Private Rentenversicherungen laufen häufig über mehrere Jahrzehnte. Wer heute Beiträge einzahlt, möchte deshalb wissen, was mit dem angesparten Kapital und den zugesagten Leistungen geschieht, wenn der Versicherer später in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Lebensversicherer unterliegen in Deutschland besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Für die dem gesetzlichen Sicherungsfonds angeschlossenen Unternehmen kommt ein weiteres Sicherungssystem hinzu.
Eine vollständige Garantie sämtlicher erwarteter Leistungen folgt daraus allerdings nicht. Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen vertraglich garantierten Leistungen und nicht garantierten Überschüssen oder möglichen Erträgen aus einer Kapitalmarktanlage. Auch die Art der privaten Rentenversicherung bestimmt mit, welche Risiken der Versicherungsnehmer selbst trägt.
Wie werden private Rentenversicherungen beaufsichtigt?
Lebensversicherungsunternehmen unterliegen der Versicherungsaufsicht. Die gesetzlichen Vorgaben betreffen unter anderem die Kapitalausstattung, das Risikomanagement und die Vermögensanlage. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die ihrer Aufsicht unterstehenden Versicherer und kann Maßnahmen ergreifen, wenn deren finanzielle Stabilität gefährdet ist.
Was ist das Sicherungsvermögen eines Lebensversicherers?
Für bestimmte Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern müssen Lebensversicherer Vermögenswerte in einem gesetzlich besonders geschützten Sicherungsvermögen halten. Es ist gesondert vom übrigen Vermögen zu verwalten und muss mindestens die gesetzlich bestimmten Verpflichtungen und Rückstellungen abdecken. Bei bestimmten fondsgebundenen Versicherungsleistungen werden besondere Anlagestöcke als Abteilungen des Sicherungsvermögens gebildet. Das Sicherungsvermögen darf dennoch nicht mit einer Garantie verwechselt werden, dass jeder Vertrag unabhängig von seiner Ausgestaltung jederzeit mindestens die eingezahlten Beiträge auszahlt. Welche Leistungen garantiert sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Was passiert, wenn ein Lebensversicherer in finanzielle Schwierigkeiten gerät?
Finanzielle Schwierigkeiten eines Versicherers führen nicht automatisch zu dessen Insolvenz oder zum Verlust der Versicherungsverträge. Das Versicherungsaufsichtsrecht gibt der BaFin verschiedene Möglichkeiten, einzugreifen. Reichen solche Maßnahmen nicht aus und kann ein dem gesetzlichen Sicherungsfonds angeschlossener Lebensversicherer seine Verpflichtungen nicht mehr dauerhaft erfüllen, kann der Versicherungsbestand auf den Sicherungsfonds übertragen werden. Ziel ist dabei grundsätzlich nicht die Beendigung und Auszahlung sämtlicher Verträge, sondern deren Weiterführung.
Welche Aufgabe hat Protektor?
Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist mit den Aufgaben und Befugnissen des gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherer betraut. Die der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft unterliegenden Lebensversicherer müssen dem Sicherungsfonds angehören. Pensionskassen unterliegen dieser Pflichtmitgliedschaft nicht, können dem Sicherungsfonds jedoch freiwillig beitreten.
Im Sicherungsfall können die Versicherungsverträge eines betroffenen Unternehmens mit den zur Bedeckung der Verpflichtungen erforderlichen Vermögenswerten auf den Sicherungsfonds übertragen und weitergeführt werden. Für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Sicherungsfonds über die gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten. Dazu gehören die Beiträge der Mitgliedsunternehmen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Beiträge.
Reichen die verfügbaren Mittel trotz der gesetzlich vorgesehenen Finanzierung nicht aus, kann als weitere Maßnahme eine Herabsetzung der Verpflichtungen aus den übernommenen Lebensversicherungsverträgen erfolgen. Sie ist gesetzlich auf höchstens fünf Prozent der vertraglich garantierten Leistungen begrenzt. Die vereinfachte Aussage, Protektor garantiere sämtliche Leistungen einer privaten Rentenversicherung uneingeschränkt, wäre deshalb falsch.
Sind auch Überschüsse und Renditen garantiert?
Nein. Bei einer klassischen privaten Rentenversicherung muss zwischen den vertraglich garantierten Leistungen und der nicht garantierten Überschussbeteiligung unterschieden werden. Überschüsse können die spätere Rente oder Kapitalleistung erhöhen, ihre zukünftige Höhe steht jedoch nicht von vornherein fest.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung kommt das Kapitalmarktrisiko hinzu. Ohne entsprechende Garantie kann der Wert des Vertragsguthabens mit den gewählten Fonds steigen oder fallen. Der gesetzliche Sicherungsfonds schützt nicht vor Kursverlusten der Investmentfonds. Bei Hybrid-Rentenversicherungen kommt es darauf an, welche Garantien und Sicherungsmechanismen der konkrete Tarif vorsieht.
Sind Riester- und Basisrenten ebenfalls geschützt?
Ob ein Altersvorsorgevertrag unter den gesetzlichen Sicherungsfonds fällt, richtet sich nicht allein danach, ob er als Riester- oder Basisrente gefördert wird. Maßgeblich sind der Anbieter und die Produktform. Wird eine Riester- oder Basisrente als Lebens- oder Rentenversicherung bei einem dem Sicherungsfonds angeschlossenen Lebensversicherer geführt, greifen grundsätzlich die für diesen Versicherer geltenden Sicherungsmechanismen. Andere Produktformen können anderen Regelungen unterliegen.
Gilt Protektor auch für die betriebliche Altersvorsorge?
Für die betriebliche Altersvorsorge gelten je nach Durchführungsweg unterschiedliche Regeln zur Insolvenzsicherung. Neben dem Sicherungsfonds für bestimmte Lebensversicherer und freiwillig angeschlossene Pensionskassen spielt insbesondere der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) eine Rolle. Welche Sicherung greift, richtet sich nach dem Durchführungsweg, der Versorgungseinrichtung und der konkreten Versorgungszusage.
Wie sicher ist eine private Rentenversicherung also?
Private Rentenversicherungen bei deutschen Lebensversicherern sind durch mehrere Ebenen abgesichert: aufsichtsrechtliche Anforderungen, das Sicherungsvermögen und bei den angeschlossenen Unternehmen zusätzlich der gesetzliche Sicherungsfonds. Diese Mechanismen sollen verhindern, dass vertragliche Ansprüche allein wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten eines Versicherers vollständig verloren gehen.
Davon zu unterscheiden sind die Risiken des konkreten Vertrages. Inflation kann die Kaufkraft garantierter Leistungen verringern, Überschüsse können niedriger ausfallen als erwartet und fondsgebundene Anlagen können an Wert verlieren. Wie sicher eine private Rentenversicherung für den einzelnen Versicherungsnehmer tatsächlich ist, wird daher auch davon bestimmt, welche Leistungen vertraglich garantiert sind, wie das Kapital angelegt wird und welche Anlagerisiken beim Versicherungsnehmer verbleiben.
