Altersvorsorge

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Wie sicher sind private Rentenversicherungen?

Sowohl für private Lebens- und Rentenversicherungen als auch für Riester-, Rürup-Verträge und die betrieblichen Altersvorsorgen, die Firmen für ihre Angestellten einrichten, ist ein Schutz vorhanden.

 

Sicherheit in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung beugt durch eine im Sozialgesetzbuch VI, Paragraph 68a festgehaltene Rentengarantie Kürzungen vor.

 

Schutz der privaten Rentenversicherung

Tritt eine anhaltende finanzielle Notlage des Versicherers ein, entfallen normalerweise Rentenerhöhungen. Im Unterschied zur gesetzlichen Rente können in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge die Renten sogar abnehmen. Im Falle des Falles ist der Verlust der Zusatzversorgung nicht vollständig – Sicherungssysteme treten in Kraft und übernehmen die Zahlungen, was gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten Sicherheit bietet. Für den Schutz der privaten Versicherungsbranche steht die Protektor AG bereit. Bei einer Insolvenz des Versicherers werden die Verträge übernommen und die garantierten Leistungen auszahlt.  Protektor sichert Renten aus privaten Rentenversicherungen und unterstützt Einrichtungen wie Unterstützungskassen, Direktversicherungen und von Lebensversicherern gegründete Pensionskassen. Komplette Rentenausfälle sind unwahrscheinlich, da Protektor durch jährliche Beiträge finanziert wird und über ein Sicherungsvermögen von mehr als 11 Milliarden Euro verfügt. Bei Finanzierungsdefiziten können jedoch Leistungskürzungen bis zu 5 Prozent erfolgen.  Im Fall einer Insolvenz des Versicherers übernimmt Protektor die Verträge.

 

Schutz der betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Rentenversicherungen, die unabhängig von privaten Versicherungsgesellschaften verwaltet werden, sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt. Der PSV übernimmt die Absicherung von betrieblichen Altersvorsorgen, die nicht über eine Versicherungsgesellschaft angeboten werden. Unternehmen, die diese Form der Betriebsrente anbieten, finanzieren den PSV durch Beiträge. Im Fall einer Insolvenz sorgt der PSV für die Weiterzahlung der Renten.  Bei betrieblichen Altersvorsorgen, die durch den PSV geschützt werden, bleiben die Renten in der Regel stabil. Sie sind bis zu einer Höhe von etwa 10.000 Euro monatlich geschützt. Arbeitgeber finanzieren den PSV durch gesetzlich vorgeschriebene Beiträge. Betriebliche Altersvorsorgeverträge sind nicht generell von Ausfällen betroffen, aber hohe Überschussbeteiligungen sind unwahrscheinlich. Der PSV tritt im Insolvenzfall des Arbeitgebers ein, und der Arbeitgeber muss Kürzungen ausgleichen.

Eine privat weitergeführte Betriebsrente ohne Arbeitgeberbeteiligung ist nicht insolvenzgeschützt.

 

Rolle der Finanzaufsichtsbehörde

Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin überwacht alle Versicherer und betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtungen. Diese müssen vollständige Informationen zur Prüfung ihrer Finanzstabilität bereitstellen. Bei Bedarf kann die Bafin weitreichende Maßnahmen ergreifen, um die Zahlungsfähigkeit zu sichern.

Über 20 Pensionskassen stehen unter verschärfter Beobachtung der Bafin, die deren Geschäftsentwicklung und Ertragsprognosen prüft, um die Erfüllung der Verpflichtungen zu gewährleisten.