Wer seine private Krankenversicherung vorübergehend nicht benötigt oder wegen einer gesetzlichen Versicherungspflicht unterbrechen muss, möchte sich häufig die Möglichkeit einer späteren Rückkehr offenhalten. Eine Anwartschaftsversicherung kann dafür sorgen, dass der bisherige Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederaufgenommen werden kann. Dabei gibt es zwei Varianten: die kleine und die große Anwartschaft. Sie unterscheiden sich vor allem bei den Beiträgen während der Unterbrechung und den finanziellen Folgen einer späteren Wiederaufnahme.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Mit einer Anwartschaftsversicherung lassen sich bestimmte Rechte aus einem bestehenden privaten Krankenversicherungsvertrag erhalten, obwohl der eigentliche Versicherungsschutz vorübergehend ruht. Während dieser Zeit wird ein reduzierter Beitrag gezahlt. Sind die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt, kann der ursprüngliche Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederaufgenommen werden. Erkrankungen, die während der Unterbrechung hinzukommen, führen dann im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes grundsätzlich nicht zu neuen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.
Eine Anwartschaft ist jedoch kein Ersatz für eine Krankenversicherung. Während der Ruhenszeit besteht aus dem bisherigen privaten Krankheitskostenvertrag grundsätzlich kein Anspruch auf medizinische Leistungen. Deshalb muss eine anderweitige Absicherung bestehen, beispielsweise über die gesetzliche Krankenversicherung oder einen anderen geeigneten Krankenversicherungsschutz.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen dem Recht auf Wiederaufnahme und der späteren Beitragshöhe. Eine Anwartschaft schützt vor einer erneuten Gesundheitsprüfung, garantiert aber keinen dauerhaft unveränderten Beitrag. Allgemeine Beitragsanpassungen können sich auch auf den wiederaufgenommenen Vertrag auswirken.
Kleine oder große Anwartschaft: Wo liegen die Unterschiede?
Beide Varianten sichern die Möglichkeit, den bisherigen privaten Krankenversicherungsschutz unter den vereinbarten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederaufzunehmen. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wie das Eintrittsalter und die Alterungsrückstellungen während der Unterbrechung berücksichtigt werden.
| Merkmal | Kleine Anwartschaft | Große Anwartschaft |
|---|---|---|
| Erneute Gesundheitsprüfung | Entfällt bei vereinbarter Wiederaufnahme | Entfällt bei vereinbarter Wiederaufnahme |
| Eintrittsalter | Höheres Alter bei Wiederaufnahme wird berücksichtigt | Ursprüngliches kalkulatorisches Eintrittsalter bleibt erhalten |
| Bereits vorhandene Alterungsrückstellungen | Bleiben nach den vereinbarten Bedingungen erhalten | Bleiben nach den vereinbarten Bedingungen erhalten |
| Weitere Bildung von Alterungsrückstellungen | Grundsätzlich nein | Ja, im Rahmen der Tarifkalkulation |
| Beitrag während der Anwartschaft | Vergleichsweise niedrig | Höher |
| Besonders interessant bei | Voraussichtlich kürzerer Unterbrechung | Voraussichtlich längerer Unterbrechung |
Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem Tarif und den Versicherungsbedingungen. Nicht jeder Versicherer bietet beide Varianten für jeden Vertrag an.
Wann reicht eine kleine Anwartschaft?
Die kleine Anwartschaft kann sinnvoll sein, wenn die Unterbrechung voraussichtlich nur kurze Zeit dauert und vor allem das Recht auf eine spätere Wiederaufnahme ohne Gesundheitsprüfung erhalten bleiben soll. Ihre laufenden Kosten sind vergleichsweise gering. Allerdings wird bei der späteren Beitragsberechnung das inzwischen erreichte Alter berücksichtigt. Je länger die Unterbrechung dauert, desto stärker kann sich dieser Umstand finanziell bemerkbar machen.
Wann lohnt sich eine große Anwartschaft?
Bei einer längeren Unterbrechung kann die große Anwartschaft die günstigere Entscheidung auf lange Sicht sein. Zwar sind die Beiträge während der Anwartschaft höher, dafür bleibt das ursprüngliche kalkulatorische Eintrittsalter erhalten. Außerdem werden weitere Alterungsrückstellungen aufgebaut. Das kann den Beitrag bei der späteren Wiederaufnahme gegenüber einer kleinen Anwartschaft spürbar reduzieren. Ob sich der Mehraufwand tatsächlich lohnt, sollte anhand der konkreten Tarifbeiträge und der voraussichtlichen Dauer der Unterbrechung berechnet werden.
