Personenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Risikolebensversicherung, die günstige finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen

Die Risikolebensversicherung ist in Deutschland gegenüber der sehr verbreiteten Kapitallebensversicherung eher unbekannt. Das ist eigentlich verwunderlich, bietet eine solche Lebensversicherung für ihre Zielgruppen doch einen sehr wichtigen aber dennoch preiswerten Versicherungsschutz. Die Risikolebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person unabhängig davon, ob es sich um einen Unfall- oder einen natürlichen Tod handelt, die zuvor im Vertrag festgelegte Summe an die Hinterbliebenen oder Erben aus.

Für wen Risikolebensversicherungen sinnvoll sind

Sinnvoll ist die Risikolebensversicherung für Familien, die es finanziell hart treffen würde, wenn ein Verdiener sterben sollte. Das sind in vielen Fällen natürlich junge Familien, in denen nur eine Person in Vollzeit arbeitet und der Partner sich um die Kinder kümmert.
Eine weitere Zielgruppe der Risikolebensversicherung sind Hausbauer. Hier würde der Tod des Hauptverdieners ohne eine Vorsorge die Rückzahlung der Darlehensraten gefährden. Der Versicherungsbeitrag richtet sich neben der Höhe der frei wählbaren Versicherungssumme nach Alter und Geschlecht der zu versichernden Person sowie nach der Laufzeit des Vertrages. Nichtraucher erhalten in der Regel einen Rabatt. Ein Beitragsnachlass wird meistens auch dann gewährt, wenn Versicherungskunden einer jährlichen Zahlung des Beitrags zustimmen. Die Beiträge der einzelnen Anbieter variieren dabei beträchtlich. Ein Vergleich von möglichst vielen Angeboten wird daher dringend empfohlen.

Versicherungssumme

Dies ist jener Betrag, der im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Die Höhe der Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass eventuelle Schulden getilgt und der Lebensstandard der Hinterbliebenen für die nächsten Jahre gesichert werden.

  • Insbesondere junge Familien mit Kindern empfehlen wird eine Todesfallsumme, die dem 3-5 fachen Jahreseinkommen des Verstorbenen entspräche.
  • Familien, die über Immobilieneigentum verfügen, könnten auch die damit verbundenen Kosten in die Bedarfsermittlung einbeziehen.

Auch wenn wir alle die Sterbe-Thematik am liebsten verdrängen, sollte sich auch eine junge Familie zumindest mit den Folgen auseinandersetzen. Bei der Bedarfsermittlung geht es zum einen um die finanzielle Absicherung der verbleibenden Familie, aber natürlich auch um den Preis. Je höher die Versicherungssumme, desto höher sind auch die Beiträge der Risikolebensversicherung. Unter diesem Aspekt ist auch die Laufzeit der Versicherung ein Hebel. Hier gilt, je länger die Versicherung läuft, umso teurer wird sie. Dies liegt darin begründet, dass mit steigendem Alter das Todesfallrisiko steigt. Hier gilt es zu prüfen, wie lange das fehlende Einkommen die finanzielle Situation der Hinterbliebenen beeinträchtigt. Wenn die Kinder aus dem Haus und Kredite getilgt sind, ist der Tod immer noch tragisch, bedeutet aber nicht den finanziellen Ruin der Angehörigen.

Um die Versicherungssumme zu reduzieren, könnten auch die Witwenrente oder Waisenrente zum Einkommenden der Hinterbliebenen gezählt werden.

 

 Was den Beitrag beeinflusst

 Neben der Versicherungssumme haben auch andere Kriterien des Vesicherten einen großen Einfluss auf die Höhe des zu zahlenden Beitrages:

  • Berufliche Tätigkeit
  • Alter bei Vertragsabschluss und Endalter bei Vertragsende
  • Raucher oder Nichtraucher
  • Gesundheitszustand.

 

 Diese Varianten einer Risikolebensversicherung gibt es

  • Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme 
    Wenn es darum gehen soll, die eigene Familie nach dem eigenen Tod finanziell abzusichern, sollte eine über die Vertragslaufzeit gleichbleibende Versicherungssumme vereinbart werden.

  • Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
    Sofern eine Versicherung mit einer fallenden Versicherungssumme abgeschlossen wurde, handelt es sich um eine Restschuldversicherung. Die Versicherungssumme ist am Ende der Laufzeit bei null angekommen. Der Abschluss dieser Variante wird von zahlreichen Kreditinstituten bei der Kreditvergabe vorgeschrieben, weil so ein Kredit zuverlässig abgesichert werden kann. Bei diesem Versicherungstyp kann aus zwei Möglichkeiten ausgewählt werden: Soll die Versicherungssumme linear, also regelmäßig um einen gleichbleibenden Betrag, fallen, kann sich das Problem ergeben, dass es kurzzeitig zu einer Differenz zwischen der Versicherungssumme und der Restschuld kommt. Dieses Risiko kann ausgeschlossen werden, wenn die Versicherungssumme immer an die Restschuld angepasst wird: Der Umfang der Verringerung ist dann vom Tilgungs- und Zinssatz der Bank abhängig.

  • verbundene Risikolebensversicherung
    Die verbundene Risikolebensversicherung sichert zwei Personen ab, leistet aber nur beim Tod derjenigen Person, die zuerst stirbt. Dieses Modell wird häufig von Ehe- oder Geschäftspartnern gewählt und ist etwas preisgünstiger als zwei voneinander getrennte Verträge. Versicherungsexperten raten hiervon jedoch grundsätzlich ab, da die Ersparnis die Nachteile nicht aufwiegt.

