Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kündigungsrecht

Das Kündigungsrecht bezeichnet das Recht einer Vertragspartei, einen Vertrag zu beenden oder aufzulösen. Es ermöglicht somit die einseitige Beendigung einer Vertragsbeziehung, meist unter Einhaltung bestimmter Fristen und Bedingungen. Das Kündigungsrecht kann in verschiedenen Vertragsbereichen, wie beispielsweise im Arbeitsrecht oder Mietrecht, Anwendung finden.

Versicherungsnehmer können ihre Versicherungsverträge grundsätzlich kündigen, müssen jedoch Kündigungsfristen und gesetzliche Vorgaben beachten:

Wann kann ein Versicherungsvertrag fristlos gekündigt werden?
Ein Versicherungsvertrag kann aus verschiedenen Gründen fristlos gekündigt werden. Dies bedeutet, dass keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

  1. Zu den Gründen zählen Verletzungen der Anzeigepflicht, Nichtzahlung der Prämien, Gefahrerhöhung, Betrug, grobe Fahrlässigkeit und Verletzung von Obliegenheiten, die in den §§ 19, 23, 28 und 38 des VVG geregelt sind.
  2. Lebensversicherungen können innerhalb der ersten 30 Tage fristlos gekündigt werden (§ 165 VVG), während bei Krankenversicherungen besondere Bedingungen gelten (§ 205 VVG).
  3. Bei einer fristlosen Kündigung muss der Versicherer bereits gezahlte Beiträge anteilig zurückzahlen, der Versicherungsnehmer muss über Schäden und Gefahrerhöhungen informieren, ausstehende Beiträge zahlen und eventuell Leistungen zurückgeben.
  4. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen und kann gegebenenfalls Klage auf Fortsetzung des Vertrages erheben. Dies muss innerhalb bestimmter Fristen geschehen.
  5. Insgesamt sind alle wichtigen Aspekte einer fristlosen Kündigung im Versicherungsvertragsgesetz und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt.

Welche Kündigungsfristen müssen beachtet werden?
Beim Kündigen von Versicherungen müssen unterschiedliche Fristen beachtet werden, die je nach Versicherungsart und Vertrag variieren.

  1. Lebensversicherungen haben meist eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
  2. Ähnlich verhält es sich bei Krankenversicherungen, wobei bei privaten Krankenversicherungen Sonderregelungen gelten können.
  3. Bei Sachversicherungen wie Haftpflicht- oder Kfz-Versicherungen ist ebenfalls von einer Frist von einem Monat auszugehen, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
  4. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmt, dass Versicherungsverträge oft eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben. Vorzeitige Kündigungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall.
  5. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt allgemeine Vertragsvorschriften fest und erlaubt Kündigungen unter speziellen Voraussetzungen, beispielsweise bei Vertragsverletzung durch den Versicherer.
  6. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Fristen einhalten. Empfohlen wird der Versand per Einschreiben zur Nachweisführung. Alternativ sind auch Kündigungen per E-Mail oder Fax möglich, sofern der Versicherer diese akzeptiert.

Welche Sonderkündigungsrechte gibt es?
Sonderkündigungsrechte umfassen Änderungen der Versicherungsbedingungen oder Prämienhöhen, Vertragsverletzungen durch den Versicherer, unzumutbare Vertragsfortsetzungen, Beitragserhöhungen und Probleme bei der Schadensregulierung.

  1. Ändert sich etwas an den Versicherungsbedingungen oder erhöht sich die Prämie, können Versicherungsnehmer nach § 40 VVG den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, wobei die Kündigung zum Zeitpunkt der Änderung wirksam wird.
  2. Bei Vertragsverletzungen durch den Versicherer ist gemäß § 41 VVG eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn der Versicherer eine schriftliche Aufforderung und Fristsetzung ignoriert hat.
  3. Ähnliches gilt nach § 42 VVG, wenn die Fortsetzung des Vertrages für den Versicherten unzumutbar wird.
  4. Eine Beitragserhöhung ermöglicht eine Kündigung nach § 163 VVG ebenfalls innerhalb eines Monats nach Mitteilung, wirksam zum Zeitpunkt der Erhöhung.
  5. Bei unzureichender Schadensregulierung kann gemäß § 164 VVG gekündigt werden, wenn der Versicherer auf eine schriftliche Aufforderung und angemessene Fristsetzung nicht reagiert.

Diese Sonderkündigungsrechte sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt und können durch spezielle Regelungen in den Versicherungsverträgen ergänzt werden. Es ist wichtig, die Voraussetzungen und Fristen zu beachten und im Zweifelsfall rechtliche Beratung einzuholen, um die Kündigung wirksam zu machen.

