Wohn-Riester, offiziell Eigenheimrenten-Förderung, verbindet die Riester-Förderung mit selbst genutztem Wohneigentum. Gefördertes Altersvorsorgevermögen kann für den Kauf oder Bau einer Immobilie, die Tilgung eines Immobiliendarlehens sowie für bestimmte Umbau- und Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Auch Tilgungsleistungen eines zertifizierten Riester-Darlehens können gefördert werden.
Der wesentliche Unterschied zu einer klassischen Riester-Rente besteht darin, dass die geförderte Altersvorsorge nicht erst als Geldleistung im Ruhestand genutzt wird. Das Kapital fließt bereits in die selbst genutzte Immobilie. Steuerlich bleibt die Förderung dennoch relevant: Entnommene geförderte Beträge und geförderte Tilgungsleistungen werden über das sogenannte Wohnförderkonto erfasst und später nachgelagert besteuert.
Wofür kann Wohn-Riester genutzt werden?
Gefördertes Riester-Kapital kann insbesondere für die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung sowie für die Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens eingesetzt werden. Möglich ist auch der Erwerb von Pflicht-Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung. Die begünstigte Wohnung muss grundsätzlich als Hauptwohnung oder Mittelpunkt der Lebensinteressen selbst genutzt werden und in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen.
Riester-Guthaben kann außerdem für bestimmte energetische Sanierungen und barrierereduzierende Umbauten verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen an der Wärmedämmung, Fenstern oder Heizungsanlagen. Für solche Entnahmen gelten besondere Anforderungen an die Maßnahmen, ihre fachgerechte Ausführung und die erforderlichen Nachweise.
Wie viel Riester-Guthaben kann für die Immobilie entnommen werden?
Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann vollständig oder teilweise für eine begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung entnommen werden. Bei einer Teilentnahme müssen nach den bis Ende 2026 geltenden Regeln mindestens 3.000 Euro gefördertes Restkapital im Riester-Vertrag verbleiben. Für Kauf, Bau oder die Tilgung eines entsprechenden Darlehens muss der entnommene Betrag ebenfalls mindestens 3.000 Euro betragen. Für barrierereduzierende Umbauten und energetische Sanierungen gelten höhere Grenzen: Erfolgt die Maßnahme innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der Wohnung, müssen mindestens 6.000 Euro entnommen werden, ansonsten mindestens 20.000 Euro.
Muss ein bestehender Riester-Vertrag in Wohn-Riester umgewandelt werden?
Nein. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt und dessen Guthaben für eine begünstigte Immobilie einsetzen möchte, muss nicht zwingend einen besonderen Wohn-Riester-Vertrag abschließen. Auch aus einem bestehenden Riester-Vertrag, beispielsweise einer Riester-Rentenversicherung, kann gefördertes Kapital für die Immobilie entnommen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daneben gibt es zertifizierte Riester-Bauspar- und Darlehensverträge, bei denen insbesondere die Tilgung des Darlehens in die Förderung einbezogen wird.
Wie funktioniert die Förderung bei Wohn-Riester?
Für Wohn-Riester gelten im bisherigen Riester-System dieselben Zulagen und steuerlichen Fördermechanismen wie für andere Riester-Verträge. Bis Ende 2026 beträgt die Grundzulage maximal 175 Euro jährlich. Für kindergeldberechtigte Kinder beträgt die Kinderzulage grundsätzlich 185 Euro bei vor 2008 geborenen Kindern und 300 Euro bei ab 2008 geborenen Kindern. Zusätzlich kann sich über den Sonderausgabenabzug ein weiterer Steuervorteil ergeben.
Bei einem zertifizierten Riester-Darlehen können förderfähige Tilgungsleistungen wie Altersvorsorgebeiträge behandelt werden. Die Förderung unterstützt damit unmittelbar den Aufbau von selbst genutztem Wohneigentum beziehungsweise die Rückzahlung des dafür aufgenommenen Darlehens.
Was ist das Wohnförderkonto?
Das Wohnförderkonto ist kein Bankkonto und enthält kein tatsächlich angespartes Geld. Es ist ein fiktives steuerliches Konto, auf dem insbesondere das für die Immobilie entnommene geförderte Altersvorsorgevermögen sowie geförderte Tilgungsleistungen und die darauf entfallenden Zulagen erfasst werden. Nach den bis Ende 2026 geltenden Regeln wird der Gesamtbetrag nach Ablauf eines Beitragsjahres um zwei Prozent erhöht, letztmals für das Beitragsjahr, in dem die Auszahlungsphase beginnt.
Die zweiprozentige Erhöhung ist weder ein Darlehenszins noch eine Verwaltungsgebühr. Sie erhöht die Bemessungsgrundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Das Wohnförderkonto sorgt damit dafür, dass die steuerliche Förderung des für die Immobilie verwendeten Riester-Vermögens später ähnlich wie die Auszahlung einer geförderten Geldrente steuerlich berücksichtigt wird.
Wie wird Wohn-Riester im Alter versteuert?
Zu Beginn der Auszahlungsphase wird der dann maßgebliche Stand des Wohnförderkontos steuerlich berücksichtigt. Nach den bis Ende 2026 geltenden Regeln kann dieser Betrag grundsätzlich über die Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres verteilt versteuert werden. Alternativ kann das Wohnförderkonto auf Antrag aufgelöst werden. Bei dieser Einmalbesteuerung werden nur 70 Prozent des Auflösungsbetrags als steuerpflichtige Leistung berücksichtigt. Die tatsächliche Einkommensteuer hängt vom persönlichen Steuersatz und den übrigen steuerpflichtigen Einkünften ab.
