Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, unterscheidet sich bei Auszahlung und Vertragsbeendigung deutlich von einer gewöhnlichen privaten Rentenversicherung. Das angesparte Kapital ist grundsätzlich für eine lebenslange monatliche Altersrente vorgesehen. Eine freie Kapitalauszahlung oder Kündigung gegen Auszahlung eines Rückkaufswertes gehört nicht zum Konzept der Basisrente.
Auch steuerlich gelten besondere Regeln. Während die Beiträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen als Sonderausgaben berücksichtigt werden können, unterliegen die späteren Rentenzahlungen der nachgelagerten Besteuerung. Wer einen bestehenden Vertrag verändern oder die Beitragszahlung einstellen möchte, sollte deshalb zwischen Kündigung, Beitragsfreistellung und einer möglichen Übertragung auf einen anderen Basisrentenvertrag unterscheiden.
Wann kann die Basisrente ausgezahlt werden?
Bei Verträgen, die seit dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, darf die Altersrente grundsätzlich nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Für ältere Basisrentenverträge gilt regelmäßig noch das 60. Lebensjahr als frühestmöglicher Rentenbeginn. Wann die Rente nach Erreichen dieser Altersgrenze tatsächlich beginnt, richtet sich nach dem Vertrag.
Ein späterer Rentenbeginn kann zu einer höheren monatlichen Rente führen, weil das Vertragsvermögen länger aufgebaut wird und die voraussichtliche Rentenbezugsdauer kürzer ist. Wie stark sich eine Verschiebung auswirkt, lässt sich nicht pauschal beziffern. Dafür sind unter anderem Vertragsguthaben, Tarif, Kapitalanlage und die für die Verrentung geltenden Rechnungsgrundlagen maßgeblich.
Wie wird die Basisrente ausgezahlt?
Das zentrale Merkmal der Basisrente ist die lebenslange monatliche Rentenzahlung. Anders als bei vielen ungeförderten privaten Rentenversicherungen besteht grundsätzlich kein Kapitalwahlrecht, mit dem das angesparte Vertragsvermögen zum Rentenbeginn vollständig ausgezahlt werden kann. Die Höhe der späteren Rente hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Kapitalanlage, Garantien, Überschüsse, Kosten und die Bedingungen für die Umrechnung des vorhandenen Kapitals in eine lebenslange Rente können die Leistung beeinflussen.
Gibt es Ausnahmen vom Verbot einer Kapitalauszahlung?
Eine freie Kapitalabfindung ist bei der Basisrente grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht für eine Kleinbetragsrente. Erfüllt die spätere Rente die gesetzlichen Voraussetzungen, darf sie abgefunden werden. Bei einer Altersrente aus einem Basisrentenvertrag ist dies frühestens mit dem zulässigen Beginn der Auszahlungsphase möglich. Ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, hängt von der konkreten Rentenhöhe und den dann geltenden gesetzlichen Grenzen ab.
Wie wird die Basisrente versteuert?
Rentenzahlungen aus einer Basisrente werden nachgelagert besteuert. Der Besteuerungsanteil richtet sich grundsätzlich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Beginnt die Rente 2026, beträgt er 84 Prozent; bei einem Rentenbeginn 2027 sind es 84,5 Prozent. Nach geltendem Recht steigt der Besteuerungsanteil für neue Rentenjahrgänge anschließend jährlich um 0,5 Prozentpunkte und erreicht 2058 erstmals 100 Prozent.
Der Besteuerungsanteil ist nicht mit dem persönlichen Steuersatz zu verwechseln. Bei 84 Prozent Besteuerungsanteil werden also nicht 84 Prozent Steuer auf die Rente erhoben. Der steuerpflichtige Rentenbetrag fließt vielmehr zusammen mit den übrigen steuerpflichtigen Einkünften in die Einkommensteuerberechnung ein.
Aus dem Besteuerungsanteil ergibt sich zugleich der steuerfreie Teil der Rente. Bei einem Rentenbeginn 2026 beträgt dieser zunächst 16 Prozent. Der persönliche steuerfreie Rentenbetrag wird nach den gesetzlichen Regeln grundsätzlich für die weitere Rentenbezugszeit festgeschrieben. Regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung dieses Betrags.
Kann eine Basisrente gekündigt werden?
Eine Basisrente kann nicht wie eine gewöhnliche private Rentenversicherung gekündigt werden, um sich das vorhandene Vertragsvermögen oder einen Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen schließen eine freie Kapitalisierung aus. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich die persönliche oder finanzielle Situation nach Vertragsabschluss verändert. Von dieser Kapitalbindung ist die Beendigung der Beitragszahlung zu unterscheiden: Je nach Vertragsbedingungen kann der Vertrag beitragsfrei gestellt oder die laufende Beitragszahlung reduziert beziehungsweise eingestellt werden.