 

Hinweise

Damit die Risikolebensversicherung auch die gewünschte Wirkung entfalten kann, beachten Sie bitte unbedingt diese Hinweise:

  • Laufzeit
    Sie schließen eine Risikolebensversicherung ab, um Ihre Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen Ihres Ablebens zu schützen. Wählen Sie die Vertragslaufzeit so, dass die von Ihrem Einkommen abhängigen Familienangehörigen abgesichert und eventuelle Kredite abgegolten sind.

  • Versicherungssumme
    Da die Kosten für eine Risikolebensversicherung überschaubar sind, sollten Sie bei der Versicherungssumme nicht zu knauserig sein. Davon ausgehend, dass man mit 100.000 € für 20 Jahre eine Rentenzahlung zwischen 400 und 500 € finanzieren kann, benötigen Sie bei einem Einkommen von 2000 € eine Todesfallsumme von 500.000 €.

  • Gesundheitsfragen
    Seien Sie bei den Gesundheitsfragen sehr sorgfältig! Falsche oder unvollständige Angaben gefährden den Versicherungsschutz. Die Versicherung könnte den Vertrag rückwirkend auflösen oder die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme verweigern.

  • Kalte Progression / Dynymische Anpassung der Versicherung
    In vielen Fällen decken Gehaltserhöhungen kaum die Inflation ab, weil damit auch die Steuerlast erhöht wird. Faktisch hat dies zur Folge, dass trotz eines höheren Gehalts das Realeinkommen sinkt. Daraus resultiert, dass innerhalb der Laufzeit die Versicherungssumme nicht mehr ausreicht, um den Lebensstandard der Hinterbliebenen zu sichern. Dem wirken Sie entgegen, indem Sie eine Dynamik vereinbaren, mit der die Versicherungssumme mit Ihrem Einkommen wächst.
    Wer sicherstellen möchte, dass die Versicherungssumme auch bei einer Inflation ausreichend hoch ist, kann diese regelmäßig jährlich prozentual erhöhen. Dabei hat der VN die Wahl, ob er dieser Anpassung in jedem Jahr zustimmt oder auch mal aussetzt. Wichtig zu wissen ist, dass diese Option nach drei aufeinanderfolgenden Ablehnungen automatisch erlischt.

  • Bezugsrecht
    Schon im Antrag werden Sie danach gefragt, wem die Versicherungssumme im Todesfall zugutekommen soll. Hier sind konkrete Angaben (Namen und Geburtsdatum) sinnvoll.

    Nicht selten kommt es vor, dass Versicherungen Geld an Personen auszahlen, die eigentlich gar nicht mehr geschützt werden sollten. Oft sind dies ehemalige oder noch in Scheidung befindliche Lebenspartner:innen. Wichtig ist also, dass Sie das Bezugsrecht regelmäßig auf Aktualität prüfen und ggf. anpassen.

  • Wartezeiten
    Es gibt Versicherer, die nach Ablauf einer bestimmten Frist (in der Regel drei Jahre) auch bei Selbsttötung oder einer Diagnose einer besonders schweren Krankheit mit einer Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten leisten. Ein Vergleich der Versicherungsbedingungen ist daher empfehlenswert.

  • Steuer
    Bei der steuerlichen Betrachtung geht es insbesondere um die Erschaftssteuer. Hier kommt es darauf an, wer im Vertrag der Versicherungsnehmer (VN) und wer die versicherte Person (VP) ist. Wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch die versicherte Person ist, müssten im Leistungsfall die Bezugsberechtigten eine Erbschaftssteuer bezahlen.
    Zum besseren Verständnis geben wir dem Versicherungsnehmer den Namen Paul und die versicherte Person heißt Claudia.
    • Wäre Claudia sowohl VN als auch VP, wird Paul Erschaftssteuer auf die Auszahlung der Versicherungssumme zahlen müssen.
    • Wäre Paul VN und Claudia VP entfällt die Erschaftssteuer, sofern Paul die Beiträge von seinem Konto bezahlt und Claudia zugestimmt hat, VP zu sein.
  • Tarifbeitrag ./. Zahlbeitrag
    Wer seine Risikolebensversicherung bei einer in Deutschland ansässigen Versicherungsgesellschaft abschließt, wird sehr wahrscheinlich auf die Bezeichnungen Tarif- und Zahlbeitrag stoßen. Der höhere Tarifbeitrag enthält keine Überschussbeteiligung und wäre nur dann fällig, wenn die Versicherung keine Gewinne erwirtschaft. Der Zahlbeitrag ist jener Betrag, den der VN zu bezahlen hat, wenn er die Beitragsverrechnung gewählt hat und somit die Überschussbeteiligung zur Beitragsreduzierung genutzt wird.
    Für im Ausland ansässige Versicherer gilt dies nicht, da diese ihre Kunden nicht an erzielten Überschüssen beteiligen müssen!

  • Nachversicherungsgarantie
    Bei Vertragsabschluss lassen sich nicht alle Eventualitäten des Lebenslaufes berücksichtigen. Sinnvoll ist es daher, auf Versicherungen zu setzen, bei denen die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einer Geburt, dem Immobilienerwerb oder einer Hochzeit anpassbar sind.

  • Basistarif ./. Premiumtarif
    Während die Basisversicherung die Versicherungssumme bei Ableben der versicherten Person auszahlt, könnte in einigen sogenannten Premiumtarifen unter Umständen zumindest schon Teil auch noch zu Lebzeiten ausgezahlt werden. Dies wäre der Fall, wenn eine Erkrankung innerhalb von 12 Monaten zum Tod führt. Ob dies wirklich wichtig und zweckmäßig ist, wagen wir zu bezweifeln. Dennoch gehört zumindest das Wissen über derartige Optionen zu einer bedarfsgerechten Verbraucherberatung.

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