Bei der Einmalbesteuerung ist allerdings eine Besonderheit zu beachten: Wird die Selbstnutzung der geförderten Immobilie innerhalb von 20 Jahren nach Beginn der Auszahlungsphase aufgegeben, kann der zuvor gewährte 30-prozentige Abschlag nachträglich steuerlich relevant werden. In welchem Umfang dies geschieht, hängt insbesondere davon ab, wann innerhalb dieses Zeitraums die Selbstnutzung endet.
Was passiert bei Verkauf oder Auszug?
Wohn-Riester setzt grundsätzlich die Selbstnutzung der geförderten Immobilie voraus. Wird sie dauerhaft aufgegeben oder die Immobilie verkauft, kann das noch vorhandene Wohnförderkonto aufgelöst und der Auflösungsbetrag steuerlich erfasst werden. Ein Verkauf oder Auszug führt damit nicht automatisch zur Rückzahlung sämtlicher Riester-Zulagen, kann aber erhebliche steuerliche Folgen haben.
Das Gesetz sieht mehrere Ausnahmen vor. Eine unmittelbare Auflösung kann beispielsweise vermieden werden, wenn der noch nicht zurückgeführte Betrag innerhalb der gesetzlichen Fristen für eine andere begünstigte selbst genutzte Wohnung verwendet oder auf einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt wird. Sonderregelungen bestehen außerdem unter anderem bei bestimmten Scheidungsfällen, einem krankheits- oder pflegebedingten Auszug sowie unter weiteren Voraussetzungen bei einem beruflich bedingten Umzug.
Welche Kosten können bei Wohn-Riester entstehen?
Die Kosten hängen von der gewählten Vertrags- und Finanzierungsform ab. Bei einem Riester-Bausparvertrag können beispielsweise Abschluss- und Kontogebühren sowie Kosten des Darlehens entstehen; bei anderen Riester-Verträgen gelten deren jeweilige Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungs- und Anlagekosten. Bei einer Immobilienfinanzierung sollten deshalb nicht nur die Zulagen betrachtet werden, sondern auch Darlehenszins, Tilgung, Vertragskosten, Zinsbindung und die Konditionen einer Finanzierung ohne Riester-Förderung. Eine pauschale Aussage, ein bestimmter Anteil der Beiträge gehe bei Wohn-Riester grundsätzlich für Kosten verloren, ist nicht belastbar.
Was bedeutet Wohn-Riester langfristig?
Wohn-Riester ermöglicht, staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen bereits vor dem Ruhestand für selbst genutztes Wohneigentum einzusetzen. Dadurch kann beispielsweise zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung stehen oder ein Immobiliendarlehen schneller reduziert werden. Gleichzeitig wird das eingesetzte Kapital nicht mehr als Geldvermögen für eine spätere Riester-Rente angespart.
Hinzu kommen die Bindung an die begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung und die spätere Besteuerung über das Wohnförderkonto. Wer die Immobilie später verkaufen, vermieten oder dauerhaft verlassen möchte, muss deshalb die entsprechenden Folgen berücksichtigen. Ob Wohn-Riester gegenüber einer Finanzierung ohne Riester-Förderung wirtschaftliche Vorteile bietet, hängt von Förderung, Finanzierungskonditionen, Vertragskosten, Steuerfolgen und der geplanten Nutzung der Immobilie ab.
Was ändert sich bei Wohn-Riester durch die Reform?
Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt auch mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge bestehen. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Sie können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Alternativ bestehen die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, in die neue Förderung oder in einen Vertrag der neuen Produktwelt zu wechseln.
Für neue Verträge und künftige Entnahmen ändern sich mit der Reform teilweise auch die Regeln der Eigenheimrenten-Förderung und des Wohnförderkontos. Bei bestehenden Wohn-Riester-Fällen können dagegen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen greifen. Für die steuerliche Behandlung ist deshalb insbesondere relevant, wann das geförderte Kapital für die Immobilie verwendet wurde und nach welchem Förderrecht der Vertrag fortgeführt wird.
Was sollte vor der Nutzung von Wohn-Riester geprüft werden?
Entscheidend ist nicht allein die Höhe der staatlichen Förderung. Bei einer geplanten Immobilienfinanzierung sollten die Gesamtkosten einer Wohn-Riester-Lösung mit einer Finanzierung ohne Riester-Förderung verglichen werden. Bei einem bereits bestehenden Riester-Vertrag ist zusätzlich zu berücksichtigen, welche Folgen eine Kapitalentnahme für die verbleibende Altersvorsorge hat.
Ebenso wichtig ist die langfristige Nutzung der Immobilie. Wer nicht sicher weiß, ob das Eigenheim dauerhaft selbst genutzt wird, sollte die Folgen eines späteren Verkaufs, einer Vermietung oder eines Auszugs in den Vergleich einbeziehen. Das Wohnförderkonto macht Wohn-Riester nicht automatisch unwirtschaftlich, führt aber dazu, dass die steuerlichen Folgen nicht mit der Kapitalentnahme enden.
Stand: Oktober 2026
