Wenn die betriebliche Altersvorsorge zur Auszahlung kommt, stellt sich häufig die Frage: lebenslange Betriebsrente oder einmalige Kapitalzahlung? Eine freie Wahl besteht allerdings nicht bei jeder Versorgung. Welche Auszahlungsform möglich ist, hängt vom Durchführungsweg, der Versorgungszusage und den Vertragsbedingungen ab. Ist ein Kapitalwahlrecht vorgesehen, sollte die Entscheidung nicht allein von der Höhe der einmaligen Auszahlung abhängen. Steuern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die gewünschte finanzielle Flexibilität und die Absicherung eines langen Ruhestands spielen ebenfalls eine Rolle.
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?
Die Leistungen einer betrieblichen Altersvorsorge können je nach Ausgestaltung als laufende Rente, einmalige Kapitalleistung oder in einer Kombination aus beiden Varianten vorgesehen sein. Ein allgemeines Recht, zwischen Rente und Kapital zu wählen, gibt es nicht. Maßgeblich ist, welche Leistung die konkrete Versorgung vorsieht. Besteht ein Kapitalwahlrecht, sollte rechtzeitig geprüft werden, bis wann es ausgeübt werden muss.
Was spricht für eine lebenslange Betriebsrente?
Eine lebenslange Betriebsrente bietet vor allem Planungssicherheit. Sie schafft ein regelmäßiges zusätzliches Einkommen und schützt davor, dass ein einmal ausgezahltes Versorgungskapital während eines langen Ruhestands aufgebraucht wird. Dafür steht das für die Rentenzahlung verwendete Kapital nicht mehr frei zur Verfügung. Welche Leistungen Hinterbliebene nach dem Tod erhalten, richtet sich nach der jeweiligen Versorgungszusage und den vereinbarten Rentenoptionen.
Welche Vorteile und Risiken hat eine Kapitalauszahlung?
Mit einer Kapitalauszahlung steht das Versorgungskapital auf einmal zur Verfügung. Es kann als Reserve dienen, zur Tilgung von Verbindlichkeiten verwendet oder nach eigenen Vorstellungen angelegt werden. Nicht verbrauchtes Vermögen kann grundsätzlich auch an Erben weitergegeben werden. Gleichzeitig trägt der Empfänger selbst die Verantwortung dafür, wie lange das Geld reicht. Inflation, Anlageverluste oder ein zu hoher Verbrauch können dazu führen, dass im späteren Ruhestand weniger zusätzliches Einkommen zur Verfügung steht.
Wie wird die Auszahlung der bAV besteuert?
Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Durchführungsweg und danach, wie die Beiträge während der Ansparphase steuerlich behandelt wurden. Bei Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gilt insbesondere § 22 Nr. 5 EStG. Soweit die Beiträge steuerlich gefördert wurden, unterliegen die daraus resultierenden Leistungen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Für Leistungen, die auf nicht entsprechend geförderten Beiträgen beruhen, können andere steuerliche Regeln gelten. Das betrifft sowohl laufende Renten als auch Kapitalleistungen, sodass die konkrete steuerliche Belastung immer anhand der jeweiligen Versorgung beurteilt werden muss.
Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen an?
Für gesetzlich Krankenversicherte können Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge als Versorgungsbezüge beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung sein. Das gilt nicht nur für monatliche Betriebsrenten. Bei einer einmaligen Kapitalleistung wird für die Beitragsberechnung grundsätzlich ein Hundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag angesetzt – längstens für 120 Monate.
Für pflichtversicherte Betriebsrentner gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag, dessen Höhe regelmäßig angepasst wird. In der Pflegeversicherung gibt es diesen Freibetrag dagegen nicht. Wie sich Freibetrag und Beitragspflicht auswirken, erläutern wir ausführlich in unserem Beitrag zum Betriebsrentenfreibetrag. Auch der Versicherungsstatus ist wichtig: Für freiwillig gesetzlich Versicherte und privat Krankenversicherte gelten andere Voraussetzungen als für pflichtversicherte Rentner.
Rente oder Kapital: Was passt zur eigenen Situation?
Die monatliche Rente und eine mögliche Kapitalleistung sollten nicht nur anhand ihrer Bruttobeträge verglichen werden. Wer auf ein dauerhaftes zusätzliches Einkommen angewiesen ist, bewertet die Sicherheit einer lebenslangen Rente möglicherweise anders als jemand, dessen laufende Ausgaben bereits durch gesetzliche Rente und weitere Einkünfte gedeckt sind. Eine Kapitalzahlung bietet mehr Freiheit, verlangt aber eine eigene Planung für Anlage, Entnahmen und finanzielle Reserven.
In den Vergleich gehören deshalb die voraussichtlichen Nettoleistungen nach Steuern und möglichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ebenso wie vorhandene Rücklagen, weitere Renteneinkünfte, Hinterbliebenenleistungen und der persönliche Kapitalbedarf. Erst das Gesamtbild zeigt, welche Auszahlungsform zur eigenen Ruhestandsplanung passt.
Kann man einen Teil als Kapital und den Rest als Rente erhalten?
Eine Kombination aus Kapital und Rente kann möglich sein, wenn die Versorgungszusage oder der Vertrag dies vorsieht. Ein Teil des Versorgungskapitals wird dann einmalig ausgezahlt, während aus dem verbleibenden Kapital eine laufende Rente finanziert wird. So lassen sich ein unmittelbarer Kapitalbedarf und ein regelmäßiges zusätzliches Einkommen miteinander verbinden. Einen allgemeinen Anspruch auf eine solche Kombination gibt es jedoch nicht.
Wann sollte die Auszahlung geplant werden?
Mit der Planung sollte nicht erst unmittelbar vor dem Rentenbeginn begonnen werden. Zunächst ist zu klären, welche Auszahlungsformen und Wahlrechte tatsächlich bestehen und welche Fristen dafür gelten. Anschließend lassen sich die voraussichtlichen Nettoleistungen gegenüberstellen. Dabei gehören die gesetzliche Rente, weitere Betriebsrenten und die private Altersvorsorge mit in die Betrachtung. So wird aus der Entscheidung zwischen Rente und Kapital eine Planung der gesamten Einkommenssituation im Ruhestand.
Fazit: Rente und Kapital nach der Nettowirkung vergleichen
Ob eine lebenslange Betriebsrente oder eine Kapitalauszahlung besser zur eigenen Situation passt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Rente bietet ein regelmäßiges Einkommen bis zum Lebensende, während eine Kapitalzahlung mehr finanzielle Freiheit ermöglicht. Steuern sowie mögliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beeinflussen beide Varianten. Wer wählen kann, sollte deshalb nicht nur die Bruttobeträge vergleichen, sondern die tatsächliche Nettowirkung und die gesamte finanzielle Situation im Ruhestand berücksichtigen.