Was kostet eine Anwartschaftsversicherung?
Die Beiträge hängen vom Versicherer, vom bisherigen Tarif, vom Alter und von der gewählten Anwartschaft ab. Eine kleine Anwartschaft kostet deutlich weniger als der reguläre Krankenversicherungsschutz. Bei der großen Anwartschaft fällt der Beitrag höher aus, weil zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter kalkulatorisch erhalten bleibt und Alterungsrückstellungen weiter aufgebaut werden.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, wie viel die Anwartschaft monatlich kostet. Wer zwischen beiden Varianten wählen kann, sollte auch die voraussichtlichen Beiträge nach der Wiederaufnahme vergleichen. Besonders bei längeren Unterbrechungen kann eine zunächst teurere große Anwartschaft langfristig Vorteile bieten. Umgekehrt lohnt sich dieser Mehraufwand nicht zwangsläufig, wenn die Rückkehr bereits nach kurzer Zeit geplant ist.
Für wen kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein?
Eine Anwartschaft kommt insbesondere für Personen infrage, die ihre private Krankenversicherung nur vorübergehend unterbrechen möchten. Das kann beispielsweise bei einem längeren Auslandsaufenthalt, beim Bezug freier Heilfürsorge oder bei einem zeitweisen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung der Fall sein. Auch eine vorübergehende Familienversicherung kann Anlass sein, die Möglichkeiten einer Anwartschaft zu prüfen.
Für Arbeitnehmer ist vor allem die Jahresarbeitsentgeltgrenze von Bedeutung. Sinkt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter die maßgebliche Grenze, kann erneut Versicherungspflicht in der GKV eintreten. Steigt das Einkommen später wieder ausreichend an und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann ein Wechsel von der GKV in die PKV erneut möglich werden. Eine Anwartschaft erhält für diesen Fall das Recht, den bisherigen privaten Versicherungsschutz unter den vereinbarten Bedingungen wiederaufzunehmen. Sie hebt die gesetzliche Versicherungspflicht jedoch nicht auf.
Wer dagegen voraussichtlich dauerhaft gesetzlich versichert bleiben möchte, sollte die laufenden Kosten kritisch hinterfragen. Eine Anwartschaft ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine spätere Rückkehr realistisch erscheint. Besteht die private Krankenversicherung weiterhin und geht es lediglich darum, den Beitrag zu senken, kann stattdessen ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG infrage kommen.
Was ist eine Ruhensversicherung?
Einige Versicherer bieten für bestimmte Situationen besondere Ruhensvereinbarungen an. Sie können beispielsweise dann interessant sein, wenn wegen Arbeitslosigkeit vorübergehend gesetzliche Krankenversicherungspflicht eintritt. Je nach Versicherer und Tarif kann der bisherige private Versicherungsschutz für eine begrenzte Zeit zu besonders günstigen Bedingungen ruhen. Teilweise werden dafür besondere Fristen und Beitragsregelungen vereinbart.
Die Ruhensversicherung ist allerdings kein einheitliches Produkt mit überall gleichen Bedingungen. Ob sie angeboten wird, wie lange sie bestehen darf und welche Rechte bei der späteren Wiederaufnahme erhalten bleiben, muss im jeweiligen Vertrag geprüft werden. Insbesondere sollte geklärt werden, ob eine Ruhensvereinbarung die gleichen Rechte sichert wie eine kleine oder große Anwartschaft.
Wie wird eine Anwartschaft vereinbart und wieder aktiviert?
Wer eine Unterbrechung seiner privaten Krankenversicherung plant, sollte frühzeitig mit dem bisherigen Versicherer sprechen. Zu klären sind insbesondere die angebotenen Anwartschaftsformen, die laufenden Beiträge, die Voraussetzungen für eine spätere Wiederaufnahme und mögliche zeitliche Begrenzungen. Auch die private Pflegepflichtversicherung muss berücksichtigt werden, weil hierfür gegebenenfalls eine eigene Regelung erforderlich ist.
