Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Pensionszusage

Eine Pensionszusage ist ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, der dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine regelmäßige Zahlung in Form einer Rente oder eines Kapitalbetrags zusichert. Sie ist Teil der betrieblichen Altersvorsorge und dient dazu, den Arbeitnehmer im Alter abzusichern und ihm ein zusätzliches Einkommen zu garantieren.

Die Pensionszusage ist in der Regel Bestandteil des Arbeitsvertrages und wird vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung angeboten. Sie ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und daher nicht für jeden Arbeitnehmer verfügbar. In der Regel wird sie nur in größeren Unternehmen oder im öffentlichen Dienst angeboten.

Die Höhe der Pensionszusage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt und der Position des Arbeitnehmers. Sie kann entweder als feste monatliche Rente oder als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Auch die Art der Finanzierung kann variieren, entweder durch direkte Einzahlungen des Arbeitgebers in einen Pensionsfonds oder durch Rückstellungen im Unternehmen.

Eine Pensionszusage ist in der Regel unkündbar und gilt auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers. Sie unterliegt jedoch der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht und somit auch den entsprechenden Beitragszahlungen.

Für den Arbeitnehmer hat die Pensionszusage den Vorteil, dass er im Ruhestand ein zusätzliches Einkommen erhält und somit finanziell abgesichert ist. Auch für den Arbeitgeber kann sie von Vorteil sein, da sie als attraktive Zusatzleistung zur Mitarbeiterbindung beitragen kann.

Allerdings birgt eine Pensionszusage auch gewisse Risiken, vor allem für den Arbeitgeber. So kann es beispielsweise bei einer ungünstigen Entwicklung der Kapitalmärkte zu finanziellen Engpässen kommen, die das Unternehmen belasten können. Auch die steigende Lebenserwartung der Menschen kann zu höheren Kosten für den Arbeitgeber führen.

Um diese Risiken zu minimieren, gibt es verschiedene Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergreifen kann. Dazu zählen beispielsweise die regelmäßige Überprüfung der Finanzierung der Pensionszusage, die Einrichtung von Rückstellungen oder die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen an einen externen Versorgungsträger.