Firmenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Versicherungsschutz gegen den Ausfall von Forderungen

Das dürfte vielen Unternehmern bekannt vorkommen: Einem Kunden wurde Ware geliefert oder eine Werk- oder Dienstleistung erstellt, die Rechnung ist längst versendet, aber die Zahlung bleibt aus. Wenn es sich um mittlere oder große Beträge handelt, kann das eine Firma schnell in eine wirtschaftliche Schieflage bringen. Nicht selten ist eine Insolvenz die Folge.

Dagegen können sich Unternehmen jedoch mit einer Forderungsausfallversicherung absichern. Das ist in Deutschland seit 1917 möglich. Dieser Versicherungstyp ist auch unter den Bezeichnungen Kreditversicherung, Delkredere-Versicherung oder Warenkreditversicherung bekannt.

Auf den ersten Blick mag der Begriff „Kredit“, der in einigen der Bezeichnungen enthalten ist, irritierend sein. Aber letztendlich ist eine Leistungserbringung oder Warenlieferung auf Rechnung nichts anderes als ein Kredit, der bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden besteht. Es handelt sich dann um einen Lieferantenkredit, der in der Regel über einen Zeitraum von 30 bis 180 Tagen Bestand hat.

 

Wie funktioniert eine Forderungsausfallversicherung?

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Mischung aus einer Versicherungs- und einer Finanzdienstleistung. Die Assekuranz führt zunächst eine Bonitätsprüfung beim Kunden des bei ihr versicherten Unternehmens durch und spricht nach einem positiven Ergebnis eine Deckungszusage über eine bestimmte Summe aus. Bis zu diesem Limit sind die offenen Rechnungen ihres Versicherungsnehmers gegenüber dem überprüften Kunden abgesichert. Sobald dieser Kunde

  • in Zahlungsverzug gerät,
  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder das Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde,
  • außergerichtliche Vergleiche erzielt worden sind oder
  • der Auftraggeber seine Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan gegeben hat,

springt die Forderungsausfallversicherung ein.

Mit dem Abschluss einer Forderungsausfallversicherung erübrigen sich zeitraubende und kostenpflichtige Inkassomaßnahmen durch den rechnungstellenden Betrieb. Die Versicherung leitet hier selbst das Inkassoverfahren ein.

 

Was man vor dem Abschluss einer Forderungsausfallversicherung wissen sollte:

  • Die Versicherung zahlt nur dann, wenn die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht strittig ist. Ist dies nicht der Fall und die Vertragsparteien tragen ihren Streit vor Gericht aus, fließt die vereinbarte Versicherungsleistung erst nach einem entsprechenden rechtskräftigen Urteil.
  • Forderungen, die nichts mit der originären Erbringung einer Leistung zu tun haben, sind nicht versichert. Davon sind beispielsweise Verzugszinsen, Vertragsstrafen oder Schadenersatzforderungen betroffen.
  • Die meisten Forderungsausfallversicherungen werden nur für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Sobald sich die Konjunktur verschlechtert, wirkt sich das oft im darauffolgenden Versicherungsjahr mit einer schlechteren Forderungsquote oder auch einer Ablehnung von bestimmten Forderungen (z. B. gegen bestimmte Branchen oder Staaten) seitens der Assekuranz aus. Verschlechtert sich die Bonität des versicherten Unternehmens, kann der Versicherer das Deckungslimit reduzieren oder die Deckung ganz streichen.
  • Die beim Geschäftspartner des versicherten Unternehmens durchgeführte Bonitätsprüfung kann sich ungünstig auf die Verhandlungsatmosphäre und dessen Vertrauen auswirken.
  • Forderungen, die nach dem Vertragsende entstehen, werden vom Versicherungsschutz nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich steht eine Forderungsausfallversicherung allen Unternehmen unabhängig von der Branche oder ihrer Größe offen. Da die Versicherungsunternehmen das Ausfallrisiko jedoch als vergleichsweise hoch einschätzen, ist solch eine Versicherung relativ teuer. Der Versicherungsumfang wird immer für jedes einzelne Unternehmen angepasst und orientiert sich an dessen Ausgangsituation. Die Höhe des Versicherungsbeitrags wird im Wesentlichen durch

  • die Zugehörigkeit zu einer Branche,
  • das Länderrisiko (bei Exporten),
  • die Höhe der Selbstbeteiligung,
  • die betriebliche Risikodiversifizierung (Debitorenstruktur),
  • die Forderungslaufzeit einschließlich der Zahlungsbedingungen sowie
  • die individuellen Faktoren (z. B. Risikobewusstsein oder –abneigung der Firmenleitung)

bestimmt.

 

Wer braucht eine Forderungsausfallversicherung?

Unternehmen sollten genau abwägen, ob diese Versicherung für sie infrage kommt. Insbesondere kleine Unternehmen werden durch die hohen Prämien stark belastet. Sofern jedoch eine Firma stark von wenigen Auftraggebern abhängig ist, sollte sie den Abschluss in Betracht ziehen. Es ist keine Seltenheit, dass zahlungsunfähige Kunden die Insolvenz ihrer Auftragnehmer auslösen können.

Da die Forderungen, die für Leistungen und Lieferungen entstehen, durch die Forderungsausfallversicherung geschützt sind, werden der Gewinn und Zahlungsströme vorhersehbarer und damit sicherer. Das wirkt sich positiv aus, wenn ein Unternehmen einen Kredit z. B. für Firmeninvestitionen aufnehmen will. Das Vorhandensein einer Forderungsausfallversicherung wirkt sich dann günstig auf die Kreditkonditionen aus.

Die für die Versicherung zu zahlenden Prämien können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.