Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kosmetische Operationen

Kosmetische Operationen fallen unter Umständen unter den Schutz einer privaten Unfallversicherung. Nach der Definition muss es sich jedoch dabei um eine kosmetische Operation handeln, die nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführt wird und das Ziel hat, eine durch den Unfall bedingte und dauerhafte Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Versicherungsnehmers zu beheben.

Die private Unfallversicherung übernimmt für kosmetische Operationen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistung wird jedoch nur dann erbracht, wenn keine Krankenversicherung oder andere Versicherung verpflichtet ist, diese Kosten zu erstatten. Übernommen werden dann für die kosmetische Operation die Honorare der Ärzte, Operationskosten und die Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einer Klinik oder einem Krankenhaus. Je nach Vertrag und Tarif können auch Zahnbehandlungskosten und Zahnersatzkosten übernommen werden, sofern die Verletzungen auf den Unfall zurückzuführen sind. Nur bei Kindern und Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr verunfallt sind, wird die Frist zur Durchführung von kosmetischen Operationen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres verlängert.

Kosmetische Operationen können notwendig sein, wenn das Aussehen und Erscheinungsbild eines Versicherungsnehmers durch einen Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurde. Bei den in der privaten Unfallversicherung potenziell abgedeckten Leistungen handelt es sich jedoch nicht um sogenannte „Schönheits-Operationen“ im weitesten Sinne, sondern um die operative Korrektur von Unfallfolgen zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes.

 

Synonyme: Schönheitsoperation