Altersvorsorge

Rürup-Rente Auszahlung: Steuerliche Behandlung und Kündigung

 Die Auszahlung der Rürup-Rente (Basisrente) steht für viele Deutsche in den kommenden Jahren im Fokus der Altersvorsorgeplanung. Als staatlich geförderte Basisrente bietet die Rürup-Rente erhebliche steuerliche Vorteile während der Ansparphase, doch bei der Auszahlung gelten besondere Regelungen, die Rentner unbedingt kennen sollten. Doch wie sieht es eigentlich mit der Auszahlung der Rürup-Rente aus? Welche steuerlichen Aspekte sind dabei zu beachten und gibt es Möglichkeiten, die Rente vorzeitig zu kündigen? Und wann ist der optimale Zeitpunkt, um mit der Auszahlung zu beginnen? 

 

Der optimale Zeitpunkt für die Rürup-Rente Auszahlung

Die Auszahlung der Rürup-Rente  beginnt gesetzlich frühestens mit 62 Jahren, bietet aber individuelle Flexibilität und kann durch späteren Rentenbeginn die monatliche Rente erhöhen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Rentenbeginn

Die Auszahlung der Rürup-Rente unterliegt klaren gesetzlichen Bestimmungen, die sich deutlich von anderen Altersvorsorgeprodukten unterscheiden.

  • Grundsätzlich ist eine Auszahlung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich. Diese Regelung wurde mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt und soll sicherstellen, dass die Rürup-Rente tatsächlich der Altersvorsorge dient.
  • Für Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden, gilt noch die alte Regelung mit einem Mindestrentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr. Diese Unterscheidung ist besonders relevant für die Planung der Rürup-Rente Auszahlung, da sie direkten Einfluss auf die Höhe der monatlichen Rente hat.

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten beim Rentenbeginn

Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung bietet die Basisrente mehr Flexibilität bei der Wahl des Auszahlungsbeginns.

  • Versicherte können den Rentenbeginn individuell festlegen, solange sie das Mindestalter erreicht haben. Ein späterer Rentenbeginn führt aufgrund der kürzeren Auszahlungsdauer zu höheren monatlichen Renten.
  • Die Entscheidung über den optimalen Zeitpunkt sollte verschiedene Faktoren berücksichtigen:
    • die persönliche Lebenserwartung,
    • andere Einkommensquellen im Alter und
    • die steuerliche Situation.
    • Eine Verschiebung des Rentenbeginns um nur zwei Jahre kann die monatliche Rürup-Rente Auszahlung um bis zu 15 Prozent erhöhen.

 

Auszahlungsmodalitäten der Rürup-Rente

Die Basisrente bietet ausschließlich eine lebenslange Rentenzahlung ohne Kapitalauszahlung, kann aber mit Zusatzbausteinen für Hinterbliebenenversorgung ergänzt werden.

Ausschließlich lebenslange Rentenzahlung

  1. Ein wesentliches Merkmal der Rürup-Rente ist die Beschränkung auf lebenslange Rentenzahlungen. Eine Kapitalauszahlung, wie sie bei anderen Altersvorsorgeprodukten möglich ist, ist bei der Basisrente grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Regelung soll das Langlebigkeitsrisiko abfedern und sicherstellen, dass Rentner bis zum Lebensende eine kontinuierliche Rente erhalten.
  2. Die monatliche Auszahlung der Basisrente wird auf Grundlage der angesparten Summe und der statistischen Lebenserwartung berechnet. Dabei fließen auch Überschüsse und Bewertungsreserven der Versicherungsgesellschaft in die Rentenberechnung ein, was zu einer dynamischen Anpassung der Rentenhöhe führen kann.

Hinterbliebenenversorgung und Zusatzbausteine

Obwohl die klassische Rürup-Rente keine Hinterbliebenenversorgung vorsieht, können Sparer durch zusätzliche Bausteine eine Absicherung für Ehepartner oder Kinder einschließen. Diese Zusatzversicherungen erhöhen zwar die Beiträge während der Ansparphase, bieten aber wichtige Sicherheit für die Familie. Bei der Auszahlung der Basisrente mit Hinterbliebenenschutz reduziert sich die monatliche Rente des Hauptversicherten entsprechend. Die Hinterbliebenenrente beträgt üblicherweise 60 bis 100 Prozent der ursprünglichen Rente und wird ebenfalls lebenslang gezahlt.

 

Steuerliche Behandlung der Auszahlung

Die Auszahlung der Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert, wobei der steuerpflichtige Anteil bis 2040 auf 100% steigt und Rentner ihre Steuerlast durch Berücksichtigung von Freibeträgen und absetzbaren Kosten optimieren können.

