraucher und Unternehmen schieben Ausgaben und Investitionen auf, worunter Anbieter leiden, die ihre Waren und Dienstleistungen nicht mehr verkaufen können. Dies hat Entlassungen zur Folge. Arbeitslose Menschen kaufen wiederum weniger ein, da sie wegen Wegfall des Arbeitsentgeltes sparen müssen. Diese Abwärtsspirale wird volkswirtschaftlich noch kritischer betrachtet als eine Inflation.

Synonyme - Geldentwertung
Individualvereinbarung

Der Begriff der Individualvereinbarung stammt aus dem deutschen AGB-Recht, also dem Recht über Allgemeine Geschäftsbedingungen. Individualvereinbarungen beinhalten Regelungen, die beide Vertragsparteien stillschweigend oder ausdrücklich ausgehandelt haben. Die Individualvereinbarung grenzt sich insofern von AGBs ab, da bei diesen nur eine Partei die Bedingungen vorgibt.

Gesetzlich erwähnt werden Individualvereinbarungen in § 305 b BGB, wonach individuellen Vereinbarungen den AGBs gegenüber Vorrang eingeräumt wird. Individualvereinbarungen müssen und sollten in Schriftform getroffen werden, da sie „individuelle“ Regelungen enthalten, die von der Norm abweichen.

Eine Individualvereinbarung wird häufig als Haftungsvereinbarung geschlossen. Durch die Individualvereinbarung kann eine Haftungsbegrenzung formuliert werden, um im Haftungsfall potenziell entstehende Schadensersatzansprüche zu beschränken. Auch lässt sich durch eine Individualvereinbarung die Haftungsbegrenzung ausdehnen, wenn es um fahrlässiges Verhalten geht. Individualvereinbarungen dieser Art werden oft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und ähnlich beratenden Berufsgruppen mit einem hohen Berufsrisiko vereinbart. Sie dienen der Risikominimierung und der Begrenzung von Regressansprüchen.

Eine besondere Bedeutung kommt der Individualvereinbarung daher auch im Versicherungswesen zu. Versicherungsverträge werden in Deutschland als privatrechtliche Verträge geschlossen. Wegen ihrer enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung wurde im Jahr 1908 das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eingeführt. Das VVG gilt als Spezialnorm mit Vorrang vor den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden nach wie vor im BGB geregelt.

Über die gesetzlichen Regelungen hinaus haben die für den jeweiligen Versicherungsvertrag geltenden Versicherungsvertragsbestimmungen eine zentrale Bedeutung. Die Vertragsbestimmungen werden im Versicherungsschein dokumentiert. Bei diesen Versicherungsbedingungen können auch AGB oder eben Individualvereinbarungen von Bedeutung sein.

Unterschieden wird zwischen dem Oberbegriff der Versicherungsbedingungen, AGBs als allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sowie Individualvereinbarungen als besondere Versicherungsbedingungen (BVB). Unter die BVB fallen die im Vertrag geschlossenen Individualvereinbarungen. Zu beachten ist hierbei, dass aus rechtlicher Sicht die BVB den AVB vorgelagert sind. Die Individualvereinbarung halt also Vorrang vor den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ein Beispiel: Steht in den AVBs einer Unfallversicherung, dass alle Arten von Unfällen abgedeckt werden, obwohl die BVB jedoch die Individualvereinbarung enthält, dass auf Extremsport beruhende Unfälle von der Deckung ausgeschlossen werden, so hat diese Regelung Vorrang.

Synonyme - Haftungsvereinbarung
Indexzertifikat

Indexzertifikate gehören zu den Anlageformen, die eine kostengünstige Alternative zu Fonds darstellen können. Die Wertentwicklung eines Aktienindex wird von Indexzertifikaten im Optimalfall 1:1 nachgebildet, woran Anleger teilhaben. In einem Index sind immer mehrere Einzeltitel enthalten. Kapitalanleger investieren über Indexzertifikate daher immer in mehrere Wertpapiere und Aktien. Dividenden werden jedoch nicht ausgezahlt. Da die Zusammensetzung des Index in der Regel bekannt ist, sind auch Chancen, Risiken und Preise des Indexzertifikats transparent und nachvollziehbar.

In Indexzertifikate kann zur Umsetzung kurzfristiger Strategien und auch zur langfristigen Anlage investiert werden. Über Indexzertifikate erhalten Kapitalanleger Zugang zu inländischen und ausländischen Märkten, verschiedenen Anlagethemen und einzelnen Sektoren. Indexzertifikate auf große nationale oder internationale Indizes werden häufig ohne Verwaltungsentgelte angeboten.

