Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Welche Versicherung zahlt bei Vandalismus am eigenen Auto?

Immer wieder kommt es bei im Freien geparkten Autos zu mutwilligen Beschädigungen an der Lackierung, den Scheiben, den Außenspiegeln oder den Antennen. Wer sich an Fernsehreportagen von aus dem Ruder gelaufenen Demonstrationen erinnert weiß, dass es auch bei solchen Ereignissen Fahrzeuge gibt, die stark beschädigt oder sogar zerstört werden. Den Kfz-Versicherern werden jedes Jahr etwa 200.000 Fälle von Vandalismus an Kraftfahrzeugen gemeldet, beinahe 50 % der Autofahrer hat diese Situation bereits am eigenen Fahrzeug erlebt. Viele Halter fragen sich dann, wer ihnen die entstandenen Schäden bezahlt.

 

Die erste Frage: Wer ist für den Schaden verantwortlich?

Ganz klar: der Verursacher ist verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Das gelingt jedoch nur, wenn dieser bekannt ist. In den meisten Fällen ist das jedoch nicht der Fall: Die Aufklärungsquote liegt hier deutschlandweit unterhalb von 20 %. Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt in diesen Fällen nicht ein: Sie deckt nur Schäden ab, die der Fahrer einem Unfallgegner zugefügt hat. Ohne eine Kaskoversicherung gehen Kfz-Halter also leer aus und müssen den Schaden auf eigene Kosten regulieren.

  • Die Teilkaskoversicherung zahlt für Schäden durch Brand oder Explosion (z. B. durch Feuerwerkskörper), zerstörte Abdeckungen von Blinkern, Rückleuchten oder Scheinwerfern sowie eingeschlagene Scheiben. Tipp: Mache Assekuranzen zeigen sich bei beschädigten Außenspiegeln kulant und bewerten diese als Glasbruch. Da in modernen Außenspiegeln viel Technik steckt, kann der Schaden hier mehrere hundert Euro betragen.

  • Die Vollkaskoversicherung zahlt, wenn es um zerstochene Reifen, zerkratzten Lack oder Schäden geht, die durch Steinwürfe oder mutwillig auf dem Fahrzeug aufgetragene Farbe herbeigeführt wurden. Vereinzelt scheinen sich jedoch Assekuranzen insbesondere bei zerstochenen Reifen mit der Kostenübernahme zurückzuhalten: Oft vermuten sie, dass Autohalter selbst Hand anlegen und sich auf diesem Wege von ihrer Versicherung neue Reifen bezahlen lassen.

  • Ein Mischfall sind aufgeschlitzte Cabrio-Verdecke: Sofern nur das Dach beschädigt wurde, wird der Schaden von der Vollkaskoversicherung gezahlt. Wurde das Verdeck jedoch beschädigt, um Wertgegenstände im Inneren des Fahrzeugs zu stehlen, übernimmt die Teilkaskoversicherung auch dessen Reparatur oder Ersatz.

Für beide Kaskoversicherungen gilt, dass in den meisten Fällen Selbstbehalte vereinbart werden, die üblicherweise zwischen 150 und 300 Euro betragen. Diesen Betrag muss der Versicherte immer selbst übernehmen.

Jeder Schaden, der über die Vollkaskoversicherung bezahlt wird, wirkt sich ungünstig auf den Schadensfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers aus. Deshalb sollte gut überlegt werden, ob es nicht günstiger ist, den Schaden selbst zu bezahlen, um den aktuellen Rabatt zu erhalten. Bevor diese Entscheidung getroffen wird, sollte man sich vorab immer eine entsprechende Berechnung der Versicherung vorlegen lassen. Auf Teilkaskoversicherungen trifft diese Einschränkung nicht zu. Hinweis: Wer einen Vandalismusschaden über seine Vollkaskoversicherung regulieren lassen möchte, muss diesen immer bei der Polizei anzeigen.