Nachgelagerte Besteuerung im Detail

Die Auszahlung der Basisrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass die Rentenzahlungen als sonstige Einkünfte versteuert werden müssen. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt kontinuierlich an. Für Rentner, die 2026 erstmals eine Rürup-Rente erhalten, beträgt der steuerpflichtige Anteil 88 Prozent der Jahresrente. Diese Regelung ist Teil der schrittweisen Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften. Bis 2040 wird der Besteuerungsanteil auf 100 Prozent ansteigen, sodass dann die gesamte Rürup-Rente Auszahlung steuerpflichtig ist.

Steuerliche Optimierung der Auszahlungsphase

Die steuerliche Belastung der Rürup-Rente Auszahlung lässt sich durch geschickte Planung optimieren. Da die Rente als Einkommen gilt, sollten Rentner ihre gesamte Einkommenssituation im Blick behalten. Kombiniert mit der gesetzlichen Rente und anderen Einkünften kann sich eine erhebliche Steuerlast ergeben. Besonders wichtig ist die Berücksichtigung des Grundfreibetrags und möglicher Freibeträge. Für das Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag für Alleinstehende 11.784 Euro. Rentner sollten prüfen, ob sich durch eine Aufteilung der Rürup-Rente Auszahlung auf mehrere Jahre oder durch andere steuerliche Gestaltungen Vorteile ergeben.

Werbungskosten und Sonderausgaben

Auch in der Auszahlungsphase können Rentner bestimmte Kosten steuerlich geltend machen. Werbungskosten bei Renteneinkünften sind zwar begrenzt, aber Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können die Steuerlast reduzieren. Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Rentner beträgt aktuell 102 Euro jährlich.

 

Kündigungsbeschränkungen und rechtliche Grenzen

Die Rürup-Rente zeichnet sich durch strenge Kündigungsbeschränkungen aus, es gibt jedoch Ausnahmen bei schweren Gesundheitsproblemen, die Möglichkeit zur Beitragsfreistellung und den Verkauf von Verträgen als alternative Ausstiegsoptionen.

Grundsätzliches Kündigungsverbot

  1. Eine ordentliche Kündigung mit Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ist grundsätzlich nicht möglich. Diese Regelung dient dem Schutz der staatlichen Förderung und soll verhindern, dass die steuerlichen Vorteile missbraucht werden.
  2. Das Kündigungsverbot gilt sowohl während der Ansparphase als auch nach Beginn der Rürup-Rente Auszahlung. Selbst in finanziellen Notlagen können Sparer nicht auf das angesparte Kapital zugreifen, was bei der Entscheidung für eine Rürup-Rente unbedingt berücksichtigt werden sollte.

Ausnahmen und Sonderfälle

Trotz der grundsätzlichen Kündigungsbeschränkungen gibt es wenige Ausnahmen, die eine vorzeitige Beendigung ermöglichen.

  1. Bei schwerwiegenden Gesundheitsproblemen oder in besonderen Härtefällen können Versicherer kulante Lösungen anbieten, diese sind jedoch nicht rechtlich garantiert.
  2. Eine Übertragung des Rürup-Vertrags auf einen anderen Anbieter ist hingegen möglich und kann sinnvoll sein, wenn die Konditionen des aktuellen Anbieters nicht mehr zufriedenstellend sind. Dabei bleiben die steuerlichen Vorteile erhalten, und die Rürup-Rente Auszahlung kann unter besseren Bedingungen erfolgen.

Alternative Ausstiegsmöglichkeiten

  1. Beitragsfreistellung als Option
    Wenn eine Fortsetzung der Beitragszahlungen nicht mehr möglich ist, bietet die Beitragsfreistellung eine Alternative zur Kündigung. Dabei wird der Vertrag nicht beendet, sondern nur die Beitragszahlungen eingestellt. Das bereits angesparte Kapital bleibt erhalten und wird weiterhin verzinst.  Bei einer Beitragsfreistellung reduziert sich naturgemäß die spätere Rürup-Rente Auszahlung entsprechend den nicht geleisteten Beiträgen. Diese Option ist besonders für Selbstständige interessant, deren Einkommen schwankt oder die vorübergehend keine Beiträge leisten können.
  2. Verkauf von Rürup-Verträgen
    Ein relativ neuer Markt hat sich für den Verkauf von Rürup-Verträgen entwickelt. Spezialisierte Unternehmen kaufen bestehende Verträge auf und zahlen dem bisherigen Versicherten einen Abschlag auf den Rückkaufswert. Diese Option sollte jedoch sehr sorgfältig geprüft werden, da die Abschläge erheblich sein können. Der Verkauf einer Rürup-Rente kann steuerliche Konsequenzen haben, da die bisher gewährten Steuervorteile möglicherweise zurückgefordert werden. Eine fachkundige Beratung ist in solchen Fällen unerlässlich.