Was passiert bei einer Beitragsfreistellung?
Bei einer Beitragsfreistellung werden keine weiteren laufenden Beiträge gezahlt, der Vertrag bleibt jedoch bestehen. Dadurch fällt die spätere Rente regelmäßig niedriger aus als bei unveränderter Fortführung. Je nach Tarif können außerdem weiterhin Kosten aus dem vorhandenen Vertragsvermögen entnommen werden. Gerade bei fondsgebundenen Basisrenten bedeutet eine Beitragsfreistellung deshalb nicht, dass der bisher erreichte Vertragswert garantiert erhalten bleibt. Vor der Entscheidung sind insbesondere die beitragsfreie Leistung, verbleibende Kosten und die weitere Kapitalanlage interessant.
Kann eine Basisrente auf einen anderen Anbieter übertragen werden?
Eine freie Übertragung des Basisrentenvermögens auf eine andere Person, ein normales Wertpapierdepot oder einen gewöhnlichen privaten Altersvorsorgevertrag ist ausgeschlossen. Ein Basisrentenvertrag darf jedoch vorsehen, dass die Ansprüche unmittelbar auf einen anderen zertifizierten Basisrentenvertrag desselben Steuerpflichtigen übertragen werden. Das kann auch ein Vertrag bei einem anderen Unternehmen sein. Zulässig ist dabei nur die Übertragung innerhalb der jeweiligen Basisrenten-Produktgruppe.
Ein allgemeiner Anspruch darauf, jeden Basisrentenvertrag jederzeit auf einen anderen Anbieter übertragen zu können, folgt daraus nicht. Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen. Bei einem möglichen Wechsel sollten außerdem Kosten, Garantien, Kapitalanlage und die Bedingungen der späteren Verrentung des bisherigen und des neuen Vertrages verglichen werden.
Kann eine Basisrente verkauft werden?
Ein regulärer Verkauf einer Basisrente an einen Dritten ist nicht vorgesehen. Zu den gesetzlichen Voraussetzungen gehört gerade, dass die Ansprüche nicht frei übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder kapitalisierbar sind. Die Basisrente kann daher nicht wie bestimmte Lebensversicherungen auf einem Zweitmarkt verkauft und gegen Auszahlung des Vertragswertes beendet werden.
Kann eine Basisrente widerrufen werden?
Ein Widerruf ist rechtlich etwas anderes als eine Kündigung. Für Versicherungsverträge bestehen gesetzliche Widerrufsrechte. Ob bei einem älteren Basisrentenvertrag wegen einer fehlerhaften oder fehlenden Belehrung noch Rechte bestehen, kann jedoch nur anhand des konkreten Vertrages beurteilt werden. Abschlusszeitpunkt, Vertragsart, die damals geltenden gesetzlichen Regelungen und die Vertragsunterlagen sind dafür maßgeblich.
Pauschale Aussagen, ältere Rürup-Verträge könnten noch Jahre später problemlos widerrufen und sämtliche Beiträge, Kosten, Gewinne und Zinsen zurückgefordert werden, sind deshalb nicht belastbar. Auch mögliche steuerliche Folgen einer Rückabwicklung müssen im konkreten Fall berücksichtigt werden.
Wann sollte die Basisrente beginnen?
Der frühestmögliche Rentenbeginn ist nicht automatisch der wirtschaftlich günstigste Zeitpunkt. Ein späterer Beginn kann je nach Vertrag die monatliche Rente erhöhen, gleichzeitig werden während des Aufschubs keine Rentenzahlungen bezogen. Auch die übrigen Alterseinkünfte und die steuerliche Situation können sich auf den Vergleich auswirken. Statt einer pauschalen Empfehlung sollten deshalb die vom Anbieter angebotenen Rentenhöhen für unterschiedliche Starttermine mit dem persönlichen Finanzbedarf und den übrigen Einkünften im Alter verglichen werden.
Was sollte vor Beitragsfreistellung, Übertragung oder Rentenbeginn geprüft werden?
Bei einem bestehenden Basisrentenvertrag sind die aktuelle Vertragsleistung, verbleibende Kosten, Garantien, Kapitalanlage, Bedingungen für die Verrentung und gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen relevant. Bei einer möglichen Übertragung kommen die Bedingungen des neuen Vertrages hinzu. Vor dem Rentenbeginn ist außerdem interessant, welche monatliche Rente der Anbieter für unterschiedliche Starttermine tatsächlich anbietet und wie diese mit den übrigen Alterseinkünften zusammenspielt.
Stand: Oktober 2026
