Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
freiwillige Versicherung

Eine freiwillige Versicherung ist eine nicht gesetzlich vorgeschriebene Absicherung gegen Risiken und steht jedem offen, egal ob Privatperson oder Unternehmen. Es gibt verschiedene Arten wie Haftpflicht- oder Lebensversicherung. Vorteile sind individuelle Absicherung und mögliche steuerliche Vorteile, während die Kosten und die Auswahl der richtigen Versicherung Nachteile darstellen können. Die Beitragshöhe hängt von mehreren Faktoren ab. Für die richtige Wahl der Versicherung sind eine klare Risikoeinschätzung und Beratung sowie Angebotsvergleiche entscheidend.

Was bedeutet freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist eine Möglichkeit für Personen, die nicht automatisch in diese Versicherungszweige einbezogen sind, sich dennoch freiwillig zu versichern. Sie ist insbesondere für Selbstständige, Freiberufler, Studenten, Hausfrauen und -männer sowie geringfügig Beschäftigte relevant.

Was ist die gesetzliche Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Diese Versicherungszweige sind Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und dienen der Absicherung von Arbeitnehmern und bestimmten Personengruppen im Krankheits-, Renten- und Arbeitslosigkeitsfall. Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst die medizinische Versorgung im Krankheitsfall, die gesetzliche Rentenversicherung sichert das Einkommen im Alter und bei Erwerbsminderung ab und die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit.

Wer ist in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert?
In der Regel sind alle Arbeitnehmer in Deutschland in diesen Versicherungszweigen pflichtversichert. Das bedeutet, dass sie automatisch in die Versicherung eingebunden sind und Beiträge zahlen. Auch bestimmte Personengruppen wie Auszubildende, Studenten oder geringfügig Beschäftigte sind in der Regel pflichtversichert.

Was ist eine freiwillige Versicherung?
Eine freiwillige Versicherung ist eine Möglichkeit für Personen, die nicht automatisch in die gesetzliche Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung einbezogen sind, sich dennoch freiwillig zu versichern. Sie richtet sich in erster Linie an Selbstständige, Freiberufler, Studenten, Hausfrauen und -männer sowie geringfügig Beschäftigte, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.

Welche Vorteile bringt die freiwillige Versicherung mit sich?
Die freiwillige Versicherung bietet den Vorteil, dass auch Personen, die nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung haben. Sie können somit von der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall, der Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der finanziellen Unterstützung bei Arbeitslosigkeit profitieren.

Welche Beiträge müssen in der freiwilligen Versicherung gezahlt werden?
Die Höhe der Beiträge in der freiwilligen Versicherung richtet sich nach dem Einkommen der versicherten Person. Sie werden wie bei der Pflichtversicherung auf Basis eines festgelegten Prozentsatzes des Einkommens berechnet. Allerdings gibt es hierbei eine Mindest- und Höchstgrenze, die je nach Versicherungszweig unterschiedlich ist.

Zusammenfassung
Freiwillige Versicherungen bieten Schutz für Privatpersonen und Unternehmen ohne gesetzliche Verpflichtung und umfassen Varianten wie Haftpflicht- und Lebensversicherungen. Sie ermöglichen individuelle Absicherung und steuerliche Vorteile, können aber durch Kosten und Auswahlkomplexität herausfordernd sein. In der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung steht die freiwillige Versicherung vor allem Selbstständigen, Freiberuflern und geringfügig Beschäftigten offen, um sich sozial abzusichern. Die Beiträge basieren auf dem Einkommen innerhalb festgelegter Grenzen.

Synonyme: freiwillige Versicherungen