Eine Kapitallebensversicherung zu kündigen ist grundsätzlich möglich – wirtschaftlich sinnvoll ist es aber nicht automatisch. Wer einen Vertrag vorzeitig beendet, erhält in der Regel den Rückkaufswert. Dieser kann insbesondere in den ersten Vertragsjahren deutlich von der Summe der eingezahlten Beiträge abweichen. Bei älteren Verträgen können außerdem Garantien oder steuerliche Vorteile verloren gehen.
Vor einer Kündigung sollte deshalb nicht nur gefragt werden, wie viel Geld kurzfristig ausgezahlt wird. Ebenso wichtig ist, welche garantierten Leistungen aufgegeben werden, welche Beiträge noch zu zahlen wären und welche Alternativen zur Vertragsbeendigung bestehen. Gerade bei älteren Kapitallebensversicherungen kann eine individuelle Vertragsprüfung zu einem anderen Ergebnis führen als die pauschale Betrachtung heutiger Neuverträge.
Kann eine Kapitallebensversicherung jederzeit gekündigt werden?
Bei einer Lebensversicherung mit laufender Beitragszahlung kann der Versicherungsnehmer nach § 168 VVG grundsätzlich jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Welche Versicherungsperiode gilt und welche formalen Anforderungen einzuhalten sind, ergibt sich aus dem Vertrag und den Versicherungsbedingungen.
Eine Kündigung beendet den Vertrag endgültig. Damit entfallen nicht nur zukünftige Beitragszahlungen, sondern grundsätzlich auch der mit dem Vertrag verbundene Versicherungsschutz und die Aussicht auf die spätere Ablaufleistung. Bei Verträgen mit zusätzlichem Versicherungsschutz – beispielsweise einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – sollte dieser Punkt besonders sorgfältig geprüft werden.
Was wird bei einer Kündigung ausgezahlt?
Bei einer kündbaren kapitalbildenden Lebensversicherung wird grundsätzlich der Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser ist in § 169 VVG geregelt. Bei klassischen Verträgen wird er nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf Grundlage des Deckungskapitals berechnet. Bei fondsgebundenen Versicherungen richtet er sich grundsätzlich nach dem Zeitwert der Versicherung, soweit keine bestimmte Leistung garantiert wurde.
Der Rückkaufswert ist deshalb nicht einfach die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich einiger Gebühren. Beiträge finanzieren neben dem Kapitalaufbau unter anderem Versicherungsschutz sowie Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten. Bei einer frühen Kündigung kann der Auszahlungsbetrag daher insbesondere in den ersten Vertragsjahren unter den insgesamt gezahlten Beiträgen liegen.
Bei einer Kündigung darf der Rückkaufswert grundsätzlich nicht niedriger sein als das Deckungskapital, das sich ergibt, wenn die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden. Ein zusätzlicher Abzug vom errechneten Rückkaufswert ist nur zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist.
Warum können ältere Lebensversicherungen besonders wertvoll sein?
Bei älteren klassischen Lebensversicherungen können Rechnungsgrundlagen und Garantien gelten, die bei einem heutigen Neuabschluss nicht mehr erreichbar sind. Hinzu können bereits erworbene Überschussanteile und – abhängig vom Abschlussdatum und den damaligen Voraussetzungen – eine günstige steuerliche Behandlung kommen. Deshalb ist die Frage „Würde ich diesen Vertrag heute noch neu abschließen?“ für einen bestehenden Vertrag nur begrenzt hilfreich. Wichtiger ist, welchen wirtschaftlichen Wert der vorhandene Vertrag heute besitzt und welche garantierten Leistungen mit einer Kündigung aufgegeben würden.
Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?
Wer die Beiträge nicht mehr zahlen möchte oder kurzfristig Geld benötigt, muss den Vertrag nicht zwangsläufig vollständig beenden. Je nach Vertragsart und Bedingungen kommen unterschiedliche Möglichkeiten infrage.
Kapitallebensversicherung beitragsfrei stellen
Nach § 165 VVG kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode verlangen, sofern die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Weitere Beiträge müssen dann nicht mehr gezahlt werden, die späteren Versicherungsleistungen reduzieren sich jedoch entsprechend.
Eine Beitragsfreistellung kann interessant sein, wenn der Vertrag grundsätzlich erhalten bleiben soll, die laufende Belastung aber nicht mehr gewünscht oder vorübergehend nicht tragbar ist. Vorher sollte geprüft werden, wie stark Ablauf- und Todesfallleistung sinken und was mit eingeschlossenen Zusatzversicherungen geschieht.
Beiträge reduzieren oder vorübergehend aussetzen
Je nach Tarif kann es möglich sein, den Beitrag zu reduzieren oder Zahlungen zeitweise auszusetzen beziehungsweise zu stunden. Anders als die gesetzlich geregelte Beitragsfreistellung hängen solche Möglichkeiten von den konkreten Vertragsbedingungen und dem Versicherer ab.
