Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
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BegriffDefinition
Arbeitslosenversicherung

Es gibt unterschiedliche Formen der Arbeitslosenversicherung für verschiedene Berufsgruppen. Die gesetzliche Variante dient als Grundschutz für Angestellte, während Selbstständige eine freiwillige Versicherung abschließen können. Zusätzliche Absicherungen bieten private Policen. Die Auswahl der passenden Arbeitslosenversicherung basiert auf individuellen Gegebenheiten und sollte gut überlegt sein.

 

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems und bietet Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zeiten der Arbeitslosigkeit. Sie wird vom Staat und den Beiträgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziert und ist Teil des umfassenden sozialen Sicherungssystems in Deutschland.

Versicherungsumfang
Die Arbeitslosenversicherung deckt verschiedene Risiken ab, die zu Arbeitslosigkeit führen können. Dazu gehören unter anderem

  • die Kündigung durch den Arbeitgeber,
  • die Insolvenz des Arbeitgebers,
  • die Aufhebung des Arbeitsvertrags aus betrieblichen Gründen oder
  • die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung aus wichtigem Grund.
  • Auch bei Arbeitslosigkeit nach einer befristeten Beschäftigung oder während einer beruflichen Weiterbildung kann die Arbeitslosenversicherung greifen.

Die Höhe der Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Die Höhe der Leistungen der Arbeitslosenversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

  • Grundsätzlich gilt, dass das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) 60 Prozent des letzten Nettogehalts beträgt, wenn man keine Kinder hat, und 67 Prozent, wenn man ein oder mehrere Kinder hat.
  • Allerdings gibt es hierbei eine Obergrenze von 6.900 Euro brutto im Monat. Das bedeutet, dass auch bei einem höheren Einkommen nicht mehr als 6.900 Euro als Berechnungsgrundlage genommen werden.
  • Zudem gibt es eine Mindestgrenze von 33 Prozent des letzten Nettogehalts, die jedoch nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommt.
  • Um die Höhe des ALG 1 zu berechnen, werden die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit herangezogen. In dieser Zeit müssen mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet worden sein.
  • Bei Personen über 50 Jahren gilt eine längere Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten.
  • Auch die Höhe des ALG 2, auch bekannt als Hartz IV, ist abhängig vom Einkommen und der familiären Situation. Hierbei werden jedoch nicht nur die letzten 12 Monate, sondern das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Die Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld bei der Arbeitslosenversicherung

  1. Grundsätzlich gilt, dass das Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gezahlt wird. Diese Frist beginnt ab dem Tag der Arbeitslosmeldung. Sie kann jedoch unter bestimmten Umständen verlängert werden.
  2. Für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, gilt eine längere Bezugsdauer von 15 Monaten. Dies gilt auch für Arbeitslose, die mindestens 45 Jahre alt sind und innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
  3. Die Dauer der Vorbeschäftigung spielt ebenfalls eine Rolle bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Für jeden Monat, den eine Person in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung versicherungspflichtig beschäftigt war, erhöht sich die Bezugsdauer um einen Monat. Dabei wird jedoch maximal eine Bezugsdauer von 24 Monaten erreicht.
  4. Für Arbeitslose, die ein Kind unter 18 Jahren erziehen und deshalb nicht vollzeitbeschäftigt sein können, gilt eine längere Bezugsdauer von 14 Monaten.
  5. Wenn eine Arbeitslosigkeit aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft eintritt, kann die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschutz verlängert werden.
  6. Wird eine Kündigungsschutzklage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht, so wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um die Dauer des Kündigungsschutzprozesses verlängert.
  7. Nimmt eine Person während der Arbeitslosigkeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, so wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um die Dauer der Weiterbildung verlängert.

Sperrzeit
In manchen Fällen kann es zu einer Sperrzeit kommen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person selbst gekündigt hat oder eine zumutbare Arbeit ablehnt. Die Dauer der Sperrzeit wird von der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes abgezogen.

Sonderregelungen
Für bestimmte Personengruppen gibt es Sonderregelungen, die zu einer längeren Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes führen können. Dazu gehören unter anderem Schwerbehinderte, die in der Regel eine Bezugsdauer von 24 Monaten haben, sowie Personen, die aufgrund von Insolvenz oder einer Massenentlassung arbeitslos geworden sind.

Ausnahmen
Es gibt bestimmte Ausnahmen, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben. Dazu gehören beispielsweise Selbstständige, geringfügig Beschäftigte oder Personen, die sich in einer Ausbildung befinden. Auch wer selbst gekündigt hat oder eine Sperrzeit aufgrund von Fehlverhalten im Job hat, kann von Leistungen ausgeschlossen sein. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten, wie zum Beispiel eine ausreichende Beitragsdauer.

Weitere Leistungen
Neben dem Arbeitslosengeld bietet die Arbeitslosenversicherung auch weitere Leistungen an, die den Betroffenen bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützen sollen. Dazu gehören unter anderem Beratungs- und Vermittlungsangebote, die von den Arbeitsagenturen angeboten werden. Auch finanzielle Unterstützung für Bewerbungen oder Umzugskosten können beantragt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Gründungsförderung zu erhalten, um sich selbstständig zu machen.

