Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kraftfahrtversicherung

Unter den Oberbegriff der Kraftfahrtversicherung fallen alle bekannten Kfz-Versicherungen wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung. Das Angebot der Kraftfahrtversicherungen richtet sich an private und gewerbliche Halter sowie Fahrer von Autos, Motorrädern und weiteren Kraftfahrzeugen, die nach den gesetzlichen Regelungen nur mit Kraftfahrtversicherungsschutz auf der Straße fahren dürfen.

Für private Fahrer sind bei den Kraftfahrtversicherungen eher Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen relevant. Per Gesetz muss für jedes Kraftfahrzeug auf deutschen Straßen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die im Schadensfall die Personen- und Sachschäden des jeweiligen Unfallgegners übernimmt. Kaskoversicherungen sind hingegen freiwillig und übernehmen mitunter auch eigene Schäden.

Bei den Kraftfahrtversicherungen nimmt die Haftpflichtversicherung eine Sonderstellung ein, da sie als Pflichtversicherung nahezu jedes Kraftfahrzeug betrifft. Die Haftpflicht reguliert potenzielle Schadensersatzansprüche im Falle einer Schädigung von Dritten bei einem Unfall. Über die Kfz-Haftpflichtversicherung können Reparaturkosten, Abschleppkosten, Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzenzgeld oder auch lebenslange Renten reguliert werden. Auch Sachschäden an Verkehrsschildern, Leitplanken oder öffentlichen Einrichtungen werden von der Haftpflichtversicherung erstattet. Eigene Schäden muss der Versicherungsnehmer selbst übernehmen, sofern keine zusätzliche Kaskoversicherung dafür aufkommt.

Unter die Kraftfahrtversicherungen fallen auch Kaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung werden in Teilen Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen, sofern der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Die Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Raub, Explosion, Brand, Glasbruch, Kabelschäden, Marderbisse, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag und Wildschäden ab.

Die Vollkaskoversicherung bietet unter den Kraftfahrtversicherungen die umfangreichsten Leistungen. Sie schließt die Leistungen der Haftpflicht- und Teilkasko mit ein und übernimmt darüber hinaus die Absicherung von Leasingverträgen sowie eigene Schäden aus Vandalismus und selbst verschuldeten Unfällen. Ausgenommen sind in der Regel selbst verschuldete Unfälle unter Einwirkung von Drogen oder Alkohol, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder aber Vorsatz.

Welche Kraftfahrtversicherungen für den Einzelfall infrage kommen, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis, dem Budget sowie dem Wert des jeweiligen Kraftfahrzeuges ab.

 

Synonyme: Kfz-Versicherung