Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Punktesystem

Wenn von einem Punktesystem gesprochen wird, ist fast immer das Punktesystem in Flensburg gemeint.  Das in Flensburg ansässige Verkehrszentralregister bzw. Fahreignungsregister, das umgangssprachlich auch „Verkehrssünderkartei“ genannt wird, registriert durch ein Punktesystem inakzeptable Verhaltensweisen von Verkehrsteilnehmern. Mit dem Punktesystem kommen insbesondere Fahrer zu tun, die wiederholt oder schwer gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Ist dies der Fall, wird in Flensburg eine Akte angelegt, um Verkehrssünder zu identifizieren, zu beobachten und bei Bedarf zu bestrafen.

Durch gerechte und vereinheitlichte Sanktionen soll dazu beigetragen werden, dass den Verkehrsregeln mehr Beachtung geschenkt wird. Alle Verstöße im Straßenverkehr werden deshalb durch spezielle Maßnahmen geahndet, wozu Bußgelder, Fahrverbote und eben auch Punkte in Flensburg zählen. Sanktionen werden ausgesprochen, um auffällig gewordenen Kraftfahrern durch das Punktesystem zum Umdenken anzuregen und ihr Verhalten im Straßenverkehr zu verbessern.

Das Flensburger Punktesystem tritt in Erscheinung, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln begangen hat. Aktuell geschieht dies nach den Vorschriften des Bußgeldkataloges, wenn ein Bußgeld von mindestens 60,00 € (Stand: 2022) ausgesprochen worden ist. Die Punkteregelungen richten sich nach dem jeweiligen Verstoß bzw. der begangenen Ordnungswidrigkeit. Je nach Schwere der Zuwiderhandlung, des Verstoßes oder sogar der Straftat werden maximal drei Punkte auf einmal vergeben und registriert. Die Punktetabelle hält fest, mit welchen Konsequenzen auffällige Verkehrsteilnehmer rechnen müssen.

Je nach Punktestand müssen Verkehrsteilnehmer mit Maßnahmen wie Ermahnungen, freiwillige Fahrereignungsseminare, Verwarnungen, letzte Warnungen, Entziehung von Fahrerlaubnissen und Sperrfristen sowie die Anordnung von medizinisch-psychologischen Untersuchungen rechnen, wodurch auch nicht unerhebliche Kosten entstehen können. Durch verschiedene Möglichkeiten lassen sich Punkte im Punktesystem abbauen. Die Punkte im Flensburger Punktesystem unterliegen der automatischen Verjährung, wobei es hier jedoch u.a. auf die Summe der Punkte ankommt.

Zahlreiche Kfz-Versicherungen nehmen Einsicht in das Flensburger Punktesystem, bevor sie einen Versicherungsantrag annehmen. Punkte im Flensburger Register können die Beiträge zu Kfz-Versicherungen negativ beeinflussen. 

 

 

Punitive Damages

Bei „punitive damages“ geht es um einen Schadensersatz („damages“) mit einem strafenden Charakter („punitive“), also um die Verurteilung eines Beklagten für sein schadenbringendes oder schädliches Verhalten. Punitive Damages sollen Dritte und die Öffentlichkeit vor solchen Handlungen abschrecken, was vielen von den horrenden Schmerzensgeld-Summen populärer Prozesse aus den USA bekannt ist. Die Bemessungsgrundlage der Strafe orientiert sich an den Vermögensverhältnissen des Beklagten, den jeweiligen Charakter der sträflichen Handlung sowie Art und Umfang der damit einhergegangenen Verletzungen. Punitive Damages sind jedoch auch Bestrafungen, die zusätzlich zum klassischen Schadensersatz an das Opfer nach einer unerlaubten Handlung geleistet werden müssen. Punitive Damages haben also Strafcharakter, werden jedoch in Zivilprozessen zugebilligt.

Wegen der Entschädigung mit Strafcharakter wird punitive Damages auch Strafschadensersatz genannt. Der aus dem angelsächsischen Recht stammende Begriff der punitive Damages wird im englischen Recht als „exemplary damages“ angewandt. Dies, zumal es im Common Law keine strikte Trennung zwischen Strafverfahren und Zivilverfahren gibt. Über tatsächlich vorhandene Schäden hinaus kann hier eine zusätzliche Schadensersatzleistung zugesprochen werden, die den tatsächlichen Schaden um ein Vielfaches übersteigen kann.

Diese zusätzliche Entschädigung soll das Verhalten des Schädigers bestrafen und bewirken, dass weitere rechtswidrige Verhaltensweisen in der Zukunft vermieden werden. Punitive Damages werden des Weiteren als Generalprävention eingesetzt, um auch anderen Menschen zu verdeutlichen, rechtswidriges Verhalten in der Zukunft zu vermeiden. Punitive Damages werden jedoch nur für außergewöhnliches und grob schuldhaftes oder vorsätzliches Verhalten zuerkannt, also nicht bei bloßer Fahrlässigkeit. Punitive Damages sind im deutschen oder österreichischen Recht als Strafschadenersatz nicht vorgesehen, sondern werden insbesondere in den USA und Kanada verhängt.

Haftpflichtversicherungen mit Versicherungsschutz in anderen Ländern schließen punitive Damages in der Regel aus. Dies, weil die Schadensbeträge nicht kalkuliert werden können und es nicht zulässig ist, Strafen zu versichern. Wäre dies möglich, würde der Grundcharakter einer „Bestrafung“ verloren gehen, nämlich sein Verhalten zu ändern und der Strafe zugrundeliegenden Taten und Handlungen in der Zukunft zu unterlassen. In der Produkthaftpflichtversicherung können diese Schäden auch nur sehr selten und unter besonderen Auflagen mitversichert werden.

 

Synonyme - Exemplary Damages, Strafschadenersatz
Public Health

Public Health wird auch öffentliche Gesundheit, öffentliche Gesundheitspflege oder öffentliche Gesundheitsfürsorge genannt. Public Health gilt als Fachgebiet, dass sich mit der Gesundheit der ganzen Bevölkerung beschäftigt. Der Fokus bei Public Health liegt auf der Prävention von Krankheiten, der Gesundheitsförderung und der Verlängerung des Lebens. Zu Beginn ging es bei Public Health nur um die Eindämmung von Infektionskrankheiten. Erst später entwickelte sich daraus das umfassende Verständnis für die Verhinderung und Verbreitung von Krankheiten in der Gesamtbevölkerung.

Public Health umfasst verschiedene Fachbereiche. Hierzu gehören beispielsweise Prävention, Epidemiologie, Gesundheitsförderung, Sozialmedizin, Gesundheitsökonomie, Versorgungsforschung, Gesundheitsberichterstattung, Ethik und Gesundheitspolitik. Alle haben gemeinsam das Ziel der Gesunderhaltung der Bevölkerung. Die Gesundheit aller soll verbessert und gestärkt werden.

Nach Maßgabe von Public Health steht die Gesundheit der Bevölkerung im Vordergrund – nicht die Gesundheit von einzelnen Personen. Als Bereich der Gesundheitswissenschaften versammelt Public Health die Kompetenzen aus Medizin, Biowissenschaft und Pflegewissenschaft, um Bedingungen zu schaffen, die ein gesundes Leben für alle sicherstellen sollen. Ziel ist die bestmögliche gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung.

Anders als in klinischen Forschungen wird bei Public Health Forschungen ein größerer Bereich betrachtet. Dieser umfasst auch Umwelt, menschliche Biologie, Lebensweisen und Systeme der Gesundheitsversorgung. Die Deutsche Gesellschaft für Public Health e.V. wurde 1997 von zahlreichen Institutionen, Fachgesellschaften und Organisationen aus Forschung, Lehre und Praxis gegründet.

Prüfung der Erfolgsaussichten (RSV)

Rechtsschutzversicherungen prüfen im Falle eines Schadens zunächst die Erfolgsaussichten der juristischen Auseinandersetzung, bevor sie eine Kostenübernahme zusagen oder eben ablehnen. Versicherungsgesellschaften bleibt es vorbehalten, die Kostendeckung wegen mangelnder Erfolgsaussichten der rechtlichen Streitigkeit oder wegen Mutwilligkeit abzulehnen.

Die Prüfung der Erfolgsaussichten erfolgt nach tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. Aus rechtlichen Gründen kann eine Kostenübernahme abgelehnt werden, wenn die dem Rechtsschutzbegehren zugrundeliegenden Tatsachen die rechtlichen Anforderungen nicht ausreichend erfüllen. Aus tatsächlichen Gründen lehnt eine Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten ab, wenn der Sachverhalt nicht bewiesen werden kann.

Grundsätzlich müssen der Rechtsschutzversicherung alle für die Prüfung der Erfolgsaussichten notwendigen Angaben vorgetragen werden. Bei Rechtsschutzversicherungen übernehmen zuständige Juristen oder juristisch ausgebildete Mitarbeiter die Prüfung der Erfolgsaussichten.

Eine Prüfung der Erfolgsaussichten wird auch im Bereich der Prozesskostenhilfe durchgeführt. Ausreichende Erfolgsaussichten sind auch hier Voraussetzung für die Bewilligung der Kostenübernahme.

Prozesskostenhilfe

Bereits bei einer vor- oder außergerichtlichen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in einem Güteverfahren entstehen Kosten. Hierbei handelt es sich um die Kosten für den beratenden und vertretenden Rechtsanwalt. Können Bürger diese Kosten nicht selbst tragen, haben sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe beim Amtsgericht zu stellen.

Noch mehr Kosten entstehen jedoch bei einem gerichtlichen Prozess. Kann eine Partei die Anwalts- und Gerichtskosten nicht selber aufbringen, wird ihr die gerichtliche Durchsetzung oder aber die Verteidigung von eigenen Rechten im Wege der Prozesskostenhilfe ermöglicht. So soll sichergestellt werden, dass jeder Bürger unabhängig von Einkünften und Vermögen einen Zugang zum Rechtssystem hat.

Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat eine Partei, wenn sie die Kosten für den Prozess entweder gar nicht, nur zu einem Teil oder nur ratenweise ausgleichen kann. Die beabsichtigte Verfolgung oder Verteidigung von Rechten muss hinreichend Aussicht auf Erfolg haben. Prozesskostenhilfe wird auch nur bei fehlender Mutwilligkeit gewährt, also wenn die Partei nicht von der Durchführung des Prozesses absehen würde, wenn sie die Prozesskosten selber übernehmen müsste.

Besteht eine zur Kostenübernahme verpflichtete Rechtsschutzversicherung oder andere Verbindungen zu Institutionen wie Gewerkschaften, Sozialverbände oder Mietervereine, wird die Gewährung von Prozesskostenhilfe ausgeschlossen. Prozesskostenhilfe wird auch dann nicht gewährt, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner aufgrund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen eines Prozesskostenvorschusses für die Prozesskosten aufkommen muss.

Nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss die Partei je nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entweder gar keine Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen oder aber Ratenzahlungen leisten. Die Kosten eines Anwalts werden nur übernommen, wenn dieser durch das Gericht auf besonderen Antrag beigeordnet wird. Durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe wird jedoch mit Ausnahme von Arbeitsgerichtsverfahren nicht das Kostenrisiko ausgeschlossen, bei Unterliegen im Rechtsstreit mit gegnerischen Kosten belastet zu werden. Verbesserungen in den finanziellen Verhältnissen müssen Parteien bis zum Ablauf von vier Jahren ab Beendigung des Gerichtsverfahrens dem Gericht mitteilen. Verschlechtert sich die finanzielle Lage, können aber auch Raten verkleinert oder ganz aufgehoben werden.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss schriftlich oder aber zu Protokoll der Geschäftsstelle beim jeweiligen Gericht gestellt werden. Im Antrag muss der Sachverhalt vollständig und ausführlich erklärt sowie mit Beweismitteln dargelegt werden. Das Gericht prüft dann zunächst die notwendige Aussicht auf Erfolg des jeweiligen Verfahrens. Dem Antrag muss die Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse nebst Belegen beiliegen. Prozesskostenhilfe kann auch für Rechtsmittelverfahren wie Beschwerden, Berufungen, Revisionen oder für Zwangsvollstreckungssachen gewährt werden.

