Eine fondsgebundene Rentenversicherung verbindet eine private Rentenversicherung mit einer Kapitalanlage in Investmentfonds. Während der Ansparphase wird das für die Kapitalanlage bestimmte Vertragsguthaben je nach Tarif beispielsweise in Aktien-, Renten-, Mischfonds oder andere angebotene Anlageoptionen investiert. Dadurch kann das angesparte Kapital stärker an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilnehmen als bei einer klassischen Rentenversicherung.
Mit den größeren Ertragschancen steigt allerdings auch das Anlagerisiko. Bei einer reinen fondsgebundenen Rentenversicherung ohne entsprechende Garantie hängt die Höhe des Vertragsguthabens unmittelbar von der Wertentwicklung der gewählten Anlagen ab. Welche Chancen und Risiken bestehen, wird deshalb nicht nur durch den Versicherungsvertrag bestimmt, sondern wesentlich durch die gewählten Fonds, die Kosten und die verbleibende Anlagedauer.
Wie funktioniert eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Sie zahlen laufende Beiträge oder einen Einmalbeitrag an den Versicherer. Nach Abzug der vertraglich vorgesehenen Kosten und gegebenenfalls weiterer Beitragsbestandteile wird der für die Kapitalanlage bestimmte Teil entsprechend der vereinbarten Anlagestrategie investiert. Bei vielen Tarifen können Versicherungsnehmer aus verschiedenen Fonds oder anderen Anlageoptionen wählen und die Aufteilung während der Vertragslaufzeit verändern.
Zum vereinbarten Rentenbeginn kann aus dem vorhandenen Vertragswert eine lebenslange Rente gebildet werden. Bei vielen ungeförderten Verträgen besteht alternativ ein Kapitalwahlrecht. Wie hoch die spätere Leistung ausfällt, hängt unter anderem von den gezahlten Beiträgen, der Wertentwicklung der Kapitalanlage, den Kosten und den Bedingungen für die Verrentung ab.
Welche Rolle spielen Garantien?
Eine reine fondsgebundene Rentenversicherung muss während der Ansparphase keine Garantie für den Erhalt der eingezahlten Beiträge oder eine bestimmte Wertentwicklung enthalten. Verluste an den Kapitalmärkten können deshalb unmittelbar den Vertragswert vermindern. Das unterscheidet sie von der klassischen privaten Rentenversicherung, bei der vertraglich zugesagte Leistungen eine wesentlich größere Rolle spielen. In der Praxis gibt es allerdings zahlreiche Tarife, die eine Fondsanlage mit Garantien oder anderen Sicherungsmechanismen kombinieren. Solche Konzepte erläutern wir unter Hybrid-Rentenversicherung.
Welche Vorteile bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung kann das Vorsorgekapital stärker an der Entwicklung der Kapitalmärkte beteiligt werden. Bei langen Laufzeiten kann insbesondere ein hoher Aktienanteil größere Ertragschancen bieten als eine überwiegend sicherheitsorientierte Kapitalanlage. Eine höhere Rendite ist jedoch nicht garantiert. Sie hängt von der tatsächlichen Entwicklung der gewählten Anlagen und den Kosten des Vertrages ab.
Je nach Tarif lässt sich die Kapitalanlage zudem vergleichsweise flexibel gestalten. Fonds können gewechselt oder Beiträge auf verschiedene Anlagen verteilt werden. Eine breite Streuung über unterschiedliche Unternehmen, Branchen und Regionen kann einzelne Anlagerisiken reduzieren. Ob ein Vertrag diese Möglichkeiten bietet und ob für Änderungen Kosten entstehen, ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Warum sind die Kosten besonders wichtig?
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung können Kosten auf mehreren Ebenen entstehen. Neben Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten des Versicherungsvertrages fallen je nach Anlage zusätzlich Kosten der verwendeten Fonds oder anderer Anlageprodukte an. Über eine lange Vertragsdauer können bereits scheinbar geringe laufende Kosten einen erheblichen Einfluss auf das verfügbare Kapital haben. Neben der Fondsauswahl und möglichen Wertentwicklung sollten daher auch die Effektivkosten des Versicherungsvertrages und die Kosten der gewählten Kapitalanlage berücksichtigt werden. Ein höherer Kostenabzug muss zunächst durch eine entsprechend bessere Wertentwicklung ausgeglichen werden.
Welche Risiken entstehen durch die Kapitalanlage?
Der Wert von Investmentfonds kann steigen und fallen. Besonders bei einem hohen Aktienanteil sind auch stärkere zwischenzeitliche Verluste möglich. Bei einer langen Ansparphase bleibt grundsätzlich mehr Zeit, Schwankungen auszugleichen. Daraus folgt jedoch keine Garantie, dass Verluste bis zum Rentenbeginn tatsächlich wieder aufgeholt werden.
Besondere Bedeutung bekommt das Kapitalmarktrisiko gegen Ende der Ansparphase. Ein deutlicher Kursrückgang kurz vor dem geplanten Rentenbeginn kann den verfügbaren Vertragswert und damit die mögliche Altersleistung erheblich reduzieren. Manche Tarife bieten deshalb Möglichkeiten, das angesparte Kapital schrittweise in weniger schwankungsanfällige Anlagen umzuschichten. Ob und wann eine solche Sicherung sinnvoll ist, hängt vom Vertrag, der verbleibenden Laufzeit und dem persönlichen Risikoprofil ab.
Wie wird eine fondsgebundene Rentenversicherung besteuert?
Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen innerhalb des Versicherungsvertrages grundsätzlich nicht laufend beim Versicherungsnehmer besteuert. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst, wenn Leistungen aus dem Vertrag ausgezahlt werden. Wie hoch die steuerliche Belastung ausfällt, hängt insbesondere davon ab, ob eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung gewählt wird.
