Die Direktversicherung ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, durch Entgeltumwandlung aus dem Arbeitsentgelt oder gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden.
Auf den ersten Blick erscheint die Direktversicherung besonders attraktiv: Beiträge können innerhalb gesetzlicher Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden, bei einer Entgeltumwandlung kommt häufig ein Arbeitgeberzuschuss hinzu. Ob daraus tatsächlich eine gute Altersvorsorge entsteht, lässt sich jedoch erst beurteilen, wenn auch Vertragskosten, Kapitalanlage, Arbeitgeberbeteiligung und die Belastungen in der späteren Auszahlungsphase berücksichtigt werden.
Wie funktioniert eine Direktversicherung?
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber einen Versicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherungsnehmer ist grundsätzlich der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer. Die Versorgungszusage bestimmt, welche Leistungen später erbracht werden. Im Mittelpunkt steht die Altersversorgung; je nach Gestaltung können zusätzlich Leistungen für Hinterbliebene oder bei Invalidität vereinbart werden.
Die Direktversicherung darf nicht mit einer privat abgeschlossenen Rentenversicherung gleichgesetzt werden. Sie gehört zur betrieblichen Altersversorgung und unterliegt besonderen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regeln. Auch über Anbieter und Tarif kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht frei entscheiden. Diese Entscheidungen trifft grundsätzlich der Arbeitgeber.
Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Häufig wird eine Direktversicherung über Entgeltumwandlung finanziert. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf die Auszahlung eines Teils seines künftigen Arbeitsentgelts. Der entsprechende Betrag fließt stattdessen über den Arbeitgeber in die Direktversicherung. Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Entgeltumwandlung und Direktversicherung sind dabei nicht dasselbe: Die Direktversicherung bezeichnet den Durchführungsweg, die Entgeltumwandlung die Art der Finanzierung. Eine Direktversicherung kann daher auch vollständig vom Arbeitgeber oder gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Finanziert der Arbeitnehmer seine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung, muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Regelungen können davon abweichen.
Diese 15 Prozent sollten nicht mit der gesamten möglichen Arbeitgeberbeteiligung gleichgesetzt werden. Arbeitgeber können freiwillig deutlich mehr übernehmen oder die betriebliche Altersvorsorge vollständig finanzieren. Die Höhe dieser Beteiligung hat erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit: Je mehr zusätzliches Geld der Arbeitgeber einzahlt, desto günstiger wird das Verhältnis zwischen dem eigenen Aufwand des Arbeitnehmers und der späteren Versorgungsleistung. Der gesetzliche Zuschuss von 15 Prozent allein sagt dagegen noch nicht, ob ein konkreter Vertrag wirtschaftlich attraktiv ist.
Steuern und Sozialversicherung in der Ansparphase
Beiträge zu einer Direktversicherung können innerhalb gesetzlicher Grenzen steuerfrei eingezahlt werden. Im Jahr 2026 sind nach § 3 Nr. 63 EStG Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro entspricht das maximal 8.112 Euro jährlich.
Für die Sozialversicherung gilt eine niedrigere Grenze. Beiträge sind grundsätzlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei, 2026 also bis zu 4.056 Euro beziehungsweise 338 Euro monatlich. Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit reichen somit unterschiedlich weit.
Wird durch Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt reduziert, werden zugleich geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Dadurch kann die spätere gesetzliche Rente etwas niedriger ausfallen. Abhängig von Einkommen und persönlicher Situation können auch andere Sozialversicherungsleistungen beeinflusst werden. Die heutige Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben ist daher nur ein Teil der Rechnung.
Welche Steuern und Sozialabgaben fallen bei der Auszahlung an?
Die Steuerfreiheit während der Ansparphase bedeutet nicht, dass die Leistungen aus der Direktversicherung später steuerfrei sind. Soweit die Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert wurden, unterliegen die daraus resultierenden Leistungen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung ausfällt, hängt von der persönlichen Einkommenssituation im Ruhestand ab.
Bei pflichtversicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung können zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gilt 2026 in der Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich. Bei einer höheren Betriebsrente werden Krankenversicherungsbeiträge nur auf den Teil oberhalb dieses Freibetrags erhoben. In der Pflegeversicherung gilt dagegen kein entsprechender Freibetrag. Ausführlicher erklären wir die Hintergründe in unserem Beitrag zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz.
