Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Ordentliche Kündigung

Der Begriff der ordentlichen Kündigung beschreibt das Recht zur Auflösung eines Vertragsverhältnisses, das auf eine unbestimmte Zeit eingegangen wurde. Von „ordentlich“ wird gesprochen, weil die Kündigung fristgerecht erfolgt.

  • Bei Versicherungen
    Versicherungen können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten oder nach einem Schadensfall mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Zu beachten ist, dass die Kündigung nach Schäden innerhalb eines Monats erfolgen muss, nachdem entweder die Leistung zugesagt, geflossen oder abgelehnt ist. Siehe auch: Kündigung von Versicherungen.

  • Im Arbeitsrecht
    Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können von diesem Recht Gebrauch machen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine ordentliche Kündigung nur dann möglich, wenn das Recht auf eine ordentliche Kündigung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart worden ist.
    Eine ordentliche Kündigung kann aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Sofern der Betrieb nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt, muss der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung keinen Grund angeben. Muss der Kündigungsschutz beachtet werden, muss in der ordentlichen Kündigung ein verhältnismäßiger Grund genannt werden. Arbeitnehmer müssen keinen Grund für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mitteilen. Ordentliche Kündigungen sind an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden. Wird eine ordentliche Kündigung durch einen Tarifvertrag ausgeschlossen, verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung.