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BegriffDefinition
Zuzahlung

Eine Zuzahlung ist ein Betrag, den gesetzlich Krankenversicherte bei bestimmten Leistungen selbst tragen müssen. Sie ist ein Teil der Kosten, die bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen entstehen und wird zusätzlich zu den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig.

Welche Leistungen sind von der Zuzahlung betroffen?
Grundsätzlich sind alle Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, von der Zuzahlung betroffen. Dazu gehören zum Beispiel Arzneimittel, Hilfsmittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte sowie Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.

  1. Bei Arznei- und Verbandsmitteln beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
    Ähnliche Regelungen gelten für Hilfsmittel, wobei hier die Zuzahlung für bestimmte Produkte höher sein kann.
  2. Für Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie müssen Versicherte ebenfalls 10 Prozent des Preises zuzahlen, wiederum mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Verordnung.
  3. Bei stationärer Behandlung im Krankenhaus liegt die Zuzahlung bei 10 Euro pro Tag, für maximal 28 Tage pro Jahr.
  4. Bei häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung ebenfalls 10 Prozent der Kosten, innerhalb des Rahmens von 5 bis 10 Euro täglich.
  5. Versicherte, die Haushaltshilfe beanspruchen, zahlen hierfür 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.
  6. Für Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt.

Es gibt Höchstgrenzen für Zuzahlungen, um die finanzielle Belastung der Versicherten zu begrenzen:

  1. generell 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 Prozent.
  2. Für Familien mit mehreren Kindern gibt es zusätzliche Vergünstigungen.
  3. Die Regelungen zu Zuzahlungen finden sich in den entsprechenden Paragraphen des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V).

Die genauen Zuzahlungen sind in den entsprechenden Gesetzen, wie beispielsweise § 61, § 33 oder § 32 des SGB V, festgelegt.

Gibt es Ausnahmen von der Zuzahlung?
Ja, es gibt Ausnahmen von der Zuzahlung. Zum einen gibt es eine jährliche Belastungsgrenze, die je nach Einkommen zwischen einem und zwei Prozent des Bruttoeinkommens liegt. Ist diese Grenze erreicht, werden keine weiteren Zuzahlungen mehr fällig. Zum anderen gibt es bestimmte Personengruppen, die von der Zuzahlung befreit sind. Dazu gehören unter anderem Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere ab der zwölften Schwangerschaftswoche sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen.

Welche weiteren Regelungen gibt es zur Zuzahlung?
Neben den oben genannten Regelungen gibt es noch weitere Bestimmungen zur Zuzahlung. So gibt es zum Beispiel eine Höchstgrenze für Zuzahlungen, die bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens liegt. Das bedeutet, dass Versicherte nicht mehr als 2 Prozent ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen im Jahr aufbringen müssen. Zudem gibt es eine Begrenzung der Zuzahlungen pro Tag, die bei 28 Tagen pro Jahr liegt.

Welche Rolle spielt der Medikamentenpreis bei der Zuzahlung?
Der Medikamentenpreis spielt bei der Zuzahlung eine wichtige Rolle. Denn die Höhe der Zuzahlung richtet sich nicht nach dem tatsächlichen Preis des Medikaments, sondern nach dem Festbetrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ein bestimmtes Medikament erstatten. Ist der Festbetrag niedriger als der tatsächliche Preis, muss der Versicherte die Differenz als Zuzahlung leisten.

Welche Auswirkungen hat die Zuzahlung auf die Versicherten?
Die Zuzahlung kann für Versicherte eine finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn sie regelmäßig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Zudem kann sie dazu führen, dass Versicherte aus Kostengründen auf bestimmte Behandlungen oder Medikamente verzichten. Dies kann jedoch negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben.

Gibt es Möglichkeiten, die Zuzahlung zu umgehen?
Es gibt einige Möglichkeiten, die Zuzahlung zu umgehen oder zumindest zu reduzieren. So können Versicherte zum Beispiel Rabattverträge nutzen, bei denen die Krankenkasse mit bestimmten Herstellern von Arzneimitteln günstigere Preise aushandelt. Auch die Wahl von Generika, also preisgünstigeren Nachahmermedikamenten, kann die Zuzahlung senken. Zudem können Versicherte mit geringem Einkommen eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Zusammenfassung
Gesetzlich Krankenversicherte müssen bei vielen medizinischen Leistungen eine Zuzahlung leisten, die neben den regulären Beiträgen anfällt. Diese Zuzahlungen betragen meist 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5 und maximal 10 Euro. Es gibt finanzielle Obergrenzen für die Zuzahlungen, um die Belastung der Versicherten zu begrenzen, und bestimmte Gruppen, wie Kinder oder chronisch Kranke, können von der Zuzahlung befreit werden.

Synonyme: Zuzahlungen