Krankenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Das Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Sachleistungsprinzip ist in § 2 Abs. 1 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) verankert und besagt, dass Versicherte im Falle einer Krankheit oder Verletzung Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung haben. Diese Versorgung erfolgt in Form von Sachleistungen, wie zum Beispiel ärztlichen Behandlungen, Medikamenten, Krankenhausaufenthalten oder Hilfsmitteln. Die Kosten für diese Leistungen werden direkt von der Krankenkasse übernommen. Das Sachleistungsprinzip hat somit das Ziel, die Gesundheit der Versicherten zu schützen und eine angemessene medizinische Versorgung sicherzustellen. Es soll verhindern, dass Versicherte aus finanziellen Gründen auf notwendige Behandlungen verzichten müssen.

 

Vorteile des Sachleistungsprinzips für die Versicherten

Das Sachleistungsprinzip bietet den Versicherten verschiedene Vorteile.

  1. Einer der wichtigsten Vorteile ist die Sicherheit, dass im Falle einer Krankheit oder Verletzung die notwendige medizinische Versorgung gewährleistet ist.
  2. Die Kosten für Sachleistungen werden von der Krankenkasse direkt übernommen, so dass keine versteckten Kosten oder unerwarteten Rechnungen entstehen.
  3. Das Sachleistungsprinzip entlastet Versicherte finanziell, da die Krankenkassen direkt für Behandlungen und Medikamente zahlen.
  4. Die Kostenübernahme durch Krankenkassen führt aufgrund ihres Qualitätsinteresses zu Wettbewerb zwischen Leistungserbringern und somit zu besserer Versorgung.

 

Einschränkungen des Sachleistungsprinzips

Trotz der Vorteile gibt es auch Einschränkungen des Sachleistungsprinzips.

  1. Eine Einschränkung ist zum Beispiel die begrenzte Auswahl an Leistungserbringern. Da die Krankenkassen die Kosten für die Leistungen übernehmen, haben sie auch ein Mitspracherecht bei der Wahl des Leistungserbringers. Dies kann dazu führen, dass die Versicherten nicht immer die Möglichkeit haben, den Arzt oder das Krankenhaus ihrer Wahl zu besuchen.
  2. Zudem kann es vorkommen, dass die Krankenkassen bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise übernehmen. Dies kann zum Beispiel bei alternativen Heilmethoden der Fall sein. In solchen Fällen müssen die Versicherten die Kosten selbst tragen oder auf die Leistungen verzichten.

 

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht die direkte Abrechnung medizinischer Leistungen zwischen Ärzten und Krankenkassen, ohne dass Versicherte in Vorleistung treten müssen. Es handelt sich um ein komplexes System, zu dem häufig Fragen auftauchen, die hier kurz beantwortet werden:

Was sind Sachleistungen und welche Leistungen fallen darunter?
Sachleistungen umfassen alle medizinisch notwendigen Leistungen, die zur Behandlung einer Krankheit oder Verletzung erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitation.

Welche Leistungen fallen unter das Sachleistungsprinzip?
Das Sachleistungsprinzip gilt für alle medizinisch notwendigen Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Dazu gehören z.B. Arztbesuche, Medikamente, Behandlungen im Krankenhaus und Vorsorgeuntersuchungen.

Gibt es Ausnahmen vom Sachleistungsprinzip?
Versicherte können unter bestimmten Bedingungen, wie bei Zahnersatz oder Auslandsbehandlungen, eine Kostenerstattung statt Sachleistungen erhalten.

Wie funktioniert die Abrechnung nach dem Sachleistungsprinzip?
Leistungserbringer rechnen ihre Kosten direkt mit der Krankenkasse ab und der Versicherte zahlt lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen.

Wer entscheidet über die Notwendigkeit einer Behandlung?
Die Notwendigkeit einer Behandlung wird vom behandelnden Arzt festgestellt. Er entscheidet auch, welche Leistungen im Rahmen des Sachleistungsprinzips erbracht werden müssen.

Kann der Versicherte selbst entscheiden, welchen Arzt er aufsucht?
Ja, grundsätzlich hat der Versicherte die freie Arztwahl. Allerdings kann es vorkommen, dass die Krankenkasse bestimmte Vertragsärzte bevorzugt und die Kostenübernahme bei nicht vertraglich gebundenen Ärzten einschränkt.

Wie werden die Kosten für Medikamente abgerechnet?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Medikamente, wobei Versicherte einen Eigenanteil zahlen, es sei denn, sie fallen unter die Härtefallregelung.

Was passiert, wenn eine Behandlung nicht erfolgreich ist?
In diesem Fall können weitere Behandlungen im Rahmen des Sachleistungsprinzips erfolgen. Der Versicherte muss jedoch erneut die ärztliche Notwendigkeit nachweisen und gegebenenfalls eine erneute Zuzahlung leisten.

Welche Vorteile hat das Sachleistungsprinzip für den Versicherten?
Das Sachleistungsprinzip entlastet Versicherte finanziell und ermöglicht ihnen, von den günstigeren Verträgen der Krankenkassen zu profitieren.

Wie wird die Qualität der Sachleistungen sichergestellt?
Verschiedene Maßnahmen wie Zulassungen, Qualitätsprüfungen und Überwachungen durch Krankenkassen gewährleisten die Qualität der Sachleistungen.

Kann ich als Versicherter Einfluss auf die Höhe der Kosten nehmen?
Versicherte können die Höhe der Behandlungskosten nicht beeinflussen, da diese von Ärzten und Krankenhäusern bestimmt und von der Krankenkasse gezahlt werden.

 

Zusammenfassung

Das Sachleistungsprinzip, festgelegt in § 2 Abs. 1 SGB V, garantiert Versicherten die notwendige medizinische Versorgung bei Krankheit oder Verletzung, welche direkt von den Krankenkassen bezahlt wird. Es bietet finanzielle Entlastung und sichert die Qualität der Versorgung durch Wettbewerb zwischen Leistungserbringern. Einschränkungen bestehen in der begrenzten Wahlmöglichkeit bei Leistungserbringern und möglicher Nichtübernahme bestimmter Leistungen durch die Krankenkassen, was zu zusätzlichen Kosten für Versicherte führen kann.