Altersvorsorge

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Lebensversicherung kündigen? – Das sollten Verbraucher wissen, bevor sie es tun:

Lebensversicherungen sollen der Vorsorge dienen und die eigene finanzielle Zukunft oder die der Familie absichern. Viele Verbraucher gehen jedoch zum Beispiel davon aus, dass alle ihre Beiträge, die in eine Kapital- oder private Rentenversicherung fließen, nach vielen Jahren einen ordentlichen Ertrag bringen. In vielen Fällen erweist sich diese Überlegung als ein Irrtum, der dazu führen kann, dass man den Vertrag vor dem Ende der Laufzeit kündigen will. Auch die Corona-Pandemie kann ein Auslöser sein, sich seine Versicherungen genauer anzuschauen: Viele Menschen befinden sich in Kurzarbeit und/oder sind von Arbeitslosigkeit bedroht. Da liegt es nahe, darüber nachzudenken, wo Ausgaben eingespart werden können. Auch die Lebensversicherung gerät da möglicherweise in den Fokus.

 

Eine Kündigung ist nicht unbedingt zu empfehlen

Wie jede andere Versicherung ist auch eine Lebensversicherung kündbar. Verbrauchern muss dabei aber klar sein, dass damit auch ihre Ansprüche im Erlebens- oder Todesfall verlorengehen.

  • Sofern es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung handelt, haben Versicherte das Recht, von ihrem Versicherer zu verlangen, dass er ihre Ansprüche zurückkauft. In welcher Höhe dies geschieht, hängt vom Rückkaufswert eines Vertrags ab. Er wird anhand der bislang gezahlten Beiträge unter Abzug der Gebühren (z. B. Verwaltungs- oder Abschlusskosten) errechnet.

  • Eine Kündigung ist zwar einfach und risikolos, hat aber den Nachteil, dass die Assekuranzen den Rückkaufswert häufig „kleinrechnen“. Außerdem fällt der ausgezahlte Betrag geringer aus als bei den weiteren Möglichkeiten, die unten erläutert sind.

Verbraucherschützer empfehlen deshalb grundsätzlich, eine Kündigung erst als letzte Maßnahme in Betracht zu ziehen. Wer davon ausgeht, nur eine Zeit lang oder auch dauerhaft Schwierigkeiten mit der Beitragszahlung zu haben, sollte sich vor einer Vertragskündigung vorher diese Alternativen ansehen:

 

Lebensversicherung beitragsfrei stellen

Mit einer Beitragsfreistellung läuft der Vertrag weiter, aber die finanzielle Belastung fällt weg. Bei Verträgen, die im Rahmen einer staatlich geförderten Altersvorsorge abgeschlossen wurden, ist das üblicherweise problemlos möglich. Das bisher angesparte Kapital verbleibt beim Versicherer und dient weiterhin der Altersvorsorge. Verbraucher behalten außerdem den Schlussüberschuss. Da sich jedoch die Abschlusskosten nicht verringern, ist die Rendite geringer als bei einem regulär fortgeführten Vertrag. Sofern eine Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt wurde, fällt Letztere in der Regel weg. Versicherungskunden sollten in solchen Fällen ihre Assekuranz ansprechen, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung separat fortgesetzt werden kann.

 

Lebensversicherung verkaufen

Insbesondere ältere Kapitallebensversicherungen wurden noch mit einem relativ hohen Garantiezins vereinbart. Wenn sie noch einige Jahre Laufzeit vor sich haben, lassen sie sich gut verkaufen. Bei seriösen Firmen auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen wird Versicherten mehr als der Rückkaufswert gezahlt. Der Verkauf von Lebensversicherungen wird als Wertzuwachs genauso besteuert wie ein Kapitalertrag. Nur diejenigen Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2015 abgeschlossen wurden, sind hiervon ausgenommen: Sie sind nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und einer Beitragsdauer von mindestens fünf Jahren steuerfrei.

 

Lebensversicherung beleihen

Es ist auch möglich, eine Lebensversicherung zu beleihen. Das bietet sich an, wenn es einen kurz- oder mittelfristigen finanziellen Engpass gibt. Dabei nimmt der Versicherte bei einem Kreditinstitut oder seiner Versicherung (Policendarlehen) einen Kredit auf und weist die Lebensversicherung als Sicherheit aus. Auf diesem Weg bleibt der Versicherungsschutz erhalten und es können niedrige Kreditzinsen erzielt werden, da der Versicherungsvertrag als Sicherheit dient. Ein weiterer Vorteil ist, dass Policendarlehen der Assekuranz nicht den Schufa-Score beeinträchtigen, weil es sich bei ihnen um eine Vorauszahlung der zukünftigen Versicherungsleistung handelt.

 

Lebensversicherung widerrufen (Widerrufsjoker)

In zahlreichen Fällen bietet sich Inhabern von Lebensversicherungen ein juristisches Schlupfloch: Am 7. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Lebensversicherungen, die nicht über eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verfügen, widerrufen werden können (Az. IV ZR 76/11). Die Widerrufslösung können alle Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und Ende 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und dabei nicht rechtlich korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Die Versicherten können in solch einem Fall nicht nur die gebühren- und kostenfreie Rücküberweisung der gezahlten Beiträge, sondern auch eine Entschädigung für deren Überlassung beanspruchen. Die den Kunden zustehende Verzinsung muss hier über die ganze bisherige Laufzeit durchschnittlich fünf Prozent über dem jeweils für ein Kalenderjahr festgelegten Basiszinssatz liegen. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank unter der Adresse https://www.bundesbank.de veröffentlicht. Der an die betroffenen Versicherungskunden auszuzahlende Betrag liegt damit über dem Garantiezins und in den meisten Fällen auch oberhalb der zu erwartenden Gesamtrendite des Versicherungsvertrags.

Die häufigsten Formfehler, die einen Widerruf ermöglichen, sind beispielsweise:

  1. Die Widerrufsfristen waren falsch oder missverständlich formuliert.
  2. Es wurde kein Hinweis darauf gegeben, dass der Widerruf in Schrift- oder (seit dem 1. August 2001) in Textform erfolgen muss.
  3. Es gab keinen Hinweis darauf, dass zur Fristwahrung das rechtzeitige Absenden des Widerrufs genügt.

Ob diese auch als „Widerrufsjoker“ bezeichnete Möglichkeit infrage kommt, muss für jeden Einzelfall geprüft werden. Die Verbraucherzentralen informieren unter https://www.verbraucherzentrale.de/ ausführlich über die Hintergründe.

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