Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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freiwillige Versicherung | Eine freiwillige Versicherung ist eine Versicherungsoption, die Personen die Möglichkeit gibt, sich auf eigene Initiative hin zu versichern. Dies ist besonders für diejenigen von Bedeutung, die nicht durch die gesetzliche Pflichtversicherung abgedeckt sind.
Unterschiede zwischen freiwilliger Kranken- und Rentenversicherung Obwohl beide Versicherungsarten unter dem Dach der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme angesiedelt sind, gibt es wesentliche Unterschiede:
Die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung bietet individuelle Vorsorgeoptionen für Personen, die nicht durch die Pflichtversicherung abgedeckt sind. Sie ermöglicht es, sich flexibel gegen Risiken wie Krankheit oder finanzielle Unsicherheit im Alter abzusichern. Wer die Voraussetzungen erfüllt und Wert auf soziale Sicherheit legt, sollte diese Optionen genauer in Betracht ziehen. |