Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Karenzzeit

Bei der Karenzzeit handelt es sich um einen Begriff aus dem Finanz- und Versicherungsbereich, aber auch aus der Politik und der allgemeinen Wirtschaft. Die Karenzzeit beschreibt einen bestimmten Zeitraum, in dem regelmäßig eine Pause von einer bestimmten Tätigkeit eingelegt wird. Mit Karenzzeit wird die Pause selbst oder aber der Zeitraum betitelt, der eine Bedeutung für bestimmte vertragliche Leistungen hat.

Im Bereich der Versicherungen oder im Bankwesen bedeutet die Karenzzeit die Zeit, in der der Vertrag bereits abgeschlossen wurde, aber noch keine Leistungen gewährt werden.

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen kann vereinbart werden, dass die Berufsunfähigkeitsrente erst nach Ablauf einer Frist zwischen 6 und 24 Monaten ausgezahlt wird. Diese Vereinbarung soll dazu führen, die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung günstiger zu gestalten. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Berufsunfähigkeit auch während dieser Karenzzeit ununterbrochen bestehen muss und dass in vielen Fällen auch die Beiträge in voller Höhe entrichtet werden müssen.

Bei Finanzierungen beschreibt die Karenzzeit den Zeitraum, in dem nach vertraglicher Vereinbarung und Zusage ein Kredit ausgezahlt wird bis zur ersten Ratenzahlung.

Bei Unternehmensfinanzierungen wird mit Karenz die Phase beschrieben, die zwischen Abschluss des Kreditvertrages und Erbringung der ersten Leistung liegt. In diesen Fällen dient die Karenzzeit dazu, dass nicht sofort nach dem Kreditvertrag schon Ratenzahlungen erbracht werden müssen, was übrigens auch Tilgungsaufschub genannt wird.

An der Börse wird die Zeit vor dem Börsengang eines Unternehmens, in der keine Marketingmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, ebenfalls Karenzzeit genannt.

Im politischen Bereich wird von einer Karenzzeit oder Karenzphase gesprochen, wenn vom Zeitraum zwischen einer wirtschaftlichen Tätigkeit und einer politischen Funktion einer Person die Rede ist. Gleiches gilt für die umgekehrte Reihenfolge, also wenn eine Person von der politischen Funktion in die Wirtschaft wechselt.

 

 

Synonyme: Wartezeit,Sperrfrist