 

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist eine freiwillige Absicherung für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in das System der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sie bietet diesen Personen eine finanzielle Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit oder einer starken Reduzierung der Auftragslage. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist Teil der Arbeitslosenversicherung und wird von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet.

Wer kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen?
Grundsätzlich können alle Selbstständigen und Freiberufler, die nicht in das System der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung einzahlen, die freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Dazu gehören beispielsweise Unternehmer, Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte, aber auch Künstler und Kreative. Auch Existenzgründer können die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist der Beitrag und welche Leistungen werden geboten?
Der Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten und beträgt derzeit 2,5% des Bruttoeinkommens. Die Höchstgrenze liegt bei 77,90 Euro pro Monat. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder einer starken Reduzierung der Auftragslage können Versicherte Leistungen in Form von Arbeitslosengeld erhalten. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich ebenfalls nach dem Einkommen und beträgt in der Regel 60% des letzten Nettoeinkommens. Auch eine Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Tätigkeit wird von der Bundesagentur für Arbeit angeboten.

Welche Vorteile bietet die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet Selbstständigen und Freiberuflern eine wichtige Absicherung im Falle von Einkommensverlusten. Sie sorgt für eine finanzielle Stabilität und ermöglicht es den Versicherten, sich in Ruhe nach neuen Aufträgen oder einer neuen Tätigkeit umzusehen. Zudem ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch eine sinnvolle Ergänzung zur privaten Altersvorsorge, da die Beiträge auch auf die spätere Rente angerechnet werden.

Welche Alternativen gibt es zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung?
Für Selbstständige und Freiberufler gibt es neben der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auch andere Möglichkeiten, sich abzusichern. Dazu gehören beispielsweise die private Arbeitslosenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese bieten ebenfalls eine finanzielle Absicherung im Falle von Einkommensverlusten, jedoch sind die Leistungen und Beiträge individuell gestaltbar.

 

Private Arbeitslosenversicherung

Die private Arbeitslosenversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird. Sie dient als zusätzliche Absicherung neben der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Im Falle einer Arbeitslosigkeit übernimmt sie die Zahlung eines vorher vereinbarten Betrages, um den Lebensunterhalt des Versicherten zu sichern.

Vorteile der privaten Arbeitslosenversicherung
Die private Arbeitslosenversicherung bietet im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung individuelle Gestaltungsoptionen, sodass Versicherte selbst über die Höhe und die Dauer der Leistungen entscheiden können. Sie ermöglicht eine frühere Auszahlung, oft schon nach einem Monat Arbeitslosigkeit, ohne die bei der gesetzlichen Versicherung übliche Sperrfrist. Darüber hinaus kann man zusätzlichen Schutz erlangen, indem höhere Summen versichert werden. Die private Versicherung zeichnet sich zudem durch ihre Flexibilität aus, da sowohl die Versicherungssumme als auch die Laufzeit an persönliche Bedürfnisse angepasst werden können.

Für wen ist eine private Arbeitslosenversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich kann jeder, der erwerbstätig ist, eine private Arbeitslosenversicherung abschließen. Besonders sinnvoll ist sie jedoch für Personen, die in Branchen arbeiten, in denen ein höheres Risiko für Arbeitslosigkeit besteht, oder für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen. Auch für gut verdienende Arbeitnehmer kann die private Arbeitslosenversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein, da die Leistungen der gesetzlichen Versicherung oft nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Was sollte man bei Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung beachten?
Bevor man eine private Arbeitslosenversicherung abschließt, sollte man sich genau über die verschiedenen Angebote informieren und diese miteinander vergleichen. Wichtige Kriterien dabei sind die Höhe der Versicherungssumme, die Dauer der Zahlungen und die Kosten für die Versicherung. Auch die Vertragsbedingungen sollten sorgfältig geprüft werden, um mögliche Ausschlusskriterien zu erkennen.

 

Zusammenfassung

Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist ein zentrales Element des Sozialversicherungssystems, das Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit absichert. Finanziert wird sie durch staatliche Mittel und Beiträge der Beschäftigten. Die Versicherung tritt bei Kündigung, Insolvenz des Arbeitgebers oder anderen Gründen, die zum Arbeitsverlust führen, in Kraft. Das Arbeitslosengeld I (ALG I) beträgt 60% des letzten Nettogehalts ohne Kinder und 67% mit Kindern, wobei das Gehalt bis zu einer Obergrenze von 6.900 Euro brutto berücksichtigt wird. Die Bezugsdauer ist in der Regel auf 12 Monate begrenzt, kann aber für ältere Arbeitnehmer oder unter bestimmten Umständen verlängert werden. Bei Selbstkündigung oder Ablehnung einer zumutbaren Arbeit kann es zu einer Sperrzeit kommen. Neben ALG I gibt es Hartz IV (ALG II), das sich nach Einkommen und familiärer Situation richtet. Zusätzlich bietet die Arbeitslosenversicherung Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie Unterstützung für Existenzgründer. Selbstständige und Freiberufler können eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen, deren Beitrag vom Einkommen abhängt und die im Falle einer Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung bietet. Als Alternative gibt es private Arbeitslosenversicherungen mit individuell wählbaren Leistungen.

Synonyme: gesetzliche Arbeitslosenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung, private Arbeitslosenversicherung, ALV