Krankenkassen sind gemäß § 53 SGB 5 befugt, ihren Mitgliedern eigens konzipierte Versicherungsoptionen zu offerieren. Die Konfiguration dieser Sondertarife obliegt den Krankenkassen, wobei sie bestimmte Vorgaben berücksichtigen müssen. Bei Tarifmodellen, die Eigenanteile oder eine Rückerstattung vorsehen, winken den Mitgliedern Bonifikationen, falls sie auf medizinische Dienste verzichten oder diese nur minimal in Anspruch nehmen. Ein gesetzlicher Rahmen beschränkt die maximale Bonushöhe pro Jahr auf eine Quote von 20 Prozent der vom Versicherten entrichteten Jahresbeiträge.
Die häufigsten Wahltarife der Krankenkassen
Die Wahltarife bei der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland bieten Versicherten die Möglichkeit, individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie unterscheiden sich von den regulären Leistungen der Krankenkasse und können je nach Tarif verschiedene Vorteile und Einschränkungen beinhalten. Im Folgenden werden die verschiedenen Wahltarife näher erläutert:
- Hausarzttarife:
Bei Hausarzttarifen verpflichtet sich der Versicherte, im Krankheitsfall zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen. Dieser fungiert als zentraler Ansprechpartner und koordiniert gegebenenfalls weitere Behandlungen. Im Gegenzug erhalten Versicherte meist eine bessere ärztliche Betreuung und können von günstigeren Beiträgen profitieren. - Selbstbehaltstarife:
Bei Selbstbehaltstarifen müssen Versicherte einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen selbst tragen. Dieser Selbstbehalt kann entweder prozentual oder als fester Betrag vereinbart werden und führt in der Regel zu niedrigeren Beiträgen. Allerdings sollten Versicherte bedenken, dass im Krankheitsfall hohe Kosten auf sie zukommen können. - Tarife für Beitragsrückerstattung:
Hierbei handelt es sich um Tarife, bei denen Versicherte einen Teil ihrer Beiträge zurückerstattet bekommen, wenn sie in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Dies kann für gesunde Menschen eine attraktive Option sein, um Beiträge zu sparen. Allerdings sollten Versicherte bedenken, dass sie im Krankheitsfall keine Rückerstattung erhalten. - Tarife für spezielle Arzneimittel:
Für Versicherte, die regelmäßig bestimmte Medikamente einnehmen müssen, können Tarife für spezielle Arzneimittel von Vorteil sein. Hierbei werden die Kosten für diese Medikamente von der Krankenkasse übernommen oder es gibt Vergünstigungen bei der Zuzahlung. Allerdings sind diese Tarife meist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und nicht für alle Medikamente verfügbar. - Tarife für variable Kostenerstattung:
Bei Tarifen für variable Kostenerstattung haben Versicherte die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, von welchem Arzt oder Krankenhaus sie sich behandeln lassen möchten. Die Kosten werden dann von der Krankenkasse erstattet, allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Dies kann für Versicherte, die Wert auf freie Arztwahl legen, von Vorteil sein. - Tarife für Besondere Versorgung:
Versicherte, die an chronischen oder schweren Erkrankungen leiden, können von Tarifen für Besondere Versorgung profitieren. Hierbei werden spezielle Leistungen, wie beispielsweise eine intensivere Betreuung oder zusätzliche Therapien, von der Krankenkasse übernommen. Allerdings müssen Versicherte hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen und es können höhere Beiträge anfallen. - Tarife für besondere ambulante ärztliche Behandlung:
Für Versicherte, die Wert auf eine besondere ambulante ärztliche Behandlung legen, gibt es spezielle Tarife. Hierbei können beispielsweise alternative Heilmethoden oder zusätzliche Untersuchungen von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings müssen Versicherte hierfür meist höhere Beiträge zahlen. - Tarife für DMP (Disease-Management-Programme):
Disease-Management-Programme sind spezielle Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, die von der Krankenkasse angeboten werden. Versicherte, die an einer chronischen Krankheit leiden, können von diesen Programmen profitieren und erhalten eine intensivere Betreuung und Unterstützung bei der Behandlung ihrer Erkrankung. - Tarife für spezielle Modellvorhaben:
Einige Krankenkassen bieten auch Tarife für spezielle Modellvorhaben an, bei denen neue Behandlungsmethoden oder Versorgungsmodelle erprobt werden. Versicherte, die an diesen Modellvorhaben teilnehmen, können von innovativen und möglicherweise besseren Behandlungsmöglichkeiten profitieren. Allerdings sind diese Tarife meist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und nicht für alle Versicherten verfügbar.
Versicherte sollten sorgfältig prüfen, welche Tarife für sie tatsächlich sinnvoll sind und welche Kosten und Einschränkungen damit verbunden sind. Eine Beratung durch die Krankenkasse kann hierbei hilfreich sein.
