Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht bei Versicherungen ist ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrags und betrifft sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer. Sie bezieht sich auf die Pflicht des Versicherungsnehmers, dem Versicherer alle relevanten Informationen über seine Risiken und Umstände mitzuteilen, die für den Abschluss und die Gestaltung des Versicherungsvertrags von Bedeutung sind. Im Folgenden werden wir genauer auf die Bedeutung, die rechtlichen Aspekte und die Konsequenzen der Anzeigepflicht eingehen.

Warum gibt es die Anzeigepflicht bei Versicherungen?
Die Anzeigepflicht dient dazu, eine vertrauensvolle und transparente Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer herzustellen. Sie soll sicherstellen, dass der Versicherer alle relevanten Informationen erhält, um eine angemessene Risikobewertung durchzuführen und somit eine faire Prämie festzulegen. Durch die Offenlegung aller relevanten Informationen kann der Versicherer auch entscheiden, ob er das Risiko überhaupt versichern möchte und unter welchen Bedingungen.

Welche Informationen müssen bei Vertragsabschluss angegeben werden?
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages müssen Versicherungsnehmer eine Vielzahl von Informationen angeben. Dazu gehören unter anderem persönliche Daten wie Name, Adresse und Beruf, aber auch Angaben zu bereits bestehenden Versicherungen und eventuellen Vorerkrankungen. Auch Fragen zu gefährlichen Hobbys oder beruflichen Tätigkeiten, die ein erhöhtes Risiko darstellen, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Welche Auswirkungen hat eine falsche oder unvollständige Angabe?
Eine falsche oder unvollständige Angabe im Rahmen der Anzeigepflicht kann schwerwiegende Folgen haben. Denn die Versicherung kann den Vertrag im Nachhinein anfechten und im schlimmsten Fall die Leistung verweigern. Dies gilt auch dann, wenn die falsche Angabe keinen Einfluss auf den Versicherungsfall hatte. Daher ist es wichtig, alle Fragen im Antragsformular sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Müssen auch nach Vertragsabschluss Änderungen angezeigt werden?
Nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit sind Versicherungsnehmer verpflichtet, Änderungen anzuzeigen. Dazu gehören zum Beispiel ein Wohnortwechsel, ein Berufswechsel oder eine neue gesundheitliche Beeinträchtigung. Auch hier gilt: Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß gemacht werden, um eine spätere Anfechtung des Vertrages zu vermeiden.

Wie sieht es bei Vertragsverlängerung aus?
Auch bei einer Vertragsverlängerung müssen Versicherungsnehmer ihre Angaben auf den neuesten Stand bringen. Denn auch hier kann es zu Änderungen kommen, die für die Versicherung von Bedeutung sind. Zudem kann es sein, dass die Versicherung bei einer Vertragsverlängerung erneut Gesundheitsfragen stellt, um die Risikobeurteilung anzupassen.

Müssen auch Schäden angezeigt werden?
Neben den oben genannten Angaben müssen Versicherungsnehmer auch Schäden, die während der Vertragslaufzeit entstehen, der Versicherung melden. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an versicherten Gegenständen oder auch Haftpflichtschäden, für die die Versicherung aufkommen soll. Auch hier gilt die Pflicht, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben.

Was passiert bei einer Verletzung der Anzeigepflicht?
Kommt der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht nicht nach, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Neben der Anfechtung des Vertrages und der Verweigerung von Leistungen kann auch eine Strafanzeige wegen Betrugs drohen. Zudem kann die Versicherung den Vertrag kündigen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Gibt es Ausnahmen von der Anzeigepflicht?
In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen von der Anzeigepflicht. Dazu gehören zum Beispiel sogenannte Bagatellrisiken, die für die Versicherung keine Rolle spielen. Auch bei Verträgen mit einer Summenbegrenzung oder einer vereinbarten Ausschlussfrist kann die Anzeigepflicht eingeschränkt sein. Es ist jedoch wichtig, sich im Einzelfall genau zu informieren, welche Ausnahmen gelten.

Zusammenfassung
Die Anzeigepflicht in der Versicherung ist essenziell, um eine transparente Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer zu gewährleisten und eine faire Prämie zu bestimmen. Versicherungsnehmer müssen bei Abschluss und während der Laufzeit des Vertrags alle relevanten Änderungen wahrheitsgemäß melden, einschließlich persönlicher Informationen, Vorerkrankungen und Risiken. Unvollständige oder falsche Angaben können zur Anfechtung des Vertrags und Leistungsverweigerung führen. Bei Vertragsverlängerungen ist ebenfalls eine Aktualisierung notwendig, und Schäden müssen gemeldet werden. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können ernsthafte Konsequenzen haben, jedoch gibt es Ausnahmen bei geringfügigen Risiken.