Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Tagegeld

Tagegeld bezieht sich auf eine Versicherungsleistung, die im Falle von Unfall, Pflegebedürftigkeit, Krankenhausaufenthalt oder Krankheit gezahlt wird. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die dazu dient, den Verdienstausfall während dieser Zeiten zu kompensieren. Je nach Versicherungsvertrag kann das Tagegeld unterschiedlich hoch ausfallen und für einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden.

  • Krankentagegeldversicherung
    Krankentagegeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung gezahlt wird, um den Verdienstausfall von Arbeitnehmern während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu kompensieren. Es wird in der Regel als prozentualer Anteil des letzten Bruttogehalts für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Das Krankentagegeld dient dazu, den Lebensunterhalt des Versicherten während der Krankheitsphase zu sichern.

  • Krankenhaustagegeldversicherung
    Das Krankenhaustagegeld ist eine versicherungstechnische Leistung, die im Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus gezahlt wird. Es dient dazu, den Verdienstausfall des Versicherten während seines Aufenthalts zu kompensieren und zusätzliche Kosten, wie beispielsweise für Verpflegung oder Telefon, zu decken. Die Höhe des Krankenhaustagegeldes variiert je nach Versicherungsvertrag und kann auch von der Dauer des Krankenhausaufenthalts abhängig sein.

  • Pflegetagegeldversicherung
    Das Pflegetagegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von einer Versicherung gezahlt wird, um die Kosten für die Pflege im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zu decken. Es wird in Form einer festen Tagespauschale ausgezahlt und kann je nach Tarif individuell angepasst werden. Das Pflegetagegeld kann sowohl für die Pflege zuhause als auch in einer stationären Einrichtung genutzt werden.

  • Unfalltagegeldversicherung
    Das Unfalltagegeld ist eine Versicherungsleistung, die bei einem Unfall an den Versicherten ausgezahlt wird, um den Verdienstausfall während der Genesungszeit abzudecken. Es wird als Tagessatz festgelegt und für eine bestimmte Dauer ausgezahlt.
Synonyme - Tagegeldversicherung