Rechtliche Entwicklungen und BGH-Urteile

Die rechtliche Landschaft rund um die Rürup-Rente hat sich erheblich zu Gunsten der Verbraucher entwickelt. Wegweisende Urteile des Bundesgerichtshofs haben die Möglichkeiten für den Ausstieg aus Rürup-Verträgen deutlich verbessert.

  1. Erleichterter Widerruf durch BGH-Rechtsprechung
    Der BGH hat entschieden, dass viele Rürup-Rentenverträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Grund sind häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die den Beginn der Widerrufsfrist nicht korrekt auslösten. Besonders betroffen sind Verträge aus den Jahren 2008 bis 2010.
  2. Wegfall der Verwirkungseinrede
    Ein wichtiger Durchbruch: Der BGH entschied, dass das Argument der Verwirkung keine Geltung mehr hat. Versicherungen können nicht mehr argumentieren, dass das Widerrufsrecht durch Verhaltensweisen wie Beitragserhöhungen oder Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen verwirkt wurde. 
  3. Vollständige Vertragsrückabwicklung
    Bei erfolgreichem Widerruf wird der Vertrag vollständig rückabgewickelt und so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen. Das bedeutet:
    • Rückerstattung aller eingezahlten Beiträge
    • Erstattung aller Gebühren und Verwaltungskosten
    • Herausgabe aller erwirtschafteten Gewinne
    • Zinsen auf die Beiträge

 

Handlungsempfehlungen für optimale Rürup-Rente Auszahlung

Die optimale Auszahlung der Basisrente erfordert eine strategische Planung unter Berücksichtigung der persönlichen und finanziellen Umstände sowie professionelle steuerliche Beratung und regelmäßige Überprüfung der Vertragsbedingungen.

Strategische Planung des Rentenbeginns

Die Entscheidung über den Beginn der Rürup-Rente Auszahlung sollte Teil einer umfassenden Ruhestandsplanung sein. Dabei sind nicht nur die finanziellen Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch persönliche Faktoren wie Gesundheit und Lebensplanung. Eine Analyse der gesamten Einkommenssituation im Alter hilft dabei, den optimalen Zeitpunkt zu bestimmen. Wenn andere Einkommensquellen den Lebensunterhalt zunächst sichern können, lohnt sich oft ein späterer Rentenbeginn aufgrund der höheren monatlichen Rürup-Rente Auszahlung.

Steuerliche Optimierung durch professionelle Beratung

Die komplexen steuerlichen Regelungen der Rürup-Rente erfordern oft professionelle Unterstützung. Ein Steuerberater kann individuelle Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen und dabei helfen, die Steuerlast in der Auszahlungsphase zu minimieren. Besonders bei höheren Einkommen im Alter sollten verschiedene Auszahlungsstrategien durchgerechnet werden. Die Kombination mit anderen Alterseinkünften kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtsteuerbelastung haben.

Regelmäßige Überprüfung der Vertragsbedingungen

Auch wenn eine Kündigung der Basisrente nicht möglich ist, sollten die Vertragsbedingungen regelmäßig überprüft werden. Änderungen in der Lebenssituation oder neue Angebote am Markt können einen Anbieterwechsel sinnvoll machen. Die Qualität der Rürup-Rente Auszahlung hängt wesentlich von der Leistungsfähigkeit des Versicherers ab. Eine regelmäßige Bewertung der Überschussbeteiligung und der Finanzstärke des Anbieters ist daher empfehlenswert.

 

Fazit: Rürup-Rente als langfristige Altersvorsorgestrategie

Die Rürup-Rente bietet trotz ihrer Einschränkungen wichtige Vorteile für die Altersvorsorge. Die steuerliche Förderung während der Ansparphase und die garantierte lebenslange Rente machen sie zu einem wertvollen Baustein der Altersvorsorge, insbesondere für Selbstständige und Gutverdiener. Die Entscheidung für eine Basisrente sollte jedoch wohlüberlegt sein, da die Kündigungsbeschränkungen eine hohe Bindung bedeuten. Eine sorgfältige Planung der Auszahlungsphase und die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte sind entscheidend für den Erfolg dieser Altersvorsorgeform. Wer die Besonderheiten der Rürup-Rente versteht und seine Strategie entsprechend ausrichtet, kann von den staatlichen Förderungen optimal profitieren und sich eine solide finanzielle Basis für den Ruhestand schaffen. Die kontinuierlichen Änderungen im Steuerrecht machen es jedoch erforderlich, die eigene Situation regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.


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