Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die vor allem in größeren Unternehmen und Konzernen eingesetzt wird. Sie ist in der Regel eine von mehreren Durchführungswegen, die im Rahmen der BAV angeboten werden. Neben der Unterstützungskasse gibt es beispielsweise auch die Direktzusage, die Pensionskasse oder die Pensionsfonds.

Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Einrichtung, die unabhängig vom Unternehmen agiert und somit auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers bestehen bleibt. Sie wird in der Regel als eingetragener Verein oder als GmbH gegründet. Die Geschäftsführung obliegt dabei einem Vorstand, der aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer besteht.

Die Finanzierung der Unterstützungskasse erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers, die in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Der Arbeitnehmer kann sich somit über eine zusätzliche Altersversorgung freuen, ohne dass ihm dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Die Beiträge werden von Seiten des Arbeitgebers in der Regel als fester Prozentsatz des Gehalts festgelegt.

Die Leistungen der Unterstützungskasse werden in der Regel als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Dabei wird die Höhe der Rente anhand der Beiträge und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen berechnet. Auch eine einmalige Kapitalauszahlung ist möglich, jedoch muss diese im Vorfeld durch den Arbeitnehmer beantragt werden.

Ein großer Vorteil der Unterstützungskasse ist die hohe Sicherheit für den Arbeitnehmer. Da die Versorgungseinrichtung unabhängig vom Arbeitgeber agiert, ist das angesparte Kapital vor einer Insolvenz geschützt. Zudem unterliegt die Unterstützungskasse der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), was für eine zusätzliche Kontrolle und Sicherheit sorgt.

Siehe auch: Die Unterstützungskasse erklärt: Vorteile, Nachteile und worauf Sie achten sollten

Synonyme: Unterstützungskassen