 

Prozesskosten

Bei den Prozesskosten handelt es sich um alle Kosten, die durch einen Rechtsstreit vor Gericht entstehen können. Hierzu gehören beispielsweise außergerichtliche Kosten, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Die Prozesskosten sind häufig abhängig vom Streit- oder Gegenstandswert, also vom Wert der Angelegenheit, um die gestritten wird. Generell gilt: je höher der Gegenstands- bzw. Streitwert ausfällt, desto höher sind auch die Prozesskosten.

In vielen Zivilsachen regeln die deutschen Gesetze, dass der Verlierer eines Rechtsstreits die gesamten Kosten zu tragen hat – auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts. Wer finanziell nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Prozesskosten umfassen alle Aufwendungen, die durch einen Rechtsstreit bei beiden Parteien anfallen. Neben den Gerichtskosten und den gerichtlichen Anwaltskosten gehören auch vorgerichtliche Kosten zu den Prozesskosten. Hier handelt es sich in der Regel um die vorbereitenden Anwalts- und Reisekosten, die schon vor Beginn des Rechtsstreits entstanden sind. Dies, zumal vor Einreichung einer Klage in der Regel Ansprüche vorab außergerichtlich geltend gemacht werden und Schriftwechsel erfolgt.

Je nach Vertrag und Tarif übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Prozesskosten.

 

Prozessfinanzierung

Die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht ist immer mit einem Kostenrisiko verbunden. Gerichtsverfahren können sehr teuer werden und wer letztendlich die Kosten für das Verfahren zu tragen hat, entscheidet in vielen Fällen das Gericht oder der Richter selbst. Nicht jeder kann und will das Kostenrisiko selbst tragen. Auch Rechtsschutzversicherungen kommen nicht in allen Fällen für die Kosten eines Gerichtsprozesses auf. Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe wird vom Staat nur dann gewährt, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Es gibt jedoch Anbieter für eine Prozessfinanzierung, die diese Kosten übernehmen.

Bei der klassischen Prozessfinanzierung können Nutzer ihren Anwalt frei wählen. Eine Prozessfinanzierung durch einen Rechtsanwalt ist in der Regel sogar verboten. Vereinbarungen, in denen sich Rechtsanwälte verpflichten, Gerichtskosten, Fremdkosten und Verwaltungskosten zu übernehmen, dürfen nur bei bestimmten Inkassodienstleistungen gegen ein Erfolgshonorar getroffen werden.

Rechtsanwälte sollten ihre Mandanten auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hinweisen. Die Angebote von Prozesskostenfinanzierern unterscheiden sich enorm, weshalb immer Vergleiche durchgeführt werden sollten. Bei der klassischen Prozessfinanzierung können sich Forderungsinhaber gegen Erfolgsbeteiligung die Kosten des Prozesses finanzieren lassen, sofern sie diese Kosten nicht aus eigenen Mittel bezahlen wollen oder können.

Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt in diesen Fällen auf eigenes Risiko die Gerichtskosten, Anwaltskosten und übrigen Prozesskosten. Manchmal wird durch den Prozesskostenfinanzierer auch eine weitere Rechtsexpertise angeboten. Als Gegenleistung beteiligen Mandanten den Prozesskostenfinanzierer im Falle des Erfolges oder des Obsiegens an der jeweils erstrittenen Summe. Diese Erfolgsbeteiligung beläuft sich regelmäßig auf 20 % bis 35 %, wobei auch individuelle Lösungen möglich sind.

Eine Prozessfinanzierung kann insbesondere dann eine Alternative darstellen, wenn es um hohe und individuelle Forderungen oder geldwerte Ansprüche geht. Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit überwiegend Aussicht auf Erfolg hat. Geht es jedoch um die Abwehr von Forderungen, kommen Prozessfinanzierungen nicht in Betracht. Viele Anbieter von Prozessfinanzierungen bieten die Kostenübernahme erst ab Streitwerten von mehr als 100.000 € an. Der jeweilige Gegner muss für den Erhalt einer Prozessfinanzierung über eine ausreichende Bonität verfügen, da der Prozessfinanzierer auch seine Kosten aus der erstrittenen Summe deckt.

 

Synonyme - Prozesskostenfinanzierung
Prozentuale Selbstbeteiligung

Die prozentuale Selbstbeteiligung hat insbesondere im Bereich der PKV, also der privaten Krankenversicherung, eine wichtige Bedeutung. Durch eine Selbstbeteiligung können Versicherungsnehmer ihre Beiträge für die private Krankenversicherung senken. Wenn Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen, werden die Beiträge für die Versicherung günstiger. Dieses Prinzip ist vielen von der Kfz-Kaskoversicherung bekannt.

Auch private Krankenversicherungen bieten Tarife mit Selbstbeteiligungen an. Versicherungsnehmer bezahlen dann bis zu einem vereinbarten Betrag ihre Ateile der Arzt-, Therapie- und Arzneimittel-Rechnungen selbst, damit sich im Gegenzug der Monatsbeitrag für die Krankenversicherung reduziert. Für die Versicherungsgesellschaften reduzieren Selbstbehalt-Tarife den eigenen Verwaltungsaufwand und damit auch die Kosten. Wenn Versicherungsnehmer erst nach dem vereinbarten Eigenanteil Erstattungen von der Versicherung beantragen, reichen sie kleinere Rechnungen zunächst gar nicht mehr ein, sondern sammeln sie für eine Art „Jahresabrechnung“. Die daraus resultierenden Einsparungen geben Versicherungsgesellschaften an ihre Versicherungsnehmer weiter.

Versicherungsnehmer können zwischen verschiedenen Varianten von Selbstbeteiligungen wählen. Beim Modell der absoluten Selbstbeteiligung wird der Betrag festgelegt, bis zu dem Versicherungsnehmer ihre Krankheitskosten selber tragen. Erst wenn die Kosten diesen Betrag überschreiten, würde die Versicherungsgesellschaft für die weiteren Kosten aufkommen. Bei der prozentualen Selbstbeteiligung zahlen Versicherungsnehmer immer einen bestimmten Prozentsatz der Krankheitskosten selbst. Die prozentuale Selbstbeteiligung gilt dennoch immer bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Die Versicherungsgesellschaft beteiligt sich also ab der ersten Rechnung an den Krankheitskosten, aber eben nur über die prozentuale Selbstbeteiligung und Höchstgrenze hinaus. Zusätzlich werden noch Versicherungsmodelle mit einem Selbstbehalt in nur einem Versicherungsbereich angeboten. Dieser modulare Selbstbehalt beschränkt den Eigenanteil an den Krankheitskosten auf einen einzelnen Leistungsbereich wie etwa ambulante Behandlungen. Bei anderen Leistungsbereichen tritt die private Krankenversicherung dafür dann komplett ein.

Private Krankenversicherungs-Tarife mit einem Selbstbehalt wirken sich steuerlich aus. Durch den Selbstbehalt verringert sich auch der monatliche Beitrag, was die Steuerersparnis verschmälern kann. Die Kosten für die vereinbarte Selbstbeteiligung können jedoch nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung können in der Regel unkompliziert in einen Tarif mit einer höheren Selbstbeteiligung wechseln. Anders herum fordern viele Versicherungsgesellschaften eine erneute Gesundheitsprüfung, wenn Versicherungsnehmer in einen Tarif mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung oder ganz ohne Selbstbeteiligung wechseln möchten.

 

Provisionsoffenlegung

Grundsätzlich sind die in den Verträgen enthaltenen Abschluss- und Vertriebskosten gegenüber dem Verbraucher vor Vertragsabschluss offenzulegen. Dies bezieht sich auf die Bereiche der

  • Lebens- und privaten Rentenversicherungen,
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen,
  • privaten Krankenversicherungen sowie
  • die Unfallversicherungen, bei denen ein sogenannter Rückgewährbeitrag enthalten ist.

Hierbei geht es Transparenz gegenüber dem Kunden. Verbraucher sollen auf diese Weise beim Produktvergleich auch berücksichtigen können, welche Kosten sich auf die Rendite, insbesondere bei Lebens- und Rentenversicherungen auswirken. Dafür wurde mit dem 01. 01. 2015 auch die Kennzahl „Reduction in Yield“ eingeführt. Diese gibt Aufschluss über die produktbezogenen Kosten.

Durch die Pflicht zur Provisionsoffenlegung wird die Versicherungsbranche in vielen Bereichen verpflichtet, Provisionen und Vertragskosten für die jeweiligen Versicherungsprodukte zu dokumentieren. Die Provisionsoffenlegung hat zu einem hohen bürokratischen Aufwand für Vermittler und Makler geführt. Die Provisionsoffenlegung ist eine Pflicht, die nahezu alle Versicherungsarten wie Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen betrifft. Die Provision muss gegenüber Versicherungsnehmern vor Abschluss des Vertrages in Euro und Cent ausgewiesen werden. Im Bereich der Lebensversicherung und Krankenversicherung müssen zusätzlich zu den Abschluss- und Vertriebskosten auch Verwaltungskosten mitgeteilt werden.

 

Provisionsdeckelung

Eine Provisionsdeckelung hat die Aufgabe, in verschiedenen Versicherungs- und Finanzbereichen die Provision für Vermittler auf ein einheitliches Maß zu begrenzen. Es soll durch die Provisionsdeckelung eine einheitliche Provisionshöhe gelten. Durch die Provisionsdeckelung dürfen Vermittler beispielsweise beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung keine Abschlussprovision mehr berechnen, die neun Monatsbeiträgen des Vertrages entspricht.

Die Bundesregierung reagiert mit der Provisionsdeckelung auf Vorfälle, bei denen Abschlussprovisionen in einer Höhe von bis zu 18 Monatsbeiträgen gewährt worden sind. Durch das „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ wurden in vielen Bereichen Provisionsdecklungen beschlossen.

Durch die Provisionsdeckelung und damit durch einheitliche Abschlussprämien soll auf Finanz- und Versicherungsbereichen Wettbewerbsgleichheit zwischen Vertretern, Maklern und Vertrieben herrschen. Das Bundesministerium für Finanzen setzt Pläne für weitere Provisionsdecklungen um, um Verbraucher vor unverhältnismäßig hohen Kosten zu schützen, was beispielsweise Restschuldversicherungen und Lebensversicherungen betrifft.

 

Provision

Bei einer Provision handelt es sich um eine häufig in Prozenten von einem Wert berechnete Vergütungsform für Dienstleistungen. Es ist aber auch möglich, dass beispielsweise Arbeitnehmer eine Provision als Zusatzleistung erhalten. So kann es sein, dass ein Arbeitnehmer durch eine Provision prozentual am Umsatz seines Arbeitgebers bei einem Projekt beteiligt wird. Des Weiteren können auch Handlungsgehilfen eine Provision zu ihrem festen Gehalt erhalten, um sie am Wert eines Einzelgeschäftes zu beteiligen.

Nach dem Handelsrecht darf jeder Kaufmann in Ausübung seines Handels bzw. Gewerbes, der einem Dritten gegenüber Dienstleistungen erbringt oder Geschäfte besorgt, auch ohne eine Vereinbarung eine übliche Provision berechnen. Handelsvertretern wird ebenfalls eine Provision bzw. Abschlussprovision gewährt. Dies gilt für abgeschlossene Geschäfte, die aufgrund der Tätigkeit des Handelsvertreters zustande gekommen sind. Es genügt bereits, dass durch den Handelsvertreter neue Kunden geworben wurden. Auch für Bezirksvertreter gelten diese Regelungen für Provisionen bei Direktgeschäften.

Die Höhe einer Provision richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Gibt es keine vertragliche Vereinbarung, so gelten übliche Sätze. Bei der Provisionsberechnung wird der reine Rechnungsbetrag ohne Abzug von Aufschlägen oder Nachlässen in Ansatz gebracht. Provisionen können einmalig, monatlich, vierteljährlich oder nach Absprache auch in anderen Abständen berechnet werden.

Im Bankwesen gibt es Umsatzprovisionen, Überziehungsprovisionen und Kreditprovisionen. Alle Entgelte für technische und organisatorische Leistungen, die Banken ihren Kunden in Rechnung stellen, fallen unter die Provisionen. Oft wird auch der Begriff der Courtage für eine Provision genutzt, was zum Beispiel auf die Honorierung von Maklern zutrifft.

 

Synonyme - Courtage
Protracted Default

Der in der deutschen Sprache mit „Nichtzahlungstatbestand“ zu übersetzende Begriff des Protracted Default bezieht sich auf die Kreditversicherung. Wird ein Protracted Default im Versicherungsvertrag vereinbart, tritt ein Versicherungsfall nicht erst bei einer Insolvenz und damit Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ein, sondern bereits bei Zahlungsverzug.