Die Entscheidung für die Anlage in ein Indexzertifikat fällt meist dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Kurs des jeweiligen Index ansteigt. Da das Indexzertifikat 1:1 am Basiswert partizipiert, kann in diesen Fällen auch mit einer Wertsteigerung gerechnet werden. Die Zertifikate werden häufig ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben, was das Investment flexibel gestaltet. Zu den weiteren Vorteilen von Indexzertifikaten gehört die einfache Markteinbindung. Mit nur einem Indexzertifikat können Kapitalanleger auf breit gestreute Indizes setzen und von deren Wertentwicklung profitieren.

Ein Nachteil von Indexzertifikaten könnte sich dann entwickeln, wenn der Basiswert fällt. In einer schlechten Börsenphase bzw. Baisse machen sich Kurzverluste naturgemäß auch bei Indexzertifikaten bemerkbar. Gleiches gilt für die Wechselkursentwicklung bei Anlagen in ausländische Indizes. Soll das Risiko von Auf- und Abwertung zwischen Heimatwährung und Investitionswährung ausgeschlossen werden, kann auf währungsgesicherte Indexzertifikate zurückgegriffen werden, bei denen die Wechselkursrelation auf 1:1 fixiert wird. Hierfür wird jedoch häufig eine Gebühr auf den Zertifikatpreis aufgeschlagen.

Implosion

Bei einer Implosion bricht ein Objekt plötzlich zusammen, weil der Außendruck den Innendruck übersteigt oder andere Kräfte in unausgeglichener Weise auf das Objekt einwirken. Die Implosion gilt als Gegensatz zur Explosion, bei der das Kräfteverhältnis umgekehrt ist.

Eine Implosion kann zum Beispiel bei Bildröhren von Fernsehgeräten oder Bildschirmen von Computern auftreten. Aber auch Ventile, Rohrleitungen, Druckbehälter und andere Einrichtungen können durch eine Implosion betroffen und beschädigt werden. In diesen Fällen kommt es zur Implosion, weil das Objekt an Stabilität verliert und den Druck nicht mehr ausgleichen kann. Aus diesem Grund kommt es bei einer Implosion auch häufig zu einem lauten Knallgeräusch, was auf die damit verbundene rapide Änderung des Luftdrucks zurückzuführen ist.

Eine Implosion kann sich auch ohne mechanische Einwirkungen ereignen. In Hausratversicherungen sind häufig nur Explosionsschäden versichert. Implosionsschäden sind nicht immer automatisch Bestandteil einer Hausratversicherung, sondern werden als Zusatzleistung angeboten. Implosionsschäden können auch im Bereich der Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Immobilienfonds

Bei Immobilienfonds handelt es sich um Investmentfonds, die statt in Anleihen oder Aktien in Immobilien investieren. Bei Immobilienfonds wird von einer Vielzahl von Investoren Kapital gesammelt und in Objekte wie Einkaufszentren, Wohngebäude oder andere Immobilien angelegt. Jeder Kapitalanleger erhält ein Zertifikat, das den entsprechenden Anteil am Fonds repräsentiert. 

Anteile an offenen Immobilienfonds können bei Banken erworben werden. Die Anteilshöhe und Laufzeit ist bei offenen Immobilienfonds unbegrenzt. Erwerben viele Anleger Anteile, steigt auch das Fondsvermögen, wodurch weitere Immobilien erworben werden können. Die Verwaltung von Immobilienfonds erfolgt durch die Fondsgesellschaft. Erträge werden nach Abzug der Kosten an die Eigner in Form eines Gewinnes ausgeschüttet. Die Rendite von offenen Immobilienfonds orientiert sich an den Mieteinnahmen aus den betreffenden Immobilien und der Wertsteigerung. Bei offenen Immobilienfonds können Anleger in eine Vielzahl von Immobilien investieren, was eine breite Risikostreuung ergibt.

Bei geschlossenen Immobilienfonds wird häufig nur in ein Objekt wie ein Hotel oder eine kleinere Anzahl von Immobilien investiert, sodass sich diese Fonds an eine begrenzte Anzahl von Anlegern richten. Wurden alle Anteile des Immobilienfonds veräußert, wird der Fonds geschlossen. Geschlossene Immobilienfonds sind oft zeitlich befristet, da die entsprechenden Immobilien nach einer Haltezeit mit Gewinn veräußert werden sollen, um die Anleger auszuzahlen. Geschlossene Immobilienfonds werden nicht an der Börse gehandelt, können während der langen Laufzeit nicht zurückgegeben werden und gelten daher als langfristiges Investment. Der Erwerb von geschlossenen Immobilienfonds ist mit Provisionen und Verwaltungskosten verbunden.

Da auch der Wert von Immobilien schwanken kann, sind Investments in Immobilienfonds ebenfalls mit einem Risiko verbunden. Da bei geschlossenen Immobilienfonds keine laufenden Ein- und Auszahlungen mehr möglich sind und ein Verkauf der Anteile nur über den Zweitmarkt mit potenziellen Verlusten erfolgen könnte, wird diese Kapitalanlage nur spekulationsfreudigen und erfahrenen Anlegern empfohlen.