Eine Anwartschaft sollte möglichst vereinbart werden, bevor der bisherige Versicherungsschutz endet. Ein nachträglicher Abschluss ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. § 204 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) räumt dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person bei Krankenversicherungen, die nach Art der Lebensversicherung betrieben werden, das Recht ein, einen gekündigten Versicherungsvertrag in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzuführen. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder bereits beendete Vertrag jederzeit wiederhergestellt werden kann. Die Fortführung als Anwartschaft muss rechtzeitig und unter Beachtung der maßgeblichen Voraussetzungen geregelt werden.
Soll der volle Versicherungsschutz später wiederaufgenommen werden, muss der Versicherte die vereinbarten Voraussetzungen erfüllen und den Versicherer rechtzeitig informieren. Wann der Schutz wieder beginnt, richtet sich nach den Vertragsbedingungen. Eine Anwartschaft sollte deshalb nicht einfach auslaufen gelassen werden, ohne zuvor die Anschlussversicherung und den Beginn des regulären Versicherungsschutzes geklärt zu haben.
Häufige Fragen zur Anwartschaftsversicherung
Kann ich eine Anwartschaftsversicherung kündigen?
Ja. Welche Kündigungsfristen und Voraussetzungen gelten, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und den Versicherungsbedingungen. Eine einheitliche Frist von drei Monaten zum Jahresende gilt nicht für sämtliche Anwartschaften. Mit der Beendigung können die gesicherten Rechte auf eine spätere Wiederaufnahme verloren gehen.
Bin ich während der Anwartschaft privat krankenversichert?
Der bisherige Vertrag besteht in Form einer Anwartschaft fort. Während dieser Zeit besteht jedoch grundsätzlich kein Leistungsanspruch aus dem ruhenden privaten Krankheitskostenvertrag. Deshalb muss eine anderweitige Krankenversicherung vorhanden sein.
Wie lange kann eine Anwartschaft bestehen?
Das hängt von der vereinbarten Anwartschaft und den Versicherungsbedingungen ab. Manche Anwartschaften können über längere Zeit bestehen, andere sind an bestimmte Gründe oder Fristen gebunden. Eine unbegrenzte Laufzeit lässt sich deshalb nicht allgemein zusagen.
Kann ich meine Anwartschaft zu einem anderen Versicherer mitnehmen?
Die Anwartschaft sichert grundsätzlich Rechte gegenüber dem bisherigen Versicherer. Sie kann nicht einfach auf einen anderen Anbieter übertragen werden. Bei einem Versichererwechsel gelten die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Neuaufnahme und gegebenenfalls zur Übertragung bestimmter Alterungsrückstellungen.
Kann mein Beitrag nach der Anwartschaft steigen?
Ja. Bei der kleinen Anwartschaft wird das höhere Alter bei der Wiederaufnahme berücksichtigt. Bei der großen Anwartschaft bleibt das ursprüngliche kalkulatorische Eintrittsalter erhalten. Unabhängig davon können allgemeine Beitragsanpassungen dazu führen, dass der spätere Beitrag höher ist als vor der Unterbrechung.
Kann ich trotz gesetzlicher Versicherungspflicht in die PKV zurückkehren?
Eine Anwartschaft allein ermöglicht keinen Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Solange Versicherungspflicht besteht, kann die private Krankheitskostenvollversicherung diese Pflicht grundsätzlich nicht ersetzen. Erst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kommt eine entsprechende Rückkehr in Betracht.
Fazit: Die Rückkehr in die PKV rechtzeitig absichern
Eine Anwartschaftsversicherung kann verhindern, dass bei einer späteren Rückkehr in die private Krankenversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Die kleine Anwartschaft verursacht geringere laufende Kosten, während die große Anwartschaft zusätzlich das ursprüngliche kalkulatorische Eintrittsalter erhält und den weiteren Aufbau von Alterungsrückstellungen ermöglicht. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vor allem von der voraussichtlichen Dauer der Unterbrechung, den späteren Beiträgen und der Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr ab. Wer seine private Krankenversicherung vorübergehend aufgeben muss oder möchte, sollte die Möglichkeiten deshalb prüfen, bevor der bisherige Versicherungsschutz endet.
Rechtsgrundlage: § 204 VVG.
Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2026.