Die Entschädigungsleistungen werden je nach Variante nach festen Abläufen ausgezahlt, beispielsweise bei Zahlungsverzug trotz einredefreien Lieferantenforderungen und Veranlassung von qualifizierten Inkassomaßnahmen. Erst dann werden tatsächliche Außenstände ausgezahlt. Durch diese Zahlungen gehen Forderungen auf die Kreditversicherungsgesellschaft über, die dann Gläubiger wird. Protracted Default Klauseln können international unterschiedlich geregelt werden.

 

Protektor Lebensversicherungs-AG

Bei der Protektor Lebensversicherungs-AG handelt es sich um die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherungsgesellschaften. Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist eine private Auffanggesellschaft in der Lebensversicherungsbranche und verwaltet den gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherungsgesellschaften.

Die Protektor Lebensversicherungs-AG dient dem Schutz der Versicherungsnehmer. Sie schützt Versicherungsnehmer vor den Folgen aus einer möglichen Insolvenz einer Lebensversicherungsgesellschaft. Die Versicherungsverträge werden dann trotzdem fortgeführt und auch die Leistungen für den Risikoschutz und die Altersvorsorge bleiben inklusive der bereits gewährten Gewinnbeteiligungen für Versicherungsnehmer erhalten.

Die Aufgaben und Befugnisse aus dem im Jahr 2004 begründeten, gesetzlichen Sicherungsfonds hat die Protektor Lebensversicherungs-AG im Mai 2006 übernommen. Der Sicherungsfonds schützt die Ansprüche von Versicherungsnehmern, versicherten Personen, Bezugsberechtigten sowie anderen aus Lebensversicherungsverträgen begünstigen Personen. Seit dem werden die Vertragsbestände von den sich in Schwierigkeiten befindenden Lebensversicherungsgesellschaften durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den gesetzlichen Sicherungsfonds übertragen, den die Protektor Lebensversicherungs-AG verwaltet. Gehandelt wird auf der Grundlage der Satzung, wonach Versicherungsbestände saniert und vom Sicherungsfonds übernommen werden. Die Protektor Lebensversicherungs-AG beschäftigt sich mit der Sanierung der jeweiligen Verträge, aber nicht mit der Sanierung von insolventen Lebensversicherungsgesellschaften.

 

Protection and Indemnity

Der englische Begriff Protection and Idemnity, kurz „P & I“ genannt, kann mit „Schutz und Entschädigung“ übersetzt werden. Es handelt sich bei Protection and Idemnity um eine Transportversicherung aus dem Bereich der Seeschifffahrt, die gegen zahlreiche Risiken absichert, die einem Schiff zustoßen könnten. Versichert wird über P & I Clubs, die eine Absicherung der Risiken aus den gemeinschaftlichen Umlagen der versicherten Reeder finanzieren. Die P & I sichert Schäden ab, die in der Seekaskoversicherung nicht enthalten sind.

Die Protection and Idemnity sichert vor Schäden ab, die ein Schiff an feststehenden Objekten oder anderen Schiffen verursachen kann. Des Weiteren übernimmt die P & I auch Ansprüche aus Körperverletzung, Verlust von Menschenleben, zivilrechtlichen Ansprüchen sowie die Entfernung oder Hebung eines versicherten Schiffs-Wracks. Je nach Variante können auch Ladungsschäden, Ladungsverluste, Zollstrafen und weitere Schäden übernommen werden.

Die dafür erforderlichen Ausgaben bestreiten P & I Clubs aus den Umlagen der Reeder, die sich nach der Bruttovermessung von versicherten Schiffen richtet. Reeder zahlen eine Vorauszahlung für alle laufenden Schadensabwicklungen und eine Ergänzungsumlage.

 

Synonyme - P&I
Prolongation

Der Begriff der Prolongation stammt von dem lateinischen Wort „prolungare“ ab, was mit „verlängern“ übersetzt werden kann. Von einer Prolongation wird gesprochen, wenn es um eine Verlängerung von einer bestehenden Baufinanzierung als Anschlussfinanzierung geht. Laufen Baufinanzierungen und Sollzinsbindungen aus, bleibt bei Erstfinanzierungen häufig eine Restschuld zur Zahlung offen. Diese Summe können Darlehensnehmer entweder aus eigenen Mitteln ausgleichen oder für die Baufinanzierung eine Anschlussfinanzierung mit neuer Zinsbindungsfrist abschließen.

Einige Monate vor Auslaufen der Baufinanzierung sollten Kreditnehmer mit ihrem Baufinanzierer über die Prolongation sprechen. Möglich ist auch, dass der Baufinanzierer vorab ein Angebot über eine Vertragsverlängerung übermittelt und die Konditionen dafür bereits vorschlägt. Bei Abschluss einer Prolongation bleiben die ursprünglichen Vertragsbedingungen bestehen. Nur Laufzeit und Sollzins werden neu vereinbart. Sofern die Prolongation beim gleichen Kreditinstitut durchgeführt wird, ist die Umsetzung unkompliziert und bedarf regelmäßig auch keiner Änderungen im Grundbuch.

Als Alternative zur Prolongation wird eine Umschuldung betrachtet. Hierbei wird jedoch ein neuer Kreditvertrag über die Restschuld der Baufinanzierung abgeschlossen, was häufig auch bei einem anderen Kreditinstitut erfolgt. Bei einer Umschuldung wird eine Eintragung bzw. Änderung des Grundbuchs erforderlich, weshalb auch erneut Notar- und Gerichtskosten anfallen. Als Vorteil einer Umschuldung könnten sich Zinsersparnisse oder kürzere Laufzeiten auswirken.

 

Progression

Der Begriff der Progression kann mit „Fortschritt“ oder „Entwicklung“ übersetzt werden. Im Bereich der Wirtschaftswissenschaften wird im Steuerrecht häufig der Begriff der Progression genutzt. Durch progressive Steuertarife müssen Menschen mit hohen Einkünften überproportional mehr Steuern zahlen als Geringverdiener.

Die Steuerprogression der Einkommensteuer soll der Gerechtigkeit dienen. Der Grundgedanke dahinter ist die Befriedigung von Grundbedürfnissen bei Menschen mit geringeren Einkünften. Bei Anstieg der Einkünfte steigen jedoch diese Bedürfnisse kaum an, sodass mehr Geld in Luxusgüter investiert werden kann. Aus Sicht des Staates können dann auch höhere Steuern zum Staatshaushalt geleistet werden.

Bei Versicherungen beschreibt der Begriff der Progression bei privaten Unfallversicherungen den überproportionalen Anstieg von Mehrleistungen im Falle von Invalidität. Je umfangreicher und intensiver der erlittene geistige oder körperliche Unfallschaden ausfällt, desto höher ist auch die Invaliditätsleistung – sofern eine Progression vereinbart worden ist. In diesen Fällen wird häufig ein Beitragszuschlag verlangt.

Programmgeschäft

Beim Programmgeschäft handelt es sich um ein Geschäftsmodell aus den USA, das sich mit gleichartigen und eng definierten Erstversicherungsportfolios, nicht-standardisierten oder schwer platzierbaren Geschäften sowie Nischengeschäften als sogenannten „Programmen“ beschäftigt. Beim Programmgeschäft übernehmen in der Regel externe Dienstleister Vertrieb, Abschluss, Policenerstellung, Inkasso, Verwaltung, Schadenbearbeitung und weitere Funktionen.

Das kurz „IP“ genannte internationale Programmgeschäft gehört zu den komplexesten Versicherungsgeschäften und ist mit viel Interaktion zwischen allen Parteien verbunden. Im klassischen Versicherungsgeschäft sind nur Versicherungsnehmer, Versicherungsgesellschaft und Vermittler involviert. Beim internationalen Programmgeschäft sind auch andere Dienstleister eingebunden und zwar auf internationaler Ebene, was mit unterschiedlichen Gesetzen, Steuervorschriften, Währungen und anderen Regulatorien verbunden ist. Das internationale Programmgeschäft ist anspruchsvoll, aber durch die Globalisierung und wachsende Internationalisierung notwendig.

 

Prognoserisiko

Generell beschreibt ein Prognoserisiko das Risiko, mit einer Vorhersage falsch zu liegen. In der Wirtschaft muss beispielsweise ein Unternehmer kontinuierlich Geschehnisse in der Zukunft vorhersagen, die für ihn finanzielle Risiken bedeuten könnten. Liegt ein Unternehmer mit seinen Vorhersagen und Schätzungen falsch, verwirklicht sich das Prognoserisiko. In der Regel bedeutet dies einen wirtschaftlichen Schaden durch Verschwendung von Ressourcen, zu viele Produkte, zu hohe Kosten und zu wenig Nutzen.

Prognoserisiken sind daher essentiell für wirtschaftliche Entscheidungen. Prognosen müssen so präzise wie möglich getroffen werden, damit das damit verbundene Prognoserisiko möglichst klein bleibt.

Das Prognoserisiko kann im juristischen Bereich bei Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall vorkommen. Wer durch einen Verkehrsunfall einen Schaden erleidet, der hat gegen den Unfallverursacher Anspruch auf Schadensersatz. Der Verursacher muss den Geschädigten so stellen, als wäre dieser Unfall nie geschehen, was durch den Ausgleich von Mietwagenkosten, Reparaturkosten, Gutachterkosten und andere Positionen erfolgt. Schadensersatzansprüche dürfen jedoch nicht grenzenlos geltend gemacht werden. Eine Besserstellung oder Bereicherung soll durch das Wirtschaftlichkeitsgebot vermieden werden.

Reparaturkosten werden nur ersetzt, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Übersteigen die Instandsetzungskosten den Wert des Fahrzeuges, muss entweder ein Teil der Reparaturkosten selbst übernommen oder ein anderes Fahrzeug angeschafft werden. Laien können in der Regel nicht beurteilen, welche Variante wirtschaftlicher ist, weshalb häufig Gutachter eingeschaltet werden. Das Prognoserisiko, dass die gewählte Schadensbeseitigung unwirtschaftlich ist, trägt der Unfallgeschädigte oder aber der beauftragte Sachverständige sowie die involvierte Fachwerkstatt. Treffen die Angaben des Sachverständigen im Gutachten nicht zu oder kostet eine Reparatur mehr als im Kostenvoranschlag beziffert, fällt dem Sachverständigen oder der Werkstatt das Prognoserisiko zu.

 

Produktionsausfall

Von einem Produktionsausfall wird gesprochen, wenn Produktionsprozesse im Bereich von Produktionsmaschinen wegen des Einbaus fehlerhafter Zulieferteile nicht rechtzeitig wieder in Gang gesetzt und die Herstellungsprozesse fortgeführt werden können. Eine Haftung wegen Produktionsausfällen kann im Rahmen einer Produkthaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Von einem Produktionsausfall kann auch bei einem Maschinenstillstand ausgegangen werden. Laufen Maschinen aufgrund von Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen oder Störungen nicht den normalen Produktionsprozess durch, kommt es während dieser Stillstandszeiten zu einem Produktionsausfall. Zu den Produktionsausfallkosten, Maschinenstillstandskosten, Stillstandskosten oder Ausfallkosten gehören pagatorische Kosten, die beispielsweise bei Wiederaufnahme der Produktion anfallen, und Opportunitätskosten, die den entgangenen Gewinn beinhalten. Die Kosten sind abhängig von der Dauer des Produktionsausfalles.

Neben einer Produkthaftpflichtversicherung können auch Betriebsunterbrechungsversicherungen Schäden durch Produktionsausfälle absichern. Insbesondere Schäden durch plötzliche und unvorhersehbare Produktionsausfälle an wichtigen Maschinen werden von der Betriebsunterbrechungsversicherung aufgefangen. Häufig kommt es wegen Feuer, Sturm oder Hagel zu Defekten an Produktionsmaschinen. Die dadurch entgangenen Umsätze können von einer Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet werden. Betriebsunterbrechungsversicherungen gehören zu den Ertragsausfallversicherungen und versichern Schadensursachen wie Hagel, Blitz, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Vandalismus, Einbruch und Maschinenschäden.

Erstattet werden im Schadensfall der entgangene Gewinn, Gehälter und fortlaufende Zahlungen für die vereinbarte Haftungszeit. Es ist möglich, Betriebsunterbrechungsversicherungen in Kombination mit Geschäftsinhaltsversicherungen abzuschließen, die dann auch die Kosten für Aufräumarbeiten, Wiederaufbau oder einen Umzug tragen.

