Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Ordentliche Kündigung

Die reguläre Beendigung eines Vertragsverhältnisses (Ordentliche Kündigung) erfolgt durch eine der Parteien unter Einhaltung festgelegter Fristen und Bedingungen. Normalerweise erfolgt dies schriftlich durch den Versicherten oder den Versicherer, wobei auch E-Mail oder Fax akzeptiert werden können. Wichtig ist, dass die Kündigung klar und nachvollziehbar ist.

Welche Zeitfristen gelten?
Die gesetzlichen Fristen für eine reguläre Kündigung variieren je nach Versicherungsart, betragen aber meist drei Monate zum Vertragsende. Innerhalb der Vertragslaufzeit kann die Frist kürzer sein, jedoch nicht unter einem Monat.

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert die ordentliche Kündigung?
Grundlage sind das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie die Bedingungen für eine reguläre Kündigung festlegen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Kündigung muss fristgerecht, schriftlich und mit Angabe von Gründen erfolgen. Zudem müssen Vertragsnummer und relevante Daten zur eindeutigen Zuordnung angegeben werden.

Welche Alternativen gibt es zur ordentlichen Kündigung?
Es gibt verschiedene Wege, um einen Versicherungsvertrag zu beenden. Im Folgenden werden die gebräuchlichsten Alternativen zur regulären Kündigung bei Versicherungen erläutert:

  1. Außerordentliche Kündigung
    Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund kann erfolgen, wenn ein Fortbestand des Vertrags unzumutbar ist, zum Beispiel bei übermäßiger Beitragserhöhung oder schwerwiegender Pflichtverletzung des Versicherers. Die Details sind in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.

  2. Sonderkündigungsrecht
    Bei Erhöhungen der Beiträge steht dem Versicherten oft ein Sonderkündigungsrecht zu.

  3. Widerruf
    Ein Widerruf ist unter bestimmten Bedingungen innerhalb einer Frist möglich und kann zur Rückabwicklung des Vertrags führen.

  4. Beitragsfreistellung
    Hierbei ruht der Vertrag, der Versicherte zahlt keine Beiträge mehr und erhält keine Leistungen. Besonders bei Lebens- oder privaten Rentenversicherungen ist dies möglich. Details sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

  5. Verkauf
    Kapitalbildende Versicherungen können verkauft werden, wobei ein Dritter die Beitragszahlungen und Rechte übernimmt.

  6. Vertragstransfer
    Hierbei wird der Vertrag auf eine andere Person übertragen, die dann die Zahlung und Leistungen übernimmt. Auch dies ist hauptsächlich bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen möglich.

Weitere Optionen je nach Versicherungssparte:
Je nach Sparte gibt es unterschiedliche Alternativen zur regulären Kündigung.

  • Lebensversicherung
    Hier sind Beitragsfreistellung oder Verkauf üblich, auch eine außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund.

  • Krankenversicherung
    Ordentliche Kündigung meist nicht möglich, aber eine außerordentliche Kündigung bei wichtigen Gründen wie Umzug ins Ausland oder Beitragserhöhung.

  • Haftpflichtversicherung
    Diese kann regulär zum Vertragsende gekündigt werden, außerordentliche Kündigung bei besonderen Gründen.

  • Kfz-Versicherung
    Kann regulär zum Vertragsende gekündigt werden, mit Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Beitragserhöhung.

Zusammenfassung
Eine ordentliche Kündigung von Versicherungsverträgen erfolgt schriftlich unter Beachtung von Fristen, meist drei Monate vor Vertragsende, basierend auf dem VVG und BGB. Neben der ordentlichen gibt es die außerordentliche Kündigung bei unzumutbaren Umständen, das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen, den Widerruf innerhalb einer Frist, die Beitragsfreistellung, den Verkauf und den Vertragstransfer. Die Kündigungsoptionen variieren je nach Versicherungssparte, wobei etwa bei der Lebensversicherung auch Verkauf oder Beitragsfreistellung gängig sind. Siehe auch: Kündigung von Versicherungen.