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Auszahlung der Riester-Rente: Möglichkeiten und Steuern

Bei der Riester-Rente beginnt die Auszahlung grundsätzlich zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Üblicherweise wird das angesparte geförderte Kapital anschließend als lebenslange Altersleistung ausgezahlt. Zum Beginn der Auszahlungsphase bestehen jedoch weitere Möglichkeiten: Bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals können einmalig entnommen werden, bei einer Kleinbetragsrente ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine vollständige Auszahlung möglich.

Welche Variante infrage kommt, wirkt sich nicht nur auf die Höhe der späteren Riester-Rente aus. Auch die Besteuerung und der persönliche Kapitalbedarf im Ruhestand spielen eine Rolle. Eine vollständige Auszahlung außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen kann dagegen als schädliche Verwendung gelten und zur Rückzahlung der erhaltenen Förderung führen.

 

Wann beginnt die Auszahlung der Riester-Rente?

Der Beginn der Auszahlungsphase wird grundsätzlich im Riester-Vertrag festgelegt. Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, kann die Altersleistung grundsätzlich frühestens ab dem 62. Lebensjahr beginnen. Für ältere Verträge gilt grundsätzlich noch das 60. Lebensjahr. Eine frühere Auszahlung kann möglich sein, wenn bereits vorher eine Altersleistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem beginnt. Der Beginn der Riester-Rente muss deshalb nicht mit dem regulären Beginn der gesetzlichen Altersrente oder einer Pension übereinstimmen.

 

Lebenslange Riester-Rente als reguläre Auszahlung

Das bisherige Riester-System ist grundsätzlich auf eine lebenslange Altersversorgung ausgerichtet. Je nach Vertragsgestaltung erfolgt diese unmittelbar als lebenslange Leibrente oder über einen Auszahlungsplan, an den sich spätestens ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange Teilkapitalverrentung anschließt. Die laufenden Leistungen müssen während der Auszahlungsphase grundsätzlich gleich bleiben oder steigen.

Wie hoch die monatliche Leistung tatsächlich ausfällt, lässt sich nicht pauschal aus dem angesparten Kapital ableiten. Eine Rolle spielen unter anderem Vertragsart, vorhandenes Kapital, garantierte Leistungen, Überschüsse beziehungsweise Wertentwicklung sowie die für die Auszahlungsphase geltenden Vertragsbedingungen. Pauschale Umrechnungen eines bestimmten Kapitals in eine vermeintlich typische Riester-Rente sind deshalb wenig aussagekräftig.

 

Bis zu 30 Prozent des Riester-Kapitals auszahlen lassen

Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des dann zur Verfügung stehenden Riester-Kapitals außerhalb der laufenden Altersleistung ausgezahlt werden. Die bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen wegen dieser gesetzlich vorgesehenen Teilkapitalauszahlung nicht zurückgezahlt werden. Das verbleibende Kapital steht anschließend für die laufende Altersversorgung zur Verfügung.

Die Kapitalentnahme reduziert allerdings die spätere monatliche Riester-Leistung. Außerdem gehört die Teilkapitalauszahlung grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen des Auszahlungsjahres. Eine größere Einmalzahlung kann daher zu einer entsprechend höheren Einkommensteuer in diesem Jahr führen.

 

Kann die Riester-Rente vollständig ausgezahlt werden?

Eine freie vollständige Kapitalauszahlung ist beim bisherigen Riester-System grundsätzlich nicht als reguläre Auszahlungsform vorgesehen. Wer sich das gesamte geförderte Altersvorsorgevermögen auszahlen lässt, ohne dass eine gesetzliche Ausnahme greift, verwendet das Kapital regelmäßig förderschädlich. Die gewährten Zulagen und die über den Sonderausgabenabzug erhaltenen steuerlichen Vorteile sind dann grundsätzlich zurückzuzahlen. Bei einer vorzeitigen Auszahlung vor Beginn der regulären Auszahlungsphase gelten diese Grundsätze ebenfalls. Soll nicht weiter in den Vertrag eingezahlt werden, kann deshalb beispielsweise eine Beitragsfreistellung eine Alternative zur Auszahlung sein.