 

Produkthaftung

Der Begriff der Produkthaftung beschreibt die Haftung von Herstellern von Produkten für Schäden und damit für Schadensersatzansprüche, die infolge von Produktfehlern bei Verbrauchern entstanden sind. In Deutschland wird die Produkthaftung im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz) geregelt. Danach haften jedoch nicht nur Hersteller für ihre fehlerhaften Produkte, sondern auch Händler oder Handwerker. Zu den möglichen Schäden gehören Personenschäden und Sachschäden, während Fabrikationsfehler, Materialfehler, Konstruktionsfehler, Entwicklungsfehler, Instruktionsfehler und Produktbeobachtungsfehler zu den typischen Fehlerquellen gehören.

Die Risiken, wegen Schäden aus einem fehlerhaften Produkt haften zu müssen, sind weitreichend. Dies gilt deshalb, weil nicht nur Hersteller, sondern auch Importeure oder Händler zur Haftung für Schäden gegenüber Dritten herangezogen werden können. Abgesichert werden können diese Risiken durch Produkthaftpflichtversicherungen oder erweiterte Produkthaftpflichtversicherungen.

Nach den Vorschriften zur Produkthaftung besteht für Hersteller eine Haftung bei Körperschäden, Gesundheitsschäden und Sachschäden. Das 1990 etablierte Produkthaftungsgesetz regelt die Haftung für Schäden, die Verbrauchern durch fehlerhafte Produkte entstanden sind. Sinn des Produkthaftungsgesetzes ist der Verbraucherschutz. Verbraucher sollen in ihrem Eigentum und ihrer körperlichen Unversehrtheit unter Schutz gestellt werden. Hersteller von Produkten sind auch für Folgeschäden verantwortlich, sofern diese durch die Benutzung oder Verwendung ihrer Produkte entstanden sind.

Voraussetzungen für eine Produkthaftung ist, dass es sich bei dem Produkt um eine bewegliche Sache handelt, die bereits fehlerhaft war, als sie in den Verkehr gebracht worden ist. Das entsprechende Produkt muss also von Anfang an mangel- oder fehlerhaft gewesen sein, damit die Produkthaftung greift. Unerheblich ist dabei, ob das Produkt als solches oder nur als Teil eines anderen Produktes in den Verkehr gebracht worden ist. Eine Produkthaftung kommt für Hersteller nur dann in Betracht, wenn ihre Produkte keine objektive Sicherheit bieten können, die Verbraucher erwarten dürfen. Die Produkthaftung gilt als Lieferantenhaftung auch für Lieferanten, wenn tatsächliche Hersteller von Produkten nicht festgestellt werden können. Deshalb unterliegen auch Importeure der Produkthaftung. Abgewendet werden kann diese Haftung nur dann, wenn Lieferanten oder Importeure innerhalb eines Monats nach Aufforderung den jeweiligen Hersteller benennen.

 

Produkthaftpflichtversicherung

Durch eine Produkthaftpflichtversicherung können sich Hersteller und Händler vor den Schadensersatzansprüchen Dritter schützen, wenn ihr Produkt durch Fehlerhaftigkeit Personenschäden oder Sachschäden verursacht. Grundlage für die Produkthaftung bietet neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch das Produkthaftungsgesetz, wonach Hersteller unabhängig vom eigenen Verschulden haften. Produkthaftpflichtversicherungen stellen daher einen wichtigen Schutz für Unternehmen dar.

Empfohlen wird eine Produkthaftpflichtversicherung allen Unternehmen, die Produkte herstellen, an der Produktherstellung beteiligt sind oder mit Produkten Handel betreiben. Dies, zumal der Begriff des „Herstellers“ im Produkthaftungsgesetz weit ausgedehnt werden kann. Aus gesetzlicher Sicht fallen unter die Hersteller auch Zulieferer, Hersteller von Endprodukten sowie alle Unternehmer, Lieferanten und Händler, die Waren unter eigenem Namen verkaufen und sich dadurch als Hersteller darstellen. Gleiches gilt für Unternehmer, die Produkte als Importeure in die Europäische Union einführen und Lieferanten nicht benennen können. Letztendlich kann fast jeder Unternehmer als gesetzlicher Hersteller betrachtet werden und wird damit automatisch der Gefahr der Produkthaftung ausgesetzt.

Nach der Rechtsprechung müssen bei Verkäufen an Privatpersonen bei Produktmängeln sogar die Einbaukosten und Ausbaukosten von Händlern ersetzt werden. Dies auch dann, wenn der jeweilige Händler die Mängel des Produkts gar nicht zu vertreten hat. Eine Produkthaftpflichtversicherung hat den Zweck, Händler in derartigen Fällen vor den hohen Kosten von Schadensersatzansprüchen abzusichern.

Je nach Tarif deckt eine Produkthaftpflichtversicherung durch mangelhafte Produkte entstandene Personenschäden und Sachschäden sowie Schäden ab, die wegen des Fehlens einer vereinbarten oder zugesicherten Eigenschaft des Produkts entstanden sind. Durch eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung können sich Hersteller von Produkten, die durch Dritte vermischt, verbunden, weiterbearbeitet, weiterverarbeitet oder montiert und eingebaut werden sowie Maschinen, die zur Herstellung weiterer Produkte verwendet werden, absichern. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung deckt dann die Kosten für die Weiterbearbeitung oder Weiterverarbeitung fehlerhafter Produkte ab. Auch die Kosten, die durch die Mängel an Sachen, die erst durch Vermischung oder Verbindung gelieferter Bestandteile mit anderen Produkten entstehen, werden von der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung übernommen. Zu den weiteren Leistungen gehören auch die Kosten für den Einbau mangelfreier Produkte, den Ausbau der mangelhaften Produkte und die Schadensersatzansprüche, die von den selbst hergestellten, montierten, gewarteten oder gelieferten Maschine an den verarbeiteten, hergestellten oder bearbeiteten Sachen entstanden sind.

Synonyme - Produkthaftungsversicherung
Produktfehler

Produktfehler können bei einem Fehler im Herstellungsprozess oder Produktionsablauf entstehen, weshalb auch von Herstellungsfehlern, Produktionsfehlern oder Fabrikationsfehlern gesprochen wird. Produktionsfehler können auch nur vereinzelt auftreten und nicht alle Produkte aus einem Herstellungsprozess betreffen. So können beispielsweise Temperaturschwankungen oder zu kurze Trockenzeiten oder Standzeiten dazu führen, dass ein Produkt nicht die erwünschten Eigenschaften in Bezug auf Farbbeständigkeit oder Festigkeit entwickelt und deshalb später abfärbt oder zerbricht.

Bei Produktfehlern haften die Hersteller für Schäden, die Verbrauchern wegen des fehlerhaften Produkts entstanden sind. Grundlage bildet hier neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) insbesondere das ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz). Produktionsfehler können über eine Produkthaftpflichtversicherung abgesichert werden, die oft Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist.

Nach § 3 I ProdHaftG hat ein Produkt einen Produktfehler, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bieten kann, die Verbraucher unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwarten dürfen. Die vom Produkthaftungsgesetz definierten Fehler, die Hersteller zum Schadensersatz verpflichten, müssen zum Zeitpunkt bestanden haben, an dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde.

Ein Produktfehler gilt nicht allein als solcher, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht werden konnte. Der Fehlerbegriff des Produkthaftungsgesetzes orientiert sich an Mängeln im Bereich der Sicherheit, sodass es nicht auf die Gebrauchsfähigkeit ankommt. Bei der Sicherheit wird darauf abgestellt, was Verbraucher unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise und objektiv betrachtet erwarten können. Es kommt bei Produktfehlern also auch nicht darauf an, ob ein überempfindlicher Verbraucher einen Mangel rügt. Ausschlaggebend für die Bewertung von Produktfehlern sind die Erwartungen durchschnittlicher Verbraucher, Abnehmer und Benutzer in Bezug auf die Sicherheit eines Produkts.

 

Produktakzessorischer Versicherungsvermittler

Ein produktakzessorischer Versicherungsvermittler ist gemäß § 34 d Abs. 6 GewO ein Gewerbetreibender, der neben seiner Haupttätigkeit noch produktergänzende Versicherungsverträge vermittelt. Die produktergänzenden Versicherungen werden so ausgelegt, als dass sie inhaltlich unmittelbar im Zusammenhang mit dem Hauptprodukt des produktakzessorischen Versicherungsvermittlers stehen und diesem Hauptprodukt auch in ihrer Bedeutung untergeordnet sein müssen. Ein Beispiel für einen produktakzessorischen Versicherungsvermittlers ist der Vermittler einer Kfz-Versicherung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fahrzeugs oder aber der Vermittler einer Gebäudeversicherung im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie. Das Risiko, für das eine Versicherung vermittelt wird, muss sich aus der hauptsächlichen Ware oder Dienstleistung ergeben.

Unterschieden wird bei produktakzessorischen Versicherungsvermittlern zwischen Annexvermittlern, die lediglich geringfügig vermitteln und von der Erlaubnis- bzw. Registrierungspflicht befreit sind, und allen anderen produktakzessorischen Vermittlern. Unter bestimmten Umständen können produktakzessorische Versicherungsvermittler einen Antrag auf Befreiung von der Erlaubnis- bzw. Registrierungspflicht stellen.

 

 

Produkt-Rückrufkostenversicherung

Hersteller, Händler und Importeure haben nach dem Produktsicherheitsgesetz die Pflicht, Produkte für Endverbraucher zurückzurufen sowie Schadenverhütungsmaßnahmen durchzuführen. Ziel des Produktsicherheitsgesetzes ist es, Personenschäden zu vermeiden, weil von einem Produkt ein Risiko ausgehen könnte. Aufsichtsbehörden können im Sinne des Verbraucherschutzes entsprechende Maßnahmen anordnen, für die die Hersteller, Händler und Importeure jedoch die Kosten übernehmen müssen – also die Produkt-Rückrufkosten, für die eine Produkt-Rückrufkostenversicherung aufkommen kann.

Der Versicherungsschutz einer Produkt-Rückrufkostenversicherung umfasst in der Regel die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden, die durch einen durchgeführten oder auf behördliche Anordnung durchzuführenden Produktrückruf entstehen. Ursachen für den Produkt-Rückruf müssen vermutete oder festgestellte Mängel am Produkt sein. Bei den Produkten sind Erzeugnisse umfasst, die vom Versicherungsnehmer hergestellt, geliefert oder vertrieben worden sind. Des Weiteren sind auch Produkte von Dritten umfasst, die jedoch Bestandteile vom Versicherungsnehmer enthalten.

Versicherungsnehmer profitieren auch dann vom Versicherungsschutz der Produkt-Rückrufkostenversicherung, wenn sie selbst einen Rückruf durchführen, um den gesetzlichen Rückrufverpflichtungen nachzukommen. Die Produkt-Rückrufkostenversicherung übernimmt die Vermögensschäden. Für Personen- und Sachschäden wird eine Betriebs- bzw. Produkthaftpflichtversicherung benötigt.

 

Probeantrag

Für Verbraucher mit Vorerkrankungen, erhöhten beruflichen Risiken oder auch riskanten Hobbys kann ein Probeantrag für eine Private Krankenversicherung, Berufs- oder Lebensversicherung durchaus sinnvoll sein. Er ist formell weder einem Versicherungsantrag gleichgestellt, noch kommt auf dessen Einreichung ein Vertrag zustande. Vergleichbar ist er mit einer Risikovoranfrage, mit dem bei der Assekuranz angefragt wird, zu welchen Bedingungen ein bestimmtes Risiko versichert werden kann.

Der größte Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass es um eine für beide Seiten unverbindliche Anfrage handelt und dass die Weitergabe personenbezogener Daten ausgeschlossen werden kann. Letzteres hindert den Versicherer zur Speicherung der Anfrage und seiner Entscheidung im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS). Dort nämlich würden sonst die Angaben gespeichert und anderen Konzerne im Rahmen ihrer Risikoprüfung zur Verfügung stehen.

Eine unverbindliche Anfrage lässt sich am leichtesten stellen, wenn man die Anträge der Gesellschaften ausfüllt, diese als Probeantrag kennzeichnet und nicht unterschreibt. Mit einem freundlichen Anschreiben bittet man nun die Versicherung, eine Einschätzung vorzunehmen, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherungsschutz gewährt werden kann.

