Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Wahltarife

Der Begriff Wahltarife bezieht sich auf zusätzliche Tarife, die von Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden und es Versicherten ermöglichen, bestimmte Leistungen individuell auszuwählen. Diese Tarife sind optional und können von Versicherten je nach Bedarf und individuellen Anforderungen abgeschlossen werden. Sie dienen dazu, die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen und eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.


Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind freiwillige Zusatzleistungen, die über die Standardleistungen hinausgehen, wie Zuschüsse für alternative Heilmethoden. Diese Tarife, definiert in § 53 Abs. 1 SGB V, erfordern meist einen zusätzlichen Beitrag. Sie sind Verträge zwischen Versicherten und Krankenkassen und müssen den gesetzlichen Vorgaben für Transparenz und Verbraucherschutz genügen. Kündigungsoptionen sind für Versicherte vorgesehen. Wahltarife müssen bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) registriert sein und auf Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Gesetzliche Krankenkassen bieten verschiedene Wahltarife, wie das Hausarztmodell und Zusatzleistungen, an, um individuelle Bedürfnisse zu erfüllen. Es ist ratsam, die Angebote zu vergleichen, um den passenden Tarif je nach persönlicher Situation auszuwählen. Diese Wahltarife werden von den Versicherten der GKV am häufigsten genutzt:

  • Hausarztmodell
    Das Hausarztmodell ist ein beliebter Wahltarif bei gesetzlichen Krankenkassen, wobei der Versicherte den Hausarzt als ersten Ansprechpartner bei Beschwerden nutzt. Der Hausarzt übernimmt die Koordination des weiteren Vorgehens, etwa Überweisungen zu Fachärzten. Ziel ist es, Doppeluntersuchungen und unnötige Arztbesuche zu vermeiden, was die Gesundheitsversorgung effizienter und kostengünstiger macht.

  • Zusatzleistungen
    Der Wahltarif Zusatzleistungen erlaubt es den Versicherten, über das Standardangebot ihrer Krankenkasse hinausgehende Leistungen zu nutzen. Darunter fallen alternative Behandlungen wie Akupunktur und Homöopathie sowie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen wie Hautkrebs-Screenings und Zahnreinigungen. Diese Leistungen können individuell entsprechend des gewählten Tarifs zusammengestellt werden, was den Versicherten ermöglicht, ihre Gesundheitsvorsorge zu personalisieren und zu verbessern.

  • Selbstbehalt
    Der Selbstbehalt-Wahltarif ermöglicht es Versicherten, durch Übernahme eines Teils ihrer Krankheitskosten die monatlichen Versicherungsbeiträge zu reduzieren. Im Austausch für den Selbstbehalt bietet die Krankenkasse einen Rabatt an. Die Höhe des Selbstbehalts variiert je nach gewähltem Tarif und Krankenkasse. Dieser Tarif ist besonders für gesunde Personen vorteilhaft, die selten ärztliche Hilfe benötigen und daher von niedrigeren Beiträgen profitieren.

  • Höhere Erstattung für Zahnersatz
    Der Wahltarif für höhere Erstattungen bei Zahnersatz richtet sich an Personen, die häufig aufwendige zahnmedizinische Behandlungen in Anspruch nehmen. In diesem Tarif übernimmt die Krankenkasse einen größeren Teil der Kosten für Zahnersatz, wie zum Beispiel Kronen oder Brücken. Dadurch sinken die Eigenbeteiligungen der Versicherten, was zu finanziellen Einsparungen führt und eine verbesserte zahnmedizinische Versorgung ermöglicht.

  • Beitragsrückerstattung
    Der Wahltarif Beitragsrückerstattung bietet Versicherten die Möglichkeit, Beiträge zurückzubekommen, falls sie wenig oder keine Leistungen beansprucht haben. Die Rückerstattung kann bis zu 50% betragen und variiert je nach Krankenkasse und Tarif. Der Tarif ist besonders für gesunde Menschen vorteilhaft, die selten ärztliche Hilfe benötigen.

  • Auslandskrankenversicherung
    Für Personen, die oft ins Ausland reisen, ist die Auslandskrankenversicherung eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese spezielle Versicherung übernimmt Kosten für medizinische Leistungen im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Dies schließt unter anderem den Krankenrücktransport und notwendige Medikamente ein. Der Wahltarif ist daher besonders für Reisende und im Ausland lebende Deutsche (Expats) zu empfehlen, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein.

