Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
freiwillige Versicherung

Eine freiwillige Versicherung ist eine Versicherungsoption, die Personen die Möglichkeit gibt, sich auf eigene Initiative hin zu versichern. Dies ist besonders für diejenigen von Bedeutung, die nicht durch die gesetzliche Pflichtversicherung abgedeckt sind.

  1. Freiwillige Krankenversicherung
    Die freiwillige Krankenversicherung ist eine Option innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie richtet sich an Personen, die nicht pflichtversichert sind, aber dennoch den Schutz der GKV genießen möchten. Dazu zählen beispielsweise Selbstständige oder Beamte, die sich für eine Mitgliedschaft in der GKV entscheiden können.

  2. Freiwillige Rentenversicherung
    Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Option innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Sie ermöglicht es Personen, die nicht pflichtversichert sind, Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen und sich somit Ansprüche auf Rentenleistungen zu erwerben oder bestehende Ansprüche zu erhöhen.

Unterschiede zwischen freiwilliger Kranken- und Rentenversicherung

Obwohl beide Versicherungsarten unter dem Dach der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme angesiedelt sind, gibt es wesentliche Unterschiede:

  • Zielsetzung
    Die freiwillige Krankenversicherung zielt darauf ab, den Versicherten im Krankheitsfall finanziell abzusichern.
    Die freiwillige Rentenversicherung hingegen soll finanzielle Sicherheit im Alter oder bei Erwerbsminderung bieten.
  • Beitragsgestaltung
    Während sich die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung nach dem Einkommen richten, können die Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung flexibel gewählt werden, solange sie zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag liegen.
  • Leistungsspektrum
    Die Leistungen der freiwilligen Krankenversicherung umfassen medizinische Behandlungen und Prävention.
    Die freiwillige Rentenversicherung bietet hingegen Rentenleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung bietet individuelle Vorsorgeoptionen für Personen, die nicht durch die Pflichtversicherung abgedeckt sind. Sie ermöglicht es, sich flexibel gegen Risiken wie Krankheit oder finanzielle Unsicherheit im Alter abzusichern. Wer die Voraussetzungen erfüllt und Wert auf soziale Sicherheit legt, sollte diese Optionen genauer in Betracht ziehen.

Synonyme: freiwillige Versicherungen