Wichtig ist, dass Sie die Fragen im als Probeantrag gekennzeichneten Antragsformular genaustens lesen und ehrlich beantworten. Nur dies ermöglicht es der Assekuranz eine für Sie verwertbare Einschätzung vorzunehmen. Es empfiehlt sich zudem, auch ärztliche Befunde, Berichte oder Atteste einzureichen. Dabei achten Sie bitte unbedingt auf die Benennung von Vorerkrankungen im abgefragten Zeitraum.

Sie werden wahrscheinlich nicht von allen Gesellschaften eine Antwort bekommen, es sei denn, Sie haben Unterstützung durch einen Versicherungsmakler oder -berater. Deren Beistand hilft schon allein deshalb, weil sie bereits im Vorfeld einschätzen können, ob und wo sich eine Risikovoranfrage lohnen könnte. Zudem wird es sich auch bei der Auswertung der Angebote lohnen, einen Experten an seiner Seite zu wissen. Nicht zuletzt sind Versicherungsmakler oder -berater auch in der Position, mit Versicherern zu verhandeln, etwa wenn es um die Frage geht, ob bei dauerhafter Behandlungs- und Beschwerdefreiheit eine erneute Risikobewertung zugunsten des Versicherten erfolgen kann.

Pro-Risiko-Deckung

Der Begriff der Pro-Risiko-Deckung stammt aus dem Bereich der Schadenexzedenten-Rückversicherung. Bei einer Pro-Risiko-Deckung wird abzüglich der Priorität ein Schadenfall aus jeder Versicherungspolice der Erstversicherer abgedeckt.

In der Versicherungspraxis erfolgt eine Systematisierung von Rückversicherungsfällen entweder nach Einzelschäden oder aber nach Kumulschäden. Oft befinden sich unter Schaden- und Unfallversicherungen klassische Schadenexzedenten-Rückversicherungen, in denen entweder wegen unpräziser Formulierungen oder aber expliziter Vereinbarungen sowohl Einzelschäden als auch Kumulschäden abgedeckt werden. Im Bereich der Sachversicherungen kommt es oft vor, dass der Schadenexzedenten-Deckungsumfang „pro Risiko/pro Schadensereignis“ oder „pro Risiko oder pro Schadensereignis“ definiert wird. In diesen Verträgen kann der Zedent in Schadensfällen wählen, Kumulschäden entweder unter einmaligem Abzug der Priorität als Ereignisschaden oder aber jeweils pro einzelnem Schaden abzurechnen und dann die jeweilige Priorität abzuziehen. Diese Schadenexzedenten werden vom Konzept her als Pro-Risiko-Deckungen betrachtet, die jedoch zusätzlich einen Kumulschutz bereithalten.

 

Private Unfallversicherung

Durch einen Unfall in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder in einem anderen Bereich des Privatlebens können anhaltende gesundheitliche und finanzielle Schäden entstehen, die eine private Unfallversicherung absichern kann. Eine private Unfallversicherung springt dann ein, wenn durch einen Unfall im privaten Bereich dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen entstehen oder Versicherungsnehmer sterben. Auch bei nicht dauerhaften Unfallfolgen leistet die private Unfallversicherung, die rund um die Uhr und weltweit gilt. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert lediglich Unfälle bei der Arbeit oder auf Arbeitswegen ab.

Zu den Leistungen einer privaten Unfallversicherung gehört die Invaliditätsleistung. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung oder Unfall-Rente. Bei beidem richtet sich die Höhe nach dem Invaliditätsgrad, der anhand der Gliedertaxe berechnet wird. Beide Leistungen sind nicht an einen Verwendungszweck gebunden.

Wurde eine Todesfallleistung vereinbart und führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, so haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf Auszahlung der versicherten Todesfallsumme aus der privaten Unfallversicherung. Bei Vereinbarung einer Verdienstausfall-Leistung trägt die private Unfallversicherung in der Regel ein Tagegeld, das bis zu einem Jahr nach dem Unfall ausgezahlt wird. Wurde ein Krankenhaustagegeld vereinbart, kann dies sogar bis zu zwei Jahre nach dem Unfalldatum noch ausgezahlt werden. Dies gilt dann auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen ambulanten Operationen.

In der privaten Unfallversicherung wird bis zur Entscheidung über den Invaliditätsgrad eine Übergangsleistung gezahlt, wenn die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit für mehr als sechs Monate nach dem Unfall mindestens um 50 % eingeschränkt ist. Dies gilt auch dann, wenn die Verletzungen später heilen, um beispielsweise eine Rehabilitation abzusichern.

Bei Unfällen im Urlaub und Ausland werden von der privaten Unfallversicherung die Kosten für Suchen, Bergungen und Rettungsleistungen sowie Rücktransporte nach Hause oder in ein Krankenhaus der Umgebung übernommen. Je nach Tarif werden auch Angehörige beraten und vor Ort untergebracht. Beeinträchtigt ein Unfall das äußere Erscheinungsbild, kommt auch die Übernahme von Kosten für kosmetische Operationen in Betracht.

Die private Unfallversicherung leistet nicht bei Unfällen durch Konsum von Alkohol oder Drogen, beim vorsätzlichen Begehen von Straftaten, Unfälle durch Kriegsgeschehen und Schädigungen durch Infektionen, Vergiftungen oder psychische Reaktionen. Private Unfallversicherungen empfehlen sich für Kinder, Familien, junge Erwachsene und Senioren.

 

Synonyme - PUV
Private Rentenversicherung

Die verschiedenen Rentenreformen lassen die gesetzlichen Renten kontinuierlich sinken, sodass von Versorgungslücken im Rentenalter ausgegangen werden muss. Durch die staatlich geförderte Altersvorsorge können Grundbedürfnisse im Alter gesichert und dadurch ein Teil der Versorgungslücke geschlossen werden. Durch eine private Rentenversicherung kann zusätzlich für mehr Sicherheit im Ruhestand Sorge getragen werden.

Eine private Rentenversicherung sollte nicht als klassische Versicherung betrachtet werden, sondern eher als eine Art Sparplan. Versicherungsnehmer zahlen bestimmte Beiträge in die private Rentenversicherung ein und erhalten dafür ab einem festgelegten Zeitpunkt eine monatliche Rente ausgezahlt. In den Rentenvertrag wird eingezahlt, damit zum Zeitpunkt des Ruhestandes neben der gesetzlichen Rente eine Zusatzrente ausgezahlt wird. Aus dem Sparplan wird so eine traditionelle Versicherung mit der Möglichkeit einer Integration von Zusatzleistungen wie den Todesfallschutz vor Beginn der Auszahlungsreife oder einer zusätzliche Hinterbliebenenversorgung.

Wie hoch später die Rentenleistungen aus der privaten Rentenversicherung ausfallen, hängt von den Einzahlungen und der Vertragslaufzeit ab. Klassische Verträge beinhalten eine garantierte Verzinsung nebst Überschüssen. Ein früher Einstieg in die private Rentenversicherung wird daher empfohlen. Private Rentenversicherungen können die eingezahlten Beiträge auch in Fonds investieren lassen oder zusätzlich Angehörige absichern. Fondsgebundene Rentenversicherungen können höhere Renditen erzielen, was jedoch von der Marktentwicklung abhängt. Allerdings werden bei fondsbasierten Versicherungen keine Rentenhöhen garantiert.

Ausgezahlt werden können private Rentenversicherungen entweder am Ende der vereinbarten Ansparphase durch Beginn der lebenslangen Rentenzahlung, wobei auch dynamische Auszahlungen möglich sind. Bei einer privaten Rentenversicherung auf Basis einer Sofortrente wird ein bestimmter Betrag eingezahlt, um im Gegenzug später eine monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen. Auch hier ist die Vereinbarung einer Dynamik möglich. Viele Versicherer räumen ihren Versicherungsnehmern ein Kapitalwahlrecht ein, damit diese nach der Ansparphase entscheiden können, wie das angesparte Kapital mit Zinsen und Überschüssen ausgezahlt werden soll. Zu beachten wäre bei einer einmaligen Auszahlung der Versicherungsleistungen die steuerliche Behandlung als Einkommen.

Wird bei einer privaten Rentenversicherung eine lebenslange Leibrente mit einem Schutz für Hinterbliebene vereinbart, greift die Rentengarantiezeit. Stirbt der Versicherungsnehmer und Rentenbezieher vor Ablauf dieser Garantiezeit, bekommen seine Familienangehörigen die Rente für die Restlaufzeit weiter ausgezahlt. Ähnliche Vereinbarungen können auch bei einer Versicherung mit Sofortrente vereinbart werden.

 

Synonyme - PRV
Private Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995 in Deutschland. Sie gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Als Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung ist eine Pflegeversicherung für die meisten Menschen, die in Deutschland leben, gesetzliche Pflicht. Die Leistungsansprüche sind für alle gleich. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung ergeben sich aus dem XI. SGB (Elftes Sozialgesetzbuch). Unterschiede gibt es jedoch in den beiden verschiedenen Systemen im Bereich der Finanzierung, bei der Beitragsberechnung sowie bei der Umsetzung von Leistungen. Hier kommt es darauf an, ob Versicherte in der sozialen oder der privaten Pflegeversicherung versichert sind.

Die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung folgt dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. So kann sichergestellt werden, dass Versicherungsnehmer alle erforderlichen Leistungen bei Krankheit und Pflege aus einer Hand erhalten. Privatversicherte schließen eine private Pflegeversicherung daher häufig bei ihrem Anbieter für die PKV, private Krankenversicherung, ab. Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Pflegeversicherung über ihre Krankenversicherung abschließen.

Privatversicherte haben jedoch ein Wahlrecht. Innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Versicherungspflicht können sie ihre private Pflegeversicherung auch bei einem anderen Versicherungsunternehmen abschließen. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte können ebenfalls innerhalb der ersten drei Monate ihrer Versicherungsfreiheit beantragen, in die private Pflegeversicherung zu wechseln.

Um Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung erhalten zu können, muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Dies übernehmen die jeweiligen medizinischen Dienste, die auch eine Einteilung in einen Pflegegrad vornehmen. Bei dieser Einstufung kommt es immer darauf an, wie selbstständig Versicherte ihre verschiedenen Lebensbereiche noch bewerkstelligen können. Der festgestellte Pflegegrad hat dann wiederum Einfluss auf den Umfang und die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Umso höher die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt, desto höher fallen dann auch die Leistungen aus.

Sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung bieten per Gesetz dieselben Pflegeleistungen und zu berücksichtigende Wartezeiten. Bei beiden Pflegeversicherungen besteht erst dann ein Anspruch auf Leistungen, wenn Versicherte zehn Jahre vor Beantragung bereits zwei Jahre pflegeversichert waren. In der sozialen und privaten Pflegeversicherung gilt grundsätzlich, dass eine ambulante Pflege in häuslicher Umgebung der stationären Versorgung im Heim vorgezogen werden soll.

 

Synonyme - PPV
Private Krankenversicherung

Das Gesundheitssystem in Deutschland beinhaltet ein Versorgungssystem auf Basis von zwei Versicherungssystemen. Das duale Gesundheitssystem bietet Versicherungsnehmern die Wahl aus GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung, und PKV, also der privaten Krankenversicherung. Die GKV ist öffentlich-rechtlich, während die PKV privatwirtschaftlich organisiert wird. In Deutschland besteht seit 2009 die gesetzliche Pflicht der Krankenversicherung, die an den Wohnsitz gekoppelt ist. Alle, die mehr als ein halbes Jahr durchgehend in Deutschland leben, müssen sich auch hier krankenversichern.

In der privaten Krankenversicherung bieten private Versicherungsunternehmen Versicherungsschutz an. Zu den Versicherungsnehmern gehören in erster Linie Personen, die nicht unter die Versicherungspflicht in der GKV fallen oder aber versicherungsfrei sind. Mitglieder aus der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, haben nach Ablauf des entsprechenden Jahres die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern oder aber in die PKV zu wechseln. Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung können über private Zusatzversicherungen ihren Versicherungsschutz ergänzen.

Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ist in Bezug auf Umfang und Art nicht gesetzlich geregelt. Hier kommt es auf die Tarife und die Versicherungsbedingungen an. Der stationäre und ambulante Versicherungsschutz wird durch eine Krankheitskostenvollversicherung abgedeckt. Zusätzlich können Zusatzversicherungen wie Krankenhaustagegeld-Versicherungen vereinbart werden. In der privaten Krankenversicherung gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Versicherungsnehmer gehen zunächst in Vorleistung und reichen die Rechnungen dann bei der Krankenversicherung ein, die eine Erstattung vornimmt. Beiträge werden je nach Risiko unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und potenziellen Vorerkrankungen berechnet. Bei Vorerkrankungen wird häufig für diese Krankheiten und Krankheitsfolgen ein Ausschluss erklärt. Seit 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungen einen in Art, Höhe und Umfang dem Basistarif der GKV vergleichbaren Basistarif anbieten. Alle Unternehmen der PKV unterstehen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

 

 

Synonyme - PKV
Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die ihre Versicherungsnehmer im Privatleben absichert. Mitversichert werden können neben Versicherungsnehmern auch Familienmitglieder und Hausangestellte. Private Haftpflichtversicherungen schützen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen vor Forderungen seitens Dritter.

Nach deutschem Recht ist die Haftung von Privatpersonen nicht begrenzt, sodass eine private Haftpflichtversicherung vor hohen finanziellen Schäden absichern kann. Jeder ist nach dem Gesetz verpflichtet, für einen von ihm im privaten Bereich fahrlässig oder grob fahrlässig verursachten Schaden in vollem Umfang zu haften. Die private Haftpflichtversicherung ist freiwillig und betrifft auch nur den privaten Bereich. Selbst für Nebenberufe oder Ehrenämter muss eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Abgedeckt werden von einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel typische Alltagsrisiken im Bereich von Haus und Wohnung, Alltagssport und Kleintierhaltung. Nicht Gegenstand der privaten Haftpflichtversicherung ist die Nutzung von leistungsstärkeren Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen, da es hierfür die Pflichtversicherung der Kfz-Haftpflicht gibt. Eine Absicherung über die Privathaftpflichtversicherung erfolgt über Sachschäden und Personenschäden. Vermögen muss über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Private Haftpflichtversicherungen werden häufig im Baustein-System angeboten, bei dem zusätzliche Risiken wie Forderungsausfälle, Haftung für deliktunfähige Kinder, Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden, Schlüsselschäden, Ehrenämter oder Drohnenschutz als Zusatzdeckung hinzu gebucht werden können.

 

Synonyme - PHV
Private Altersvorsorge

Nach allgemeinen Prognosen ist davon auszugehen, dass das Rentenniveau in Deutschland weiter sinkt. Wer im Alter nicht auf die gewohnte Lebensqualität verzichten möchte, kann durch eine private Altersvorsorge eine entstehende Rentenlücke reduzieren. Der Staat hat einige Möglichkeiten geschaffen, durch private Rentenvorsorge gegen die Altersarmut anzukämpfen.

Als private Altersvorsorge wird die Anlage von Kapital zum Zweck der Bildung eines ausreichenden Einkommens im Alter definiert. Zu den geläufigen Möglichkeiten der Geldanlage gehören beispielsweise Fonds, Aktien, Sparpläne, Versicherungen und Immobilien. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch staatliche Zuschüsse oder steuerliche Vorteile die bAV betriebliche Altersvorsorge und die Rürup- bzw. Riester-Rente gefördert.

Eine private Altersvorsorge basiert auf einer langfristigen Vermögensbildung, die durch verschiedene Anlagestrategien an die individuellen Lebensverhältnisse und Berufssituationen angepasst werden kann. Versicherungen bieten bei den Produkten zur privaten Altersvorsorge Kapital-Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Riester-Verträge, Rürup-Verträge und fondsgebundene Rentenversicherungen an. Nahezu alle Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge basieren auf dem Kapitaldeckungsverfahren, bei dem angespartes Kapital nebst Zinsen dem Kunden zustehen. Häufig sind Verträge mit einem Wahlrecht gekoppelt, damit Kunden zwischen Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rente wählen können.

 

PRIIP

Seit dem 01. Januar 2018 ist die Verordnung über die „Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung muss allen Kleinanlegern, bevor sie strukturierte Finanzprodukte erwerben, das einheitliche Basisinformationsblatt übermittelt werden. Dieses Informationsblatt muss jedem Anleger kostenlos und ohne Aufforderung oder Nachfrage vom Verkäufer oder Vermittler des Finanzprodukts zur Verfügung gestellt werden.

Die Abkürzung PRIPP steht für „Packaged Retail an Insurance-based Investment Products“ und stellt Informationen über strukturierte Produkte, die Kleinanlegern angeboten werden, dar. Kleinanleger und Privatanleger sind nicht-professionelle Kunden. Die PRIIP Verordnung gilt jedoch nicht für Produkte, die an institutionelle Investoren veräußert werden. Dabei handelt es sich um Anleger, die ihre Anlagen für ihr Unternehmen kaufen.

Verpackte Anlageprodukte im Sinne der PRIIP Verordnung sind Finanzprodukte für Kleinanleger, bei denen die Rückzahlung der Anlage von Indexen oder anderen Vermögenswerten abhängt und mit Schwankungen gerechnet werden muss. Hierzu gehören Investmentfonds, Zertifikate, Anleihen, Schuldscheine, Lebensversicherungen und Sparverträge. Viele dieser Basisprodukte werden in Form eines anderen Produkts verpackt und vertrieben.

Der Hauptzweck der PRIIP Verordnung ist eine bessere Aufklärung über Risiken und Chancen der Finanzprodukte, damit auch Laien ein Vergleich ermöglicht wird. Komplizierte Finanzprodukte sollen durch einheitliche Informationsblätter besser verstanden werden. Erstellt werden müssen die Informationsblätter noch vor Erstellung von Angeboten. Sie müssen online verfügbar sein, aktuell gehalten werden und in verständlicher Sprache verfasst werden. Eine Irreführung von Kleinanlegern muss ausgeschlossen werden. Nach der PRIIP Verordnung verfasste Informationsblätter ersetzen keine Prospekte und stellen kein Werbematerial dar. Sie erhalten nur grundlegende Informationen in exakt vorgeschriebener Reihen- und Inhaltsfolge.

 

Synonyme - Packaged Retail and Insurance-based Investment Products
Prävention

Prävention bezeichnet allgemein Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, Krankheiten, Schäden oder anderen negativen Ereignissen vorzubeugen oder zu verhindern. Der Begriff stammt vom lateinischen Wort "praeventio" ab, was so viel wie "Vorbeugung" oder "Verhinderung" bedeutet.

Prävention im Kontext der Versicherungen bezieht sich auf alle Maßnahmen und Strategien, die dazu dienen, Risiken und Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Es handelt sich dabei um einen präventiven Ansatz, der darauf abzielt, potenzielle Gefahren und Schadensfälle bereits im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern. In der Versicherungsbranche spielt Prävention eine entscheidende Rolle, da Versicherungsunternehmen Risiken einschätzen und kalkulieren müssen, um angemessene Versicherungsprämien festzulegen. Durch präventive Maßnahmen können Versicherer das Risiko von Schadensfällen reduzieren und somit auch die Kosten für Versicherungsnehmer senken.

Ein Beispiel für Prävention im Versicherungskontext ist die Schadenverhütung. Hierbei werden von Versicherungsunternehmen gezielte Maßnahmen ergriffen, um Schadensfälle zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren. Dies kann beispielsweise durch Sicherheitstrainings, regelmäßige Inspektionen oder die Installation von Sicherheitssystemen geschehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt von Prävention in der Versicherungsbranche ist die Beratung von Kunden. Versicherungsunternehmen informieren ihre Kunden über potenzielle Risiken und geben Empfehlungen, wie diese vermieden oder reduziert werden können. So können beispielsweise Versicherungsnehmer von Wohngebäuden durch die richtige Absicherung gegen Feuer- und Wasserschäden vorbeugen.

Neben der Schadenverhütung und Gesundheitsförderung gibt es auch noch weitere präventive Maßnahmen, die im Versicherungskontext eine wichtige Rolle spielen. Dazu zählen beispielsweise die Risikobewertung und -analyse, die regelmäßige Überprüfung von Versicherungspolicen und die Einführung von Richtlinien und Vorschriften, um Risiken zu minimieren.

In der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht sich Prävention auf Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die Sicherstellung von sicheren Arbeitsbedingungen, die Schulung von Arbeitnehmern im Umgang mit Gefahren am Arbeitsplatz und die Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten. Ziel ist es, die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu reduzieren und somit die Versicherten vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

Auch in der Krankenversicherung spielt Prävention eine wichtige Rolle. Hier geht es darum, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Gesundheitsberatungen. Durch diese Maßnahmen soll die Entstehung von Krankheiten verhindert oder zumindest verzögert werden. Dies dient nicht nur dem Schutz der Versicherten, sondern auch der langfristigen Kostensenkung im Gesundheitssystem.

Im Bereich der Pflege bezieht sich Prävention auf Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verzögern. Dazu gehören beispielsweise gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Bewegung, gesunde Ernährung und geistige Aktivitäten. Auch die Unterstützung von pflegenden Angehörigen durch Beratungs- und Schulungsangebote gehört zur präventiven Pflege. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu erhalten und somit die Belastung für sie und ihre Angehörigen zu verringern.

Auch in Bezug auf die Rente spielt Prävention eine wichtige Rolle. Hier geht es darum, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Versicherten bis zum Renteneintritt zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten und die Rehabilitation von erkrankten oder verletzten Arbeitnehmern. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit der Versicherten zu erhalten und somit eine frühzeitige Berentung zu vermeiden.

Prävalenz

Der Begriff der Prävalenz definiert in der medizinischen Statistik und Epidemiologie eine Kennzahl über eine Häufigkeit, beispielsweise über die Häufigkeit des Auftretens einer bestimmten Erkrankung oder eines Symptoms. Die Prävalenz sagt danach aus, welcher Anteil einer bestimmten Population zu einem bestimmten Zeitpunkt an dieser Krankheit oder dem Symptom erkrankt ist – oder einen bestimmten Risikofaktor dafür auf- bzw. vorweist. Mit in die epidemiologische Wissenschaft einbezogen werden auch soziale Aspekte. Die Prävalenz von Störungen und Krankheiten innerhalb einer Population aus Menschen oder Tieren wird nach Stichproben geschätzt. Eine vollständige Erfassung ist häufig nicht möglich oder zu aufwendig.

Eine Prävalenz bezieht sich auf einen Stichtag oder bestimmten Zeitpunkt, weshalb auch von Stichtagsprävalenz oder Punktprävalenz gesprochen wird. Bei einer Streckenprävalenz oder Periodenprävalenz wird hingegen ein bestimmter Zeitraum beschrieben. Die Lebenszeitprävalenz definiert den Zeitraum eines kompletten Lebens.

Prävalenzen sind im Versicherungswesen Anhaltspunkte für die Erstellung von Versicherungsangeboten im Gesundheits- und Pflegesektor sowie für die allgemeine Ausrichtung am Markt. Eine Prävalenz über bestimmte Krankheitsanteile in der Bevölkerung kann Aufschluss über mögliche Dynamiken geben. Die Infektionsprävalenz oder Durchseuchungsprävalenz beschreibt den Grad der Verbreitung einer bestimmten Infektionskrankheit zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Aber nicht nur für Krankheiten wird der Begriff der Prävalenz genutzt, sondern auch für Risikofaktoren wie etwa den Konsum von Drogen und Alkohol. Als Kenngrößen machen Prävalenzen insbesondere für die Ermittlung des Bedarfs an Behandlungsmöglichkeiten und Präventionsarbeit Sinn.

 

Prämieneinhebungsverfahren

Durch das Prämieneinhebungsverfahren wird der Zweck verfolgt, den zeitlichen Zusammenhang zwischen entstehenden Kosten, Aufwendungen und Auszahlungen für den Versicherungsschutz auf der einen Seite und den als Deckungsbeiträgen von Versicherungsnehmern erhobenen Versicherungsprämien auf der anderen Seite festzulegen. Üblich ist eine vorschüssige Prämieneinhebung. Bei festen Vorausprämien trägt die Versicherungsgesellschaft das versicherungstechnische Risiko. Bei korrigierbaren Prämien, die nachträglich angepasst werden können, kann dieses Risiko gemindert werden.

Prämiennacherhebungen mindern das versicherungstechnische Risiko, da Versicherungsnehmer nach bestimmten Voraussetzungen Prämien nachzahlen müssen, was zu den Nachschusspflichten zählt.