Bei einer lebenslangen privaten Rente ist grundsätzlich nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei einer Kapitalauszahlung aus einem nach 2004 abgeschlossenen Vertrag ist grundsätzlich der Unterschied zwischen Versicherungsleistung und den darauf entrichteten Beiträgen steuerlich relevant. Bei heutigen Neuverträgen wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen nur die Hälfte dieses Unterschiedsbetrags angesetzt, wenn die Auszahlung nach mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit und nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen bleiben außerdem 15 Prozent des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit dieser aus Investmenterträgen stammt. Die Einzelheiten erläutern wir unter Steuern bei privaten Rentenversicherungen.
Fondsgebundene Rentenversicherung oder Aktienfondsdepot?
Wer langfristig in Aktienfonds oder ETFs investieren möchte, kann dies innerhalb einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder direkt über ein Wertpapierdepot tun. Die zugrunde liegende Kapitalanlage kann dabei durchaus ähnlich sein. Der wesentliche Unterschied liegt im Versicherungsmantel: Bei der Rentenversicherung wird die Fondsanlage mit einem Versicherungsvertrag und der Möglichkeit einer lebenslangen Rente verbunden, während die Fondsanteile im Depot unmittelbar dem Anleger gehören.
Wie unterscheiden sich die Kosten?
Bei einem direkten Aktienfonds- oder ETF-Depot fallen insbesondere die Kosten der gewählten Fonds sowie gegebenenfalls Kosten des Depots und für Transaktionen oder Sparpläne an. Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung kommen zu den Kosten der Kapitalanlage die Kosten des Versicherungsvertrages hinzu. Dazu können insbesondere Abschluss- und Vertriebskosten sowie laufende Verwaltungskosten gehören. Gerade bei langen Laufzeiten können Kostenunterschiede einen erheblichen Einfluss auf das angesparte Kapital haben.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes Depot automatisch günstiger ist als jede Fondspolice. Kostenlose Fondswechsel innerhalb des Vertrages, institutionelle Fondskonditionen oder kostengünstige Nettotarife können das Verhältnis verändern. Für einen belastbaren Vergleich müssen deshalb die tatsächlichen Gesamtkosten der konkreten Versicherung den Kosten der vorgesehenen Depotlösung gegenübergestellt werden.
Wie unterscheiden sich die Steuern?
Auch steuerlich funktionieren beide Wege unterschiedlich. Bei einem privaten Fondsdepot können Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne beim Verkauf von Fondsanteilen steuerpflichtig sein. Für Aktienfonds sieht das Investmentsteuerrecht allerdings eine Teilfreistellung vor: Bei Privatanlegern sind derzeit 30 Prozent der Erträge eines steuerlich als Aktienfonds qualifizierten Fonds steuerfrei.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung werden Wertsteigerungen innerhalb des Versicherungsvertrages grundsätzlich nicht laufend beim Versicherungsnehmer besteuert. Wird bei einem heutigen Vertrag später Kapital ausgezahlt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere nach mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit und nach Vollendung des 62. Lebensjahres – nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen Versicherungsleistung und den darauf entrichteten Beiträgen steuerlich angesetzt werden. Zusätzlich bleiben bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 15 Prozent des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit dieser aus Investmenterträgen stammt.
Die Prozentsätze von 30 Prozent beim Aktienfonds und 15 Prozent bei der Fondspolice lassen sich jedoch nicht unmittelbar miteinander vergleichen. Sie gehören zu unterschiedlichen Besteuerungssystemen und beziehen sich nicht auf dieselbe Bemessungsgrundlage. Ob der Versicherungsmantel im konkreten Fall tatsächlich einen steuerlichen Vorteil bringt, hängt unter anderem von Laufzeit, Wertentwicklung, Kosten, Fondswechseln und der später gewählten Auszahlung ab.
Flexibilität oder lebenslange Rente?
Ein Wertpapierdepot bietet in der Regel größere Freiheit beim Zugriff auf das Vermögen. Fondsanteile können verkauft, übertragen oder vererbt werden, ohne dass dafür ein Versicherungsvertrag beendet werden muss. Im Ruhestand muss allerdings selbst entschieden werden, wie das vorhandene Kapital entnommen wird und wie lange es reichen soll.
Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet dagegen die Möglichkeit, das angesparte Kapital in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Damit kann das finanzielle Risiko eines sehr langen Lebens auf den Versicherer übertragen werden. Ob dieser Vorteil die zusätzlichen Kosten und die geringere Flexibilität rechtfertigt, hängt davon ab, welche Funktion die Anlage innerhalb der persönlichen Altersvorsorge erfüllen soll.
Für wen kann eine fondsgebundene Rentenversicherung sinnvoll sein?
Eine fondsgebundene Rentenversicherung kommt vor allem für Menschen infrage, die langfristig für das Alter vorsorgen, stärker an den Kapitalmärkten beteiligt sein und die damit verbundenen Wertschwankungen akzeptieren möchten. Je länger die Ansparphase ist, desto mehr Zeit steht grundsätzlich zur Verfügung, zwischenzeitliche Schwankungen auszuhalten. Eine lange Laufzeit beseitigt das Verlustrisiko jedoch nicht.
Vor einem Abschluss verdienen neben möglichen Renditen vor allem die konkrete Fondsauswahl, sämtliche Kosten, vorhandene Garantien oder Sicherungsmechanismen, Wechselmöglichkeiten und die Bedingungen für die spätere Verrentung Aufmerksamkeit. Erst im Zusammenspiel dieser Faktoren lässt sich beurteilen, welche Rolle eine fondsgebundene Rentenversicherung innerhalb der persönlichen privaten Altersvorsorge übernehmen kann.
