Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rückstellungen

Im Versicherungsbereich handelt es sich bei Rückstellungen um Summen, die Versicherungsgesellschaften für ihre Versicherungsnehmer ansammeln und so anlegen, dass sich eine möglichst ertragreiche Verzinsung ergibt. Bei der Anlage von Rückstellungen müssen Versicherungsgesellschaften jedoch Restriktionen in Bezug auf Anlagerisiken beachten.

Eine versicherungstechnische Rückstellung wird von Versicherungsgesellschaften gebildet, damit sie ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern nachkommen können. Bei Lebensversicherungen beinhalten diese Rückstellungen insbesondere Deckungsrückstellungen, die die Ablaufleistungen abdecken sollen. In der Bilanz von Versicherungsgesellschaften bilden die Rückstellungen in der Regel den größten Posten auf der Passivseite.

Deckungsrückstellungen können sich bei Lebensversicherungen auf einen Vertrag oder einen ganzen Bilanzposten beziehen. Bei der vertraglichen Rückstellung muss diese dem Wert des Vertrages entsprechen, weshalb auch vom Deckungskapital gesprochen wird. Bei der Versicherungsgesellschaft entsteht durch die Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer ein Erfüllungsrückstand. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer noch keine Gegenleistung für die eingezahlten Prämien erhalten haben. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung entspricht die Ablaufleistung am Ende der Einzahlungsphase dieser Gegenleistung. Für diese Leistung werden Rückstellungen gebildet.

Ausschlaggebend für die Deckungsrückstellung ist auch der Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Versicherungsnehmer nach einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung erhalten. Die Rückstellung zur Deckung muss also mindestens dieser Summe entsprechen. Ein Lebensversicherungsunternehmen muss theoretisch also in der Lage sein, zu jeder Zeit alle Lebensversicherungsverträge kündigen und die entsprechenden Rückkaufswerte über die Rückstellungen auszahlen zu können. Da hier jedoch wiederum Kapitalanlagevorschriften und Anlagefristen greifen, dient dieses Beispiel nur der Theorie.