Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Karenzzeit

Die Karenzzeit findet Anwendung bei verschiedenen Versicherungsarten, wie beispielsweise bei der Krankenversicherung, der Haftpflichtversicherung oder der Arbeitslosenversicherung. In der Krankenversicherung wird die Karenzzeit häufig bei Zusatzversicherungen wie der Zahnzusatzversicherung oder der Krankentagegeldversicherung vereinbart. Auch in der Haftpflichtversicherung gibt es oft eine Karenzzeit, die vor allem bei der Privathaftpflichtversicherung oder der Tierhalterhaftpflichtversicherung zum Tragen kommt. In der Arbeitslosenversicherung gibt es ebenfalls eine Karenzzeit, die jedoch anders definiert ist und sich auf die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bezieht.

Die Dauer und Höhe der Karenzzeit
Die Karenzzeit kann je nach Versicherungsart und Vertragsbedingungen unterschiedlich ausfallen. In der Regel liegt sie zwischen einem und sechs Monaten. Bei der Krankenversicherung beträgt sie meist drei Monate, bei der Haftpflichtversicherung sind es oft sechs Monate und in der Arbeitslosenversicherung kann sie bis zu zwölf Monate betragen. Die Höhe der Karenzzeit kann ebenfalls variieren und ist abhängig von der Art und dem Umfang der Versicherung. In der Regel werden jedoch 20 bis 30 Prozent der Versicherungsprämie als Selbstbeteiligung während der Karenzzeit vereinbart.

Die Gründe für eine Karenzzeit
Eine Karenzzeit wird von Versicherungsunternehmen aus verschiedenen Gründen festgelegt. Zum einen dient sie als Schutz vor Versicherungsbetrug. Durch die Wartezeit wird verhindert, dass Versicherungsnehmer kurzfristig eine Versicherung abschließen, um dann direkt danach einen Schaden zu melden. Zum anderen soll die Karenzzeit dazu dienen, die Versicherungsprämien niedrig zu halten. Durch die Selbstbeteiligung während der Karenzzeit können Versicherungsunternehmen die Kosten für Schäden reduzieren und somit auch die Prämien für ihre Kunden geringer halten.

Die Ausnahmen von der Karenzzeit
In manchen Fällen kann die Karenzzeit auch entfallen oder verkürzt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Versicherungsnehmer bereits bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert war und dort eine vergleichbare Karenzzeit vereinbart hatte. Auch bei einem Wechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens kann die Karenzzeit entfallen oder verkürzt werden. Zudem gibt es Versicherungen, bei denen von vornherein keine Karenzzeit vereinbart wird, wie beispielsweise in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zusammenfassung
Die Karenzzeit wird in der Versicherungsbranche eingesetzt, um Betrug zu verhindern und Prämien niedrig zu halten. Sie variiert je nach Versicherungsart zwischen einem und zwölf Monaten und beinhaltet meist eine Selbstbeteiligung von 20 bis 30 Prozent. In bestimmten Fällen, etwa bei vorheriger gleicher Versicherung oder Unternehmenswechsel, kann die Karenzzeit entfallen oder verkürzt werden. Bei einigen Versicherungen, wie der Kfz-Haftpflicht, gibt es keine Karenzzeit.

Siehe auch: Karenzzeit vs. Wartezeit

Synonyme: Sperrfrist