Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kapitallebensversicherung

Bei einer Kapitallebensversicherung, die auch kapitalbildende oder gemischte Lebensversicherung genannt wird, handelt es sich um eine Versicherung für den Todes- und Erlebensfall. Die vereinbarte Versicherungssumme wird sowohl bei Tod des Versicherungsnehmers während der Laufzeit als auch bei Erleben, also am Ablauftermin des Laufzeitendes, ausgezahlt. Zusätzlich werden die bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls durch Zinsen und Überschussbeteiligungen erzielten Kapitalerträge ausgezahlt.

Eine klassische Kapitallebensversicherung gliedert sich in einen Risikoanteil, der das Risiko von vorzeitigen Versicherungsfällen ausgleicht, und in einen Kostenanteil zur Abgeltung einmaliger sowie laufender Verwaltungskosten sowie in den verzinslich anzusammelnden Sparanteil. Den größten Anteil an den Kapitalerträgen haben die mit dem Sparanteil erzielten Gewinne.

Kapitallebensversicherungen sind zur privaten Altersvorsorge geeignet, sodass sie unter gewissen Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt werden. Der Kapitalertrag errechnet sich aus der Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Auszahlungssumme. Bei Vertragsablauf muss nur die Hälfte dieser Erträge versteuert werden, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Jahre beträgt und die Ablaufleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt wurde. Ansonsten wird bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung die Kapitalertragsteuer abgezogen und mit dem individuellen Steuersatz verrechnet. Die Kapitalertragsteuer wird zunächst einbehalten und als Quellensteuer direkt an das Finanzamt abgeführt. Eine Verrechnung erfolgt dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Kapitallebensversicherungen gelten zu den stabilen und langfristigen Kapitalanlagen. Sie sind mit einer festen Laufzeit verbunden, weshalb vorzeitige Kündigungen in der Regel mit Verlusten verbunden sind. Hierzu gehören nicht nur der wegfallende Versicherungsschutz, sondern auch steuerliche Nachteile. Auszahlungsbeträge können mitunter bei vorzeitiger Kündigung sogar geringer ausfallen als die Summe der eingezahlten Beiträge. Dies ist insbesondere zu Beginn der Lebensversicherung der Fall, da dann die Kosten für den Versicherungsabschluss noch nicht durch die eingezahlten Prämien gedeckt sind.

In Deutschland unterliegen Versicherungsgesellschaften in Bezug auf Kapitallebensversicherungen zahlreichen Kontrollen und Reglementierungen. So dürfen beispielsweise nur bis zu 35 % des Kapitals durch die Gesellschaft in Aktien angelegt werden, um hohe Verluste zu vermeiden. Die Sparanteile unterliegen zudem einem Garantiezins, wodurch Versicherungsnehmer abgesichert werden.

Kapitallebensversicherungen sichern im Todesfall der Versicherungsnehmer die Familienangehörigen finanziell ab. Zudem bieten sie die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Durch staatliche Kontrollen und Regeln wird sichergestellt, dass angespartes Kapital weitestgehend erhalten bleibt. Über die Altersvorsorge und die Absicherung der Angehörigen hinaus bietet die Kapitallebensversicherung ein diszipliniertes Sparen, was ohne vertragliche Verpflichtungen selten in dieser Form so beibehalten wird.

 

Synonyme: kapitalbildende Lebensversicherung