Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
versicherte Person

Bei Versicherungen gibt es immer eine versicherte Person, die im Versicherungsvertrag festgelegt ist. Diese Person ist diejenige, die im Schadensfall Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung hat. Doch wer kann als versicherte Person gelten?

Was ist der Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und somit auch die Beiträge für die Versicherung zahlt. In den meisten Fällen ist der Versicherungsnehmer auch gleichzeitig die versicherte Person, da er sich selbst gegen bestimmte Risiken absichern möchte.

Wer gehört zum versicherten Personenkreis?
Der versicherte Personenkreis umfasst alle Personen, die im Versicherungsvertrag namentlich genannt sind und somit Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung haben. Dies können neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Familienmitglieder oder Mitarbeiter eines Unternehmens sein, je nach Art der Versicherung.

Welche Voraussetzungen muss die versicherte Person erfüllen?
Um als versicherte Person zu gelten, muss die Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses gesund und volljährig ist. Auch müssen die Beiträge für die Versicherung regelmäßig gezahlt werden, damit der Versicherungsschutz aufrechterhalten bleibt.

Was ist, wenn die versicherte Person nicht der Versicherungsnehmer ist?
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die versicherte Person nicht gleichzeitig der Versicherungsnehmer ist. Dies kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel wenn ein Elternteil eine Versicherung für sein minderjähriges Kind abschließt oder ein Arbeitgeber eine Gruppenversicherung für seine Mitarbeiter abschließt.

  • Wie verhält es sich bei minderjährigen versicherten Personen?
    Wenn ein minderjähriges Kind als versicherte Person in einem Versicherungsvertrag aufgenommen wird, ist es nicht selbst vertragsfähig. Daher muss ein Elternteil oder ein gesetzlicher Vertreter den Vertrag im Namen des Kindes abschließen und die Beiträge zahlen. Im Schadensfall hat das Kind jedoch Anspruch auf die Leistungen aus der Versicherung.

  • Welche Auswirkungen hat es, wenn die versicherte Person nicht der Versicherungsnehmer ist?
    Wenn die versicherte Person nicht der Versicherungsnehmer ist, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. So kann es zum Beispiel sein, dass der Versicherungsnehmer die Beiträge nicht regelmäßig zahlt und somit der Versicherungsschutz für die versicherte Person erlischt. Auch kann es zu Problemen kommen, wenn die versicherte Person einen Schaden verursacht, für den sie nicht versichert ist.

  • Kann die versicherte Person den Versicherungsvertrag kündigen?
    Da die versicherte Person nicht der Vertragspartner ist, kann sie in der Regel den Versicherungsvertrag nicht eigenständig kündigen. Dies muss der Versicherungsnehmer tun. Allerdings hat die versicherte Person das Recht, im Schadensfall die Leistungen aus der Versicherung zu beanspruchen.

Zusammenfassung
In Versicherungsverträgen ist die versicherte Person diejenige, die Anspruch auf Leistungen hat, in der Regel ist dies auch der Versicherungsnehmer, der den Vertrag abschließt und die Beiträge zahlt. Zum versicherten Personenkreis können jedoch auch Familienmitglieder oder Mitarbeiter gehören. Die versicherte Person muss bestimmte Kriterien erfüllen, z.B. Gesundheit und Volljährigkeit. Manchmal ist die versicherte Person nicht der Versicherungsnehmer, was Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann. Minderjährige benötigen einen gesetzlichen Vertreter, der den Vertrag abschließt. Die versicherte Person selbst kann den Vertrag nicht kündigen, dies ist Sache des Versicherungsnehmers.