Auch eine einmalige Kapitalleistung kann beitragspflichtig sein. Für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wird eine solche Leistung grundsätzlich auf 120 Monate verteilt. Wer zwischen laufender Rente und Kapital wählen kann, sollte deshalb neben der Höhe der Auszahlung auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen berücksichtigen.
Welche Kosten entstehen bei einer Direktversicherung?
Die steuerliche Förderung sagt noch wenig darüber aus, wie wirtschaftlich eine Direktversicherung tatsächlich ist. Versicherungsverträge können Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten und bei fondsgebundenen Tarifen zusätzliche Kosten der Kapitalanlage enthalten. Diese Kosten reduzieren das für den Vermögensaufbau zur Verfügung stehende Kapital. Gerade bei langen Laufzeiten können Unterschiede bei den laufenden Kosten das spätere Ergebnis erheblich beeinflussen. Deshalb sollte nicht nur betrachtet werden, wie viel vom Bruttogehalt in die Direktversicherung fließt, sondern auch, welcher Anteil tatsächlich für die Altersvorsorge arbeitet und welche garantierten beziehungsweise realistisch zu erwartenden Leistungen daraus entstehen.
Wie wird das Geld einer Direktversicherung angelegt?
Der Begriff Direktversicherung beschreibt den Durchführungsweg und noch nicht die Form der Kapitalanlage. Je nach Versicherer und Tarif kommen stärker garantieorientierte Versicherungen, fondsgebundene Tarife oder Hybridmodelle infrage, die Garantieelemente mit einer Kapitalanlage am Markt verbinden. Garantien können Sicherheit bieten, begrenzen aber den Spielraum für eine renditeorientierte Anlage. Fondsgebundene Lösungen ermöglichen eine stärkere Beteiligung an den Kapitalmärkten, sind dafür aber größeren Wertschwankungen ausgesetzt. Neben Garantien und Renditechancen sollten deshalb Laufzeit, Kosten und die konkrete Kapitalanlage berücksichtigt werden.
Welche Vorteile bietet eine Direktversicherung?
Die Direktversicherung ermöglicht es, über den Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Während der Ansparphase können innerhalb der gesetzlichen Grenzen Steuer- und Sozialversicherungsvorteile genutzt werden. Besonders interessant kann sie werden, wenn der Arbeitgeber über den gesetzlichen Zuschuss hinaus eigenes Geld einzahlt. Abhängig von der Versorgungszusage können neben der Altersleistung auch Hinterbliebenen- oder Invaliditätsleistungen vorgesehen sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Absicherung der erworbenen Anwartschaft. Soweit die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung einschließlich eines möglichen Arbeitgeberzuschusses finanziert wird, bleibt die daraus entstandene Anwartschaft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten. Bei einer Direktversicherung muss dem Arbeitnehmer mit Beginn der Entgeltumwandlung zudem ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt werden.
Welche Nachteile sollten Sie berücksichtigen?
Der Ersparnis bei Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträgen während der Ansparphase stehen mögliche Nachteile gegenüber: geringere Ansprüche aus der Sozialversicherung, Vertragskosten, spätere Besteuerung und bei gesetzlich Krankenversicherten mögliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für einen sinnvollen Vergleich reicht der Blick auf die heutige Gehaltsabrechnung deshalb nicht aus.
Hinzu kommt die eingeschränkte Verfügbarkeit des Kapitals. Eine Direktversicherung ist für die Altersversorgung bestimmt. Das angesparte Vermögen kann während der Laufzeit grundsätzlich nicht wie ein Bankguthaben oder Wertpapierdepot frei entnommen und für andere Zwecke eingesetzt werden. Diese langfristige Bindung sollte insbesondere berücksichtigt werden, wenn vor dem Ruhestand größere finanzielle Vorhaben geplant sind.
Auch die Hinterbliebenenversorgung ist nicht so frei gestaltbar wie die Vererbung von Privatvermögen. Wer Angehörige absichern möchte, sollte daher prüfen, welche Todesfallleistung tatsächlich vereinbart wurde und welche Personen nach der Versorgungszusage berücksichtigt werden können.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Ein Arbeitgeberwechsel führt nicht dazu, dass eine durch Entgeltumwandlung erworbene Anwartschaft verloren geht. Das bedeutet jedoch nicht, dass der neue Arbeitgeber jeden bestehenden Versicherungsvertrag automatisch übernehmen muss. Abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Vertrag kommen eine Übertragung des Versorgungswertes, eine Fortführung, eine Beitragsfreistellung oder eine Weiterzahlung mit eigenen Beiträgen infrage.