 

 

Prämiendifferenzierung

Bei einer Prämiendifferenzierung handelt es sich um eine Abstufung von den marktüblichen Prämienforderungen nach dem Äquivalenzprinzip. Von einer primären Prämiendifferenzierung wird gesprochen, wenn die zur Abstufung genutzten Risikomerkmale schon vorher erkennbar sind und deswegen bei der Versicherung von Einzelrisiken von Beginn an verwendet werden können. Dem gegenüber handelt es sich um eine sekundäre Prämiendifferenzierung, wenn die Abstufung von Prämien erst nach dem Schadenverlauf durchgeführt werden kann.

Viele private Versicherungen beruhen auf dem Prinzip, dass sich die Beiträge an den Risikosituationen einzelner Versicherungsnehmer orientieren. Für unterschiedliche Risiken müssen also auch unterschiedliche Prämien gezahlt werden. Diese Prämiendifferenzierung sichert demnach auch die Funktionsweise von Versicherungen generell sowie die Versicherbarkeit von Risiken. Die Prämiendifferenzierung nach belastbaren Risikomerkmalen entspricht dabei dem Gleichbehandlungsgrundsatz und sorgt für einen Risikoausgleich im Kollektiv der Versicherungsnehmer.

 

Prämiendepot

Auf ein Prämiendepot werden Versicherungsprämien von Versicherungsnehmern eingezahlt. Prämiendepots sind Verrechnungskonten von Versicherungsgesellschaften, auf denen die darauf deponierten Geldeingänge verzinst werden. Insbesondere im Bereich der Lebensversicherung werden Prämiendepots geführt. Die Versicherungsgesellschaft entnimmt gemäß der Vereinbarungen im Versicherungsvertrag vereinbarte Gelder als laufende Lebensversicherungsprämien für die Bildung von Kapital.

Ein Prämiendepot bei einer Lebensversicherung dient der Vorauszahlung aller oder von teilweisen künftigen Prämien. Das Prämiendepot stellt ein Guthaben des jeweiligen Versicherungsnehmers dar, weshalb auch eine Verzinsung erfolgt.

Die Versicherungsprämien werden bei Fälligkeit abgebucht. Das Prämiendepot darf während der Laufzeit geöffnet werden, aber nicht über den Bestand hinaus, der unter Berücksichtigung von Zinsen für die restlichen Prämien notwendig ist. Reicht das Prämiendepot nicht zur Deckung der Prämien aus, die bis zum Ablauf der vereinbarten Zahlungsdauer notwendig sind, muss die Zahlung der Prämien wieder aufgenommen oder aber das Prämiendepot erhöht werden. Sterben Versicherungsnehmer vorzeitig oder werden erwerbsunfähig, wird bei Vereinbarung von Prämienbefreiung der nicht verbrauchte Anteil des Prämiendepots zusätzlich zur Versicherungsleistung ausgezahlt. Gleiches gilt auch dann, wenn bei Versicherungsablauf ein Restbetrag auf dem Prämiendepot verbleibt.

 

 

Prämien- und Reserverisiko

Das Prämien- und Reserverisiko ist Bestandteil der versicherungstechnischen Risiken im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen. Das auch „price risk“ genannte Prämienrisiko stellt dabei das Risiko dar, dass die Schäden innerhalb einer Versicherungsperiode zahlenmäßig die für diesen Zeitraum bereits vereinnahmten Versicherungsprämien übersteigen. Das „loss reserve risk“ genannte Reserverisiko ist hingegen das Risiko, dass die für schon eingetretene Versicherungsfälle zurückgestellten Reserven für die Finanzierung der hieraus für die Zukunft eintretenden Schadenszahlungen nicht ausreichen.

Betrachtet man die Risikohierarchie nach Solvency II, dann handelt es sich beim Prämien- und Reserverisiko um die Unterklasse aus der Risikoklasse der versicherungstechnischen Risiken „Nicht-Leben“. Grundsätzlich werden danach die gleichen Risiken wie nach der allgemeinen Definition betrachtet, aber nach dem Solvency II Regulierungsrahmen auf einen Zeithorizont von einem Jahr ausgerichtet, sodass von Auswirkungen auf das Reserverisiko ausgegangen werden muss.

 

Synonyme - price risk
Prämie für eigene Rechnung

Eine Prämie oder ein Versicherungsbeitrag ist das Entgelt, das ein Versicherungskunde seiner Versicherung für die Übernahme des versicherten Risikos bezahlt. In der Individualversicherung werden Prämien nach dem Äquivalenzprinzip berechnet und setzen sich aus Risikoanteilen, Verwaltungsanteilen, Abschlusskostenanteilen, Sparanteilen und Gewinnaufschlägen zusammen. Je nach Versicherungssparte fallen zusätzlich auch Steuern an. Risikoanteile werden auch als Bruttorisikoprämien bezeichnet, die sich aus Nettorisikoprämien, Schadenbedarfsprämien und Sicherheitszuschlägen zusammensetzen. Nettorisikoprämien bestehen aus Schadenerwartungswerten und werden bei höheren Risiken durch Risikozuschläge ergänzt. Sparanteile fallen nur bei Versicherungsverträgen an, die auch Sparvermögen enthalten. Die gesamte Prämie wird als Bruttoprämie bezeichnet.

Im Zusammenhang mit der passiven Rückversicherung handelt es sich bei der Prämie für eigene Rechnung um die Versicherungsprämie, die dem Erstversicherer nach Anteilsabgabe an den Rückversicherer in Form einer Rückversicherungsprämie verbleibt. Die Prämie für eigene Rechnung ist also in diesen Fällen das Gegenteil der Bruttoprämie.

 

Synonyme - Prämie f.e.R.
Prädiktive Gesundheitsinformationen

Prädiktive Gesundheitsinformationen werden in unterschiedlicher Weise zu vielen verschiedenen Zwecken eingeholt. Zu den arbeitsmedizinischen Untersuchungen gehören zum Beispiel Einstellungsuntersuchungen, die vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses durch den potenziellen Arbeitgeber veranlasst werden. Hier soll beurteilt werden, ob ein Bewerber gesundheitlich für den jeweiligen Beruf geeignet ist und ein Arbeitsvertrag geschlossen werden kann. Bei einigen Berufen kommt sogar eine Tauglichkeitsuntersuchung in Betracht. Des Weiteren werden arbeitsmedizinische Untersuchungen auch während eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach einem Unfall aus arbeitssicherheits- und arbeitsschutzrechtlichen oder versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten durchgeführt.

In der Medizin wird zwischen Prognose und Prädiktion unterschieden. Prognosen enthalten Aussagen über den möglichen weiteren Verlauf einer bestehenden Erkrankung. Prädiktionen sind jedoch Aussagen darüber, wie hoch das Risiko besteht, an einer bislang noch nicht ausgebrochenen Krankheit zu erkranken. Prädiktive Gesundheitsinformationen sind in Bezug auf Arbeitsverhältnisse, Verbeamtungen und Versicherungsverträge insoweit kritisch zu betrachten, da rechtliche Nutzungsgrenzen bestehen und auch ethische Gründe zu berücksichtigen sind.

Prädiktive Gesundheitsinformationen können unter Umständen dazu führen, dass im Moment der Untersuchung und Bewertung eines Gesundheitszustandes für einen bestimmten Zweck kein Grund zur Sorge gegeben wäre, aber eine Einstellung oder ein Vertragsschluss abgelehnt wird, weil eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung in der Zukunft festgestellt worden ist. Es wäre also wahrscheinlicher, dass eine Person häufig krank oder arbeitsunfähig werden könnte.

Es wird noch immer diskutiert, ob Menschen sozial oder rechtlich genötigt werden dürfen, prädiktive Informationen über sich selbst einholen und sie Dritten gegenüber offenbaren müssen. Dies, zumal mit Benachteiligungen gerechnet werden muss. Genetisch lassen sich heute bereits viele Merkmale für Erbkrankheiten und Wahrscheinlichkeiten feststellen. Auch der Nationale Ethikrat musste sich mit dieser Thematik bereits beschäftigen.

 

 

Possible Maximum Loss

Possible Maximum Loss ist ein Begriff aus der englischen Sprache und kann mit „möglicher Höchstschaden“ übersetzt werden. Es gibt mit dem Possible Maximum Loss den möglichen Höchstschaden und mit dem Estimated Maximum Loss den geschätzten Höchstschaden.

Wichtig werden Possible Maximum Loss, Estimated Maximum Loss oder Probable Maximum Loss in Elementarversicherungen und geben innerhalb der Kumulzone den wahrscheinlichen Höchstschaden bei elementaren Risiken wieder. Auch wenn alle versicherten Risiken von Teilschäden oder Totalschäden bedroht sind, ist es eher unwahrscheinlich, dass alle Risiken innerhalb einer Kumulzone auch betroffen werden.

Der wahrscheinliche Höchstschaden wird in der Krankenversicherung auch kurz PML oder Schadenquote genannt. Bei Sachversicherungen ist der PML der Schaden, mit dem bei einem Schadensfall unter Berücksichtigung von allen ungünstigen, jedoch nicht extremen Risikoumständen, durch eine vorsichtige Schadensschätzung kalkuliert werden muss.

Ein Beispiel für einen wahrscheinlichen Höchstschaden ist der klassische Totalschaden bei einem Kraftfahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn das Kraftfahrzeug völlig zerstört ist und auch nicht mehr wiederhergestellt werden kann oder aber die Reparaturkosten für die Instandsetzung den vorherigen Wert des Fahrzeugs übersteigen würden.

 

Synonyme - PML
Positivliste

Unter einer Positivliste wird ein Verzeichnis verstanden, in dem alle Arzneimittel aufgeführt werden, die zu Lasten der Krankenversicherung als Versicherungsträger verordnet werden dürfen. Im Umkehrschluss dürfen also Arzneimittel, die nicht in der Positivliste aufgeführt werden, auch nicht verordnet - oder müssen selbst bezahlt - werden. Einfach erklärt gehören Arzneimittel von der Positivliste zu den Arzneien, die die Krankenkasse übernimmt – also erstattungsfähig sind. Arzneimittel, deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, müssen selbst bezahlt werden. Diese befinden sich dann auf der Negativliste.

Positivlisten über Arzneimittel werden in fast allen europäischen Ländern geführt, jedoch nicht in Deutschland. In der Schweiz wird die Positivliste auch Spezialitätenliste genannt und umfasst eine von Experten kontrollierte Auswahl von Medikamenten, die erstattungsfähig sind. In Deutschland sollte durch das Gesundheitsstrukturgesetz bereits 1992 eine Positivliste eingeführt werden. Zur Umsetzung ist es bislang nicht gekommen. Das Arzneimittel-Positivlistengesetz wurde zuletzt im Jahr 2003 zurückgestellt.

Ein mit der Positivliste vergleichbares Steuerungsinstrument stellt in Deutschland das AMOG dar, das die Nutzenbewertung von neuen und bereits mit einer Zulassung versehenen Arzneimitteln enthält. Arzneimittel, die einen zusätzlichen Nutzen gegenüber einer den Zweck entsprechenden Vergleichstherapie vorweisen können, sind grundsätzlich zu Lasten der Krankenversicherung verordnungsfähig. Arzneimittel ohne diesen zusätzlichen Nutzen erhalten eine Einordnung in eine Festbetragsgruppe, was wegen der daraus resultierenden Unwirtschaftlich zu einem Ausschluss vom Markt führen kann.

Policendarlehen

Wer über eine private Lebens- oder Rentenversicherung verfügt und wegen einem finanziellen Engpass Geld benötigt, sollte über ein Policendarlehen nachdenken. Policendarlehen ähneln klassischen Ratenkrediten, da auch sie endfällig sind. Die Versicherung wird mit einem Policendarlehen über einen vereinbarten Betrag für einen vorgegebenen Zeitraum beliehen, der am Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt wird. In der Zwischenzeit erfolgt keinerlei Tilgung, sondern nur die Zahlung von Zinsen.

Die Zinsen für ein Policendarlehen hängen von der Darlehenssumme und der Laufzeit ab. Wie beim klassischen Kredit wird seit 2016 vorab auch über die Schufa die Bonität abgefragt, was sich aber nicht auf die Zinsen auswirkt. Es kann sein, dass die Gewährung eines Policendarlehens in die Schufa eingetragen wird.