Vorteile der Wahltarife
- Wahltarife in der Krankenversicherung bieten die Möglichkeit, die Versicherung an persönliche Bedürfnisse anzupassen.
- Versicherte können Leistungen wie Naturheilverfahren oder Zahnzusatz wählen und sich so gegen spezielle Risiken absichern.
- Oft sind diese Tarife günstiger, da nur genutzte Leistungen bezahlt werden, was zu Einsparungen führen kann.
- Zusätzlich können Wahltarife Leistungen beinhalten, die im Standardtarif nicht verfügbar sind, wie alternative Heilmethoden.
- Sie ermöglichen auch Flexibilität, da Versicherte bei Bedarf den Tarif wechseln oder Leistungen hinzufügen können.
Nachteile der Wahltarife
- Die Auswahl bei Wahltarifen ist im Vergleich zu regulären Krankenkassentarifen eingeschränkt und nicht alle Leistungen sind enthalten, was die individuelle Anpassbarkeit limitiert.
- Obwohl Wahltarife günstiger sein können, fallen oft zusätzliche Beiträge für zusätzliche Leistungen an, die der Versicherte selbst zahlen muss.
- Versicherte sind bei der Wahl eines Wahltarifs meist an ihre Krankenkasse gebunden, was die Flexibilität bei der Auswahl der Krankenversicherung verringert, da ein Wechsel zu einer anderen Kasse schwierig sein kann.
- Zudem besteht das Risiko der Unterversicherung, wenn aus Kostengründen wichtige Leistungen weggelassen werden, was im Ernstfall zu finanziellen Problemen führen kann.
Fazit
Es ist ratsam, sich genau über die verschiedenen Tarife zu informieren und abzuwägen, welche Leistungen wirklich benötigt werden.
Bindungsdauer bei Wahltarifen
Die Bindung an die Tarife zur Beitragsrückzahlung, für alternative Medikamente und für die Kostenerstattung beträgt ein Jahr. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn der Versicherer einen Zusatzbeitrag einführt oder diesen anhebt. Bei den Tarifen für Selbstbehalt sowie das Krankentagegeld für Selbstständige besteht eine dreijährige Bindungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht ist hier ausschließlich bei den Selbstbehalttarifen anwendbar.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer kann einen Wahltarif abschließen?
Alle gesetzlich Versicherten können einen Wahltarif wählen, wobei es Ausnahmen für chronisch Kranke und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen geben kann.
Muss man für einen Wahltarif extra bezahlen?
Ja, Wahltarife verursachen zusätzliche, vom Versicherten zu tragende Kosten, deren Höhe je nach Tarif und Krankenkasse variiert.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit für Wahltarife?
Ja, in der Regel beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Danach kann der Tarif gekündigt oder gewechselt werden.
Kann man mehrere Wahltarife gleichzeitig abschließen?
Man kann verschiedene Wahltarife bei einer Krankenkasse wählen, sollte jedoch Kosten und Leistungen vergleichen, um Doppelungen zu verhindern.
Sind Wahltarife für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich?
Nein, die Tarife können je nach Krankenkasse variieren. Es lohnt sich daher, die Angebote der verschiedenen Krankenkassen zu vergleichen, um den passenden Tarif zu finden.
Sind Wahltarife verpflichtend?
Nein, Wahltarife sind freiwillige Zusatzleistungen und können von den Versicherten individuell gewählt werden. Es besteht keine Verpflichtung, diese Tarife in Anspruch zu nehmen.
Kann man Wahltarife auch wieder kündigen?
Ja, Wahltarife können in der Regel nach Ende der Mindestlaufzeit (meist 12 Monate) gekündigt werden, wobei man sich über die Kündigungsfristen informieren sollte.
Was sind Bonusprogramme?
Bonusprogramme von Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten mit Beitragsrückerstattungen oder Sachprämien.
Gibt es eine Altersbeschränkung für Wahltarife?
Alle Versicherten haben grundsätzlich Zugang zu Wahltarifen, obwohl manche Tarife wie Bonusprogramme altersabhängig sein können.
Zusammenfassung
Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern individuell gestaltete Wahltarife, die sich in Leistungsumfang und Bedingungen unterscheiden, darunter das Primärarzt-Prinzip, Behandlungsprogramme für chronische Krankheiten und die integrierte Versorgung. Mitglieder können Beiträge zurückerstattet bekommen oder bei Selbstbeteiligung Boni erhalten. Wahltarife erlauben eine auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Versicherung, können jedoch zu einer eingeschränkten Leistungsauswahl führen und bedingen oft eine Bindungsfrist. Es ist wichtig, Tarife zu vergleichen und zu bewerten, welche Leistungen benötigt werden.