Eine wichtige Ausnahme ist die Kleinbetragsrente. Ist die errechnete laufende Altersleistung so gering, dass sie die gesetzliche Kleinbetragsgrenze nicht überschreitet, darf das vorhandene Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase vollständig abgefunden werden, ohne dass allein dadurch die Riester-Förderung zurückgezahlt werden muss.

 

Wann liegt 2026 eine Kleinbetragsrente vor?

Die Grenze wird jährlich neu bestimmt. Eine Kleinbetragsrente liegt 2026 vor, wenn die sich bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals ergebende monatliche Rente höchstens 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße beträgt. Bei der 2026 geltenden Bezugsgröße von 3.955 Euro sind das 59,33 Euro monatlich. Bestehen bei demselben Anbieter mehrere geförderte Altersvorsorgeverträge, werden sie für die Prüfung der Kleinbetragsgrenze zusammengerechnet. Die Abfindung gilt nicht als schädliche Verwendung; Zulagen und Steuervorteile müssen deshalb nicht allein wegen der vollständigen Auszahlung zurückgezahlt werden. Steuerfrei ist sie jedoch nicht.

 

Wie wird die Riester-Rente versteuert?

Für geförderte Riester-Leistungen gilt grundsätzlich die nachgelagerte Besteuerung. Während der Ansparphase wird die Altersvorsorge durch Zulagen und gegebenenfalls den Sonderausgabenabzug gefördert. Die daraus resultierenden Leistungen gehören später grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Das gilt auch für die förderunschädliche Teilkapitalauszahlung. Bei einer Kleinbetragsrentenabfindung fällt die steuerpflichtige Leistung dagegen auf einmal an. Ist eine solche Abfindung vorgesehen, muss der Vertrag die Möglichkeit einräumen, den Beginn der Auszahlungsphase innerhalb der gesetzlichen Frist auf den 1. Januar des folgenden Jahres zu verschieben. Dadurch kann die Auszahlung in ein anderes Steuerjahr fallen.

Wie viel Einkommensteuer tatsächlich entsteht, lässt sich nicht mit einem pauschalen „Rentner-Steuersatz“ beantworten. Maßgeblich sind das gesamte zu versteuernde Einkommen, weitere Alterseinkünfte, mögliche Abzüge und die persönlichen steuerlichen Verhältnisse im jeweiligen Jahr.

 

Was gilt bei Wohn-Riester?

Bei Wohn-Riester gelten besondere Regeln. Förderunschädlich für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzte Beträge werden steuerlich über das Wohnförderkonto erfasst. Der dort erfasste Gesamtbetrag wird bis zum Beginn der Auszahlungsphase jährlich um zwei Prozent erhöht. In der Auszahlungsphase kann die Besteuerung grundsätzlich über einen jährlichen Verminderungsbetrag bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres erfolgen. Alternativ kann das Wohnförderkonto aufgelöst werden; dann werden 70 Prozent des Auflösungsbetrags steuerlich erfasst. Die Einzelheiten behandeln wir auf der eigenen Seite zu Wohn-Riester.

 

Welche Auszahlungsform passt zur eigenen Situation?

Bei der Entscheidung zwischen einer möglichst hohen laufenden Riester-Rente und einer Teilkapitalauszahlung geht es vor allem darum, wie das vorhandene Kapital im Ruhestand genutzt werden soll. Eine Einmalzahlung schafft zusätzliche Liquidität zu Beginn der Auszahlungsphase, reduziert aber das Kapital für die anschließende Altersleistung und kann im Auszahlungsjahr zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Vor dem Beginn der Auszahlungsphase lohnt deshalb ein Blick auf die vom Anbieter angebotenen Leistungen, den persönlichen Kapitalbedarf und die übrigen Alterseinkünfte. Bei einer sehr kleinen Rente sollte zusätzlich geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Kleinbetragsrentenabfindung erfüllt sind. Eine vollständige Auszahlung außerhalb dieser oder anderer gesetzlich vorgesehener Ausnahmen sollte dagegen erst nach Prüfung der Förder- und Steuerfolgen erfolgen.

Stand: Oktober 2026