Bis 2003 erhielten die Hinterbliebenen von verstorbenen gesetzlich Krankenversicherten ein Sterbegeld. Damit sollten die Kosten für die Beisetzung, die Trauerfeier und die Grabpflege abgedeckt werden. Während das Sterbegeld 1998 noch mehr als 3.000 Euro betrug, wurde dieser Betrag im Laufe der Jahre immer weiter gekürzt. Kurz vor seiner Abschaffung wurden den Angehörigen nur noch 525 Euro ausgezahlt, für familienversicherte Verstorbene war es sogar nur die Hälfte.
Spätestens, seitdem das Sterbegeld endgültig weggefallen war, wurden verstärkt Sterbegeldversicherungen angeboten. Wer sie abschließt, möchte in der Regel seine Angehörigen davor bewahren, für die Kosten der Beerdigung aufkommen zu müssen. Die Versicherung zahlt die vereinbarte Summe an die begünstigten Hinterbliebenen aus, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist. Die Höhe des auszuzahlenden Sterbegeldes wird den Versicherten bis an ihr Lebensende garantiert.
Wer sich für eine Sterbegeldversicherung interessiert, kann zwischen einer Einmalzahlung und der Einzahlung von monatlichen Beträgen wählen. Die Beitragshöhe ist vom Alter, Gesundheitszustand und der vereinbarten Versicherungssumme abhängig.
Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine kleine Kapitallebensversicherung. Die meisten Versicherten entscheiden sich für eine Versicherungssumme zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Selbstverständlich kann die Versicherung auch über höhere Beträge abgeschlossen werden. Nur ein geringer Teil der Beiträge fließt in den Sparanteil, der von der Versicherung verzinst wird. Das übrige Geld wird für die Verwaltungskosten und den Risikoschutz verwendet. Diese Aufteilung wirkt sich insbesondere dann ungünstig aus, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon älter ist, weil in diesen Fällen der Beitragsanteil, der für die Risikoabsicherung eingesetzt wird, sehr hoch ist – und nicht dem Versicherten zugutekommt. Die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung fällt meistens jedoch erst im Rentenalter. Fachleute sind sich allerdings darin einig, dass sich diese Versicherung für Menschen ab 65 Jahren nicht mehr lohnt.
Darauf sollte bei einer Sterbegeldversicherung geachtet werden
Sterbegeldversicherungen unterscheiden sich in einigen Bedingungen:
- Der Zeitraum, in dem Beiträge gezahlt werden, ist sehr verschieden. Es gibt Verträge, für die ein Leben lang Beiträge gezahlt werden müssen, aber auch solche, die das Ende der Zahlungen zum 65. oder 85. Geburtstag vorsehen. Danach müssen die Versicherten keine weiteren Prämien zahlen, die Versicherung besteht aber bis zum Lebensende. Versicherungsverträge mit solchen zu einem festen Zeitpunkt auslaufenden Beitragszahlungen werden in der Regel dann abgeschlossen, wenn sie bereits einige Jahre vor dem Renteneintritt beginnen.
- Wartezeiten und Gesundheitsfragen sind insbesondere bei Sterbegeldversicherungen eng miteinander verknüpft. Wer auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen verzichtet, muss im Gegenzug eine Wartezeit in Kauf nehmen, die zwischen eineinhalb und bis zu drei Jahren dauern kann. Das bedeutet: Verstirbt der Versicherte vor dem Ablauf der Wartezeit, wird die Versicherungssumme nicht oder nur gekürzt ausgezahlt. Eine Ausnahme machen einige Assekuranzen, wenn es sich um einen Unfalltod handelt: Sie leisten auch bei Verträgen ohne Gesundheitsprüfung mit der vollen Versicherungssumme.
Bei Angeboten mit Gesundheitsfragen wird hingegen üblicherweise auf die Wartezeit verzichtet, sodass der Versicherungsschutz sofort und vollständig vorhanden ist. Die Fragen sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden; anderenfalls kann es dazu kommen, dass die Versicherungssumme nicht oder nur teilweise ausbezahlt wird. - Bei einem Verzicht auf die Gesundheitsprüfung bauen zahlreiche Versicherungsunternehmen eine Staffelung ihrer Leistungen in die Versicherungsbedingungen ein. Dabei kann es sich um die Auszahlung eines Betrages handeln, dessen Höhe von der Versicherungsdauer und –summe abhängig ist; es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass bis zum Todestag gezahlten Beiträge erstattet werden.
Für Versicherte ist wichtig zu wissen, dass Sterbegeldversicherungen, deren Versicherungssumme erst beim Tod des Versicherten ausgezahlt wird, einen großen Vorteil haben: Sofern Sozialleistungen beantragt werden, gehört das mit dieser Versicherung angesparte Geld zum sog. Schonvermögen. Das bedeutet, dass dieser Betrag von den Ämtern als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge bewertet und nicht angetastet wird.
Die Sterbegeldversicherung wird nicht nur positiv betrachtet
Verbraucherschutzorganisationen sehen Sterbegeldversicherungen oft kritisch: Sie stellen ihren wirtschaftlichen Nutzen für die Versicherten infrage und halten sie grundsätzlich für überteuert und wenig verbraucherfreundlich. Sie halten wegen des hohen Risikoanteils der Beiträge diese Versicherung schon für Menschen ab 60 Jahren für ungünstig. Die Sterbegeldversicherung wird darum häufig nur dann empfohlen, wenn den Verbrauchern die finanzielle Entlastung der Hinterbliebenen wichtiger ist als die Rendite.