Was ist bei einer Kündigung durch den Versicherer zu beachten?
Die Kündigung eines Versicherungsvertrags durch den Versicherer ist eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses. Gründe dafür können etwa Nichtzahlung der Beiträge oder grob fahrlässiges Verhalten des Versicherten sein. Gesetzliche Grundlagen bieten das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und weitere spezifische Gesetze wie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

  1. Bei einer ordentlichen Kündigung gilt in der Regel eine Frist von einem Monat bei Jahresverträgen, bei kürzeren Laufzeiten zwei Wochen. In bestimmten Fällen ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und klar formuliert sein.
  2. Versicherungsnehmer haben das Recht, über Kündigungsgründe informiert zu werden und können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.
  3. Bei Uneinigkeit kann die Aufsichtsbehörde oder ein Schiedsgericht kontaktiert werden.
  4. Nach einer Kündigung entfällt der Versicherungsschutz, und es kann zu Nachteilen bei anderen Versicherungen kommen.
  5. Es ist empfehlenswert, bei einer Kündigung fachlichen Rat einzuholen.

Welche Rolle spielt das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht ist im Versicherungsbereich ein wesentlicher Schutz für Verbraucher, der es ihnen erlaubt, einen Versicherungsvertrag innerhalb einer festgelegten Frist zu widerrufen.

  1. Dieses Recht besteht bei über Fernkommunikationsmittel abgeschlossenen Verträgen und solchen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Die Widerrufsfrist beträgt üblicherweise 14 Tage ab Erhalt der Vertragsunterlagen und der Widerruf muss schriftlich erfolgen.
  2. Die gesetzliche Grundlage bilden das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Gesetz über den Versicherungsvertrag.
  3. Für einen wirksamen Widerruf muss der Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel stattgefunden haben, der Versicherungsnehmer muss Verbraucher sein und die Frist muss eingehalten werden.
  4. Nach einem erfolgreichen Widerruf wird der Status so hergestellt, als hätte es den Vertrag nie gegeben, allerdings muss für den Zeitraum bis zum Widerruf der Versicherungsschutz bezahlt werden.
  5. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen kein Widerrufsrecht besteht, zum Beispiel bei persönlichem Vertragsabschluss oder bei Versicherungen für die Altersvorsorge.

Welche Auswirkungen hat eine Kündigung auf den Versicherungsschutz?
Eine Kündigung kann unterschiedliche Effekte auf den Versicherungsschutz haben, abhängig von der Art der Versicherung und den speziellen Bedingungen.

  1. Die Kündigung ist ein einseitiger juristischer Akt, der den Versicherungsvertrag auflöst und kann von beiden Vertragsparteien ausgesprochen werden. Sie ist jedoch nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhält. Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt es besondere Kündigungsgründe wie Beitragserhöhungen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können.
  2. Ein wirksame Kündigung beendet den Versicherungsschutz mit Ablauf der Kündigungsfrist.
    1. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass ab diesem Zeitpunkt keine Ansprüche mehr bestehen und der Schutz für zukünftige Schäden entfällt.
    2. Bereits gezahlte Beiträge können je nach Vertragsklauseln anteilig zurückerstattet oder durch Stornokosten gemindert werden.
    3. Abschluss- und Vertriebskosten sind bei einer vorzeitigen Kündigung oft nicht vollständig erstattungsfähig.
  3. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Versicherungsschutz auch nach einer Kündigung noch weiterbestehen kann.
    1. Dazu zählen Verträge mit Nachhaftungsklauseln oder Fälle, in denen Nachzahlungen nicht fristgerecht geleistet werden und die Versicherung deshalb den Vertrag aufrechterhält.
    2. Bei Pflichtversicherungen, wie der Kfz-Haftpflicht, bleibt der Versicherungsschutz trotz Kündigung bestehen, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Allerdings muss der Versicherungsnehmer für den Fortbestand des gesetzlich geforderten Schutzes eine neue Versicherung abschließen.

Zusammenfassung
Das Kündigungsrecht ermöglicht das einseitige Beenden von Verträgen unter bestimmten Bedingungen wie Fristen und gesetzlichen Vorgaben. Versicherungsverträge können fristlos oder unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen gekündigt werden, je nach Versicherungsart variieren diese Fristen. Sonderkündigungsrechte bestehen beispielsweise bei Prämienänderungen oder Vertragsverletzungen durch den Versicherer. Beim Kündigen durch den Versicherer muss die Form gewahrt und Fristen beachtet werden; Versicherungsnehmer haben Widerspruchsrecht. Das Widerrufsrecht schützt Verbraucher, indem es ihnen erlaubt, Verträge innerhalb einer Widerrufsfrist zu widerrufen. Nach einer Kündigung endet der Versicherungsschutz, es können jedoch Ausnahmen bestehen.
Ausführliche Informationen: Versicherungsvertrag kündigen: Recht, Ablauf, Folgen

Synonyme: Kündigungsrechte