Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Neubauversicherungen - wichtige Versicherungen für Bauherrn

Der Traum vom Eigenheim beginnt auch damit, sich mit vielen neuen Themen rund um die Planung und Sicherung des Bauvorhabens zu beschäftigen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Bauherrenversicherung. Oftmals bieten die Bauträger eigene Bauherrenversicherungen als Serviceleistung an. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich selbst zu versichern und sich das günstigste Angebot über einen Vergleich verschiedener Anbieter für Bauherrenversicherungen zu besorgen.

 

Bauhelferversicherung

Sie ist nicht fakultativ, sondern muss abgeschlossen werden, wenn für Eigenleistungen Helfer beschäftigt werden. Eine Nicht-Anmeldung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Mit dem Bauvorhaben sind Risiken verbunden, die oft mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Die häufigsten Schadensfälle entstehen durch Unfälle oder eine schlecht gesicherte Baustelle, es dreht sich also um Verletzungen der Verkehrssicherheitspflicht. Kommt es auf der Baustelle zu einem Unfall, kommen schnell hohe Beträge zustande, die der Bauherr zu verantworten hat. Da eine Privathaftpflichtversicherung in der Regel jedoch nur Schäden bis zu einer festgelegten und oft zu geringen Höhe abdeckt, sollte auf eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht verzichtet werden.

 

Bauleistungsversicherung

Der Bauträger vereinbart mit dem Bauherrn eine klar umschriebene Leistung. Wenn diese ausgeführt wird, hat der Bauträger seinen Teil der Vereinbarung erfüllt. Dennoch kann es zu unerwarteten Schäden kommen, die z. B. durch schlechtes Wetter verursacht werden. Diese Schäden sind während der Bauzeit über die Bauleistungsversicherung abgedeckt.

 

Feuerrohbauversicherung

Blitzeinschläge, Explosions- oder Feuerschäden am Rohbau oder den Baumaterialien sind durch diese Versicherung abgedeckt. Sie umfasst auch die Folgeschäden, bspw. durch das Löschen eines Brandes. Beim gleichzeitigen Abschluss einer Wohngebäudeversicherung besteht die Möglichkeit, die Feuerrohbauversicherung kostenfrei zu bekommen.

Die genannten drei Versicherungen sind für einen Bauherrn zwar nicht verpflichtend, aber dringend zu empfehlen. Die abgedeckten Risiken schützen ihn vor Schäden, deren Höhe das gesamte Bauvorhaben zum Einsturz bringen kann und sichern den Hausbau ab. Bauherren neigen dazu, angesichts der zahlreichen mit einem Hausbau verbundenen Ausgaben über Einsparungen nachzudenken. Sie sollten aber auf keinen Fall an der Bauherrenversicherung sparen.