Begriff | Definition |
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Pensionszusage | Eine Pensionszusage, Versorgungszusage oder auch Direktzusage ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersvorsorge. Unternehmen legen für Pensionszusagen Firmengelder für ihre Mitarbeiter an, aus denen sich später die Pensionen finanzieren. Dazuzahlen müssen Mitarbeiter in der Regel nichts. Pensionszusagen können exakte Rentenhöhen beinhalten oder aber garantierte Zinsen für die eingezahlten Beiträge versprechen. Garantiert wird jedoch immer der Erhalt der eingezahlten Beträge. Größere Unternehmen finanzieren durch Pensionszusagen die Altersvorsorge ihrer Belegschaft. Die Beiträge dafür werden im oder außerhalb des Unternehmens angelegt. Früher wurde den Mitarbeitern eine feste Rentenhöhe zugesagt. Heute garantieren Arbeitgeber eher eine bestimmte Beitragshöhe und Verzinsung, was mitunter auch vom Erfolg des Unternehmens abhängig gemacht wird. Pensionszusagen können flexibel ausgelegt werden. Selbst Beitragszusagen ohne Garantien sind möglich, sofern Verbände sich darauf in Tarifverhandlungen verständigt haben. Pensionszusagen sind grundsätzlich positiv zu betrachten. Später bekommen Arbeitnehmer eine betriebliche Rente, ohne selbst etwas eingezahlt zu haben. Betriebsrenten sind unverfallbar, sofern ein Arbeitnehmer mindestens drei Jahre beschäftigt war und bei einem Arbeitnehmerwechsel das 21 Lebensjahr vollendet hatte. Pensionszusagen sind immer sicher. Auch bei einer potenziellen Insolvenz des Arbeitgebers wird die Betriebsrente gezahlt, da Pensionen über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert werden.
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Synonyme:
Versorgungszusage,Direktzusage |