Kapitallebensversicherung beleihen
Bei geeigneten Verträgen kann eine Beleihung infrage kommen, wenn lediglich Liquidität benötigt wird und der Vertrag nicht aufgegeben werden soll. Dabei dient der vorhandene Vertragswert als Grundlage beziehungsweise Sicherheit für ein Darlehen. Zinsen und Rückzahlungsbedingungen müssen allerdings mit den Folgen einer Kündigung und anderen Finanzierungsmöglichkeiten verglichen werden.
Kapitallebensversicherung verkaufen
Für bestimmte Lebensversicherungen existiert ein Zweitmarkt. Ein Verkauf kann in einzelnen Fällen einen höheren Erlös ermöglichen als die Kündigung beim Versicherer. Das ist jedoch weder bei jedem Vertrag möglich noch ist ein höherer Erlös garantiert. Ankaufspreis, Bedingungen des Käufers, steuerliche Folgen und der weitere Umgang mit dem Versicherungsschutz sollten vor einem Verkauf geprüft werden.
Welche steuerlichen Folgen kann eine Kündigung haben?
Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere vom Abschlussdatum des Vertrages ab. Bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, ist beim Rückkauf grundsätzlich der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der darauf entrichteten Beiträge steuerlich relevant.
Die für bestimmte Auszahlungen vorgesehene hälftige Besteuerung des Unterschiedsbetrags setzt weitere Bedingungen voraus. Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, gehören dazu grundsätzlich eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und eine Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Wird ein Vertrag vorher zurückgekauft, können diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein.
Für ältere Verträge gelten teilweise andere steuerliche Regeln. Die Einzelheiten erläutern wir unter steuerliche Aspekte der Lebensversicherung.
Kann einer alten Lebensversicherung noch widersprochen werden?
Bei bestimmten älteren Lebens- und Rentenversicherungen kann ein Widerspruch auch lange nach Vertragsschluss noch eine Rolle spielen. Hintergrund sind insbesondere Verträge, die nach dem früheren Policenmodell abgeschlossen wurden. Der Bundesgerichtshof hat für bestimmte Fälle entschieden, dass ein Widerspruchsrecht fortbestehen kann, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde oder vorgeschriebene Vertragsinformationen nicht erhalten hat.
Daraus folgt jedoch kein allgemeines „ewiges Widerspruchsrecht“ für sämtliche zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen. Ob ein Widerspruch noch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Vertragsschluss, den damals übergebenen Unterlagen, der Widerspruchsbelehrung und der späteren Entwicklung des Vertrages ab.
Auch die finanziellen Folgen dürfen nicht mit einer vollständigen Rückzahlung sämtlicher Beiträge zuzüglich pauschaler Zinsen gleichgesetzt werden. Bei einer Rückabwicklung sind unter anderem der tatsächlich genossene Versicherungsschutz und weitere bereicherungsrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Bei entsprechenden Altverträgen ist deshalb eine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls erforderlich.
Was sollte vor einer Kündigung geprüft werden?
Die aktuelle Standmitteilung liefert wichtige Ausgangsdaten. Versicherungsnehmer sollten insbesondere den aktuellen Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die garantierte Ablaufleistung, garantierte Überschussanteile, die verbleibende Laufzeit und die noch zu zahlenden Beiträge betrachten. Ebenso wichtig sind der bestehende Todesfallschutz und mögliche Zusatzversicherungen.
Anschließend lässt sich vergleichen, was eine sofortige Kündigung tatsächlich bringt und welchen Wert eine Fortführung oder Beitragsfreistellung besitzt. Bei einem Altvertrag sollten zusätzlich Rechnungszins und steuerliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Erst dieser Vergleich zeigt, welche wirtschaftlichen Folgen die verschiedenen Möglichkeiten haben.
Kapitallebensversicherung kündigen oder behalten?
Eine Kündigung ist weder grundsätzlich falsch noch grundsätzlich die schlechteste Lösung. Wird das Kapital benötigt, passt der Vertrag nicht mehr zur persönlichen Situation oder sind andere Lösungen wirtschaftlich überzeugender, kann eine Kündigung sinnvoll sein. Bei einem bestehenden Vertrag mit attraktiven Garantien oder steuerlichen Vorteilen kann das Ergebnis anders aussehen.
Die Entscheidung sollte deshalb nicht vom allgemeinen Ruf der Lebensversicherung abhängen. Maßgeblich sind die konkreten Vertragswerte und die Frage, welche Alternative mit dem frei werdenden Geld beziehungsweise den künftig nicht mehr zu zahlenden Beiträgen tatsächlich verfolgt wird. Einen grundsätzlichen Überblick über Funktionsweise, Kosten und die Verbindung von Vermögensaufbau und Todesfallschutz bietet unsere Seite zur Kapitallebensversicherung.
Stand: Oktober 2026
