Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Witwenrente | Eine Witwenrente ist eine finanzielle Unterstützung, die an die hinterbliebene Ehefrau oder den hinterbliebenen Ehemann eines verstorbenen Versicherten gezahlt wird. Sie soll die wirtschaftliche Absicherung der Witwe oder des Witwers nach dem Verlust des Partners gewährleisten. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt und ist Teil des deutschen Rentensystems. Um Anspruch auf eine Witwenrente zu haben, muss
Unterschieden wird zwischen der kleinen und der großen Witwenrente:
Weitere Unterschiede zwischen der kleinen und der großen Witwenrente:
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Waisenrente | Die Waisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die an Kinder verwaister Eltern gezahlt wird. Dabei wird zwischen der Halbwaisenrente und der Vollwaisenrente unterschieden. Damit ein Kind Anspruch auf Waisenrente hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Höhe der Waisenrente
Darüber hinaus wird auf die Waisenrente ein Zuschlag in Höhe von 10% des aktuellen Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Antragstellung und notwendige Unterlagen
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Wahltarife | Wahltarife in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung sind spezielle Versicherungsoptionen, die von den Versicherungsunternehmen angeboten werden. Sie ermöglichen es Versicherten, bestimmte Leistungen individuell auszuwählen und somit ihren Versicherungsschutz an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Wahltarife können beispielsweise eine höhere Selbstbeteiligung beinhalten, aber auch zusätzliche Leistungen wie alternative Heilmethoden oder die Übernahme von Zahnarztkosten.
Ein Wahltarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine freiwillige Zusatzversicherungsoption, die es den Versicherten ermöglicht, bestimmte Leistungen in der Krankenversicherung individuell auszuwählen und zu gestalten. Dabei können die Versicherten beispielsweise zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungs- oder Beitragszahlungsmodellen wählen oder spezielle Leistungspakete wie z.B. Naturheilverfahren oder Auslandskrankenschutz hinzubuchen. Die Höhe des Beitrags richtet sich dabei nach den gewählten Leistungen und kann je nach Tarif günstiger oder teurer ausfallen als der reguläre PKV-Beitrag.
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