Firmenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Die Geschäftsgebäudeversicherung oder Firmengebäudeversicherung

Die Betriebsgebäude sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil des Unternehmensvermögens, sondern sorgen im intakten Zustand dafür, dass eine Firma reibungslos funktionieren kann. Wenn an der Gebäudehülle Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind, übernimmt die gewerbliche Gebäudeversicherung die Schadensregulierung. Wer das für nötig hält, kann den Versicherungsschutz um Elementarschäden erweitern.

Die Schäden können so hoch ausfallen, dass sie die wirtschaftliche Existenz einer Firma bedrohen. Deshalb sollten praktisch alle Gewerbetreibenden, die über eigene Firmengebäude verfügen, eine Gebäudeversicherung abschließen.

Die Höhe der Versicherungssumme hängt hier

  • vom Neuwert des versicherten Gebäudes,
  • der vereinbarten Versicherungssumme,
  • der Bauweise des Gebäudes (Massiv- oder Leichtbauweise),
  • der geographischen Lage und
  • den jeweiligen Gebäuderisiken ab. Das Risiko eines reinen Verkaufsraumes ist beispielsweise höher als das einer Bäckerei, was sich auf die Höhe der Beiträge auswirkt.

 

Das wird nicht von einer Firmengebäudeversicherung übernommen

Alles, was zur Einrichtung eines Betriebsgebäudes gehört, fällt nicht unter die Firmengebäudeversicherung. Wer Möbel, Computer, Maschinen oder eine Gastronomieküche absichern will, muss hierfür eine Inhaltsversicherung abschließen.

Wurden Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht, tritt die Firmengebäudeversicherung ebenfalls nicht ein.

Unter den Versicherungsschutz fallen auch nicht solche Schäden, die im Zusammenhang mit einem Umbau oder schon vor der Fertigstellung eines Gebäudes aufgetreten sind.

 

Wie wird die Versicherungssumme für eine Firmengebäudeversicherung ermittelt?

Hierfür ist der sog. „gleitende Neuwert“ maßgeblich. Dabei handelt es sich um den Betrag, der zu den Baukosten des Jahres 1914 in Goldmark nötig gewesen wäre, um das Gebäude an derselben Stelle wieder aufzubauen. Der gleitende Neuwert wird unter Berücksichtigung des kontinuierlich fortgeschriebenen Baukostenindex‘ auf das aktuelle Jahr fortgeschrieben.

Ein Problem dieser Methode ist, dass die Baukosten üblicherweise auf der Grundlage der Bruttogrundfläche errechnet werden. Dieses Vorgehen berücksichtigt allerdings nicht die Verwendung besonders hochwertiger Baumaterialien, Sanitäranlagen oder Brandwände. Solche Gebäudebestandteile sorgen bei einem Wiederaufbau für hohe Baukosten, tauchen aber im für die Versicherungssumme maßgeblichen Rechenmodell nicht auf.

Manche Inhaber von Gewerbeimmobilien kommen auf den Gedanken, den Wert des Gebäudes anhand von alten Rechnungen zu ermitteln. Bei Gebäuden, die 40 Jahre oder älter sind, muss jedoch vermutet werden, dass ein Teil der Bauarbeiten als Schwarzarbeit erledigt wurde. Dieser Weg ist also auch nicht zu empfehlen.

Experten empfehlen deshalb, einen Gebäudesachverständigen mit der Bewertung zu beauftragen und dies nach einigen Jahren zu wiederholen. Von einem Vertragsabschluss über das Internet raten sie ausdrücklich ab.

 

Diesen Fehler sollten Eigentümer eines Firmengebäudes vermeiden

In zahlreichen Fällen übernehmen Unternehmer, die ein Firmengebäude erwerben, den Versicherungsschutz des vorherigen Eigentümers. Andere wiederum schließen eine Firmengebäudeversicherung ab und sehen sich teilweise über Jahrzehnte hinweg auf der sicheren Seite. Beiden Gruppen ist gemeinsam, dass sie es versäumen, ihre Versicherung dahingehend zu prüfen, ob die seinerzeit vereinbarte Versicherungssumme immer noch dem Wert des Betriebsgebäudes entspricht.

Im Laufe der Jahre gibt es aber in vielen Firmen Veränderungen: Da werden z. B. Anbauten erstellt oder eine weitere Lagerhalle gebaut. Doch Erweiterungen dieser Art wirken sich wertsteigernd auf die Gewerbeimmobilie aus. Nur wenige Eigentümer haben dieses Problem im Blick: Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) hat anhand der ihm vorgelegten Aufträge zur Gutachtenerstellung errechnet, dass etwa 90 % der Gebäude, die Unternehmen oder Kommunen gehören, unterversichert sind.

Eine Unterversicherung kann jedoch für eine Firma existenzbedrohend sein: Die Versicherungsunternehmen zahlen nur Beträge aus, die den entstandenen Schaden bei Weitem nicht abdecken. Manche Assekuranzen bestehen in ihren Vertragsbedingungen sogar darauf, in solch einem Fall vollständig vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde eine Beratung abgelehnt und die Deckungssumme zu niedrig angesetzt hat. Die Folge: Die Versicherten erhalten gar kein Geld.