Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Reduction in Yield

Reduction in Yield ist im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen eine Kennzahl, die die durchschnittliche Verminderung von den jährlichen prozentualen Vertragswerten durch alle bis zur Auszahlung entstehenden Kosten. Reduction in Yield erfasst die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie laufende Kosten der Kapitalanlage bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. Nach den vorvertraglichen Informationspflichten muss u.a. bei aufgeschobenen Rentenversicherungen die Gesamtkostenquote angegeben werden. Durch die Gesamtquote soll die Kostenbelastung von einem Versicherungsvertrag durch eine Kennzahl zusammengefasst werden.

Durch die Reduction in Yield Kennzahl soll im Versicherungsbereich der Verlust durch fonds- und versicherungsbezogene Kosten aufgezeigt werden. Dafür werden Renditeeinbußen durch Abschlusskosten und laufende Kosten sowie Kapitalanlagekosten zusammengeführt. In Großbritannien ist die Angabe der Reduction in Yield Kennzahl bei Kostenstrukturangaben gesetzliche Pflicht. In Deutschland müssen bislang nach dem Versicherungsvertragsgesetz nur Versicherungskosten, jedoch keine Fonds- oder Anlagekosten ausgewiesen werden.

Die Reduction in Yield Kennzahl dient als Entscheidungsgrundlage für Renditen und Risiken einer Anlage. Denn erst in Kenntnis aller anfallenden Anlagekosten kann abgeschätzt werden, wie attraktiv eine Anlage aktuell wirklich ist.

Synonyme: RIY