Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherungen gehören zu den Kapitallebensversicherungen. Sie bieten Zahlungen und Altersrenten an Versicherungsnehmer oder Angehörige, falls Versicherungsnehmer vor Ablauf des Vertrages versterben. Ein Unterschied zur klassischen Lebensversicherung besteht bei der fondsgebundenen Variante im Wegfall der Garantieverzinsung. Durch die Anlage der Beiträge in Fonds sind jedoch hohe Renditen möglich.

Die Beiträge für die fondsgebundene Lebensversicherung werden in Investmentfonds angelegt. Versicherungsnehmer können so von den Wertsteigerungen der Kapitalmärkte profitieren. Bei den Fonds kann es sich um Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds handeln. Fondsgebundene Lebensversicherungen mit Investments in Rentenfonds sind auf Sicherheit ausgelegt. Sie sind mit einem geringen Risiko verbunden; bieten aber auch vergleichsweise wenig Rendite. Bei Aktienfonds haben Versicherungsnehmer Chancen auf höhere Renditen, wobei sie aber durch ungünstige Marktbedingungen auch Geld verlieren könnten. Um das Risiko zu streuen, greifen viele Anbieter von fondsgebundenen Lebensversicherungen daher auf Mischfonds zurück.

Sofern Versicherungsnehmer eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen haben, die frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird, gelten für die Auszahlungsphase Steuervorteile. In diesen Fällen müssen Versicherungsnehmer nur den halben Gewinn aus Auszahlungssumme abzüglich Beiträgen versteuern. Alle anderen entrichten 25 % Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vom Gewinn an das Finanzamt. Eine Angabe der fondsgebundenen Lebensversicherung als Sonderausgabe ist in der Einkommenssteuererklärung nicht möglich.