Personenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Sterbegeldversicherung: sinnvolle Vorsorge oder rausgeschmissenes Geld?

Personen, die finanzielle Rücklagen für ihre eigene Beerdigung schaffen wollen, haben die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Diese Versicherungsart sieht vor, dass im Falle des Ablebens des Versicherten eine im Voraus festgelegte Geldsumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, um die Aufwendungen für die Beisetzung zu decken. Die Kosten für eine Beerdigung variieren erheblich und können von 2.500 Euro bis hin zu mehr als 10.000 Euro reichen.

Sterbegeldversicherungen gehören zu den Kapitallebensversicherungen mit eher kleinen Versicherungssummen, die im Bereich von 2.500 bis 15.000 Euro angesiedelt sind. Nach dem Tod der versicherten Person bekommen die Begünstigten die abgemachte Summe ausgezahlt. Es ist üblich, dass Versicherungsgeber eine Mindestverzinsung von 0,25 Prozent zusichern und die Versicherten zudem an den erwirtschafteten Gewinnen teilnehmen lassen. Allerdings fließt nur ein geringer Anteil der eingezahlten Prämien in den Sparanteil, der verzinst wird, während der Rest für Verwaltungsaufgaben und als Absicherung gegen Risiken verwendet wird. Diese Aufteilung kann besonders für ältere Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss nachteilig sein, da ein erheblicher Teil der Beiträge für den Risikoschutz aufgewendet wird, was ihnen nicht direkt zugutekommt. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Beitragsdauer bis zum Ende des Lebens. Zur Geltendmachung ihrer Ansprüche müssen Angehörige die Sterbeurkunde sowie den Versicherungsschein vorlegen.

 

Darauf sollte bei einer Sterbegeldversicherung geachtet werden

Sterbegeldversicherungen unterscheiden sich in einigen Bedingungen:

  • So unterscheiden sie sich im Hinblick auf die Beitragszahlungsdauer. Es existieren Verträge, die lebenslange Zahlungen erfordern, sowie solche, die eine Beendigung der Zahlungen mit dem Erreichen des 65. oder 85. Lebensjahrs vorsehen. Nach diesem Zeitpunkt sind keine weiteren Prämien fällig, der Versicherungsschutz besteht jedoch weiterhin. In der Regel werden Verträge mit festgelegtem Ende der Beitragszahlungen abgeschlossen, wenn sie mehrere Jahre vor dem Ruhestand beginnen.

  • Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen sind bei Sterbegeldversicherungen oft miteinander verknüpft. Ein Verzicht auf Gesundheitsfragen erfordert die Akzeptanz einer Wartezeit, die zwischen eineinhalb und drei Jahren dauern kann. Verstirbt der Versicherte während der Wartezeit, wird die Versicherungssumme nicht oder nur teilweise ausgezahlt, außer im Falle eines Unfalltodes, wo einige Versicherungen vollständig leisten, auch ohne Gesundheitsprüfung. Werden hingegen Gesundheitsfragen gestellt, entfällt die Wartezeit in der Regel, sodass sofortiger vollumfänglicher Versicherungsschutz besteht. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen sollte stets wahrheitsgemäß erfolgen, um eine vollständige oder teilweise Nichtauszahlung der Summe zu vermeiden.

  • Bei einem Verzicht auf die Gesundheitsprüfung integrieren viele Versicherer eine Staffelung der Leistungen in ihre Bedingungen, die eine Auszahlung eines Betrags in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer und -summe vorsehen kann, oder es kann vereinbart sein, dass die bis zum Tod gezahlten Beiträge erstattet werden.

  • Wichtig für Versicherte ist, dass Sterbegeldversicherungen, deren Summe erst beim Tod ausgezahlt wird, den Vorteil bieten, dass das angesparte Geld als Schonvermögen betrachtet wird, wenn Sozialleistungen beantragt werden. Dies bedeutet, dass diese Mittel von Sozialämtern als zweckgebundene Bestattungsvorsorge angesehen und nicht angetastet werden.

 

Die Sterbegeldversicherung wird nicht nur positiv betrachtet

Verbraucherschutzorganisationen betrachten Sterbegeldversicherungen häufig kritisch, indem sie den wirtschaftlichen Nutzen für die Versicherten in Frage stellen und sie generell als zu teuer und wenig kundenfreundlich betrachten. Sie empfehlen diese Art der Versicherung meist nur, wenn den Verbrauchern die finanzielle Entlastung ihrer Hinterbliebenen wichtiger erscheint als die mögliche Rendite.

 

Tipps

  1. Für diejenigen, die ihre finanzielle Vorsorge für die eigene Bestattung langfristig planen möchten, ohne eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, gibt es wirksame Alternativen wie Banksparpläne, Tagesgeldkonten, Termingelder, Sparkonten mit Verfügungsbeschränkung, die Anlage bei einer Treuhandgesellschaft sowie den Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags mit einem Bestattungsunternehmen.
  2. Um die Kosten einer Beisetzung zu decken, bieten sowohl staatliche als auch private Einrichtungen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten an, die gegebenenfalls den Abschluss einer speziellen Versicherung für die Bestattungsvorsorge überflüssig machen könnten.

 

 

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