Policendarlehen werden von der eigenen Lebensversicherung, von Banken oder von Vermittlern angeboten. Das bereits in die Lebensversicherung eingezahlte Kapital dient dann als Sicherheit für das Policendarlehen. Die Police wird für die Dauer des Darlehens dem Darlehensgeber überlassen, damit eine Geltendmachung säumiger Zahlungen erfolgen könnte. Kann das Darlehen nach Ablauf der Laufzeit nicht ausgeglichen werden, kann die Lebensversicherung über den Rückkaufswert verkauft werden. Bei reibungslosen Abläufen bleibt die Lebensversicherung ganz normal bestehen und wird entweder durch Beiträge weitergeführt oder beitragsfrei gestellt. Bei Beitragszahlung bleiben Zusatzversicherungen und Todesfallschutz erhalten.

Beliehen werden können regelmäßig private Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, wenn

  • es sich um keine geförderte Vorsorge wie betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente oder Rürup-Verträge handelt
  • es sich mit wenigen Ausnahmen um eine Versicherung bei einer deutschen Gesellschaft handelt
  • der Rückkaufswert bei klassischen Verträgen mindestens 1.000 € und bei fondsgebundenen Varianten mindestens 1.667 € beträgt
  • die Darlehenssumme je nach Gesellschaft mindestens 1.000 beträgt

Fondsgebundene Versicherungen werden meistens nur zwischen 60 % bis 65 % des aktuellen Rückkaufswertes beliehen. Ob ein Policendarlehen im Gegensatz zum Raten- oder Rahmenkredit sinnvoll ist, hängt von der Darlehenssumme, Laufzeit und den Rückzahlungsmodalitäten ab. Die Zinsen für ein Policendarlehen unterschreiten gewöhnlich die Zinsen für einen Bankkredit.

 

Police

Mit dem Begriff der Police wird die Versicherungsurkunde oder der Versicherungsschein beschrieben. Die Police ist das wichtigste Dokument im Bereich der Versicherungsunterlagen, da sie den Vertrag zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer beinhaltet. Sie dient als Beleg und Nachweis über den Versicherungsschutz. Jeder Versicherungsnehmer hat nach § 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) Anspruch auf Ausstellung und Aushändigung einer schriftlichen Police.

Auf der Police befinden sich Informationen zum Beginn und Ablauf des Versicherungsverhältnisses, zur Versicherungsgesellschaft sowie zum Versicherungsschutz nebst den versicherten Risiken.

Folgende Vertragsdaten müssen in der Police enthalten sein:

  • Art der Versicherung
  • Versicherungsnummer
  • versicherte Risiken
  • vertragliche Leistungen
  • Versicherungssumme
  • Beginn und Dauer der Versicherung
  • Versicherungsbeiträge
  • personenbezogene Daten
  • AGBs

Die Versicherungsbedingungen müssen Versicherungsnehmern zusammen mit der Police ausgehändigt werden. Geht eine Police verloren, sollte bei der Versicherungsgesellschaft ein neuer Versicherungsverein angefordert werden, was im Bereich der Lebensversicherung etwas aufwendiger sein kann.

Endet die Laufzeit einer Versicherung, beispielsweise durch Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft, besteht keine rechtliche Aufbewahrungsfrist für die Police. Statt die Versicherungsunterlagen zu entsorgen ist eine Archivierung der Police sinnvoll. Dies, zumal bei freiwilligen Versicherungen eine steuerliche Geltendmachung nicht ausgeschlossen ist. Private Unfallversicherungen müssen dafür zum Beispiel der Steuererklärung beigefügt und über sechs Jahre aufbewahrt werden.

Eine Besonderheit unter den Policen bilden Lebensversicherungs-Policen, die spezielle Daten enthalten. So müssen je nach Tarif dort garantierte Rückkaufswerte nebst Erläuterung der Berechnung dargestellt werden. Der Police muss also entnommen werden können, welche Rückkaufswerte zu welchem Zeitpunkt bei Kündigung beansprucht werden können.

Bei einer Lebensversicherung findet auch durch Übergabe der Police an einen Dritten noch keine Übertragung der Rechte aus der Versicherung statt. Hierfür ist eine Abtretung erforderlich, aus der die Übertragung ersichtlich ist. Des Weiteren muss eine Abtretung der Lebensversicherungsgesellschaft angezeigt werden. 

Bei Kündigung einer Lebensversicherung bleiben keine Rechte aus der Police bestehen. Wird eine Lebensversicherung hingegen verkauft, ist der Bestand des Todesfallschutzes weiterhin möglich. Dieser verringert sich dann um die bereits ausgezahlten Beträge und Zinsen. Der Versicherungsverkauf der Police bringt demnach höhere Erträge ein. Alternativ kann Lebensversicherungen auch ein Policendarlehen gewährt werden. Dann bleibt die Police als Kreditsicherheit bestehen.

 

Synonyme - Versicherungsschein,Versicherungsurkunde
Poisson-Verteilung

Die Poisson-Verteilung wurde nach dem Mathematiker Siméon Denis Poisson ernannt und stellt eine Wahrscheinlichkeitsverteilung dar. Die Poisson-Verteilung modelliert eine Anzahl von Ereignissen, die innerhalb eines festen Zeitintervalls oder räumlichen Gebiets bei konstanter Mittelrate unabhängig voneinander auftreten. Damit ist die Poisson-Verteilung eine diskrete Wahrscheinlichkeitsverteilung für viele verschiedene Bereiche. Die Poisson-Verteilung wird auch im Bereich der Versicherungsmathematik angewendet.

Als diskrete Verteilung wird die Poisson-Verteilung auch dann benötigt, wenn es um die Häufigkeit von Ereignissen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in einem Zufallsexperiment geht. Beispielhaft kann über die Poisson-Verteilung die Anzahl von Studenten in der Mensa innerhalb der Mittagspause oder die Anzahl von Fahrgästen auf der Rolltreppe am Bahnhof in der Hauptverkehrszeit eingeschätzt werden. Dies wird im Versicherungsbereich benötigt, um Risiken und Gefahren besser einschätzen zu können, was sich wiederum auf Prämien und Beiträge auswirken kann.

PKV Verband

Der PKV Verband bildet die Interessenvertretung von den privaten Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen sowie von Mitgliedsunternehmen – und somit auch von allen Privatversicherten. Der PKV Verband bietet viele verschiedene Dienstleistungen an, um für die vielfältigen Anliegen aller Mitglieder Lösungen zu finden. Zu den Arbeits- und Geschäftsbereichen des PKV Verbandes gehören die Bereiche Recht, Politik, Leistung, Statistik/Mathematik und Pflege. Die Vertreter des PKV Verbandes nehmen an parlamentarischen Anhörungen teil, um sich und die vertretenen Positionen mit in die Gesetzgebung einzubringen. Zum PKV Verband gehören neben der Zentrale in Köln auch Büros in Berlin sowie Brüssel.

In den jährlichen Rechenschaftsberichten veröffentlicht der PKV Verband die einzelnen Geschäftsbereiche sowie die durchgeführten Aufgaben bzw. Themen. Mitglied im PKV Verband können Versicherungsunternehmen werden, die ihre Geschäfte in Deutschland betreiben und von einer Landesaufsichtsbehörde oder aber der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen wurden. Aktuell (2022) setzt sich der PKV Verband aus 42 ordentlichen Mitgliedsunternehmen zusammen, von denen 36 eine Krankheitsvollversicherung anbieten. Verbundene Einrichtungen vom PKV Verband sind die Postbeamtenkrankenkasse und die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. Deren Mitglieder unterhalten eine Pflegeversicherung der der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen.

 

Synonyme - Verband der Privaten Krankenversicherung
Piraterie

Was sich wie eine Szene aus einem Märchenbuch anhört, gehört in vielen Teilen der Welt leider noch immer zum Alltag – Piraterie! Wird auf hoher See ein Schiff entführt und die Besatzung erpresst, kann von Piraterie gesprochen werden. Moderne Piraten setzen Schiffe fest, entführen die Besatzung und versuchen über Lösegelder und Waren, an ihre Beute zu gelangen. Insbesondere der Indische Ozean war in den vergangenen Jahren von Piraterie betroffen.

Piraterie Versicherungen haben sich auf Schäden spezialisiert, die von Piraten verursacht werden. Sie werden als Lösegeld- und Erpressungsversicherungen angeboten. Diese Versicherungen fokussieren sich auf Schäden durch Erpressung und Entführung auf hoher See. Auf dem Wasser und „zwischen“ den Ländern gelten unterschiedliche Gesetze, was Piraterie Versicherungen berücksichtigen müssen. Gleiches gilt, wenn es sich bei den Versicherungsnehmern und Reedereien um Unternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit handelt. Piraterieversicherungen beschäftigen Krisenmanager, die unter Beachtung von kulturellen und lokalen Gegebenheiten an Verhandlungen teilnehmen. Zu den Leistungen der Versicherung gehören auch Lösegeldzahlungen sowie der Ersatz des entgangenen Gewinns durch Entführungen und Festsetzungen von Schiffen und Besatzungen.

 

 

Synonyme - Seeräuberei
Photovoltaikversicherung

Photovoltaikanlagen und Solaranlagen sind wertvoll und unterstützen alternative Energien, was zum Klimaschutz und der ökologischen Nachhaltigkeit beiträgt. Hausbesitzer mit einer solchen Anlage auf oder an dem Privatgebäude oder Geschäftsgebäude können sich durch eine Photovoltaikversicherung vor finanziellen Verlusten durch Schäden an der Anlage absichern. Eine Photovoltaikversicherung kann auch den mit einem Schaden verbundenen Ertragsausfall sowie Kosten für Ersatz und Reparaturen übernehmen. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können auch Gebäudeschäden mitversichert werden.

Solaranlagen und Photovoltaikanlagen sind über die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung oft nicht ausreichend und über Glasversicherungen gar nicht abgesichert. Eine Photovoltaikversicherung wird häufig als Allgefahrendeckung angeboten, die auch unerwartete Schäden durch Hagel oder Sturm absichert. Bei einer Photovoltaikversicherung sollte auf den Wert der Anlage eingegangen werden. Wichtig ist, dass im Bereich der Sachschäden auch Einflüsse von Naturgewalten und Witterungsbedingungen abgesichert werden. Zu prüfen wäre auch, ob Fehler, Vorsatz oder Ungeschicklichkeit durch Dritte bei der Bedienung sowie Diebstahl versichert werden können.

Durch eine Photovoltaikversicherung können auch Ertragsausfälle abgesichert werden. Fällt die Anlage aufgrund eines Schadens aus, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die finanziellen Ausfälle.

 

Pflichtversicherung

Bei einer Pflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die nach dem Gesetz abgeschlossen werden muss. Zu den ersten Pflichtversicherungen gehörten Feuer- und Brandversicherungen Ende des 17. Jahrhunderts. In Deutschland gehören heute Kfz-Haftpflichtversicherungen, Berufshaftpflichtversicherungen und Sozialversicherungen zu den Pflichtversicherungen. Unterschieden wird zwischen staatlichen Versicherungen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtmitgliedschaft wie etwa bei der Sozialversicherung und den Pflichtversicherungen im privaten Bereich.

In Deutschland gehören folgende Bereiche zu den Pflichtversicherungen:

  • Sozialversicherung
  • Haftpflichtversicherung – Kfz, Beruf, Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte, Betrieb, Jagd und je nach Landesrecht Tierhalter
  • Insolvenzsicherung - Reisesicherungsschein

Häufig dienen Pflichtversicherungen der Absicherung Dritter. Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen, Jagdhaftpflichtversicherungen und Berufshaftpflichtversicherung stehen in erster Linie Unfallgegner und andere Dritte unter Schutz. Bei gesetzlichen Pflichtversicherungen werden hingegen eigene Risiken abgesichert.

Die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Versicherung steht im Widerspruch zur Vertragsfreiheit und den Grundrechten, weshalb die Vorgaben für eine Pflichtversicherung besonders begründet sein müssen. Zu den gültigen Gründen gehört der Schutz der Gesundheit, von Dritten oder von Verbrauchern.

Die Regelungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung können dem deutschen Pflichtversicherungsgesetz entnommen werden, wie das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter abgekürzt wird. Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt eine entsprechende Pflichtversicherung für Fahrzeughalter von Kraftfahrzeugen und Anhängern vor, die in der Öffentlichkeit gefahren und geführt werden sollen.

 

Synonyme - Pflichtversicherungsgesetz