Gerade bei einer Übertragung oder einem Neuabschluss sollten mögliche neue Abschlusskosten, veränderte Garantien und Vertragsbedingungen geprüft werden. Wer im Laufe seines Berufslebens häufiger den Arbeitgeber wechselt, sollte diesen Punkt bereits vor Abschluss einer Direktversicherung berücksichtigen.
Eine Besonderheit besteht, wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer den Vertrag als alleiniger Versicherungsnehmer übernimmt und anschließend ohne Beteiligung des früheren Arbeitgebers aus eigenen Mitteln weiterfinanziert. Leistungen, die auf diesen privat finanzierten Beiträgen beruhen, werden bei der späteren Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht als betriebliche Versorgungsbezüge berücksichtigt. Der betriebliche und der später privat finanzierte Teil eines Vertrags können daher sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden.
Rente oder Kapitalauszahlung?
Welche Auszahlungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom Vertrag und der Versorgungszusage ab. Je nach Gestaltung können eine lebenslange Rente oder eine vollständige beziehungsweise teilweise Kapitalauszahlung vorgesehen sein.
Eine Kapitalzahlung bietet mehr unmittelbare Verfügbarkeit, während eine lebenslange Rente das finanzielle Risiko eines sehr langen Lebens absichert. Für den Vergleich reicht es daher nicht, das vorhandene Vertragskapital lediglich der angebotenen Monatsrente gegenüberzustellen. Rentenfaktor, garantierte Leistungen, mögliche Überschüsse, persönliche Lebenserwartung sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen spielen ebenfalls eine Rolle.
Was gilt für ältere Direktversicherungen?
Bei älteren Direktversicherungen können andere steuerliche Regeln gelten als bei heutigen Verträgen. Insbesondere bei Versorgungszusagen aus der Zeit vor 2005 können Übergangs- und Altregelungen relevant sein. Ein solcher Vertrag sollte deshalb nicht allein anhand der heutigen steuerlichen Regeln des § 3 Nr. 63 EStG beurteilt werden.
Vor einer Änderung, Übertragung oder Beendigung eines älteren Vertrags sollten zunächst dessen Garantien, steuerliche Behandlung und sonstige Vertragsbedingungen geprüft werden. Ein bestehender Altvertrag kann Konditionen enthalten, die bei einem Neuabschluss nicht mehr erreichbar sind.
Wann lohnt sich eine Direktversicherung?
Ob sich eine Direktversicherung lohnt, lässt sich nicht an einer festen Prozentzahl festmachen. Eine hohe Arbeitgeberbeteiligung verbessert die Wirtschaftlichkeit deutlich. Je geringer der Arbeitgeber zusätzlich beisteuert, desto wichtiger werden Kosten, Kapitalanlage, Vertragsdauer und die Belastungen in der Auszahlungsphase. Die Verbraucherzentralen beurteilen deshalb insbesondere eine überwiegend vom Arbeitnehmer finanzierte Entgeltumwandlung kritisch, wenn lediglich der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird und gleichzeitig hohe Vertragskosten entstehen.
Für den Vergleich reicht der Blick auf die heutige Steuer- und Sozialabgabenersparnis nicht aus. Wichtig ist, was der Arbeitnehmer selbst aufwendet und welche Leistung daraus später tatsächlich entsteht. Dazu gehören der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag, sämtliche Vertragskosten, die Kapitalanlage, garantierte und mögliche Leistungen sowie die spätere Belastung mit Steuern und Sozialabgaben.
Erst dieser Gesamtvergleich zeigt, welchen Beitrag die Direktversicherung zur persönlichen Altersvorsorge leisten kann. Bei geringer Arbeitgeberbeteiligung kann es sinnvoll sein, auch eine private Altersvorsorge als Alternative zu vergleichen. Entscheidend ist nicht, eines der beiden Modelle grundsätzlich vorzuziehen, sondern Kosten, Förderung, Flexibilität, Risiken und erwartbare Leistungen gegenüberzustellen.
Stand: Oktober 2026
