Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Private Unfallversicherung

Durch einen Unfall in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder in einem anderen Bereich des Privatlebens können anhaltende gesundheitliche und finanzielle Schäden entstehen, die eine private Unfallversicherung absichern kann. Eine private Unfallversicherung springt dann ein, wenn durch einen Unfall im privaten Bereich dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen entstehen oder Versicherungsnehmer sterben. Auch bei nicht dauerhaften Unfallfolgen leistet die private Unfallversicherung, die rund um die Uhr und weltweit gilt. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert lediglich Unfälle bei der Arbeit oder auf Arbeitswegen ab.

Zu den Leistungen einer privaten Unfallversicherung gehört die Invaliditätsleistung. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung oder Unfall-Rente. Bei beidem richtet sich die Höhe nach dem Invaliditätsgrad, der anhand der Gliedertaxe berechnet wird. Beide Leistungen sind nicht an einen Verwendungszweck gebunden.

Wurde eine Todesfallleistung vereinbart und führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, so haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf Auszahlung der versicherten Todesfallsumme aus der privaten Unfallversicherung. Bei Vereinbarung einer Verdienstausfall-Leistung trägt die private Unfallversicherung in der Regel ein Tagegeld, das bis zu einem Jahr nach dem Unfall ausgezahlt wird. Wurde ein Krankenhaustagegeld vereinbart, kann dies sogar bis zu zwei Jahre nach dem Unfalldatum noch ausgezahlt werden. Dies gilt dann auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen ambulanten Operationen.

In der privaten Unfallversicherung wird bis zur Entscheidung über den Invaliditätsgrad eine Übergangsleistung gezahlt, wenn die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit für mehr als sechs Monate nach dem Unfall mindestens um 50 % eingeschränkt ist. Dies gilt auch dann, wenn die Verletzungen später heilen, um beispielsweise eine Rehabilitation abzusichern.

Bei Unfällen im Urlaub und Ausland werden von der privaten Unfallversicherung die Kosten für Suchen, Bergungen und Rettungsleistungen sowie Rücktransporte nach Hause oder in ein Krankenhaus der Umgebung übernommen. Je nach Tarif werden auch Angehörige beraten und vor Ort untergebracht. Beeinträchtigt ein Unfall das äußere Erscheinungsbild, kommt auch die Übernahme von Kosten für kosmetische Operationen in Betracht.

Die private Unfallversicherung leistet nicht bei Unfällen durch Konsum von Alkohol oder Drogen, beim vorsätzlichen Begehen von Straftaten, Unfälle durch Kriegsgeschehen und Schädigungen durch Infektionen, Vergiftungen oder psychische Reaktionen. Private Unfallversicherungen empfehlen sich für Kinder, Familien, junge Erwachsene und Senioren.

 

Synonyme: PUV