  • Welche anderen Wahltarife gibt es?
    Neben verschiedenen Wahltarifen bieten gesetzliche Krankenkassen auch Tarife für häusliche Krankenpflege an, die bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit die Kosten der Versorgung zu Hause decken. Es gibt auch Tarife für Hospizversorgung, die eine spezialisierte palliative Behandlung bei schweren Erkrankungen unterstützen. Zudem existieren Tarife, die speziell auf bestimmte Gruppen wie Familien oder chronisch Kranke zugeschnitten sind.

Wahltarife in der privaten Krankenversicherung
Wahltarife in der privaten Krankenversicherung (PKV) bieten Versicherten die Möglichkeit, ihre Versicherungsleistungen individuell zu gestalten. Man kann unter anderem Selbstbeteiligungen, Beitragszahlungen und Zusatzleistungen wie Naturheilverfahren oder Auslandsschutz wählen. Diese zusätzlichen Optionen beeinflussen die Beitragshöhe. Im Unterschied zur gesetzlichen Versicherung gibt es für private Wahltarife keine speziellen gesetzlichen Regelungen. Sie müssen sich jedoch an die allgemeinen Regeln des Versicherungsvertragsrechts halten, was Transparenz, Verbraucherschutz und Kündigungsrechte einschließt. Rechtlich sind Wahltarife Verträge zwischen Versicherten und Versicherern und müssen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert werden. Diese prüft die Tarife auf ihre Rechtmäßigkeit.

Die Nutzung von Wahltarifen ist in der privaten Krankenversicherung sehr verbreitet und immer mehr Versicherte entscheiden sich für diese zusätzlichen Leistungen. Die am häufigsten genutzten Wahltarife sind dabei:

  • Beitragsrückerstattung
    Bei diesem Wahltarif erhalten Versicherte einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurück, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Versicherungsunternehmen und Tarif.

  • Selbstbehalt
    Hierbei übernehmen Versicherte einen Teil der Kosten selbst, indem sie einen festgelegten Betrag pro Jahr oder pro Behandlungsfall selbst tragen. Dadurch können sie ihre monatlichen Beiträge senken.

  • Krankentagegeld
    Dieser Tarif sichert Versicherte im Falle einer längeren Krankheit finanziell ab. Sie erhalten ein tägliches Krankentagegeld, das ihnen bei Verdienstausfall aufgrund von Krankheit zur Verfügung steht.

  • Zahnzusatztarif
    Da die regulären Leistungen der privaten Krankenversicherung oft nicht alle zahnmedizinischen Behandlungen abdecken, entscheiden sich viele Versicherte für einen Zahnzusatztarif. Dieser übernimmt Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die nicht von der regulären Versicherung abgedeckt werden.

  • Auslandskrankenversicherung
    Für Versicherte, die häufig ins Ausland reisen, ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Diese übernimmt Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, die von der regulären Versicherung nicht abgedeckt werden.

  • Naturheilverfahren
    Immer mehr Menschen interessieren sich für alternative Heilmethoden und entscheiden sich daher für einen Naturheilverfahren. Dieser übernimmt Kosten für Behandlungen wie Homöopathie, Akupunktur oder Osteopathie.

  • Chefarztbehandlung
    Mit diesem Tarif haben Versicherte die Möglichkeit, sich bei stationären Behandlungen von einem Chefarzt behandeln zu lassen. Dadurch können sie von einer höheren medizinischen Versorgung profitieren.

  • Brillen- und Kontaktlinsen
    Für Versicherte, die auf eine Sehhilfe angewiesen sind, kann ein Brillen- und Kontaktlinsen sinnvoll sein. Dieser übernimmt Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder auch Augenoperationen.

  • Vorsorge
    Dieser Tarif richtet sich an Versicherte, die großen Wert auf Vorsorgeuntersuchungen legen. Er übernimmt Kosten für regelmäßige Gesundheitschecks und Früherkennungsuntersuchungen.

  • Pflegetagegeld
    Mit einem Pflegetagegeldtarif können sich Versicherte im Falle einer Pflegebedürftigkeit finanziell absichern. Sie erhalten ein tägliches Pflegetagegeld, das ihnen bei Verdienstausfall aufgrund von Pflegebedürftigkeit zur Verfügung steht.

Zusammenfassung
Wahltarife sind optionale Zusatzleistungen der Krankenversicherungen, die gesetzlich und privat Versicherten ermöglichen, ihre Versicherungsleistungen individuell zu ergänzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schließen sie beispielsweise das Hausarztmodell, Zusatzleistungen für alternative Behandlungen oder höhere Erstattungen bei Zahnersatz ein. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können Versicherte aus Optionen wie Selbstbeteiligungen, Beitragsrückerstattungen oder einem Krankentagegeld wählen. Wahltarife müssen den rechtlichen Anforderungen genügen und sind für Versicherte interessant, die ihre Gesundheitsvorsorge personalisieren möchten.